Nichtraucher-Info Nr. 26 - II/97


Handeln für ein

Nichtraucherschutz-Gesetz!

Am 20. Februar 1997 wurden die beiden Entwürfe für ein Nichtraucherschutz-Gesetz, der fraktionsübergreifende Entwurf, getragen von Abgeordneten der CDU/CSU-, SPD- und FDP-Fraktion, sowie der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Plenum (Vollversammlung) des Deutschen Bundestages in erster Lesung behandelt und danach in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort werden sie eingehend beraten, wobei der Gesundheitsausschuß die Federführung inne hat.

Jeder Ausschuß gibt eine Beschlußempfehlung für das Plenum ab. Da sich die nicht diesen Ausschüssen angehörenden Bundestagsabgeordneten häufig an diese Empfehlungen halten, ist es überaus wichtig, die Ausschußmitglieder zu einem positiven Votum für das zur Abstimmung anstehende Nichtraucherschutz-Gesetz zu bewegen.

In der diesem Nichtraucher-Info beigefügten grünen Broschüre "Handeln für ein Nichtraucherschutz-Gesetz" sind die dem Gesundheitsausschuß, dem Ausschuß Arbeit und Sozialordnung, dem Innen- und dem Rechtsausschuß sowie dem Ausschuß Familie, Senioren, Frauen und Jugend angehörenden Bundestagsabgeordeten durch Fettdruck hervorgehoben. Ursprünglich war lediglich die Einschaltung dieser fünf Ausschüsse vorgesehen. Dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 20. Februar 1997 ist jedoch zu entnehmen, daß zusätzlich der Wirtschaftsauschuß, der Verkehrsausschuß, der Ausschuß Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuß Fremdenverkehr und Tourismus in die Beratung einbezogen werden. Falls sich im Laufe der nächsten Monate herausstellen sollte, daß dies den Erfolg des Gesetzgebungsprozesses beeinträchtigen könnte, wird die NID entsprechend handeln.

Zunächst jedoch müssen Sie, liebe Leserinnen und Leser, handeln! Schreiben Sie den Abgeordneten Ihres Bundeslandes eine Karte oder einen Brief und fordern Sie sie auf, für das Nichtraucherschutz-Gesetz zu stimmen! NEU/info202.htm

Die Antworten einiger Bundestagsabgeordneter bewegten NID-Mitglied Gerhard Sensenschmidt zu folgendem Gedicht:

Der "tolerante" Nichtraucher

Ein Mensch war viel zu klug im Leben,

als sich dem Tabak hinzugeben.

Wenn andre rauchten um die Wette

Zigarre, Pfeife, Zigarette,

hielt er sich stets kühl distanziert,

hat nicht ein einz'ges Mal probiert.

Doch hielt er andrerseits den Raucher

für einen nützlichen Verbraucher,

dem man begegnet mit Respekt,

wenn er auch angeblich verdreckt,

vergiftet gar die Luft im Raum.

"So schlimm", dacht' er, "ist es wohl kaum,

wie's jene wollen glauben machen,

die einen bösen Kampf entfachen

zum Schutze derer, die nicht rauchen.

Als würde man im Ernste brauchen

ein Schutzgesetz für Tabakfeinde."

Zuwider war ihm der vereinte

Verband der engagierten Leute,

die ganze wildgeword'ne Meute,

die leider Toleranz nicht kennt

und sich in dummes Zeug verrennt. -

So schätzten Nichtraucher ihn ein

als ihresgleichen, duft' und fein.

Den Rauchern war er recht gerad'

als Passivraucher von Format.

Wen beide Seite so sehr loben,

den trägt die Politik nach oben.

Und bald sitzt er im Bundestag.

Dann eines Tages, ob er's mag,

ob nicht, heißt's: Wir beraten jetzt

für Nichtraucher ein Schutzgesetz.

In dieser Sache' sich zu entscheiden,

fällt ihm nicht schwer: er will vermeiden,

daß Raucher werden ausgegrenzt;

drum spricht er laut - sein Auge glänzt -:

"Ich will treu meiner Meinung sein:

Nichtraucherschutz? Ich sage nein!"

Doch eines Nachts kam ihm ein Traum:

Er saß in einem kleinen Raum

und ringsum Raucher, die laut lachten

und nicht an Rücksichtnahme dachten.

Die Luft im Raum war dick und schwer,

er konnte gar nicht atmen mehr.

Er rang nach Luft, droht' zu ersticken;

die Welt entschwand schon seinen Blicken.

Er fühlte sich wie sterbenskrank;

da wachte auf er gottseidank.

Noch war ihm vor den Augen trüb,

bis schließlich ihm die Frage blieb:

"Ist die erlebte große Not

des Passivrauchers täglich Brot?

Und ich hab' alle diese Klagen

bisher nur in den Wind geschlagen,

hab' nur gefunden schöne Reden,

wo schnelle Hilfe war vonnöten?"

Dem Menschen wurde plötzlich klar,

wie groß bisher sein Irrtum war,

und der Entschluß war schließlich da:

"Nichtraucherschutz? Ich sage ja!"

Wenn diesen Traum in seinem Bette

so mancher Nichtraucher doch hätte,

statt nur von "Toleranz" zu träumen

und dabei völlig zu versäumen,

mit klaren Schutzrechten zu sorgen

für ein gesundes Volk von morgen.

Gerhard Sensenschmidt

Februar 1997 NEU/info203.htm

Der Vorstand lädt

alle Mitglieder und Interessenten

herzlich ein zur

Mitgliederversammlung

am 10. Mai 1997 um 14.00 Uhr

im Haus des

Kolping-Bildungswerkes Thüringen e.V.

Wermutmühlenweg 11 - 99089 Erfurt

(03 61) 7 30 68 - 0

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands

2. Bericht der Rechnungsprüfer

3. Entlastung des Vorstands

4. Verschiedenes

Ursprünglich sollte die Mitgliederversammlung - so war es im Nichtraucher-Info Nr. 25 angekündigt - in Weimar stattfinden. Alle Bemühungen, einen geeigneten Tagungsort in der Goethe-Stadt für den vorgesehenen Termin zu finden, schlugen jedoch fehl. Erfurt, die Hauptstadt Thüringens mit seinem Domhügel, und unser Tagungsraum im Haus des Kolping-Bildungswerkes Thüringen erfüllen unsere Anforderungen jedoch in gleicher Weise.

Das Haus des Kolping-Bildungswerkes ist erreichbar vom Hauptbahnhof aus mit der Staßenbahnlinie 6 Richtung Zoopark. Von der Haltestelle Wendenstraße sind es nach Überquerung der Straßenbahngleise noch etwa fünf Minuten zu Fuß bis zum Tagungsort.

Wer mit dem Auto kommt, verläßt die Autobahn an der Ausfahrt Erfurt-West und fährt zunächst Richtung Hauptbahnhof. Über die Löberstraße, den Juri-Gagarin-Ring, die Johannesstraße, die Magdeburger Allee und die Wendenstraße gelangt man dann zum Tagungsgebäude.

Wer einen Stadtplanausschnitt oder ein Unterkunftsverzeichnis benötigt, kann beides bei der NID telefonisch anfordern: (0 89) 3 17 12 12

Am 11. Mai findet von 9 bis 12 Uhr im selben Haus ein Informations- und Erfahrungsaustausch der Nichtraucher-Initiativen statt, zu der auch alle interessierten NID-Mitglieder herzlich eingeladen sind.

Welt-Nichtrauchertag

am 31. Mai 1997

Diesem Nichtraucher-Info liegen zwei Handzettel mit dem Aufruf zu einem Wettbewerb um den treffendsten Spruch zum Welt-Nichtrauchertag 1997 bei. Weitere Exemplare zur Auslage und zum Aushang in Apotheken, Arztpraxen, Reformhäusern, Veranstaltungsräumen und am Arbeitsplatz sowie an vielen anderen geeigneten Orten sendet Ihnen die NID gern kostenlos zu. Anruf genügt: (0 89) 3 17 12 12 NEU/info204.htm

Erfreulich

ist, daß viele Mitglieder dem Aufruf der NID gefolgt sind und vielen Bundestagsabgeordneten geschrieben haben, die einen kürzer, die anderen länger.

Unerfreulich

sind die Antworten einiger Bundestagsabgeordneter, die meisten davon Raucher, ein kleinerer Teil davon Nichtraucher. Zu den letzteren gehört der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Lohmann, Mitglied des Gesundheitsausschusses. Seine Antwort nahm die Ärztin Dr. med. Johanna Viertel zum Anlaß für eine

Erwiderung

"Ich danke Ihnen für Ihr ausführliches Antwortschreiben, muß Ihnen aber gleichzeitig mitteilen, daß ich vom Inhalt Ihres Schreibens sehr enttäuscht bin. Sie bezeichnen sich selbst als 'leidenschaftlichen Nichtraucher'. Ich weiß nicht recht, worin diese Leidenschaft bestehen soll. Mir wäre es verständlicher, wenn Sie sich als überzeugten, gesundheitsbewußten Nichtraucher sehen könnten. Dann allerdings müßten sich daraus andere Konsequenzen ergeben, als sie in Ihrem Schreibem erkennbar sind.

Ich finde es außerordentlich bedauerlich, daß der Vorsitzende der 'Arbeitsgruppe Gesundheit' der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich nicht in der Lage sieht, die nun endlich in den Bundestag eingebrachte interfraktionelle Initiative für ein Nichtraucherschutz-Gesetz zu unterzeichnen. Vielleicht gilt aber auch eine solche Einstellung, die dem Normalbürger als krasser Widerspruch erscheint, unter Parlamentariern als besonders interessant und als Beweis einer 'eigengeprägten Persönlichkeit'. Aber schließlich sollte es doch einzig und allein um das Sachproblem gehen.

Kein anderes Konsum- oder 'Genuß'-verhalten eines Menschen übt auf die in der Umgebung befindlichen Mitmenschen (und Haustiere) eine derart aggressiv belästigende und gesundheitsschädigende Wirkung aus wie das Tabakrauchen. Die zahlreichen hierfür vorliegenden, international anerkannten Untersuchungsergebnisse können Ihnen doch nicht unbekannt sein. Es ist mir deshalb völlig unverständlich, auf welche 'eindeutige wissenschaftliche Datenlage' Sie noch warten wollen, hoffentlich nicht auf weitere 'Forschungsergebnisse' der von der Zigarettenindustrie für ihre Arbeit honorierten Wissenschaftler!

Ihr Schreiben enthält eine Reihe von Behauptungen, denen ich deutlich widersprechen muß. So kenne ich in meinem großen Bekanntenkreis niemanden, der 'den Vorwurf an die Politik richtet, statt neue Gesetze zu produzieren, endlich einige wieder aufzuheben'.

Mir sind - auch aus der hohen Politik - nur Beispiele dafür bekannt, daß vor der Schaffung neuer, schärferer Gesetze die volle Ausnutzung der bereits

Fortsetzung nächste Seite NEU/info205.htm

vorhandenen Gesetze (vor allem von liberaler Seite) gefordert wird, dies besonders im Strafrecht. Von meinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern höre ich eher den dringenden Wunsch nach mehr Rechtssicherheit und mehr Schutz des Lebens und des Eigentums.

Grundsätzlich bin auch ich gegen eine Gesetzesflut. Aber wo die Schutzbedürftigkeit des Bürgers eine gesetzliche Regelung verlangt, darf sich nach meiner Meinung der Politiker dieser Notwendigkeit nicht verschließen. Und auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes haben wir ja - trotz jahrzehntelanger Bemühungen des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit und anderer Gesundheitsorganisationen - noch immer keinerlei allgemeinverbindliche Gesetzeslage.

Wenn Sie behaupten, am Arbeitsplatz werde der Nichtraucherschutz durch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die von Ihnen angeführten rechtlichen Regelungen 'im Prinzip gewährleistet', dann kennen sie die Realitäten in den Betrieben nicht. Und daß Sie hier ausgerechnet Empfehlungen der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG) als wegweisend nennen, die ihre Herkunft aus der gewerkschaftlichen Organisation der Tabakfabrikarbeiter noch nie hat leugnen können (z.B. bzgl. des Nichtraucherschutzes in Gaststätten), verwundert mich sehr. Ist Ihnen bekannt, wieviele angestrebte Betriebsvereinbarungen zur Regelung des Nichtraucherschutzes allein am Widerstand einer (rauchenden) Mehrheit des Betriebsrates gescheitert sind?

Ihr lockender Hinweis auf die Vorteile bei der Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Gegebenheiten eines Betriebes ist in meinen Augen nichts anderes als ein Abschieben des Problems aus dem Verantwortungsbereich der Politik. Was sich am Ende als spezifische Lösung für einen Betrieb darstellt, wäre in den meisten Fällen das Ergebnis zufälliger personeller Konstellationen.

Ebenso ist es in den öffentlichen Gebäuden, von denen Sie behaupten, daß sie 'bereits wirksame Nichtraucherschutzregelungen haben'. Sehen Sie sich doch nur einmal im Lüdenscheider Rathaus um. Ist es nicht traurig, daß diejenigen Kommunalbeamten oder -angestellten, die in ihren eigenen Diensträumen nicht zum Passivrauchen gezwungen werden möchten, ein Rauchverbots- bzw. Nichtrauchersymbol an ihre Türen kleben müssen? Und das nur, weil die Verantwortungtragenden (Stadtdirektor und Bürgermeisterin) nicht bereit sind, ein grundsätzliches Rauchverbot für das Amtsgebäude

Fortsetzung nächste Seite NEU/info206.htm

Rathaus (ggf. mit Einrichtung von Pausenräumen für Raucher) auszusprechen!

Nein, sehr geehrter Herr Lohmann, als Ärztin möchte ich keinesfalls, daß es von der Willkür eines Dienststellenleiters oder anderer maßgeblicher Personen abhängt, ob den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gesundheitsschutz gewährt wird oder nicht! Was soll das ganze Gerede von 'betriebsinterne Lösungen' und 'einvernehmliche Vereinbarungen'? Diese Redewendungen hören wir nun schon seit Jahrzehnten, und sie haben keine Besserung gebracht. Nur eine klare, allgemeinverbindliche gesetzliche Regelung garantiert echten Gesundheitsschutz für die Nichtraucher: ein grundsätzliches Rauchverbot am Arbeitsplatz und in öffentlichen Gebäuden und dazu Einrichtung von Raucherzimmern oder abgeteilten Raucherbereichen.

Nach meinen Erfahrungen verunglimpfen Sie unser Nachbarland Frankreich, wenn Sie von 'Pseudolösungen' dort sprechen. Es ist gewiß zutreffend, daß nicht in allen französischen Departements das geltende Nichtraucherschutz-Gesetz in gleicher Weise respektiert wird. Aber das betrifft in erster Linie die Gastronomie, also einen Bereich, der in unserem interfraktionellen Gesetzentwurf ohnehin - leider - nicht (mehr) vorgesehen ist. Auf jeden Fall hat in Frankreich heute jeder Bürger die Möglichkeit, unter Hinweis auf die gegebene Rechtslage Nichtraucherschutz zu fordern.

Wissen Sie eigentlich, wie lange ein Gerichtsverfahren zur Erlangung von Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Deutschland durchschnittlich dauert und daß es auch heute noch in etwa 50 Prozent der Fälle zuungunsten des Nichtrauchers ausgeht, z.B. weil der Richter ein 'leidenschaftlicher' Raucher ist oder ein sogenannter 'liberaler Nichtraucher'? Und wieviele gequälte Passivraucher wagen denn heute beim ständigen Bangen um ihren Arbeitsplatz überhaupt noch, auch nur betriebsintern um eine für sie gesundheitsverträgliche Lösung zu bitten?

In einem gebe ich Ihnen recht: Nichts wäre dringlicher, als unsere Kinder vor dem Zwang zum Passivrauchen zu schützen. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht, wie Sie sicher wissen, wenigstens vor, daß der Arzt, der durch Passivrauchen verursachte oder verschlimmerte Gesundheitsschäden bei einem Kinde feststellt, verpflichtet ist, mit den Eltern dieses Kindes ein Gespräch hierüber zu führen. Leider lassen Sie in Ihrem 'Positionspapier' jeden Vorschlag vermissen, wie Sie dem auch von Ihnen erfreulicherweise hier erkannten 'Handlungsbedarfs' gerecht werden wollen, zumal Sie es ja strikt ablehnen, 'jetzt auch noch die private Lebensführung und die Gestaltung des menschlichen Alltags zu regeln'. Dabei ist der auch Ihnen angeblich so wichtige Schutz des ungeborenen Lebens noch gar nicht angesprochen ...

Ich bin - gemeinsam mit vielen Ärzten und Zahnärzten - der Meinung, daß der Staat auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes wenigstens dort tätig werden muß, wo er es von der Rechtslage her

Fortsetzung nächste Seite NEU/info207.htm

darf. Dann wird sich - vor allem bei entsprechenden Begleitmaßnahmen, wie wir sie seit langem fordern (z.B. verstärkte gesundheitliche Aufklärung und Prävention) - im gesamten gesellschaftlichen Bewußtsein vieles ändern, was sich auch auf den privaten Bereich positiv auswirken wird.

Sollte es mir nicht gelungen sein, Sie, sehr geehrter Herr Lohmann, dazu zu bewegen, Ihre Position in der Frage des Nichtraucherschutz-Gesetzes noch einmal gründlich zu überdenken, so möchte ich Sie dazu auffordern, sich doch einmal die einschlägigen amtlichen Statistiken anzuschauen, die die großen gesundheitlichen Risiken des Rauchens und des Passivrauchens überzeugend dokumentieren. Dann müssen Sie zu dem Entschluß kommen, das dem Bundestag vorliegende Nichtraucherschutz-Gesetz nach Kräften zu unterstützen, andere Abgeordnete dafür zu gewinnen und sich für eine baldige Verabschiedung dieses Gesetzes ohne inhaltliche Abstriche einzusetzen.

Das Gros Ihrer Wählerinnen und Wähler, von denen nach der Statistik 70 Prozent schutzbedürftige Nichtraucher sind, erwartet dies gerade von Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit Ihrer Fraktion."

NEU/info208.htm

Passivrauchen eine Nötigung

Heidi Henckels in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Eva-Maria Kors:

"Hiermit ersuche und bitte ich Sie dringend, das Nichtraucherschutz-Gesetz zu unterstützen. Ich gehöre zu den Menschen, die akut sehr empfindlich auf jene Schadstoffe (Reizgase etc.) im Tabakqualm reagieren, die unmittelbar zu Beeinträchtigungen des Wohlbefindens führen.

Nach meinen Erfahrungen ist es sehr notwendig, mehr Gebiete im öffentlichen Raum zu Nichtraucher-Zonen zu erklären, Rauchverbote auch konsequent durchzusetzen, und sei es mit Bußgeldern, sowie das Recht auf tabakrauchfreie Luft am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Es gibt immer noch zu viele Ämter, Banken, Bahnhöfe, Flughäfen und andere öffentliche Orte, an denen man sich zwangsläufig aufhalten muß, wo Raucher sich das 'Recht' herausnehmen, die Atemluft ihrer Mitmenschen zu vergiften. Ferner gibt es viele in Räumen stattfindende Veranstaltungen, an denen ich gerne teilnehmen würde, es aber nicht kann, weil ich dort gezwungen wäre, Tabakqualm einzuatmen. Dies hindert mich z.B. an einer politischen Betätigung.

Aber selbst dort, wo das Rauchen schon jetzt nicht erlaubt ist, ist man nicht wirksam geschützt. Es gibt leider noch viele Raucher, die vorhandene Rauchverbote nicht zur Kenntnis nehmen oder sich sogar bewußt darüber hinwegsetzen. Macht man solche Leute darauf aufmerksam, bekommt man meistens freche oder sogar drohende Antworten; nur selten machen die Angesprochenen ihre Zigarette oder Pfeife aus. Da die 'Hausherren' der betreffenden Orte - sofern überhaupt greifbar - meistens erklären, sie hätten keine Handhabe, das Nichtrauch-Gebot durchzusetzen, oder dies offenkundig nicht wagen, ist es unbedingt erforderlich, die Situation zu verändern.

Es gibt auch noch zahlreiche Fälle, wo Menschen am Arbeitsplatz dauernd gesundheitlich geschädigt werden. Ich habe eine Cousine, die ihre dringend benötigte Arbeitsstelle nur unter der Bedingung erhalten hat, daß sie bereit sei, mit einem Kettenraucher in einem Raum zu sitzen. Notgedrungen hat sie sich darauf eingelassen. Dabei ist dies Gift für ihre Augen, die ständig gerötet sind und tränen - abgesehen von den anderen Gesundheitsschäden. Solche Nötigungen müssen verboten werden.

Sehr geehrte Frau Kors, ich kenne Ihre persönliche Einstellung nicht und kann nur hoffen, daß ich offene Türen einrenne. In diesem Fall betrachten Sie bitte meinen Brief als Unterstützung bei Ihren Anstrengungen."

NEU/info209.htm

Wenn Sie für einen

gesetzlichen

Nichtraucherschutz sind,

dann handeln Sie jetzt! NEU/info210.htm

Auszüge aus dem Protokoll der Sitzung des

Deutschen Bundestages am 20. Februar 1997

zum Nichtraucherschutz-Gesetz

Roland Sauer, CDU: ... Ich möchte gleich klarstellen: Es gibt keinen Krieg gegen die Raucher. Sie werden nicht an den Pranger gestellt, sie werden nicht stigmatisiert oder kriminalisiert. Es gibt kein absolutes Rauchverbot. Wir wollen nur dort den Nichtraucherschutz durchsetzen, wo Nichtraucher zwangsläufig mit Rauchern zusammentreffen müssen, nicht ausweichen können und zum unfreiwilligen Mitrauchen gezwungen sind, also in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln und, was ganz wichtig ist, am Arbeitsplatz. ... Da 70 Prozent der Arbeitnehmer wie im übrigen auch 70 Prozent der Bevölkerung Nichtraucher sind, ist es höchste Zeit, am Arbeitsplatz für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. ... Nach Auskunft renommierter Wissenschaftler sind 60 Prozent der Raucher nikotinabhängig. Sie können verständlicherweise von Leuten, die abhängig sind, keine Rücksicht und Toleranz erwarten.

Uta Titze-Stecher, SPD: ... Beim ersten Versuch in der letzten Legislaturperiode sind wir unter wesentlich ungünstigeren Vorzeichen gestartet. Zum einen gab es den ungünstigen Zeitpunkt; das war der Sommer 1994. Wie jeder in diesem Hause weiß, waren wir damals mitten im Bundestagswahlkampf. Keiner in der engeren Fraktionsführung hatte angesichts von Millionen rauchender Wählern ein Interesse daran, diese Wähler mit diesem Gesetz zu konfrontieren. Das zweite war - das muß ganz klar gesagt werden - der Unwille der Fraktionsführungen, ein Gesetz dieser Art zu beraten und zu verabschieden. Wie bekannt, wird nirgends so viel geraucht und gepafft wie in der Politik und in den Redaktionsstuben. ... Im Vergleich dazu ist der zweite Versuch mit einer komfortablen Unterstützungsgruppe ausgestattet: 136 Kolleginnen und Kollegen, die sich für den interfraktionellen Gesetzentwurf ausgesprochen haben. ... "Nun drück einmal deine Zigarette aus, sie stört mich!" oder "Ich bin allergisch!". Ich finde es auch menschenunwürdig und unzumutbar, daß ein Nichtraucher jedes Mal bitten, betteln und appellieren und auf Verständnis hoffen muß.

Gerald Häfner, Bündnis 90/Die Grünen: ... Es gehört meines Erachtens zu einer liberalen Gesellschaft, daß sich ein Mensch sogar selbst schädigen darf, wenn er es möchte, ohne daß dies den Staat oder den Gesetzgeber angeht. ... Die Liberalität hört allerdings an der Stelle auf, an der ein Mensch, der für sich entschieden hat, Gift zu nehmen, dieses Gift z.B. gegen deren Willen anderen aufzwingt. ... Wir wollen im Gaststättenbereich - und das unterscheidet uns nun erneut von den Autorinnen des Gruppenentwurfs ... -, daß die Ausweisung von Nichtraucherräumen, Nichtraucherbereichen gesetzlich vorgeschrieben wird.

Wolf-Michael Catenhusen, SPD (Kurzintervention): Wer bereit ist, sich selber - in Kenntnis der Folgen - so zu schädigen, wie es Raucher an sich selbst tun, von dem

Fortsetzung nächste Seite NEU/info211.htm

kann man nicht von vornherein erwarten, daß er gegenüber anderen wirklich Rücksicht übt. Es gibt bei vielen Raucherinnen und Rauchern, die uns gegenüber immer beteuern, sie seien doch rücksichtsvoll, eine Selbsttäuschung. Man kann sie jede Woche dabei ertappen, daß sie offenkundig in einer gewissen Schizophrenie leben.

Gregor Gysi, PDS (Zwischenfrage): Herr Kollege Heinrich, ich wollte nur der Ehrlichkeit halber zunächst darauf hinweisen, daß ich sicherlich das bin, was man einen abhängigen Raucher nennt. Ich rauche nicht nur gelegentlich. Ich möchte aber zusätzlich darauf hinweisen, daß ich gerade deshalb davon überzeugt bin, daß wir den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher gerade als Raucher permanent verletzen, wenn wir nicht staatliche Gebote bekommen, die uns klar auf diesen Schutz orientieren.

Ingrid Matthäus-Maier, SPD (Kurzintervention): ... Aber ich möchte ausdrücklich sagen: Selbst wenn die Gefährlichkeit des Passivrauchens nicht nachgewiesen wäre -das ist es -, reicht für mich schon die Belästigung der Nichtraucher. Wie oft sind wir Nichtraucher in öffentlichen Gebäuden, in politischen Sitzungen, auf Parteitagen, bei Gericht oder wo auch immer damit konfrontiert worden, daß Raucher nicht bereit waren, mit dem Rauchen aufzuhören? Es gibt viele rücksichtsvolle Raucher. Sie haben auf die Rücksichtnahme abgestellt. Ich kenne viele rücksichtsvolle Raucher, die, wenn man sie darum bittet, aufhören zu rauchen. Aber es gibt auch die anderen. Ich möchte verhindern, daß immer die Nichtraucher dazu getrieben werden, zu quengeln und zu nörgeln, daß sie es sind, die bitten müssen: Hören Sie doch bitte auf zu rauchen. Das will ich nicht mehr. Ich belästige andere Leute auch nicht.

Petra Bläss, PDS: ... Auf jeden Fall rechtfertigen die Risiken des passiven Zwangsmitrauchens für Nichtraucherinnen und Nichtraucher Maßnahmen zum Schutz des Rechts auf Gesundheit sowie ein Rauchverbot an Arbeitsplätzen und in öffentlichen Einrichtungen. Bekanntlich zeigen Appelle und Bitte nach Rücksichtnahme von Raucherinnen und Rauchern kaum eine Wirkung. ... Da es in der Tat genügend Argumente für einen gesetzlichen Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz gibt, appelliere ich an Sie: Der Worte sind genug gewechselt, lassen Sie uns endlich Taten sehen!

Dr. Burkhard Hirsch, FDP: ... Meine Fraktion sagt, das gehe auch alles im Wege von freiwilligen Vereinbarungen. Das ist aber schon deswegen nicht überzeugend, weil es die Raucher und Nichtraucher schlechthin, mit denen man Vereinbarungen schließen könnte, gar nicht gibt. Es gibt vielmehr eine Vielzahl von Menschen, die rauchen oder nicht rauchen, die sich vernünftig verhalten oder nicht, die Rücksicht nehmen oder denen die Interessen anderer völlig gleichgültig sind. Wenn alle Menschen sich verantwortungsbewußt oder wenigstens vernünftig verhalten würden, könnte man selbst auf den größten Teil der Zehn Gebote verzichten, bestimmt auch auf fast alle Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Ehegesetzes. NEU/info212.htm

Verfassungsrichter weisen Tabakkonzerne

in die Schranken

Fünf Zigarettenhersteller (Reemtsma, Roth-Händle, Austria Tabak, von Landewyck und Gianaclis) verloren nicht nur nach sechs Jahren ihren Prozeß gegen die "staatlich verordneten Irreleitungen". Der Tabakindustrie insgesamt wurden außerdem ihre zentralen Argumente im Abwehrkampf gegen Gesetze genommen, die das Rauchen beschränken. Auf Seite 17 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) stehen nämlich Sätze von einer Eindeutigkeit wie die folgenden:

"Das Rauchen tötet mehr Menschen als Verkehrsunfälle, Aids, Alkohol, illegale Drogen, Morde und Selbstmorde zusammen. Zigarettenrauchen ist in den Industrieländern die häufigste und wissenschaftlich am deutlichsten belegte Einzelursache für den Krebstod. Im Ergebnis ist nach heutigem medizinischen Kenntnisstand gesichert, daß Rauchen Krebs sowie Herz- und Gefäßkrankheiten verursacht, damit zu tödlichen Krankheiten führt und auch die Gesundheit der nicht rauchenden Mitmenschen gefährdet." Jede dieser Aussagen wird mit Zitaten, vor allem aus der englischsprachigen Medizinliteratur, belegt.

Anlaß für den Gang nach Karlsruhe war eine mittels Verordnung in nationales Recht umgesetzte EU-Norm, die die Tabakkonzerne verpflichtet, Warnhinweise wie "Rauchen verursacht Krebs" und "Rauchen verursacht Herz- und Gefäßkrankheiten" auf ihre Zigarettenpackungen anzubringen. Das BVG konnte dem von den Anwälten der Zigarettenhersteller vorgebrachten Argument, daß die Warnhinweise gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit der Firmen verstießen, nichts abgewinnen. Die Pflicht zu Warnhinweisen treffe die Firmen beim Vertrieb ihrer Waren, nicht bei der Teilnahme am Prozeß der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung, so die Verfassungsrichter.

Im übrigen gehe es nur um die Pflicht zur Verbreitung einer erkennbar fremden Meinung. Nach einer Umfrage sei 90 Prozent der Raucher klar, daß die Hersteller mit dem Aufdruck inhaltlich nichts zu tun hätten. Auch der Angriff auf die maßgebliche EU-Richtlinie gehe ins Leere: Auf deren Gültigkeit komme es nicht an, da die Kennzeichnungspflichten mit deutschen Grundrechten vereinbar seien.

An der Entscheidung war der gesamte achtköpfige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seiner Präsidentin Jutta Limbach beteiligt. Die Richter ließen zwar offen, ob weitergehende Maßnahmen wie ein Werbeverbot, ein Verbot des Automatenvertriebs oder des Verkaufs an Jugendliche ebenfalls verfassungsgemäß wären. Angesichts der eindeutigen Worte dürften daran aber keine begründeten Zweifel bestehen. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 2 BvR 1915/91.

Kommentar: Damit sind praktisch sämtliche verfasssungsrechtlich begründete Einwände gegen gesetzliche Beschränkungen des Rauchens hinfällig. NEU/info213.htm

Rauchlose Zigarette

durchgefallen

Nach zwei erfolglosen Versuchen, mit der rauchlosen Zigarette Eclipse auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen, ist die Zukunft der Reynolds-Zigarette ungewiß. In Stockholm und Augsburg, wo sogenannte "Smoke-ins" angeboten worden waren, um Vor- und Nachteile dieser nicht brennenden, sondern eher glühenden Zigarette zu diskutieren, stieß man auf verhaltene Reaktionen. Axel Gietz von RJ Reynolds erklärt: "Wir möchten diese Zigarette als intelligente Alternative vermarkten. Noch immer versuchen wir, eine gesunde und nichtraucherfreundliche Zigarette zu entwickeln. Die Reaktionen veranlassen uns, weitere Tests durchzuführen."

Eine Sprecherin des Augsburger Rathauses hingegen betont, daß die Idee keinen Zuspruch in der Öffentlichkeit gefunden hat. In Augsburg, wo man die Zigarette unter dem Namen HI-Q angeboten hatte, war die Akzeptanz bei Jugendlichen, die sie in Discos und Bars kostenlos erhielten, mäßig. Über zwei Wochen hat Augsburg Air, die erste deutsche rauchfreie Fluggesellschaft, sie ebenfalls kostenlos verteilt. Daniela Pointer, Produktmanagerin der Fluggesellschaft, wies darauf hin, daß die meisten ablehnenden Kommentare von Rauchern kamen und daher keine weiteren Tests durchgeführt würden. In Stockholm wird die Zigarette unter dem Namen Inside verteilt.

The European vom 11.7.96

veröffentlicht in

Newsletter Netzwerk Nichtrauchen 3/96

Wissenschaftler ließ

sich von Tabakindustrie

sponsern

Der 1916 in Berlin geborene und 1934 nach Großbritannien emigrierte Wissenschaftler Hans Jürgen Eysenck hat nach Angaben der Zeitung Independent für seine Arbeit von einem geheimen Fond der US-Tabakindustrie über 800.000 Pfund Sterling (derzeit rund 2 Millionen Mark, früher deutlich mehr) erhalten. Die Vorgänge wurden publik, weil eine Mitarbeiterin eines Tabakkonzerns jahrelang geheime Papiere fotokopierte und an Anwälte aushändigte. Der an der Entwicklung der modernen Persönlichkeitsforschung und Verhaltenstherapie beteiligte Eysenck hatte zu Beginn der 70er Jahre behauptet, Raucher bekämen Lungenkrebs nicht wegen des Rauchens, sondern weil sie dazu persönlich prädestiniert seien. Außerdem seien sie erbbedingt süchtig und könnten deshalb nicht aufhören.

Der Tagesspiegel vom 1.11.96

NEU/info214.htm

Veranwortungsbewußten Journalismus angemahnt

Ingeborg Henke, Mitglied der Nichtraucher-Initiative München, hat sich in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung des Themas Schleichwerbung für Tabak angenommen:

"Ein Vergleich einiger Beiträge Ihrer Ausgaben vom 8.-10. Januar 1997 legt die Frage nahe: Ist die Redaktion der SZ schizophren, dumm oder der Tabakindustrie hörig, d.h. abhängig von deren Produkten oder finanziellen Zuwendungen? - Im Wissenschaftsteil von Nr. 6, S. 24, gibt der Arzt J. Scholl, ein ausgewiesener Fachmann, einen sachlich fundierten und ebenso sachlich formulierten Bericht ("Besser radeln als rauchen") über die durch Rauchen verursachten horrenden Schäden und Kosten, die Notwendigkeit der Prävention und die beschämend verantwortungslose Untätigkeit der Gesundheitspolitiker in Deutschland.

Im Feuilleton von Nr. 5, S. 11, wird hingegen das Rauchen glorifiziert: durch zwei Großaufnahmen eines Models mit Zigarette und einen Text ("Nadja raucht"), der so einfältig ist, daß man ihn nur für eine Auftragsarbeit halten kann oder für eine Gefälligkeitsanbiederung des Verfassers an die Tabakindustrie. Denn die Dimension der Zeit erschließt sich aus jeder Sequenz von Abbildungen, dazu braucht's keine Zigarette; die Schönheit eines Gesichts drückt sich nicht im Rauchen aus; und die Imagination des Betrachters würde ebenso angeregt, wenn das Model ein anderes Requisit in der Hand hielte, einen Lippenstift, eine Haarspange, einen Kugelschreiber. Das schwachsinnige Gefasel und das auffallend großformatige Doppelfoto dienen offensichtlich dem Ziel, das Rauchen in Wort und Bild werbemäßig herauszustellen; der Hinweis auf die Frankfurter Ausstellung und den Bildband bedurfte keiner so aufwendigen Inszenierung. Für Tabakwerbung ist das Feuilleton jedenfalls nicht der rechte Ort.

Als gehorsamer Werbeträger für die Tabakindustrie erweist sich auch das - in der Vergangenheit schon mehrfach einschlägig kompromittierte - SZ-Magazin Nr. 2 mit Titelblatt und Großfoto - Text auf S. 4-5. Das Titelfoto erweckt zudem den Verdacht, daß die Zigarette nachträglich hineinretuschiert worden ist - um so mehr, als der Hollywood-Star Tom Hanks im Inneren des Heftes nirgends mit Zigarette zu sehen ist und im Interview das Thema Rauchen nicht vorkommt.

Der Leser eine überregionalen, angeblich unabhängigen und liberalen Tageszeitung erwartet seriöse Information und ausgewogene Kommentare. Untergeschobene Schleichwerbung für gesundheitsschädliche Suchtmittel im redaktionellen teil ist unter dem Niveau eines solchen Blattes und seiner Leser, die im Abonnement immerhin jährlich 410,- DM erlegen müssen und dafür einwandfreie Ware verlangen dürfen, d.h. vor allem verantwortungsbewußten Journalismus.

Bitte beschränken Sie die Werbung für Tabakwaren - wenn Sie schon nicht ganz darauf verzichten wollen, was vernünftiger wäre - künftig ausschließlich auf den Anzeigenteil, wo sie als solche offen deklariert und von den Auftraggebern entsprechend bezahlt werden muß." NEU/info215.htm

Wie es zum falschen Ergebnis

einer RTL-TED-Umfrage kam

Die Einbringung des Nichtraucherschutz-Gesetzentwurfs in den Bundestag nahm die RTL-Mittagssendung Punkt 12 zum Anlaß für eine TED-Umfrage. Die Zuschauer sollten durch Wahl der Telefonnummer 01 37 00 11 (Ja) oder 01 37 00 12 (Nein) kundtun, wie sie zu der Gesetzesinitiative stehen. Dieser Aufforderung kam auch Marie-Antoinette de Contes, Mitglied der Nichtraucher-Initiative München, nach. Doch während bei all ihren Ja-Anrufen ihr Telefon stumm blieb, hörte sie bei einem zur Kontrolle durchgeführten Nein-Anruf die Stimme: "Ihr Anruf wurde gezählt. Bitte legen Sie auf."

Daraufhin rief sie bei RTL in Köln an und bat die Telefonistin, diese Panne zu melden bzw. zu verhindern, daß falsche Zahlen veröffentlicht werden. Nichtsdestotrotz: Nach der Werbepause brachte die Moderatorin als Ergebnis: 54,9 Prozent für ein Nichtraucherschutz-Gesetz, 45,1 Prozent dagegen. Da es bei allen in den letzten Jahren durchgeführten TED-Umfragen zu viel eindeutigere Ergebnissen pro Nichtraucherschutz kam (meist etwa 75 zu 25 Prozent), verfaßte das NI-Mitglied ein Schreiben an RTL und sandte der NID eine Kopie zu. Die NID forderte nach Rücksprache mit einem sachverständigen Münchner Telekom-Mitarbeiter RTL auf, Antwort auf folgende Fragen zu geben:

1. Wieviel Leitungen haben Sie jeweils für die beiden Telefonnummern gemietet?

2. wie lange waren die Leitungen für die beiden Telefonnummern freigeschaltet?

3. Wieviel Anrufer sind jeweils pro Telefonnummer gezählt worden.

Als nach drei Wochen immer noch keine Stellungnahme eingetroffen war, äußerte die NID in einem Erinnerungsschreiben einen Manipulationsverdacht. Prompt kam noch am selben Tag eine Antwort per Fax. Abgerundet wurde diese durch eine Stellungnahme der Frankfurter Telekom-Niederlassung. Aus all den der NID vorliegenden Informationen ist es wahrscheinlich aus folgenden Gründen zu dem befremdlichen TED-Umfrage-Ergebnis gekommen:

Zunächst einmal war die Zahl der Anrufer sehr hoch - mit anderen Worten: höher als bei Punkt-12-TED-Umfragen üblich. Wenn noch dazu - wie aus früheren Umfragen zum Thema Nichtraucherschutz bekannt - das Verhältnis von Ja- und Nein-Anrufern bei etwa 3 : 1 liegt, dann muß es bei der Anzahl der Freischaltungen (240 je 12 Sekunden je Einzugsbereich) zu Überlastungen kommen. Diese Überlastungen wirken sich aber nun so aus, daß die Nein-Anrufe vollständig gezählt, die Ja-Anrufe dagegen nur zum Teil gezählt werden. Viele Anrufer geben nach dem zweiten oder dritten vergeblichen Anruf auf. Die Anrufe verteilen sich nämlich nicht gleichmäßig auf die zur Verfügung stehende Zeit, sondern sind in den ersten drei Minuten nach dem Anruf besonders zahlreich. Die Schlußfolgerung daraus ist: Bei Umfragen zum Thema Nichtraucherschutz muß die Redaktion von Punkt 12 deutlich mehr Leitungen mieten als am 20. Februar 1997. NEU/info216.htm

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur

Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V.

Art der Mitgliedschaft

mit Jahresbeitrag:

Einzelmitglieder DM 60,-

Ehepaare DM 90,-

Familien (Ehepaare mit Kindern bis 14 Jahre) DM 90,-

Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Arbeitslose, Rentner DM 30,-

Vereine, Verbände, Firmen u.ä. DM 100,-

Jederzeit widerrufliche

Einzugsermächtigung:

Bitte einsenden an:

NID e.V.

Carl-von-Linde-Str. 11

85716 Unterschleißheim

NEU/info217.htm

Zeitung eingeschaltet

wegen Qualm im

Postamt Quakenbrück

NID-Mitglied Petra Hövelkamp handelte genau so, wie es sich für eine aktive Nichtraucherin gehört. Statt den Qualm im Postamt Quakenbrück, Filiale Bramstraße, einfach hinzunehmen, forderte sie die Deutsche Post AG auf, für rauchfreie Verhältnisse zu sorgen. Auch ein ablehnendes Schreiben mit der Begründung "Leider haben auch wir keinerlei Handhabe ..." ließ sie nicht ruhen: Sie wandte sich an die NID. Diese schrieb die Niederlassung Quakenbrück an und stellte die Rechtslage klar. Selbstverständlich habe die Post das Recht, ein Rauchverbot sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kunden zu verhängen. Gleichzeitig stellte die NID die Korrespondenz auch den beiden örtlichen Zeitungen zur Verfügung. Die Osnabrücker Nachrichten griffen das Thema am 22. Januar 1997 groß auf. Hier der letzte Absatz des Artikels:

"Gestern mittag - so konnten sich Besucher überzeugen - war die Luft in der Schalterhalle an der Bramstraße auch nicht gerade unverbraucht. Doch nach Qualm roch es nicht. Der rauchende Mitarbeiter war nicht da. Egbert Kuhn, Pressesprecher der zuständigen Postdirektion Hannover, unterstrich, daß es den Mitarbeitern untersagt ist, vor den Kunden zu rauchen. In der Filiale an der Bramstraße entstehe der blaue Dunst in einem Nebenraum und ziehe durch die offene Tür in die Schalterhalle. Dem widersprach Petra Hövelkamp, die immer einen vollen Aschenbecher am Schalter gesehen hat."

BAG bestätigt:

Arbeitsverweigerung

wegen Asbestbelastung

war rechtmäßig

Im jahrelang schwelenden Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk- und Fernsehsender Deutsche Welle (DW) und einem 52jährigen Ingenieur um die Asbestbelastung des DW-Gebäudes in Köln hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel am 19. Februar 1997 zugunsten des Mitarbeiters entschieden. Er war seit 20 Monaten nicht mehr zur Arbeit erschienen und hatte einen asbestfreien Arbeitsplatz außerhalb des Gebäudes gefordert. Die Deutsche Welle hatte ihm deshalb das Gehalt gekürzt und muß nun den Betrag nachzahlen.

Das BAG begründete sein Urteil damit, daß die Deutsche Welle innerhalb von drei Jahren nach ersten vorläufigen Sanierungsmaßnahmen die vollständige Sanierung spätestens 1994 hätte abschließen müssen. So sieht es jedenfalls die nordrhein-westfälische Asbestrichtlinie vor. Weil aber eine endgültige Sanierung noch aussteht, stehe dem 52jährigen ein "Zurückbehaltungsrecht" seiner Arbeitskraft zu, "soweit er Räume zu betreten hat, deren endgültige Sanierung nicht festgestellt ist" - trotz TÜV-Gutachtens, das ein risikofreies Verbleiben im Gebäude bis zum Jahr 2002 attestierte. Laut Arbeitsrechtlern können nach dem Urteil jetzt auch jene der 1.800 DW-Beschäftigten von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, die in nicht endgültig sanierten Räumen arbeiten - oder zum Passivrauchen gezwungen werden!?

Bonner Rundschau vom 20.2.97 NEU/info218.htm

Rauchende

Umweltschützer

sind unglaubwürdig

Ende November 1996 erhielt ich einen Werbebrief der Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V., worin um eine Fördermitgliedschaft (regelmäßige Geldspende) gebeten wurde. Auf meiner Antwortpostkarte schrieb ich nur: "Wieviele Tabakverbrennungsanlagen (= Zigaretten) werden bei Ihren Wochenendseminaren in Betrieb gesetzt?". Darauf erhielt ich am 7. Dezember folgende Antwort:

"Ihre Frage, wieviele Tabakverbrennungsanlagen ... läßt sich wie folgt beantworten: Keine! Ohne daß eigens darauf hingewiesen wird, ist dies bei unseren Tagungen selbstverständlich. Sollte jemand auch mal rauchen, so geschieht dies nur in den Pausen."

Entsprechend dem mangelnden Problembewußtsein, den der letzte Satz verrät, fiel meine Reaktion aus (Auszug):

"Daß z.B. während einer Diskussion über Luftschadstoffe oder während eines Vortrags über Wohngifte die Anwesenden munter drauflos qualmen, hätte ich Ihnen natürlich nicht unterstellt. Aber wenn man in den Pausen, im Foyer, auf den Gängen und beim abendlichen Zusammensein das Wohngift Nr. 1 von Teilnehmern produzieren läßt, macht man sich als Veranstalter unglaubwürdig und schützt Nichtraucher nicht.

Mein Vorschlag: schreiben Sie bereits in Ihre Einladung, daß im Veranstaltungsgebäude und unmittelbar vor dem Eingang nicht geraucht werden darf, damit man ohne vermeidbares Gesundheitsrisiko an Ihren Seminaren teilnehmen kann und damit auch ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit Ihrer ökologischen Bemühungen gesetzt wird. Rauchende Umweltschützer sind unglaubwürdig!"

Vielleicht lassen sich andere aktive Nichtraucher durch meine Formulierungen zu ähnlichen Briefen an entsprechende Veranstalter anregen.

Stephan Schmidt

Nichtrauchen ist der

Normalfall!

NID-Mitglied Peter Treitz in einem Schreiben an die Tank & Rast AG, Bonn:

In der Raststätte Wunnenstein entdeckten wir erstmals Ihre informative Broschüre TANKEN & RASTEN 1996. Sie loben darin Ihr Engagement zum Schutze der Umwelt, insbesondere die Tatsache, daß Sie für uns, die wir uns "vom blauen Dunst belästigt fühlen, Nichtraucherzonen eingerichtet" haben. Uns stört dabei insbesondere folgendes:

1. Nichtraucherzonen nützen uns gar nichts, wenn sie nicht luftdicht von den Raucherzonen abgetrennt sind.

2. Nichtrauchen ist der Normalfall! Warum werden wir Nichtraucher dann in die (oft zu kleinen) "hinteren Ecken" abgedrängt? Machen Sie es doch umgekehrt: Weisen Sie Raucherzonen aus und drängen Sie so die Raucher ins Abseits, also dorthin, wo sie auch hingehören! Denn wir Nichtraucher belästigen doch niemanden! NEU/info219.htm

Kinderhilfswerk:

Rauchverbot im

Beisein von Kindern

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, hat der Bundesregierung vorgeworfen, in mindestens drei Fällen die von ihr selbst unterzeichnete UNO-Kinderrechtskonvention gravierend zu verletzen. So sei es ein unhaltbarer Zustand, daß die Forderungen nach kinderverträglichen Umweltbedingungen nicht erfüllt würden. Als Beispiel nannte Krüger unter anderem das Ozonsmoggesetz, das doppelt so hohe Grenzwerte in Deutschland erlaube als nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Kinder verträglich sei.

Außerdem stelle das Passivrauchen für Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein größeres Gesundheitsrisiko als der Straßenverkehr dar. Krüger forderte deshalb ein gesetzliches Rauchverbot in Autos, wenn Kinder mitfahren. Das Rauchverbot sollte mit Bußgeld bewehrt werden. Außerdem müsse es ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Restaurants geben.

Deutschlandfunk vom 18.9.96

Qualm in der Sporthalle

Ute Linke aus Essen schildert der NID ihr "Rauch-Sport-Erlebnis":

Als Nichtraucherin und Mutter habe ich ständig gegen die Raucher anzukämpfen, sogar dort, wo eigentlich Rauchverbot herrscht. Selbst in der eigenen Wohnung muß ich mich mit der eigenen Familie streiten, weil die Raucher das Problem der Rauchbelästigung völlig herunterspielen.

Das Schlimmste, was uns in dieser Richtung passieren konnte, geschah am 2. November 1996 bei einer Messe in der Essener Grugahalle. Obwohl sämtliche Aussteller irgend etwas mit Gesundheit oder Sport zu tun hatten, wurde während eines "Bambini-Fußball-Turniers", das vom Essener Sportbund veranstaltet wurde, ständig geraucht, so daß die 4- bis 5jährigen Kinder in einer völlig zugequalmten Halle spielen mußten.

Von mir auf diesen unhaltbaren Zustand angesprochen, reagierten die Messeverantwortlichen nur mit einem "Das interessiert uns nicht!". Man darf also mit Sport und Gesundheit werben, kleine Kinder für diesen Zweck mißbrauchen und sie gleichzeitig vergiften. Wieder einmal geht es nur ums Geld.

Schorndorfs Rathaus

eine rauchfreie Zone

Das Rathaus der Daimler-Stadt Schorndorf sei künftig eine rauchfreie Zone, erklärte Oberbürgermeister Winfried Kübler einer Runde von Journalisten. Auch ein Raucherzimmer werde nicht benötigt. Auf die Frage, ob die Bediensteten wenigstens eine Ersatzdroge angeboten bekämen, antwortet der Nichtraucher Kübler wie aus der Pistole geschossen: "Arbeit!"

Backnanger Kreiszeitung vom 2.1.97

NEU/info220.htm

Tabakwerbung in der

Formel 1

Die Bundesregierung will auch weiterhin Formel-1-Rennen auf dem Nürburgring und dem Hockenheimring unterstützen und wird daher den 1990 von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag für ein Tabakwerbeverbot nicht in nationales Recht umsetzen. Bundeskanzler Helmut Kohl hat sogar eigens Gespräche mit dem Formel-1-Promoter Bernie Ecclestone geführt, um die Formel-1-Rennen am Nürburgring zu etablieren. Nachdem der Verband der Cigarettenindustrie seine Selbstbeschränkung bei der Sportwerbung für die Formel 1 gelockert hat, will Bonn verhindern, daß durch ein EU-Werbeverbot für Tabakprodukte die Formel 1 gefährdet wird. Ein Zigaretten-Werbeverbot würde die Formel 1 in ein finanzielles Desaster stürzen.

Neben Deutschland lehnen bisher auch die Niederlande, Großbritannien, Dänemark und Griechenland ein Verbot der Tabakwerbung ab. Damit gibt es derzeit innerhalb des EU-Ministerrats für die einheitliche Umsetzung der Brüsseler Richtlinie keine Mehrheit.

Süddeutsche Zeitung vom 24.2.97

Kommentar: Würden die Formel-1-Rennen nicht im Fernsehen übertragen werden, hätte dies die gleiche Wirkung wie ein Tabakwerbeverbot. Denn der Zigarettenindustrie reichen nicht die hunderttausend Zuschauer an den Rennpisten - sie will die Millionen Zuschauer vor den Bildschirmen. Und nur dann ist sie zu einem finanziellen (Werbe-)Engagement bereit.

Michael Schumachers

Millionengeschäft

Falls sich Michael Schuhmacher nicht verletzt, wird er in den kommenden fünf Jahren schon allein als Rennpilot über 200 Millionen Mark verdienen, das sind pro Rennen etwa 2,5 Millionen Mark. Weitere Einnahmen erzielt er über Sponsorenverträge. Außerdem besitzt Schumacher ein eigenes Unternehmen, das eine ganze Reihe von Produkten mit seinem Namen verkauft.

Bei Formel-1-Rennen beläuft sich die Anzahl der Zuschauer weltweit auf 45 Millionen Menschen. Entsprechend viele Fernsehsender sind bereit, für die Übertragungsrechte eine Menge Geld hinzulegen. Ein kleines Stück von Schumachers Rennanzug kostet bis zu 1,3 Millionen Mark, und für die besten Stellen auf dem Helm oder der Kappe sind mehr als 10 Millionen Mark zu zahlen. Schumacher, der sehr auf körperliche Fitness achtet, billigt persönlich weder Alkohol noch Zigaretten und das, obwohl der Rennstall Ferrari von Philip Morris, dem Hersteller von Marlboro-Zigaretten, pro Jahr etwa 50 Millionen Mark erhält. Daily Mirror vom 24.9.96

veröffentlicht in

News Letter Nichtrauchen 3/96

Dilemma

"Die Zigarettenleute leben in einem Dilemma. Sie verkaufen den Tod und wollen damit gut Geld verdienen. Gleichzeitig möchten sie aber als ehrenwerte Bürger betrachtet werden. Das Dilemma kann man verstehen. Glauben brauchen wir ihnen trotzdem nicht."

Antony Lewis NEU/info221.htm

Schleswig-Holsteins

Gesundheitsministerin

gegen

Zigarettenautomaten

Heide Moser, SPD-Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, will über den Bundesrat mit einer Gesetzesinitiative erreichen, daß die Zigarettenautomaten abgeschafft und Werbung für Nikotin und Alkohol generell verboten wird. Dies sei "die Fortsetzung einer Politik des konsequenten, ehrlichen und glaubwürdigen Gesundheitsschutzes und der Suchtvorbeugung". Was das Werbeverbot für Tabakwaren betrifft, so liegt sie auf einer Linie mit Bayerns Gesundheitsministerin Barbara Stamm. Hamburger Abendblatt vom 13.3.97

Wie schafft man

Arbeitsplätze?

Ein Drittel der gesamten Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt, Pfeifentabak und Feinschnittrollen) wird - wertmäßig gesehen - über Automaten verkauft. Käme es zu einem Verbot des Automatenverkaufs, müßten die Nikotiniker ihre Suchtmittel über andere Handelskanäle (Lebensmittelhandel, Tankstellen, Facheinzelhandel, Nebenhandel) erwerben. Dieser Tabakwarenverkauf ist jedoch bedeutend arbeitsintensiver als der Verkauf über Automaten, so daß die Abschaffung der Zigarettenautomaten gleichzeitig für die Schaffung von Arbeitsplätzen sorgt. Daß dadurch auch der Glimmstengelverkauf an Kinder und Jugendliche überhaupt erst kontrollierbar wird, ist der erfreuliche Neben-(Haupt-)Effekt.

NEU/info222.htm

Versicherungen für

Nichtraucher

Als erster Direktanbieter unterscheidet die Europa von 1997 an im gesamten Lebensversicherungsgeschäft zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Neu ist dies bei Kapitalpolicen. Gleichzeitig erhöht das Kölner Unternehmen den Rechnungszins von 3,5 auf 4,0 Prozent. Dadurch nimmt die Versicherungssumme zu. Beispiel: ein 40 Jahre alter Mann, der 20 Jahre lang 250 Mark monatlich einzahlte, bekam bislang 67.935 Mark als garantierten Betrag genannt (Ablaufleistung 127.170 Mark). Künftig lautet die Garantiesumme 73.160 Mark für Raucher und 77.990 Mark für Nichtraucher. Die Ablaufleistung wird bei Rauchern meist geringer, bei Nichtrauchern höher ausfallen. Mit der Unterscheidung in gesund und ungesund lebende Kunden begann Transleben (jetzt Aspecta). Es folgten Oecocapital und Standard Life.

Capital 1/97

Rabatt für

nichtrauchende Autofah
rer

in Großbritannien

Mehrere britische Versicherungen räumen neuerdings nichtrauchenden Autofahrern einen Sonderrabatt ein. Bedingung: Sie müssen schriftlich erklären, daß sie seit mindestens einem Jahr nicht mehr rauchen. Zuletzt hatte eine US-Studie ergeben, daß Raucher 50 Prozent mehr Unfälle verursachen und 46 Prozent mehr Verkehrsdelikte begehen als Nichtraucher - unabhängig von Alter, Alkoholkonsum und Verkehrserfahrung. Raucheraugen produzieren mehr Tränenflüssigkeit; die Lider schließen sich häufiger, das beeinträchtigt die Aufmerksamkeit. Mit dem Tabakrauch gelangt zudem Kohlenmonoxid in den Körper. Die Folge: Raucher haben weniger Sauerstoff im Blut, ermüden schneller, reagieren langsamer und können sich schlechter konzentrieren. Außerdem sind Raucher risikobereiter im Verkehr. Sie schnallen sich zum Beispiel seltener an als Nichtraucher. natur 2/97

Kommentar: Wann ziehen die deutschen Versicherungen nach?

Erstes Nichtraucher-Hotel

in Vorarlberg

Auch im österreichischen Bundesland Vorarlberg kann man inzwischen seinen Urlaub rauchfrei genießen. Dies macht das Kur- und Gesundheitshotel Rossbad Oase in 6942 Krumbach, (00 43/55 13) 81 54, möglich. Es ist besonders auf Anhänger von Kneippkuren und Vollwertkost eingerichtet. NEU/info223.htm

Tabakanbau in der EU

wird weiter gefördert

Gegen den erklärten Willen von EU-Sozialkommissar Padraig Flynn hat die EU-Kommission beschlossen, den Tabakanbau weiterhin mit rund 2 Milliarden Mark jährlich zu subventionieren. EU-Agrarkommissar Franz Fischler begründet dies damit, daß niemand mit dem Rauchen aufhören werde, wenn die EU den Anbau nicht mehr fördert. Statt dessen würden die rund 135.000 Tabakerzeuger in der Gemeinschaft vor dem sicheren Aus stehen, da ein Ende der Förderungen den Import verstärken, nicht aber den Verbrauch senken würde.

Westfälische Nachrichten vom 21.12.96

Die deutschen Tabakbauern, die vor allem im Süden und Südwesten der Bundesrepublik angesiedelt sind, werden von der EU direkt mit rund 50 Millionen Mark gefördert. Indirekt erhalten sie weitere Millionenbeträge, weil für sie die Landesanstalt für Pflanzenbau (Bezeichnung bis 1970 Landesanstalt für Tabakbau und Tabakforschung Forchheim, davor Bundesanstalt für Tabakforschung) in Rheinstetten bei Karlsruhe mit gegenwärtig 70 Mitarbeitern tätig ist. Aufgabe dieser Einrichtung ist es, "das Produkt Rohtabak aufgrund seiner Qualität marktgängig zu machen und die Existenz des Pflanzers zu sichern" (aus der Zeitschrift zum 50jährigen Jubiläum der Anstalt 1977).

Höhe der Förderung soll geheim bleiben

Der Kneipp-Bund Baden-Württemberg versuchte im Herbst 1996, vom zuständigen Ministerialbeamten in Stuttgart den deutschen Anteil an den EU-Subventionen zu erfahren. Dieser wollte jedoch keine Auskunft geben und verwies den Kneipp-Bund an den Landesverband Tabak. Doch statt einer klaren Antwort erhielt der Kneipp-Bund eine klare Abfuhr: "Ich gebe Ihnen die Zahlen nicht, damit Sie hinterher dagegen schreiben."

NEU/info224.htm

US-Tabakkonzern gesteht:

Rauchen macht süchtig

und verursacht Krebs

Der US-Tabakkonzern Ligget Group hat erstmals öffentlich eingeräumt, daß Rauchen süchtig macht und Krebs erzeugt. Zudem bestätigt der kleinste unter den fünf größten US-Zigarettenherstellern (Marktanteil 1996: 1,9 Prozent) in einem in Washington geschlossenen außergerichtlichen Vergleich, daß die Branche seit Jahrzehnten mit ihren Produkten besonders Jugendliche umworben hat. Liggett stimmte auch zu, der Justiz vertrauliche Unterlagen der Tabakindustrie zu überlassen. Daraufhin erwirkten die anderen vier Konzerne einen Gerichtsbeschluß, wonach der Inhalt der vertraulichen Papiere für mindestens zehn Tage nicht verbreitet werden darf. Der Vergleich sieht darüber hinaus vor, daß Liggett in den nächsten 25 Jahren ein Viertel seines - allerdings recht geringen - Gewinns vor Steuern an die Bundesstaaten abführt. Das Geld soll für Anti-Raucher-Kampagnen und für die medizinische Versorgung von erkrankten Rauchern verwendet werden.

Beobachter gehen davon aus, daß sich die von der Finanzgruppe Brooke kontrollierte Tabakfirma wegen der hohen Prozeßkosten auf den Vergleich eingelassen hat. In einer gemeinsamen Aktion hatten Staatsanwälte in 22 der 50 amerikanischen Bundesstaaten die Liggett Group Incorporated angeklagt.

Eine Woche zuvor hatte das höchste Gericht des Bundesstaats Mississippi den Antrag von Tabakunternehmen abgelehnt, eine Klage auf Zahlung von 940 Millionen Dollar Schadensersatz nicht zuzulassen.

Süddeutsche Zeitung vom 15.3.97

Bonner Rundschau vom 22.3.97

Generalanzeiger vom 27.3.97 NEU/info225.htm

Mit "Tobaccio" gegen das Rauchen

Die Braunschweiger Ärztin Dr. Christiane Blass, seit Januar 1996 Vorstandsreferentin der Lungenstiftung, der auch Christiane Herzog, die Frau des Bundespräsidenten, als Kuratoriumsmitglied angehört, faßte Anfang des Jahres beim Anschauen der Fernsehserie Sesamstraße den Entschluß, etwas zu tun, um Kinder vom Rauchen abzuhalten. Über kurz oder lang wurde sie mit Marita Stolze

bekannt, die in der "Fernseh-Sesamstraße" im Kostüm von Tiffy steckt. Marita Stolze dachte sich schließlich einen Kobold namens Tobaccio aus, der darf, was Kinder sonst nicht dürfen. In zehn Kurzfilmen soll nun Tobaccio besonders die neun- bis zwölfjährigen Kinder immun gegen die Versuchung zum Rauchen machen.

Braunschweiger Zeitung vom 26.10.96

Dr. Christiane Blass und "Tobaccio" NEU/info226.htm

Sozialversicherung nicht mit Sozialprodukt vermischen!

Bei der volkswirtschaftlichen Betrachtung der Auswirkungen des Rauchens wird häufig nicht unterschieden zwischen den Auswirkungen auf den Bereich Sozialversicherung und den Auswirkungen auf die Globalgröße Sozialprodukt. Im ersten Fall geht es vereinfacht um die Frage, welche Kosten durch Rauchen entstehen und welche entfallen. Beim Sozialprodukt hingegen geht es darum, ob ein Leistungspotential voll oder nur teilweise ausgeschöpft wird.

Das Sozialprodukt ist eine international anerkannte Zahl für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Sie gibt Auskunft darüber, welche Leistungen von den Bürgern eines Staates (Teilnehmer einer Volkswirtschaft) im Laufe eines Jahres erbracht worden sind. Rauchen wirkt sich mindernd auf das Sozialprodukt aus. Wer früher stirbt, früher invalide wird oder häufig krank ist, kann keine Leistungen erbringen.

Eine ganz andere Frage ist, wie sich diese drei typischen Folgen des Rauchens auf die einzelnen Säulen der Sozialversicherung und auf sie in ihrer Gesamtheit auswirken. Hier können sich die positiven und die negativen Folgen durchaus die Waage halten. Dies trifft jedoch nicht auf das Sozialprodukt zu. Der Aspekt Sozialversicherung sollte daher nicht mit dem Aspekt Sozialprodukt vermischt werden. EGK NEU/info227.htm

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, veröffentlicht in der Bonner Rundschau vom 22.2.97

Daraus folgt: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es unter den Personen ab 14 Jahren

30 Prozent Raucher,

16 Prozent Ex-Raucher und

54 Prozent Nie-Raucher.

Da der Raucheranteil und erst recht der Ex-Raucheranteil in der Altersgruppe der 14- bis 17jährigen deutlich unter dem Durchschnitt liegt, ergeben sich höhere Zahlen sowohl beim Anteil der Raucher als auch beim Anteil der Ex-

Raucher, wenn man nur die über 15 Jahre alten Personen oder nur die Volljährigen erfaßt. In diesem Fall sinkt der Anteil der Nie-Raucher.

Bei der Zahlenbetrachtung ist auch zu bedenken, daß sich die Prozentsätze verändern können, je nachdem, wie man den Raucher definiert. Zählt man als Raucher auch diejenigen, die regelmäßig eine Zigarette in der Woche, im Monat oder im Jahr rauchen? Wie erfaßt man die Gelegenheitsraucher?

Universität Heidelberg

verkauft Werbeflächen -

aber nicht für Zigaretten

Not macht erfinderisch. Die Rückseite von Leihzetteln will die Heidelberger Universitätsbibliothek nun als Werbefläche freigeben - allerdings mit der notwendigen Sensibilität. Alkohol- und Tabakwerbung sind grundsätzlich tabu.

Rheinischer Merkur vom 12.1.97

NEU/info228.htm

Whiskey und Zigarren

zum Todestag des

Dramatikers Heiner Müller

Leserbrief von Gerhard Sensenschmidt in der Dithmarscher Landeszeitung (dlz) vom 11.2.1997:

"Armes Heinerle!" konnte ich nur sagen, als ich in der dlz vom 2.1.1997 las, daß dem vor einem Jahr an Krebs gestorbenen Dramatiker und Intendanten des Berliner Ensembles (Theater am Schiffbauerdamm), Heiner Müller, an seinem ersten Todestag von Freunden und Verehrern eine Whiskeyflasche und Zigarren aufs Grab gelegt wurden, weil diese im Leben seine "Markenzeichen" und (schlimmer noch:) "die Utensilien seiner Lebensphilosophie" gewesen seien. Diese "Zeremonie" war besonders deshalb so dumm und geschmacklos, weil uns der hochbegabte Künstler ohne diese "philosophischen Gebrauchsutensilien" mit ziemlicher Sicherheit noch etliche Jahre erhalten geblieben wäre.

Wie tröstlich und erfreulich erschien mir demgegenüber die Nachricht in der gleichen dlz-Ausgabe, daß die Mitarbeiter des tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel, dem die Hälfte des rechten Lungenflügels entfernt werden mußte, aus Solidarität mit ihrem Chef das gesamt Präsidialamt in Prag zukünftig rauchfrei halten wollen. Wer wünscht nicht dem sympathischen und kaum ersetzbaren tschechischen Staatsmann, daß er - als Nichtraucher - noch lange seines Amtes walten kann und ... daß sein Grab später einmal von Gedächtnis-Zigaretten verschont bleibt.

Gastronomie:

Wenn doch nur mehr

Nichtraucher

so schreiben würden!

NID-Mitglied Dieter Gaede wollte Urlaub am Bodensee machen und fragte per Fax beim Hotel zum lieben Augustin am See an. Hier die Antwort auf das Angebot:

"Vielen Dank für die Übersendung Ihres Hausprospektes. Der computergesteuerte Brief ließ ja, ergänzt durch den luftig pastellfarbenen Prospekt, nur Gutes ahnen, ist doch die Rede von 'modernem Ferienhotel, von 'individueller Serviceleistung', gar von 'angenehmer Atmosphäre' und 'kulinarischer Verwöhnung'.

Wenn da nicht der handschriftlich angebrachte Zusatz wäre, daß Sie keine Nichtraucher-Zimmer haben und im Restaurantbereich keinen Nichtraucherschutz gewähren. Das nennen Sie 'modern'? Das verstehen Sie unter 'individueller Serviceleistung'? Tabakgestank heißt bei Ihnen 'angenehme Atmosphäre'? Wo will man sich überdies 'kulinarisch verwöhnen' lassen, wenn im Speiseraum am Nebentisch jemand eine Pfeife qualmt und seinen Pestgestank verbreitet?

Sie haben den Trend der Zeit offenbar nicht begriffen. Das Angebot an nichtraucherfreundlichen Häusern ist inzwischen reichhaltig genug, um ein paar angenehme Wochen in sauberer Atemluft verbringen zu können. Auf das Hotel 'Zum lieben Augus('niko')tin' kann ich daher gut und gerne verzichten." NEU/info229.htm

Rolf Gerhardt gestorben

Der Gründer und Vorsitzende der Nichtraucher-Initiative Münsterland, Rolf Gerhardt, ist am 11. Januar 1997 gestorben. Als Ex-Raucher hat er die Schädlichkeit des Rauchens am eigenen Leib erfahren und daher diese Unsitte vehement bekämpft. Rolf Gerhard nahm an vielen Rundfunk- und Fernsehdiskussionen teil und setzte sich dort genauso resolut für den Schutz der Nichtraucher ein wie bei den Behörden und vor allem in den Krankenhäusern der Stadt Münster. Sein Engagement sollte anderen Nichtrauchern Vorbild sein. EGK

Vaclav Havel nach

Operation Ex-Raucher

In dieser Pose wird man den tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Havel den letzten Zeitungsmeldungen zufolge wohl nicht mehr antreffen. Dem 60jährigen Kettenraucher wurde in einer dreieinhalbstündigen Operation die Hälfte des rechten Lungenflügels entfernt. Grund: Lungenkrebs. Es fiel ihm zwar sehr schwer, sich von den Glimmstengeln zu trennen, deren Qualm ihn jahrzehntelang umhüllte, doch hat er es inzwischen wohl geschafft, stabiler Ex-Raucher zu werden. Vielleicht hat ihm dabei auch geholfen, daß seine Mitarbeiter aus Solidarität in allen Räumen des Präsidialamtes in Prag nicht mehr rauchen.

Ludwig Erhard und

Carlo Schmid mit Zigarre

auf Briefmarken

Genauso wie die NID ist auch der Bundestagsabgeordnete Roland Sauer erbost über zwei Briefmarken, die Ende 1996 bzw. im Februar 1997 von der Deutschen Post AG herausgebracht worden sind. Die eine zeigt den 1977 verstorbenen CDU-Bundeskanzler und Wirtschaftsminister Ludwig Erhard und die zweite den 1979 verstorbenen SPD-Politiker und Mitgestalter der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, Carlo Schmid. MdB Roland Sauer forderte Bundespostminister Wolfgang Bötsch auf, keine Raucherportraits mehr zu verwenden, da Rauchen keine Statussymbol mehr sei. Ob Bötsch und die Verantwortlichen des Monopolisten Deutsche Post AG genug Einsichtsfähigkeit besitzen? NEU/info230.htm

NI Wiesbaden feiert 10jähriges Jubiläum

Am 18. November 1986 wurde die Nichtraucher-Initiative Wiesbaden e.V. (NIW) von 21 Personen gegründet. Der Hauptinitiator, Horst Keiser, wurde zum Vorsitzenden gewählt und bekleidet dieses Amt auch noch heute. In seiner Amtszeit stieg die Mitgliederzahl dank seines großen Engagements und der Unterstützung durch Ehefrau Gisela auf 310. Nach der Münchner, der Berliner und der Stuttgarter sind die Wiesbadener damit die viertgrößte Nichtraucher-Initiative - gemessen am Einzugsbereich sogar die größte.

Vorrangig kümmert sich die NIW um den Nichtraucherschutz. Doch hat sie auch für entwöhnungswillige Raucher ein Herz und bietet neben Beratung und Unterstützung auch das Venturi-Filter-System zum stufenweisen Nikotinentzug an. Mit rauchfreien Tanzveranstaltungen, Kegelabenden, Busfahrten, Stammtischen usw. versucht die NIW, ein besseres Bewußtsein für gesunde Atemluft zu schaffen. In rund 2.500 Briefen an Politiker, Parteien, Ärzte, Schulen, Behörden und andere Institutionen setzte sie sich für ihre Ziele ein. Mit jährlich mehr als zehn Informationsständen liegt die NIW an der Spitze vergleichbarer Nichtraucher-Initiativen.

Die NID gratuliert den Wiesbadenern recht herzlich zu ihrem Vereinsjubiläum verbunden mit dem Wunsch, auch weiterhin voll auf sie zählen zu können. NEU/info231.htm

VERMISCHTES Seite 31

Rußlands orthodoxe Kirche

handelt mit

zollfreien Zigaretten

Die russisch-orthodoxe Kirche ist nicht nur an Banken und Ölexportgesellschaften beteiligt. Als nichtkommerzielle Organisation mit dem Recht zur zollfreien Einfuhr von Zigaretten ausgestattet, bezieht sie vom Ausland eine riesige Anzahl von Glimmstengeln, aus Holland z.B. 50.000 Tonnen, das sind ca. 40 Milliarden Stück. Das Außenamt des Patriarchats hat jedoch kommerzielle Tätigkeiten mit Zigaretten und Alkohol bestritten. Die Zigaretten seien als humanitäre Hilfe für den ausschließlichen Gebrauch in kirchlichen Einrichtungen gekauft worden.

Kommentar: Wer's glaubt, wird selig.

FAZ vom 26.11.96

Heidelberger Erklärung

zur Tabakprävention

für Kinder und Jugendli
che

28 namhafte Wissenschaftler, Ärzte und Fachleute der gesundheitlichen Aufklärung haben in einer Heidelberger Erklärung ein verbindliches Programm zur Tabakprävention gefordert. Insbesondere fordern sie u.a. ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige, die Abschaffung der frei zugänglichen Zigarettenautomaten, den Verkauf von Tabakwaren nur in ausgewiesenen Verkaufsläden mit Vollbedienung, ein Verbot der öffentlichen direkten und indirekten Werbung, die nachdrückliche Durchsetzung der Rauchfreiheit in Schulen, Ausbildungsstätten und Jugendeinrichtungen sowie die Einrichtung eines bundesweiten Tabakinformationsdienstes zur Aufklärung über die Folgen des Rauchens und eine der Bedeutung angemessene Finanzierung des Programmes.

Zigarettenkippen ärgern

Hamburgs Bürgermeister

Hamburgs Bürgermeister Henning Voscherau (sein Amt entspricht politisch dem eines Ministerpräsidenten eines Bundeslandes) beobachtete in der Innenstadt, "wie aus einem Mercedes der S-Klasse der jüngeren Bauart" an einer Ampel der Aschenbecher auf die Straße ausgekippt worden sei. Das habe ihn so geärgert, daß er "körperlich eingreifen" wollte. Allerdings sei die Ampel auf Grün gesprungen und der Mercedes weggefahren.

Haller Tagblatt vom 19.2.97 NEU/info232.htm

Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V., Carl-von-Linde-Str. 11, 85716 Unterschleißheim

POSTVERTRIEBSSTÜCK B 10869 F ENTGELT BEZAHLT


Impressum

Das Nichtraucher-Info ist ein

Mitteilungsorgan der

Nichtraucher-Initiative

Deutschland (NID) e.V.

für Mitglieder von

Nichtraucher-Initiativen

und die Öffentlichkeit.

Der Bezugspreis ist im

Mitgliedsbeitrag enthalten.

Erscheinungsweise vierteljährlich.

Herausgeber:

NID e.V.

Redaktion:

Ernst-Günther Krause (verantwortlich)

unter Beteiligung von Mitgliedern

Anschrift:

Carl-von-Linde-Str. 11

85716 Unterschleißheim

Telefon (089) 317 12 12

Fax (089) 317 40 47

Konto:

Postbank München (BLZ 700 100 80)

Konto-Nr. 1924 45-803

Herstellung:

Lang Offsetdruck GmbH

Ein Teil des Nichtraucher-Infos

erscheint mit Beihefter

Inhaltsverzeichnis Seite

Handeln für ein NR-Schutz-Gesetz 1

Der "tolerante" Nichtraucher 2

Welt-Nichtrauchertag 1997 3

Erfreulich - Unerfreulich - Erwiderung 4-7

Passivrauchen eine Nötigung 8

Auszüge aus Bundestagsprotokoll 10-11

BVG-Urteil zu Gefährdungshinweisen 12

Rauchlose Zigarette durchgefallen 13

H. J. Eysenck ließ sich sponsern 13

Verantwortungsbewußter Journalismus 14

Wie es zum falschen TED-Ergebnis kam 15

Zeitung wegen Qualm im Postamt 17

BAG: Arbeitsverweigerg. wegen Asbest 17

Rauchende Umweltsch. unglaubwürdig 18

Nichtrauchen ist der Normalfall! 18

Kinderhilfswerk: RV im Beisein v. Kind.. 19

Qualm in der Sporthalle 19

Schorndorfs Rathaus rauchfreie Zone 19

Tabakwerbung in der Formel 1 20

Michael Schumachers Millionengeschäft 20

Gesundheitsmin. Moser gegen Autom. 21

Wie schafft man Arbeitsplätze? 21

Verischerungen für Nichtraucher 22

Ratbatt für nichtrauchende Autofahrer 22

Tabakanbau in der EU wird gefördert 23

US-Tabakkonzern: R macht süchtig 24

Mit "Tobaccio" gegen das Rauchen 25

Sozialvers. nicht mit Sozialprod. verw. 26

Vaclav Havel nach OP Ex-Raucher 29

Briefmarken mit Zigarre 29

NI Wiesbaden feiert 10jähr. Jubiläum 30

Rußlands orth. Kirche handelt mit Zig. 31

Heidelberger Erklärung zur T-Prävention 31

Zigarettenkippen ärgern Hamburgs B. 31