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Organspende nur an Nichtraucher nicht möglich

Leider sieht das Transplantationsgesetz nicht vor, daß ein Organspender einen bestimmten Empfängerkreis ausschließen kann. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium NID-Mitglied Franz Spielbauer mit. Daher sind Auflagen eines Organspenders in seinem Ausweis wie zum Beispiel "Spende nur an Nichtraucher" unwirksam. Zu den Zielen des Transplantationsgesetzes gehöre "eine klare und in der Praxis transparente Organverteilung nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen".


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