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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 16. Oktober 2008 |
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Einen in dieser Höhe noch nie dagewesenen Umsatzzuwachs verzeichnet das bayerische Gaststättengewerbe im ersten Halbjahr 2008. In der Getränkegeprägten Gastronomie liegt der Umsatz in den Monaten Januar bis Juni 2008 um real 9,7 Prozent höher als in den selben Monaten 2007. Damit ist das Geschrei einiger Wirte über enorme Umsatzverluste durch das "schärfste" Nichtraucherschutzgesetz eindrucksvoll widerlegt. In noch hellerem Licht strahlen die bayerischen Zahlen bei einem Vergleich mit der Umsatzentwicklung in Nordrhein-Westfalen, wo der Nichtraucherschutz in Gaststätten erst am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist:
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 16. Oktober 2008 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 16. Oktober 2008 |
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Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) fordert die neu gewählten Abgeordneten des Bayerischen Landtags auf, das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) zu verbessern und nicht zu verschlechtern. |
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 20. Oktober 2008 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 21. August 2008 |
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Die Jahrestagung der Drogenbeauftragten “Frauen und Rauchen – Neue Wege in der Prävention” findet am 13./14. Oktober 2008 in Berlin statt und ist inhaltlich von FACT Frauen aktiv contra Tabak e.V. ausgerichtet. |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 21. August 2008 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Dienstag, 12. August 2008 |
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Gastwirte und einer Raucherin gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Das generelle Rauchverbot in Gaststätten sei verfassungsgemäß und die Ausnahme vom Rauchverbot für nicht öffentlich zugängliche Gaststätten ("Raucherclubs") verletze nicht die Berufsfreiheit der Gastwirte. |
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 21. September 2008 )
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Montag, 28. Juli 2008 |
Rauchverbot ohne Ausnahmen verfassungsgemäßDie Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) begrüßt die heutige Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die nichts anderes bedeutet, als dass der Gesundheitsschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat. Die Verfassungsrichter stellen es dem Gesetzgeber frei, den Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens mittels Rauchverbot ohne Ausnahmen zu regeln, weil der Nichtraucherschutz "ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel" sei. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 30. Juli 2008 )
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