Sowohl bei der CDU/CSU- als auch bei der SPD-Bundestagsfraktion sind verschiedene Abgeordnete weiter bemüht, den Nichtraucherschutz gesetzlich zu regeln. Nachdem der von der NID stark kritisierte Gesetzentwurf (vgl. Nichtraucher-Info Nr. 20 - IV/95) vom Tisch ist, muß sich bis Ende Mai zeigen, ob sich - was am vernünftigsten wäre - die beiden großen Fraktionen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen können. Gelingt dies nicht, kann es noch zu getrennten Entwürfen oder - wie ursprünglich vorgesehen - zu einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag kommen. Die NID steht mit den engagierten Abgeordneten in Kontakt und nimmt am Meinungsbildungsprozeß teil.