<< , >> , Inhalt, NID

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz im Bundestag auf gutem Weg

Wie im Nichtraucher-Info Nr. 36 angekündigt, hat die Nichtraucherschutzgruppe im Deutschen Bundestag (Werner Lensing, CDU, Uta Titze-Stecher, SPD, Ekin Deligöz, B'90/Die Grünen, Hildebrecht Braun, FDP) den Antrag auf einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz am 4. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt und gleichzeitig begonnen, unter den Abgeordneten Unterstützerunterschriften zu sammeln. Um einen Gruppenantrag in den Gesetzgebungsprozess einbringen zu können, reichen zwar laut Geschäftsordnung 34 Unterschriften aus, doch empfiehlt es sich angesichts der Tatsache, dass die absolute Mehrheit bei 336 Stimmen liegt, eine deutlich höhere Unterstützerzahl zu erreichen. Ideal wäre es, wenn bereits vor Einbringung des Gruppenantrags, mit dem voraussichtlich im Februar 2000 zu rechnen ist, eine absolute Stimmenmehrheit zustande käme.

Wenn es keine größeren Verzögerungsmanöver der Tabaklobby gibt, könnte noch vor der Sommerpause die entscheidende Abstimmung stattfinden. Zuvor muss der Antrag in den Ausschüssen des Bundestages beraten werden. Die NID wird das Geschehen aufmerksam begleiten und gegebenenfalls die nötigen Schritte zur Unterstützung der Initiative für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in die Wege leiten.

Dass dies nur ein erster Schritt und nicht das Ende aller Bemühungen um eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf ein rauchfreies Leben ist, muss an dieser Stelle nicht besonders betont werden. In der Gastronomie zum Beispiel ist zwar ein geringer Fortschritt hin auf mehr Nichtraucherschutz erkennbar. Doch bis zum nächsten Millennium darf es nicht dauern, bis es auch dort eine Selbstverständlichkeit ist, dass Nichtrauchern rauchfreie Gastlichkeit geboten wird bzw. werden muss.

Nichtraucher zu schützen, erfordert auch, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Tabakwaren zu erschweren. Es darf nicht sein, dass selbst Geschäftsunfähige, das sind Kinder unter sieben Jahren, sich jederzeit eine Pakung hochgiftiger Glimmstängel aus dem Zigarettenautomaten holen können. Nikotin ist eine Droge und der Verkauf an Minderjährige ist moralisch gesehen ein Verbrechen. Wer Kinder und Jugendliche ernsthaft vor Gesundheitsgefahren schützen will, muss den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige verbieten.

Kanzler Schröder für Klage Ministerin Fischer dagegen

Dass die beiden Regierungsparteien nicht immer auf einer Linie liegen, ist inzwischen hinreichend bekannt. Es verwundert daher auch nicht, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die unter seinem Vorgänger Helmut Kohl eingereichte Klage beim EU-Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot aufrechterhalten will, während Gesundheitsministerin Andrea Fischer sich im Kabinett dafür ausgesprochen hat, die Klage zurückzuziehen.


<< , >> , Inhalt, NID