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San Francisco/USA: Raucherin erhält 21,7 Millionen US-Dollar

Die Geschworenen eines Gerichts in San Francisco haben die US-Tabakkonzerne Philip Morris und R. J. Reynolds zur Zahlung von 21,7 Millionen US-Dollar (etwa 44 Millionen Mark) an eine an Lungenkrebs erkrankte Raucherin verurteilt. Es ist das erste Mal, dass die Tabakindustrie einen Prozess gegen einen Konsumenten verlor, der nach 1969 mit dem Rauchen begann. Seit diesem Jahr muss die US-Tabakindustrie auf den Zigarettenschachteln auf die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens hinweisen. In dem Urteil heißt es, beide Zigarettenproduzenten hätten die Öffentlichkeit über die Gefahren des Rauchens absichtlich in die Irre geführt, obwohl sie vorgeschriebene Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln veröffentlichten. Philip Morris und R. J. Reynolds kündigten Berufung für den Fall an, dass der zuständige Richter das Urteil der Geschworenen bestätigen sollte.

Die 40 Jahre alte Lesley Whiteley hatte im Alter von 13 Jahren mit dem Rauchen angefangen und erst mit 38 aufgehört, als bei ihr Lungenkrebs diagnostiziert wurde. Im vorigen Jahr klagte sie gegen die beiden Hersteller ihrer bevorzugten Marken Marlboro und Camel. Ihre Anwältin argumentierte, die Tabakindustrie spreche mit ihrer Werbung Kinder und Jugendliche wie damals ihre Mandantin an. Der Anwalt von Philip Morris sagte dagegen, Whiteley habe nicht eine einzige Zigarette aus einem Päckchen geraucht, auf dem der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis fehlte. Sie habe geraucht, weil sie es mochte und nicht aufhören wollte.

Süddeutsche Zeitung, 29.3.00

Kommentar: Standardmäßig reagiert ein deutscher Tabakboss auf die Feststellung, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, folgendermaßen: "Was ist denn heutzutage nicht gesundheitsschädlich? Im Essen befinden sich Schadstoffe, ebenso in Getränken. Wenn wir atmen, nehmen wir Schadstoffe auf. Auch wer Auto fährt, geht ein Risiko ein." Damit versucht er, das Rauchen als eines von vielen Gesundheitsrisiken darzustellen, statt anzuerkennen, dass das Rauchen um ein Vielfaches schädlicher ist als jede andere allgemein verbreitete Verhaltensweise. Nicht ohne Grund hielt das Bundesverfassungsgericht am 22. Januar 1997 unter Aktenzeichen 2 BvR 1915/91 fest:

"Das Rauchen tötet mehr Menschen als Verkehrsunfälle, Aids, Alkohol, illegale Drogen, Morde und Selbstmorde zusammen."

Die Tabakindustrie hat stets versucht, die Gesundheitsschädigung des Aktiv- und Passivrauchens in Zweifel zu ziehen und zu verharmlosen. Die Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen sind gegen den Widerstand der Tabakbosse durchgesetzt worden. Letztere sind nur durch die Alternative "freiwillige Vereinbarung oder Gesetz" dazu gebracht worden, Ersterem zuzustimmen. Die so genannte freiwillige Vereinbarung ist eigentlich eine vom Gesundheitsministerium erzwungene. Die Gestaltung der Tabakwerbung entkräftet außerdem den Warnhinweis völlig. EGK


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