Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage des ehemaligen Mitarbeiters des Tabakkonzerns Reynolds, Michael Mühlen, abgewiesen. Zur Begründung hieß es, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Krankheitssymptome des 40-Jährigen vorsätzlich vom Arbeitgeber herbeigeführt wurden. Der Kläger hatte geltend gemacht, während seiner Tätigkeit von 1992 bis 1998 in der Trierer Zigarettenfabrik des Unternehmens Reynolds, das heute unter dem Namen Japan Tobacco International (JTI) Germany GmbH firmiert, gefährliche Schadstoffe eingeatmet zu haben. Er forderte die Herausgabe von Informationen über Sucht verstärkende Stoffe, die Reynolds laut Anklage seinen Zigaretten beimischen soll. Die Stoffe seien rechtswidrig im Produktionsprozess verwendet worden und hätten seine Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheiten an Lunge und Gehirn ausgelöst. Um seine Krankheit medizinisch optimal behandeln zu können, benötigten seine Ärzte alle Informationen über die Beimischungen.
In den dem Arbeitsgericht vorgelegten Gutachten wird Michael Mühlen "im Prinzip Gesundheit bestätigt". Ein Gutachten stellte lediglich eine Hausstauballergie, ein anderes eine Glucosestörung fest - allerdings immer noch im Bereich des Normalen. Das dritte Gutachten wies keine Krankheit nach. Damit wären die "Grundvoraussetzungen für eine Klage nicht da", begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.
Mit diesem Urteil in erster Instanz bleiben die aromatischen Zusätze in Zigaretten zunächst weiterhin Geheimnis des Tabakproduzenten.
Rhein-Zeitung, 3.5.00