Am 20. Februar 1997 wurden die beiden Entwürfe für ein Nichtraucherschutz-Gesetz, der fraktionsübergreifende Entwurf, getragen von Abgeordneten der CDU/CSU-, SPD- und FDP-Fraktion, sowie der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Plenum (Vollversammlung) des Deutschen Bundestages in erster Lesung behandelt und danach in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort werden sie eingehend beraten, wobei der Gesundheitsausschuß die Federführung inne hat.
Jeder Ausschuß gibt eine Beschlußempfehlung für das Plenum ab. Da sich die nicht diesen Ausschüssen angehörenden Bundestagsabgeordneten häufig an diese Empfehlungen halten, ist es überaus wichtig, die Ausschußmitglieder zu einem positiven Votum für das zur Abstimmung anstehende Nichtraucherschutz-Gesetz zu bewegen.
In der diesem Nichtraucher-Info beigefügten grünen Broschüre "Handeln für ein Nichtraucherschutz-Gesetz" sind die dem Gesundheitsausschuß, dem Ausschuß Arbeit und Sozialordnung, dem Innen- und dem Rechtsausschuß sowie dem Ausschuß Familie, Senioren, Frauen und Jugend angehörenden Bundestagsabgeordeten durch Fettdruck hervorgehoben. Ursprünglich war lediglich die Einschaltung dieser fünf Ausschüsse vorgesehen. Dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 20. Februar 1997 ist jedoch zu entnehmen, daß zusätzlich der Wirtschaftsauschuß, der Verkehrsausschuß, der Ausschuß Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuß Fremdenverkehr und Tourismus in die Beratung einbezogen werden. Falls sich im Laufe der nächsten Monate herausstellen sollte, daß dies den Erfolg des Gesetzgebungsprozesses beeinträchtigen könnte, wird die NID entsprechend handeln.
Zunächst jedoch müssen Sie, liebe
Leserinnen und Leser, handeln!
Schreiben Sie den Abgeordneten Ihres Bundeslandes eine Karte oder einen Brief und fordern Sie sie auf, für
das Nichtraucherschutz-Gesetz zu
stimmen!