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Umfrage im Zentralfinanzamt München zeigt: Nichtraucherschutz in Behörden bei Vetorechts-Regelung völlig unzureichend

Eine Umfrage unter den mehr als 500 Beschäftigten des Zentralfinanzamtes München im Rahmen der Ermittlung eines sogenannten Leitbildes zeigt, daß ein Drittel aller Befragten mit der derzeitigen Regelung des Rauchens/ Nichtraucherschutzes nicht einverstanden ist. Geraucht werden, so die Vorschrift, darf nur, wenn alle einverstanden sind. Dieses Vetorecht für Nichtraucher hört sich zwar gut an, scheitert aber in der Praxis an uneinsichtigen, rücksichtslosen rauchenden Vorgesetzten und Kollegen.

Wenn noch 33 Prozent aller Beschäftigten über ungelöste Raucher/Nichtraucher-Probleme klagen, dann ist daraus die Schlußfolgerung zu ziehen, daß etwa die Hälfte aller Nichtraucher unter dem Passivrauchen leiden muß und die Vetorechts-Regelung nicht hinreichend greift. Ein Mitarbeiter des Finanzamtes schreibt der NID: "Mir selbst würde sicher nur ein Klageweg helfen, nicht mehr passiv mitrauchen zu müssen. Nicht ausgeschlossen ist, daß mir in diesem Fall dann das Mobbing meinen Arbeitsplatz kosten würde."


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