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Raucherin muss Renovierung zahlen

Das Landgericht Paderborn hat eine Raucherin dazu verurteilt, die Renovierungskosten ihrer Mietwohnung zu tragen. Der Konsum von bis zu sechzig Zigaretten täglich hatte in nur zwei Jahren die Räume ihrer Wohnung derart vergilbt, dass die Wände in dieser Zeit drei Mal gestrichen werden mussten. Das Rauchen in der Wohnung sei den Mietern im Zuge der freien Lebensgestaltung zwar gestattet, exzessives und übermäßiges Rauchen, das zu einer nachhaltigen Ablagerung von Schadstoffen wie Nikotin führe, stelle allerdings eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung dar. Das müsse vom Vermieter nicht toleriert werden, stellte die erste Zivilkammer unter Aktenzeichen 1 S 2/00 fest.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.5.00


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