Höchstgrenzen für den Nikotingehalt in Zigaretten sowie größere Warnhinweise auf Zigarettenpackungen enthält die neue Richtlinie, auf die sich die EU-Gesundheitsminister geeinigt haben. Zudem werden Bezeichnungen wie "leicht" oder "mild" verboten, weil diese für den Verbraucher irreführend seien. Die Richtlinie tritt in Kraft, wenn das Europäische Parlament zugestimmt hat. Dies dürfte trotz des Widerstands der Tabakindustrie und ihr nahestehender Gewerkschaften (siehe Kasten) der Fall sein. Mit einer endgültigen Fassung wird trotzdem erst im kommenden Jahr gerechnet.
Nach Angaben aus Diplomatenkreisen stimmte Deutschland als einziges Land gegen den Vorschlag der EU-Kommission. Die deutsche Bundesregierung unterstütze zwar die mit der Richtlinie verfolgten gesundheitspolitischen Ziele. Gegen Teile der Richtlinie gebe es jedoch juristische Bedenken. Diese richten sich gegen die Anwendung der Normen auf exportierte Zigaretten. Daher behält sich die Bundesregierung vor, die Richtlinie von dem Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.
Vom Jahr 2004 an dürfen gemäß Richtlinie keine in der EU hergestellten oder auf dem Markt befindlichen Zigaretten mehr die Höchstgrenze von zehn Milligramm Teer pro Zigarette überschreiten. Der Nikotingehalt wird auf ein Milligramm festgelegt und der Gehalt von Kohlenmonoxid auf höchstens
zehn Milligramm begrenzt. Warnhinweise wie "Rauchen tötet" sollen gut lesbar auf der Packung stehen und mindestens ein Viertel der Seite bedecken.
Süddeutsche Zeitung, 30.6.00