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Nach der Bundestagswahl: Chancen für ein Nichtraucherschutz-Gesetz steigen

Am 27. September 1998 wurde ein neuer Bundestag gewählt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen nun die Mehrheit im Bundestag und damit auch die Bundesregierung. 189 der 255 Befürworter (74,1 Prozent) und 241 der 335 Gegner (71,9 Prozent) des Nichtraucherschutz-Gesetzes kamen wieder ins Parlament. Da die Parteien, deren Abgeordnete mehrheitlich mit Nein stimmten (CDU/CSU, FDP), darüber hinaus deutliche Verluste hinnehmen mußten, dürfte die Schlußfolgerung, daß die Chancen für ein Nichtraucherschutz-Gesetz größer geworden sind, berechtigt sein.

Allerdings ist nicht zu erwarten, daß nun von der Bundesregierung bzw. der neuen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer die Initiative für einen gesetzlichen Nichtraucherschutz ausgehen wird. Von Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck ist nicht bekannt, daß ihnen der Nichtraucherschutz eine Herzensangelegenheit ist - eher das Gegenteil. Daher gibt es nur eine einzige sinnvolle Vorgehensweise: Abgeordnete aller Fraktionen müssen wie beim letzten Mal gemeinsam einen Gesetzentwurf als Gruppenantrag einbringen, denn ein gesetzlicher Nichtraucherschutz ist kein Thema einer Partei, sondern aller Parteien.

Über den genauen Inhalt eines Nichtraucherschutz-Gesetzes gibt es derzeit noch unterschiedliche Meinungen. Um herauszufinden, welche Vorschläge mehrheitsfähig sind, hat die NID Anfang Dezember eine schriftliche Umfrage unter Bundestagsabgeordneten gestartet. Das Ergebnis wird den Inhalt des Gesetzentwurfs maßgeblich mitbestimmen. Es gilt, alle Kräfte auf Gesetzesinhalte zu konzentrieren, die in dieser Legislaturperiode eine realistische Chance haben, bei der Abstimmung eine Mehrheit zu finden.


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