Mit dem völlig unzureichenden Nichtraucherschutz an der Friedrich-Schiller-Universität Jena wollte sich NID-Mitglied Doreen Otto-Pfütze nicht abfinden. Sie wandte sich deshalb im April 1999 an den Kanzler der Universität und forderte ihn auf, die Rauchverbotszonen zu erweitern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Rauchverbote auch durchzusetzen. Das erste Schreiben kam angeblich nicht an, so dass die Studentin der Betriebswirtschaftslehre ein zweites per Einschreiben folgen lassen musste. Erste Reaktion des Verwaltungsleiters der Universität: Er sei selbst Nichtraucher und arbeite zur Zeit mit seinen Mitarbeitern "ein Konzept aus, das einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. Die Überlegungen dazu sind jedoch noch nicht abgeschlossen."
Nachdem die Semesterferien verstrichen waren und sich nichts geändert hatte, empfahl die NID Doreen Otto-Pfütze, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verwaltungsleiter mit der Begründung einzulegen, dass dieser es unterlassen hätte, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um für ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft gemäß § 5 Arbeitsstättenverordnung zu sorgen. Insbesondere hätte er es versäumt, die Ascher vor Hörsälen, unter Rauchverbotsschildern(!) und auf den Etagen vor den Toiletten zu entfernen und die Raucherlaubnis auf solche Orte zu begrenzen, an denen Nichtraucher durch Passivrauchen nicht geschädigt werden können.
Parallel dazu teilte die NID dem Verwaltungsleiter mit, dass die NID der Studentin Rechtsschutz gewährt. Gleichzeitig wurde der Verwaltungsleiter darauf aufmerksam gemacht, "dass die NID alle ihre Möglichkeiten nutzen wird, um den unerträglichen Zustand beim Nichtraucherschutz an die Öffentlichkeit zu bringen, sollte sich nicht bis spätestens Ende Januar 2000 etwas ändern."
Und siehe da: Am 13. Dezember teilte der Verwaltungsleiter der NID mit, dass die neue Hausordnung vom 30.11.99 "in 50facher Auflage im Format DIN A3 auf orangerotem Papier zum Aushang gebracht worden ist." Außerdem hätten Beratungen über eine grundsätzliche Neugestaltung von Raucherzonen stattgefunden. Die notwendigen Aufwendungen würden zur Zeit ermittelt. Auf dieser Grundlage solle dann Mitte Januar 2000 die definitive Neugestaltung der Raucherzonen beschlossen werden.
Der Nichtraucherschutz hat sich bereits im Januar spürbar - jedoch noch nicht hinreichend - verbessert. Welche Auswirkungen die angekündigten Beschlüsse haben werden, ist nun abzuwarten.