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Nichtraucherschutz-Gesetz: Abstimmung im Bundestag Anfang 1998

In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilen die drei Initiatoren des fraktionsübergreifenden Nichtraucherschutz-Gesetzentwurfes, Roland Sauer (CDU), Uta Titze-Stecher (SPD) und Dr. Burkhard Hirsch (FDP) mit, daß sie nach langem Hin und Her mit den Obleuten des Gesundheitsausschusses einen konkreten Zeitplan für die weitere parlamentarische Behandlung des Nichtraucherschutz-Gesetzes durchgesetzt haben. Danach wird der Gesundheitsausschuß am 14. Januar 1998 das Gesetz abschließend beraten. Die 2. und die 3. Lesung im Bundestagsplenum mit Abstimmung werden dann voraussichtlich am 15. oder 16. Januar 1998 erfolgen.

Die Vereinbarung ist letztlich eine Reaktion auf die Verschleppungstaktik der Tabaklobby im Bundestag. Um den Gesetzgebungsprozeß voranzubringen, hatten die drei Initiatoren des Nichtraucherschutz-Gesetzes mit Unterstützung von weiteren 123 Abgeordneten am 14. November einen Antrag gemäß [[section]] 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages gestellt, in dem der Gesundheitsausschuß aufgefordert wurde, einen Bericht über den Stand der Beratungen zu geben (vergleichbar einem Vorwurf der Untätigkeit). Dieser Antrag erzwang schließlich ein erweitertes Obleutegespräch am 27. November mit dem oben geschilderten Ergebnis.

Die Verzögerungstaktik der Tabaklobby zeigt sich auch an dem Schreiben des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Friedhelm Ost, vom 26. November. Dieser Gegner eines gesetzlichen Nichtraucherschutzes kündigte eine eigene Anhörung zu den Gesetzentwürfen an, obwohl der federführende Gesundheitsausschuß am 8. Oktober eine Anhörung durchgeführt hatte, bei der ausreichend Gelegenheit bestand, alle Aspekte, also auch die wirtschaftlichen, zur Sprache zu bringen. In dem Obleutegespräch stellten die Teilnehmer daher klar, daß damit das Recht auf Durchführung einer neuerlichen Anhörung "verbraucht" sei, zumal alle beratenden Ausschüsse zu der Anhörung am 8. Oktober geladen waren.

Allerdings - und das ist der bedenkliche Punkt der Vereinbarung - soll der Gesundheitsausschuß keinen Beschluß fassen. Dies wäre in der nunmehr 48jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst das zweite Mal (das erste Mal beim Transplantations-Gesetz), daß ein Ausschuß kein Votum abgibt. Das hat zur Folge, daß die im Gesundheitsausschuß eingebrachten Änderungsanträge als Änderungsanträge zur zweiten Lesung eingebracht werden müssen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, müßte dann zwischen den Fraktionen ein Verzicht auf die Fristeinrede hinsichtlich der einzubringenden Änderungsanträge vereinbart werden.

Der Grund für diese seltsame Abmachung liegt zum einen darin, daß die

Gegner eines gesetzlichen Nichtraucherschutzes im Gesundheitsausschuß genau wissen, daß im Ausschuß eine Mehrheit für ein Nichtraucherschutz-Gesetz vorhanden ist. Gleichzeitig ist den Befürwortern des Nichtraucherschutz-Gesetzes zum anderen aber auch bewußt, daß die Tabaklobby Möglichkeiten hätte, eine Beschlußfassung im Ausschuß noch weiter hinauszuzögern, so daß eine Abstimmung im Plenum immer mehr in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfes mit all seinen Unwägbarkeiten fallen würde.

Neuesten Informationen kurz vor Redaktionsschluß zufolge gibt es Bemühungen, den Gesundheitsausschuß doch zu einer Abstimmung zu bewegen.

Am 8. Oktober 1997 fand im Fraktionssaal der CDU/CSU (der ursprünglich vorgesehene Raum war zu klein) die öffentliche Anhörung des beim Nichtraucherschutz-Gesetz federführenden Gesundheitsausschusses statt. Alle medizinischen Experten mit Ausnahme der beiden von der Zigarettenindustrie ins Spiel gebrachten, Adlkofer und Letzel, verwiesen auf die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens und forderten einen gesetzlichen Nichtraucherschutz. Rund 400 Lungenkrebstote und 3000 bis 5000 Herz-Kreislauf-bedingte Todesfälle jährlich seien auf das Passivrauchen zurückzuführen. Vor allem bei Kindern, die in Raucherhaushalten lebten, träten verstärkt Asthma, Allergien, Mittelohrentzündungen und Bronchialerkrankungen auf. Zudem erholten sich Kinder nach einem Krankenhausaufenthalt schwerer in Raucherfamilien als in Haushalten, in denen nicht geraucht wird.

Dem Einwand, daß ein Schutz der Kinder im familiären Bereich sowohl im fraktionsübergreifenden als auch im Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen nicht vorgesehen sei, wurde mit der Feststellung begegnet, daß dies den Gesetzgeber nicht davon abhalten dürfe, den öffentlichen Raum zu regulieren. Roland Sauer kündigte nach Rücksprache mit Uta Titze-Stecher an, zu diesem Thema bei der zweiten und dritten Lesung einen Entschließungsantrag vorzulegen, in dem die Probleme, die man derzeit im Nichtraucherschutz-Gesetz nicht regeln könne, angesprochen werden: "Wir wollen nicht in die Privatsphäre hineingehen, denn dann hätten die Kritiker unseres jetzigen Gesetzentwurfs ja noch mehr Gründe, das Gesetz abzulehnen."

Im arbeitsrechtlichen Teil der Anhörung kamen vor allem der Betriebsrat der Liste Nichtraucherschutz, Wolfgang Niemann, und die Rechtsanwälte Dr. Thomas Bohle und Dr. Jochen Leßmann zu Wort. Während Niemann betonte, daß die in seinem Betrieb und in vielen Behörden praktizierte sogenannte Vetorechts-Regelung den Nichtraucher immer in eine "Störenfried-Situation" bringen und der Gefahr eines Mobbings und "Karriereknicks" aussetzen würde, zielten die beiden Rechtsanwälte auf die Rechtsunsicherheit, die mit der derzeitigen Rechtslage, in der der Nichtraucherschutz explizit nur für die Pausenzeiten geregelt ist, verbunden sei.

Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Nichtraucherschutzes verneinten der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, und der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Dieter Schormann, letzterer mit der Begründung, dadurch würden die Rechte des Betriebsrates eingeschränkt. Nach der Anhörung stellte sich heraus, daß der DGB-Vertreter (ein Kettenraucher!) auch Mitglied der NGG ist und auf recht dubiose Weise zur Teilnahme an der Anhörung gekommen ist.

Die Vertreterin des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies auf die hohen Kosten und die organisatorischen Probleme, die den Unternehmen durch Raucherzonen und Raucherpausen entstünden. Die Kostenersparnisse zum Beispiel durch geringere Krankheitshäufigkeit und höhere Leistungsfähigkeit der Ex-Passivraucher übersah die BDA-Vertreterin absichtlich. Auf die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens ging der NID-Vertreter, Ernst-Günther Krause, ein. So unterstrich er u.a., daß jede Mark, die in arbeitsintensive Wirtschaftszweige statt in die hochautomatisierte, lohnextensive Tabakindustrie fließe, Arbeitsplätze schaffe.

Gesamtergebnis: Diese Runde ging eindeutig an die Befürworter eines gesetzlichen Nichtraucherschutzes.

Den Folgen des Rauchens und Passivrauchens für Kinder und Jugendliche und der Notwendigkeit, die junge Generation in rauchfreier Umgebung aufwachsen zu lassen, ist der nächste Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 1998 gewidmet. Die NID wird daher im nächsten Nichtraucher-Info einen größeren Bericht über Untersuchungen und Umfragen zu diesem Thema bringen und geeignete Materialien für Kinder, Jugendliche und Eltern herausgeben. Ziel der NID ist es weiterhin, in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit ein Bündnis aller relevanten Gesundheits- und Jugendschutz-Organisationen zum Welt-Nichtrauchertag zustande zu bringen.

Wer das wohl ist, der den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 8. Oktober vertreten sollte, fragten sich die meisten der Hearing-Teilnehmer, denn der Name Schormann war wohl kaum einem geläufig. Erwartet worden wäre eigentlich Reinhold Konstanty, der anerkannte DGB-Fachmann für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der sich wegen der erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen öffentlich für ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz ausgesprochen hatte. Aber vielleicht war der ja andernorts gefordert und Schormann sein Vertreter.

Als ehemaliger Richter am Arbeitsgericht Köln stellte sich Schormann vor, und als solcher hätte er in zehn Jahren keinen einzigen Nichtraucherschutzfall erlebt. Aus diesem Grund halte er den hier erweckten Eindruck, ein gesetzlicher Nichtraucherschutz sei dringend erforderlich, "schlicht ein wenig für übertrieben". Daß man (s)einen Einzelfall nicht verallgemeinern darf, wies ihm später der Abgeordnete Roland Sauer nach, denn in der größten juristischen Datenbank JURIS sind mehr als hundert Nichtraucherschutzfälle gespeichert.

Auf völliges Unverständnis stieß Schormann bei den meisten Anwesenden danach mit seinem Hauptargument, eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz "würde die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Betriebsräte ad absurdum führen". Er hätte offenkundig gern weiterhin allen Betriebsräten die Möglichkeit offengehalten, zugunsten der eigenen Suchtbefriedigung alle Augen vor den mit dem Passivrauchen verbundenen Gesundheitsgefahren zuzudrüken und im Nichtstun zu verharren. Doch Schormanns Argument ist nicht nur unaufrichtig, sondern auch völlig falsch. Das Nichtraucherschutz-Gesetz bietet den Betriebsräten noch genügend Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis, die eigentlich schon bisher für verantwortungsbewußte Betriebsräte gelten müßte: Nichtraucherschutz geht als Gesundheitsschutz grundsätzlich vor.

Ein Gespräch mit Schormann nach Ende der Anhörung und weitere Erkundigungen der NID und des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit brachten es an den Tag. Schormann ist zum einen Kettenraucher und zum anderen als Vertreter der (Tabak-)Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG) beim DGB tätig. Auf diese Weise war die NGG bei der Anhörung doppelt vertreten, ohne daß dies für Außenstehende erkennbar war.

In einem Schreiben an den DGB-Vorstand hat der Nichtraucherschutz-Betriebsrat bei Siemens München-H, Wolfgang Niemann, um Auskunft darüber gebeten, wie "der DGB einen solchen Mann zu einer solchen Anhörung entsenden" kann. Selbst wenn es im DGB keine offizielle Meinung geben würde, hätte man bei diesem speziellen Thema mehr Sensibilität walten lassen und nicht ausgerechnet einen Suchtraucher entsenden müssen. Niemann ist seit vielen Jahren Mitglied der IG Metall, der größten Einzelgewerkschaft im DGB.


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