Die Stuttgarter Nachrichten stellten den Bundestagsabgeordneten Anton Pfeifer (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Helmut Haussmann (FDP) die Frage: "Brauchen wir ein Nichtraucherschutz-Gesetz?". Die Antworten der Abgeordneten gaben NID-Mitglied Werner Losch Anlaß zu einem Leserbrief:
"Es ist schon erschreckend, mit welcher Arroganz und Blauäugigkeit Bonner 'Sachverständige' aus den Bundesministerien für Arbeit und Wirtschaft behaupten können, daß auf ein Nichtraucherschutz-Gesetz verzichtet werden könne. Aus vollklimatisierten Büros und mit Hinweis auf öffentliche Gebäude von Kommunen und Ländern etc. ist es recht einfach, große Töne zu spuken.
Diese Herrschaften haben offensichtlich keine Vorstellung davon, wie es in der freien Wirtschaft, aber auch in Behörden teilweise aussieht. Da gibt es eine Vielzahl von Betrieben, in denen Nichtraucher in schlecht gelüfteten Räumen (Raucher frieren nämlich nicht weniger als Nichtraucher) bis zu 80 Zigaretten pro Tag 'genießen' dürfen. Diese famosen Gutachter scheinen auch nicht zu wissen, was es für ein Spießrutenlaufen ist, wenn sich Nichtraucher dagegen auflehnen.
Und es entgeht ihnen auch, wie sich Betriebsräte, Betriebsärzte und Geschäftsleitungen winden, nur um jeglichem Konflikt aus dem Wege zu gehen. Werden Kompromisse geschlossen, gehen sie in aller Regel zu Lasten der Nichtraucher, denn meistens scheuen sich letz-tere, ihr Recht auf gesunde Atemluft einzuklagen, um mögliche Repressalien auszuschließen.
Läßt man einmal außer acht, ob Passivrauchen die eine oder andere Krankheit fördert oder überhaupt gesundheitsgefährdend ist, bleibt es für einen Nichtraucher unzumutbar, ständig unter Augentränen, Hustenreiz, Übelkeit und Kopfschmerzen zu arbeiten. Denn vom Arbeitsplatz kann er nicht weglaufen wie zum Beispiel aus einer Gaststätte.
Fazit: Nichtraucherschutz-Gesetz ja! Denn freiwillig verzichtet kein Tabakabhängiger auf sein Suchtmittel.