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Raucherin muss auf Kaution verzichten

Das Amtsgericht Tuttlingen lehnte am 19.5.99 die Klage einer Raucherin auf Rückzahlung der restlichen Kaution ab: "Wenn wie hier derart heftig geraucht wird und infolge dessen der Tabakgeruch sozusagen wie in einer Gaststätte festsitzt, sind die damit verbundenen Verfärbungen und Geruchsbelästigungen in einer Mietwohnung als Schäden anzusehen" und auf Kosten der Klägerin zu beseitigen (Aktenzeichen 1 C 52/99).


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