Der Tabakkonzern Philip Morris will mit Marlboro in neue Geschäftsfelder vorstoßen, um sinkende Umsätze im Zigarettengeschäft auszugleichen. Im Gespräch seien Hotels, ein TV-Programm, ein Marlboro-Magazin und Marlboro-Mobilfunk. Außerdem sollen wegen des bevorstehenden EU-Tabakwerbeverbots verschiedene Methoden getestet werden, die den Markennamen Marlboro unterstützen.
Berliner Morgenpost, 7.3.00
Beim "Mordoro-Poker" gewannen die Nichtraucher
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann die Nichtraucher-Initiative München (NIM) als "David" eine Schlacht gegen den Tabakkonzern Philip Morris, den "Goliath". Die NIM darf laut allerhöchstem Richterspruch auch künftighin Zigarettenwerbung nach Belieben verfremden - selbst wenn das den Herstellern ganz und gar nicht ins verkaufsfördernde Konzept passt. Damit geht ein über drei Jahre dauernder Rechtsstreit zu Ende, der in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. Noch nie zuvor war es einem einzelnen Verein gelungen, gegen einen Zigarettenkonzern in den Juristenring zu steigen und dort zu bestehen.
Angefangen hatte die Geschichte im Oktober 1980 in Heidelberg am Nekar. Der dortige Nichtraucher-Verein brachte einen Kalender heraus, in dem die Werbung für fünf führende Zigarettenmarken verfremdet wurde. Aus "Lord extra" wurde "Mord extra", aus "Camel-Filter" wurde "Esel-Filter", aus "Ernte 23" wurde "Rente mit 23", aus "Roth-Händle" wurde "Tod-Händle" und aus dem "Großen Marlboro-Poker" wurde ein "Großes Mordoro-Poker" mit den Preisen "Magengeschwür, Herzinfarkt und Lungenkrebs". Dies wollten die fünf betroffenen Zigarettenkonzerne nicht hinnehmen und drohten den Gang vors Gericht an. Angesichts eines Gesamtstreitwerts von 500.000 Mark stellte der Heidelberger Verein den Vertrieb des Kalenders ein.
Einzig Philip Morris, München, ging gegen den Weiterverbreiter des Kalenders, die Nichtraucher-Initiative München (NIM), vor und strengte, nachdem der Verein nicht bereit war, den Vertrieb einzustellen, ein Verfahren der Einstweiligen Verfügung an. Einen Tag vor der vom Gericht unüblicherweise festgesetzten mündlichen Verhandlung zog der Tabakkonzern allerdings überraschend seine Klage zurück. Wahrscheinlich fürchtete er sich vor negativer Presse.
Da nun ungeklärt blieb, ob diese Art der Werbeverfremdung rechtens ist, drehte der Verein den Spieß um. Er verlangte von Philip Morris die schriftliche Erklärung, künftig nichts gegen den Vertrieb des Kalenders zu unternehmen, wozu der Marlboro-Hersteller nicht bereit war. Daraufhin erhob die NIM eine sogenannte "negative Feststellungsklage" mit einem Streitwert von 50.000 Mark. Die Richter beim Landgericht München hatten zwar inhaltlich nichts gegen die Werbeverfremdung einzuwenden, sprachen dem Verein aber das Recht zur Klage ab. Gegen dieses Urteil ging die NIM in die Berufung. Und siehe da, das Münchner Oberlandesgericht gab ihr in allen Streitpunkten Recht. Damit war nun allerdings Philip Morris nicht einverstanden und legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch am 17. April 1984 das OLG-Urteil. Der Marlboro-Produzent mußte sich geschlagen geben - und die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 30.000 Mark tragen (Az VI ZR 246/82).