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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: mündlich erfolglos, schriftlich erfolgreich

Bereits in den ersten Tagen nach Antritt meiner Stelle als Diplom-Ingenieur in der deutschen Niederlassung eines internationalen Konzerns wurde ich mit dem Zigarettenrauch meiner Zimmerkollegen konfrontiert. Der mündlich vorgetragenen Bitte um einen Nichtraucher-Arbeitsplatz begegnete mein Vorgesetzter mit der Ausrede des Platzmangels und der Teamarbeit. Die Kollegen, die ich um Rücksichtnahme bat, stellten ihr Rauchen jedenfalls freiwillig nicht ein.

Von der NID bekam ich den Rat, mich schriftlich an die Geschäftsleitung zu wenden und dabei die in der Broschüre Rund um den Nichtraucherschutz aufgeführten Beispielschreiben als Vorlage zu verwenden. Gesagt, getan. Es vergingen zwei Wochen, bis die Firmenleitung mir mitteilte, daß ich in einen anderen Raum, wo nicht geraucht wird, umziehen kann.

Allen Betroffenen kann ich nur raten, sich in solchen Fällen schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden. Ob sie so schnell oder überhaupt Erfolg haben werden wie ich, kann ich natürlich nicht versprechen. Auch inwieweit sich ihre Chancen, im Betrieb Karriere zu machen, durch einen Antrag auf einen rauchfreien Arbeitsplatz verringern, hängt wohl vom Einzelfall ab. Gäbe es ein echtes Nichtraucherschutz-Gesetz, würden solche Probleme gar nicht erst auftauchen. Boris Arko


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