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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 5. August 2010 |
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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde einer Raucherin und zweier Betreiber von Gaststätten gegen das seit 1. August 2010 in Bayern geltende Gesundheitsschutzgesetz nicht zur Entscheidung an. Generelles Rauchverbot bleibt in Kraft. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 29. September 2010 )
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