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Versicherungsbeginn entscheidend: Kein Rechtsschutz für Raucher-Klage

Ein 57-jähriger Beamter aus Bubenreuth bei Erlangen, der seit 1956 raucht und an Lungenkrebs erkrankt ist, wollte von den Tabakkonzernen Philip Morris und Reynolds Tobacco insgesamt 100.000 Mark Schmerzensgeld erstreiten. Seine Rechtsschutzversicherung lehnte es ab, die Klage zu finanzieren. Dagegen zog der Raucher vor das Landgericht Hannover. In der Urteilsbegründung formulierte der Vorsitzende Richter Rüdiger Vollbrecht: "Die Krebserkrankung aufgrund von Tabakmissbrauch war vor dem Vertragsabschluss angelegt. Die Versicherung muss ihm deshalb keinen Rechtsschutz gewähren."

Münchner Merkur, 17.12.99


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