Ganz überraschend trudelte fast drei Monate nach Versand des Nichtraucher-Infos Nr. 37 ein Schreiben der weltweit operierenden Anwaltskanzlei Lovells Boesebeck Droste bei der NID ein. Darin heißt es:
Sehr geehrter Herr Krause,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir schreiben Ihnen namens und in Vollmacht des Verbandes der Cigarettenindustrie, Bonn, und seiner Mitgliedsfirmen.
Unsere Mandanten haben uns gebeten, in folgender Angelegenheit an Sie zu schreiben. Sie behaupten im Nichtraucher-Info Nr. 37, die Klage der Bundesregierung vor dem EU-Gerichtshof habe die Tabak-Lobby veranlasst, ihren Einfluss auf das wichtigste Massenmedium Fernsehen zu verstärken. Wörtlich behaupten Sie: "Die Tabakindustrie weiß um die Wirkung von öffentlich demonstriertem Rauchverhalten und unterstützt daher immer wieder die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen". Diese Tatsachenbehauptung ist unzutreffend.
Weiter behaupten Sie - wenn auch in Form einer Frage: "Kohls hartes Nein zum Nichtraucherschutzgesetz finanziell gestützt?" Wörtlich behaupten Sie: "Heute, am 8. Dezember 1999, meldeten die Medien, dass allein bei der Frankfurter Haug-Bank 17 Treuhandkonten seiner Partei existierten, die von dem Steuerberater Horst Weyrauch angelegt worden waren. Auch wenn derzeit über die Spender der Millionenbeträge noch nichts bekannt geworden ist, entsteht angesichts vieler anderer Umstände der Eindruck, dass von Seiten der Tabakindustrie verdeckte Spenden geleistet worden sind. Das Sponsern von Parteitagen, Anzeigen in Parteizeitungen, die Ernennung zum Pfeifenraucher des Jahres und die verdeckte Finanzierung von Veranstaltungen sind einige belegbare Beispiele für die Mittel der Tabakindustrie, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Und da soll der offensichtliche Verstoß gegen das Parteiengesetz durch den höchsten Amtsträger der Exekutive ohne Unterstützung der Tabakindustrie gelaufen sein? Ich kann es nicht glauben. EGK".
Obwohl Ihnen Belege für verdeckte Spenden der Tabakindustrie an den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl nicht vorliegen, äußern Sie sich dahingehend, dass es solche verdeckten Spenden gegeben haben müsse. Die Tabakindustrie hat keine verdeckten Spenden geleistet, daher erfüllt Ihre Äußerung den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB - Strafgesetzbuch), ferner erfüllen Sie den Tatbestand des § 164 Abs. 2 StGB (falsche Verdächtigung). Außerdem ist das Aufstellen substanzloser Verdächtigungen unverantwortlich und würdelos.
Wir haben Sie daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, die oben gekennzeichneten Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten. Sollten Sie diese oder ähnliche Behauptungen erneut aufstellen, werden wir unseren Mandanten empfehlen, unverzüglich die dann alle gebotenen gerichtlichen Schritte einzuleiten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Wolfgang Gloy
Die Antwort
Die Reaktion der NID folgte prompt. Am 15. März richtete Vizepräsident Ernst-Günther Krause folgendes Schreiben (Betreff: Meinungsäußerung zu Parteispenden) an die Anwaltskanzlei:
Sehr geehrter Herr Dr. Gloy,
es ist richtig: Ich habe keine eindeutigen Beweise für verdeckte Spenden der Tabakindustrie an den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl. Ich verstehe allerdings nicht, was das die Tabakindustrie angeht? Spenden an Parteien sind doch rechtmäßig. Unrechtmäßig ist lediglich die Verschleierung. Und für diese Verschleierung ist der Spendenempfänger, in diesem Fall Herr Kohl, verantwortlich. Was kann die Tabakindustrie dafür, wenn die einem Politiker überreichte Spende nicht gemäß Parteiengesetz ordnungsgemäß verbucht und veröffentlicht wird? Die CSU z.B. hat 1998 vom Marlboro-Hersteller Philip Morris eine Spende in Höhe von 28.500 Mark erhalten und sie vorschriftsmäßig ausgewiesen.
Dafür, dass die Tabakindustrie Parteien indirekt und direkt Spenden zukommen lässt, gibt es eindeutige Beweise. Und ebenso dafür, dass die Tabakindustrie mittels von ihr finanzierter Forschungseinrichtungen verschleiert Einfluss auf die Wissenschaft nimmt (Stichwort: Adlkofer). Meine Vermutung, dass der frühere Bundeskanzler Spenden der Tabakindustrie verheimlicht, ist angesichts der Tatsache, dass er einen gesetzlichen Nichtraucherschutz abgelehnt und seine Regierung noch kurz vor ihrer Ablösung den EU-Gerichtshof angerufen hat, um die Einschränkung der Tabakwerbung zu verhindern, sicher nicht substanzlos. Hinzu kommt, dass sich die Tabakindustrie schon früher an Steuerhinterziehung in Verbindung mit Parteispenden beteiligt hat. Hier der Wortlaut eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung vom 7. März 1986:
"Wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung hat das Hamburger Landgericht am 6.3.86 den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Zigarettenkonzerns Reemtsma, Horst Wiethüchter, zu 189.000 Mark und den Personalvorstand, Prof. Ernst Zander, zu 108.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde wegen geringer Schuld nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Es ging im Prozeß um Spenden an Parteien (hauptsächlich CDU/CSU und FDP) in Millionenhöhe mittels sogenannter Spendenwaschanlagen. Der Vorsitzende Richter bedauerte, daß man 'nur die Spitze des Eisbergs' freilegen konnte, fortgesetzt auf 'Mauern des Schweigens' gestoßen sei und auch häufiger 'sumpfiges Gelände' bei der Beweisaufnahme betreten habe."
Wenn damals wie heute direkte Spenden an Parteien gemäß Parteiengesetz grundsätzlich nicht ehrenrührig sind, dann wundert mich schon, warum Ihre Mandanten meine Äußerungen über "verdeckte Parteispenden" so verstehen, dass sie geeignet seien, die Tabakindustrie verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (§ 186 StGB Üble Nachrede). Ich behaupte doch nicht, dass die Tabakindustrie mit "verdeckten" Spenden Einfluss genommen hat. Ich schlussfolgere lediglich, dass Spenden, deren Herkunft der frühere Regierungschef nicht verrät, verdeckte Spenden sind. Und diese Spenden könnten - teilweise - auch von der Tabakindustrie gekommen sein, was Kohl verschleiern wollte, um nicht in den Verdacht zu kommen, seine Tabakindustrie-freundlichen Handlungen seien mit Spenden gefördert worden.
In einem pluralistisch angelegten Staat ist es das Recht jeder gesellschaftlichen Gruppe, ihre Interessen mit legalen Mitteln zu verfolgen. Und dieses Recht schließt selbstverständlich auch Spenden der Tabakindustrie an Politiker bzw. Parteien, die ihre Interessen vertreten, ein. Dass gemeinnützige Vereine wie die NID dabei finanziell nicht mithalten können, ist leider eine Tatsache und sehr zu bedauern.
Sie, Herr Dr. Gloy, sind für den VdC und dessen Mitgliedsfirmen tätig. Welche Sicherheiten haben Ihre Mandanten eigentlich dafür, dass alle ihre Spenden von den Parteien ordnungsgemäß registriert worden sind?
Es hieße, seine Munition vorzeitig zu verschießen, wenn ich Ihnen zum Schluss auch noch die Filme nennen würde, in denen Tabakhersteller ihre Produkte gegen Geld ins rechte Licht rüken ließen. Trotzdem ein Tipp: Schauen Sie die - seriösen - Tageszeitungen der letzten fünf Jahre durch. Anschließend werden Sie sicher verstehen, warum meine Vermutung, dass die Tabakindustrie in dieser Zeit das Rauchverhalten über Filme beeinflusst hat und die Vermutung, dass dies auch gegenwärtig geschieht, nicht abwegig ist.
Ich bin gern bereit, Ihr Schreiben mit dem Dementi der Tabakindustrie im nächsten Nichtraucher-Info zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst-Günther Krause
PS: Zu Ihrer Information überreiche ich Ihnen in der Anlage den Bericht über einen Prozess, den die Nichtraucher-Initiative München e.V., deren Vorsitzender ich damals war und heute noch bin, gegen den Tabakkonzern Philip Morris geführt und gewonnen hat.
Hinweis für Leser: Die "Anlage" befindet sich auf der nächsten Seite!