<< , >> , Inhalt, NID

Nichtraucherschutzantrag im Bundestag

Am 29. Juni fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des "Antrages für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" statt. Aus diesem Anlass gaben die vier Abgeordneten der interfraktionellen Nichtraucherschutz-Initiative folgende Pressemitteilung heraus:

"Passivrauchen, Asbest und Benzol haben eines gemeinsam: Sie stehen alle auf der 'roten' Liste der als hochgradig einzustufenden Gefährdungsstoffe am Arbeitsplatz. Während jedoch asbestbelastete Büroräume schnellstmöglich geschlossen und unter hohem Kostenaufwand gereinigt werden, wird Tabakrauch am Arbeitsplatz lediglich als hinzunehmende Bagatelle angesehen. Mit dieser weit verbreiteten Fehlbewertung muss endlich Schluss sein", forderte Werner Lensing (CDU/CSU), Sprecher der Initiative, während der 1. Lesung des Antrages.

"Mit unserem Antrag wollen wir eine Regelung anbieten, auf die sich beide Seiten stützen können: Der Raucher weiß künftig, wo er rauchen darf und wo nicht, der Nichtraucher muss nicht mehr um gute Luft betteln. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen, die eine freiwillige Rücksichtnahme natürlich nicht ausschließt", erklärte Uta Titze-Stecher (SPD).

Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) wandte sich entschieden gegen eine Bevormundung oder gar Stigmatisierung von Rauchern. "Doch findet die individuelle Freiheit ihre Grenze immer in den Freiheitsrechten der anderen. Nichtraucher haben das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. Diese selbstverständlichen Grundrechte wollen wir jetzt auch endlich am Arbeitsplatz verwirklicht sehen", so die Abgeordnete.

Hildebrecht Braun (FDP) betonte die Wichtigkeit der Gesundheit als lebensnotwendiges Gut: "Warum soll sich ein Arbeitnehmer im 'Abluftkamin' anderer aufhalten? Warum soll er sich dem Druck von Kollegen und eventuell gar des Betriebsrates aussetzen müssen, wenn er in reiner Luft arbeiten will?"

Während ein gesetzlicher Nichtraucherschutz mittlerweile in 14 EU-Staaten umgesetzt wurde, hinkt Deutschland immer noch dem erforderlichen Schutzstandard hinterher. Der Gesetzgeber darf sich daher seiner Verantwortung nicht länger entziehen. Zu dem nun vorliegenden Antrag, der immerhin von beinahe 200 Abgeordneten des Deutschen Bundestages unterschrieben wurde, gibt es aus Sicht der interfraktionellen Nichtraucherschutz-Initiative keine Alternative.

Antrag

Für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird im Hinblick auf neue eindeutige medizinische Erkenntnisse über die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens aufgefordert, zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der nichtrauchenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl I S. 729), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl I S. 1841), wie folgt zu ändern:

1. In § 1 Abs. 2 wird nach dem Wort "gilt" die Anführung ", abgesehen von § 3a," eingefügt.

2. Nach § 3 wird folgender neuer Paragraf eingefügt:

"§ 3a

Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderli-chen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Abs. 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

3. § 32 wird aufgehoben.

2. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden aufgefordert, Konzepte für innerbetriebliche Maßnahmen der Prävention und der freiwilligen Raucherentwöhnung auszuarbeiten; insbesondere sollen im Rahmen von modellhaften Schulungen in kooperationsbereiten Betrieben nikotinabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern adäquate Lösungsansätze im Umgang mit rauchfreien Bereichen angeboten werden.

Dem Antrag ist eine eineinhalbseitige Begründung beigefügt, die im nächsten Nichtraucher-Info wiedergegeben wird. Im Herbst kommt es voraussichtlich zu einer Anhörung der zuständigen Ausschüsse (Gesundheit sowie Arbeit und Sozialordnung). Dem schließt sich die zweite und dritte Lesung mit der Abstimmung im Plenum an. Die NID wird alle Mitglieder rechtzeitig informieren.


<< , >> , Inhalt, NID