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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Mittwoch, 28. Juli 2010 |
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dpa-Meldung vom 28. Juli 2010:
So nicht – die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) protestiert: Erst haben die Bürger beim Volksentscheid beschlossen, dass in bayerischen Gasthäusern nicht mehr geraucht werden darf. Doch nun sind umstrittene Ausnahmen geplant.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28. Juli 2010 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Dienstag, 13. Juli 2010 |
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"Lassen Sie die Abgeordneten beim Nichtraucherschutz frei von Koalitionszwängen und nur ihrem Gewissen verantwortlich entscheiden", fordert Ingeborg Aßmann Bundeskanzlerin Angela Merkel auf. Die Präsidentin der Nichtraucher-Initiative Deutschland erinnert an eine vergleichbare Situation vor zwölf Jahren. Damals hatte Merkel als Bundesumweltministerin den parteiübergreifenden Gruppenantrag von Abgeordneten für ein Nichtraucherschutzgesetz unterstützt und zusammen mit Hans-Dietrich Genscher bei der abschließenden Abstimmung im Bundestag am 5. Februar 1998 mit Ja gestimmt.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 14. Juli 2010 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Montag, 12. Juli 2010 |
Die aktuelle Online-Ausgabe der Vereinszeitschrift Nichtraucher-Info mit umfangreicher Berichterstattung zum Volksentscheid Nichtraucherschutz in Bayern steht als PDF-Datei (1.16 MB) bereit.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 14. Juli 2010 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Mittwoch, 7. Juli 2010 |
Unsere Aufgabe ist erst dann erfüllt, wenn die Menschen in ganz Deutschland rauchfreie Gaststätten und einen Nichtraucherschutz haben, der seinen Namen auch wirklich verdient. Nach dem eindrucksvollen Ergebnis des Volksentscheids zum Nichtraucherschutz in Bayern arbeitet die Nichtraucher-Initiative Deutschland nun voller Energie daran, den Gesundheitsschutz in allen Bundesländern über den Arbeitsschutz zu regeln.
Prof. Dr. med. Ingeborg Aßmann
Präsidentin der Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 7. Juli 2010 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Dienstag, 29. Juni 2010 |
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dpa-Meldung München (dpa/lby) – Gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten verstoßen nicht gegen Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen dürfe der Gesetzgeber sogar ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen, betonten die Richter. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit von Rauchern werde dadurch ebenso wenig verletzt wie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte (Az.: Vf. 1-VII-08). |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Juni 2010 )
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