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Erfolge beim Nichtraucherschutz in Magdeburg

Den Aktivitäten von NID-Mitglied Volker Tribian ist es zu verdanken, daß der Nichtraucherschutz in Magdeburg wieder ein Stück vorangekommen ist. Auf seine Beschwerde hin hat das zuständige Ordnungsamt reagiert und ein Rauchverbot bei Versteigerungen von Fundsachen verhängt. Außerdem hat er erreicht, daß das Wahlamt klargestellt hat, daß das Rauchen in Wahllokalen sowohl den Mitgliedern der Wahlvorstände als auch den Wählern untersagt und vom jeweiligen Wahlvorsteher durchzusetzen ist. Das Rauchverbot gilt allerdings zunächst nur für die Wahlräume. Die Zugangswege im Gebäude unterliegen dem Hausrecht des jeweiligen Gebäudeeigentümers. Da sich die meisten Wahllokale in Schulen befinden, bleiben auch die Zugangswege zu den Wahllokalen größtenteils rauchfrei.


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