Aufgrund des politischen Wahlsystems in Deutschland haben die Bürger nur einen geringen Einfluß darauf, durch welche Personen sie im Bundestag vertreten werden. Lediglich bei der Erststimme können sie zwischen verschiedenen Kandidaten wählen. Bei der für die Zusammensetzung des Bundestages entscheidenden Zweitstimme dagegen bestimmen ausschließlich die Parteien, welche Kandidaten in welcher Reihenfolge auf die Landesliste und damit in den Bundestag kommen. Die Partei und deren Delegierte sind daher
für einen Politiker, der ein Bundestagsmandat erringen will, von größerer Bedeutung als die Wähler. Dieses System der personalisierten Verhältniswahl vergrößert im Gegensatz zum in vielen angelsächsischen Ländern geltenden Mehrheitswahlsystem die Macht der Partei und verringert die Einflußmöglichkeiten der einzelnen Kandidaten. Trotzdem: Wie schnitten Befürworter und Gegner des Nichtraucherschutz-Gesetzes, über das am 5. Februar 1998 abgestimmt wurde, bei der Bundestagswahl im September ab?
Das bedeutet, daß relativ mehr Befürworter (74,1 Prozent), als Gegner des Nichtraucherschutz-Gesetzes (71,9 Prozent) wiedergewählt wurden. Von den Abgeordneten, die 1997 mit ihrer Unterschrift den parteiübergreifenden Gruppenantrag unterstützt und auch bei der Abstimmung mit Ja gestimmt haben, wurden 75,9 Prozent (85 von 112) wiedergewählt. Von den ursprünglichen Unterstützern, die bei der Abstimmung jedoch mit Nein stimmten bzw. sich enthielten, gelangten dagegen nur 53,3 Prozent (9 von 16) wieder ins Parlament. Es hat sich also gelohnt, für ein Nichtraucherschutz-Gesetz zu stimmen.