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178 Unterstützerunterschriften für Nichtraucherschutz-Gruppenantrag

Der erste parteiübergreifende Gruppenantrag für ein Nichtraucherschutzgesetz fand 1994 nur die Unterstützung von 40 Abgeordneten. Mit dem Ende der Legislaturperiode ein halbes Jahr endete auch dieser erste Vorstoß. Drei Jahre später waren es schon 136 Parlamentsmitglieder, die einen gesetzlichen Nichtraucherschutz forderten. Bei der Schlussabstimmung in der Vollversammlung votierten jedoch nur 41 Prozent der Abgeordneten mit Ja und 54 Prozent mit Nein, 5 Prozent enthielten sich.

Der dritte Versuch, den Nichtraucherschutz zumindest am Arbeitsplatz durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung grundlegend zu verbessern und durch die Transformationswirkung auch noch weitere Bereiche zu erfassen, scheint mehr Erfolgschancen zu haben. Bei Redaktionsschluss hatten mindestens 178 Abgeordnete ihre Unterschrift unter den Gruppenantrag gesetzt, in dem die Regierung aufgefordert wird, in die Arbeitsstättenverordnung einen neuen Paragrafen aufzunehmen:

§ 3 a

Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch geschützt sind.

(2) Der Arbeitgeber hat in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als dies der Natur des Betriebes und der Art der Beschäftigung nach möglich ist.

Diesem Paragrafentext folgt eine zweieinhalb Seiten lange Begründung, die von der NID im Grundsatz mitgetragen wird, in Einzelheiten jedoch einer Verbesserung bedarf. Ziel muss es sein, die beiden Absätze des Nichtraucherschutzparagrafen "wasserdicht" zu machen, d.h. den Interpretationsspielraum zu Ungunsten des Nichtraucherschutzes zu beseitigen bzw. so gering wie möglich zu halten.

Nach der Ersten Lesung gelangt der Beschlussantrag in die Ausschüsse, die aller Voraussicht nach öffentliche Anhörungen veranstalten werden. Spätestens im Herbst dürfte es zur Abstimmung im Plenum kommen.

Prominente Unterstützer:

Angela Merkel, Christa Nickels

Wie schon 1997 hat die - bei Redaktionsschluss noch designierte - CDU-Vorsitzende Angela Merkel den Gruppenantrag unterstützt. Voller Engagement mit dabei ist auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen).

Die NID wird alle Mitglieder rechtzeitig über Fortschritte und eventuell notwendige Unterstützungsaktionen informieren. Ein Wunsch schon jetzt: Bleiben Sie bei allen Äußerungen sachlich!


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