Nichtraucher-Info Nr. 43 - III/01

Juli 2001

Inhalt:

Bundestag stimmt für Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Rauchverbot am Steuer gefordert
Bahn will mehr für Nichtraucher tun
Beeinflussungsversuche der T-Industrie
Uni Augsburg erweitert NR-Bereiche
Wüstenrot Bank reagiert positiv
Peter Hahne über blauen Dunst
Neuer Anlauf zu EU-Tabakwerbeverbot
Philip Morris und Reemtsma streiten sich
Handelsmarken bei 10 Prozent
Wo werden Zigaretten verkauft?
Leichtmarken auf dem Vormarsch
EU-Parlament verschärft T-Richtlinie
Die legale Gefahr (Dr. Wolfgang Schwarz)
Politik gegen Gesundheit (Cornelia Krefft)
Die neue Pädagogik (Gerhard Sensenschmidt)
Jugendpolitik beim Tabakkonsum
Mitgliederversammlung (Protokoll, Rechenschaftsbericht, Finanzen)
NID-Gruppenversicherung
Aktionen zum Welt-Nichtrauchertag
Raucherpolitik an deutschen Schulen
So betrügt die Tabakindustrie
3 Milliarden Dollar für krebskranken Raucher (USA)
5 Milliarden Dollar für Anwälte (USA)
Passivraucherin erhält halbe Million (Australien)
Eidgenossen fest im Griff der Tabakindustrie (Schweiz)
Rauchverbot bei Fußball-WM 2002 (Südkorea)
Charterflüge meist noch Raucherflüge
Tabakrauch im Nichtraucher-Taxi
Raucher setzt Balkon in Brand
DAK-Magazin verschweigt Rauchen als Risikofaktor
Tabakqualm rechtfertigt Beleidigung
Greenpeace
Liebe rauchende Kollegin
Allen Carr's Buch noch aktuell
Raucher - Single - Selbstmord
Tabakqualm im Anti-Drogen-Bus
Zulassung für Zyban eingeschränkt
Terminkalender
 
 

Ein großer Schritt vorwärts:

Bundestag stimmt für Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

§ 3a
Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Fast ein Jahr nach der Ersten Lesung des "Antrages für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" hat der Deutsche Bundestag am 31. Mai, also am weltweiten Nichtrauchertag, mit großer Mehrheit für eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO) gestimmt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die ArbStVO durch einen Nichtraucherschutz-Paragrafen zu ergänzen:

Gleichzeitig wird § 32 ArbStVO aufgehoben, weil der bisher auf Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräume beschränkte Nichtraucherschutz nunmehr im Paragrafen 3a enthalten ist. Außerdem beschloss der Bundestag unter Punkt 2:
"Die Bundesregierung wird weiterhin aufgefordert, durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Konzepte für innerbetriebliche Maßnahmen der Prävention und der freiwilligen Raucherentwöhnung ausarbeiten zu lassen; insbesondere sollen im Rahmen von modellhaften Schulungen in kooperationsbereiten Betrieben nikotinabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern adäquate Lösungsansätze im Umgang mit rauchfreien Betrieben angeboten werden."

Bei der rund einstündigen Aussprache kamen acht Redner zu Wort, von denen sieben (in dieser Reihenfolge) den Antrag auf Verbesserung des Nichtraucherschutzes unterstützten: Uta Titze-Stecher (SPD), Werner Lensing (CDU/CSU), Sylvia Voß (B'90/Die Grünen), Barbara Höll (PDS), Doris Barnett (SPD), Sabine Bergmann-Pohl (CDU/ CSU) und Hildebrecht Braun (FDP). Einzig Heinrich Leonhard Kolb (FDP) lehnte den Antrag ab. Im Gegensatz zur Abstimmung von 1998 befanden sich nur wenige Abgeordnete im Parlament, da mit keiner knappen, sondern mit einer eindeutigen Mehrheit für den Nichtraucherschutzantrag gerechnet wurde. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Im Protokoll ist zu lesen: "Die Beschlussempfehlung ist damit bei Gegenstimmen aus der CDU/CSU-Fraktion, aus der FDP-Fraktion und einer Gegenstimme aus der SPD-Fraktion sowie bei einer Enthaltung aus der SPD-Fraktion mit großer Mehrheit angenommen. (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/ CSU)."

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Wer erwartet hat, dass schon morgen das neue Recht gilt, wird enttäuscht sein. Denn nach Informationen der NID stehen noch einige andere Änderungen der Arbeitsstättenverordnung an, die zusammen mit dem Nichtraucherschutz-Paragrafen 3a in einem Paket von der Bundesregierung beschlossen werden sollen. Dies wird wohl erst Ende des Jahres der Fall sein.

Das heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Abwarten verdammt sind. Sie können in Erwartung der Änderung bereits jetzt Maßnahmen im Sinne des künftigen Nichtraucherschutz-Paragrafen fordern bzw. ergreifen. Denn durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird keine grundsätzlich neue Rechtslage geschaffen. In der Begründung des Antrages (Drucksache 14/3231, S. 4) heißt es, dass die Einfügung des Paragrafen 3a der Rechtsklarheit dienen soll. Die Redner betonten zudem, dass mit dieser Regelung die Zahl der Konflikte im Betrieb verringert werden.

Wie geht man künftig vor?

Gegenwärtig müssen sich die nichtrauchenden Arbeitnehmer ihr Recht noch durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht (im öffentlichen Dienst Verwaltungsgericht) erkämpfen, wenn der Arbeitgeber den Fürsorgepflicht-Paragrafen 618 BGB bezüglich des Passivrauchens anders interpretiert. Dies ist künftig nicht mehr möglich. Demnächst geht es nicht um die Frage des Ob, sondern nur noch um die Frage des Wie. Rauchen wird in Arbeitsräumen, in denen Raucher und Nichtraucher untergebracht sind, grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Räume über das Fenster oder mittels Klimaanlage belüftet werden, da die Gesundheit der Nichtraucher auch in Räumen mit Klimaanlage durch Tabakrauch belastet wird. Das liegt daran, dass die Luft in einem Raum durch Ein- und Ausatmen, Körperbewegungen, unterschiedliche Temperaturen oben, unten, am Fenster, an der Wand und an einzelnen Gegenständen sowie durch unterschiedliche Druckverhältnisse am Gebäude je nach Windrichtung und -stärke verwirbelt und vermischt wird. Horizontale und vertikale Luftströmungen verteilen den Tabakqualm im Raum. Die abgesaugte Luft wird meist mehr oder weniger gut gefiltert und mit Frischluft vermischt wieder dem Raum zugeführt. Je nach Nähe zu einer Rauchquelle kann es außerdem zu Schadstoffkonzentrationen kommen, wie sie auch in Räumen ohne Klimaanlage auftreten.

Wenn der Arbeitgeber trotzdem nicht die in der Arbeitsstättenverordnung geforderten wirksamen Schutzmaßnahmen vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ergreifen will, muss sich der Arbeitnehmer künftig an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Dieses führt dann in der Regel eine Besichtigung durch und fordert den Arbeitgeber dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, z.B. ein Rauchverbot zu verhängen oder Raucher und Nichtraucher in getrennten Räumen unterzubringen. Geschieht dies nicht, wird das Gewerbeaufsichtsamt in der Regel ein Bußgeld verhängen. Lässt der Arbeitgeber die danach gesetzte Frist verstreichen, wird die Behörde das Unternehmen vor Gericht zitieren.

Wie kann man die Gefahr des Mobbings, Karriereknicks usw. verringern?

Wer sein Recht einfordert, läuft immer wieder Gefahr, von der Gegenseite unter Druck gesetzt zu werden. Die häufigsten Formen am Arbeitsplatz sind das Mobbing und die Androhung des Karriereknicks oder gar der Kündigung. Dieses Risiko kann einem zwar niemand nehmen, doch man kann es sehr verringern. Eine Möglichkeit besteht darin, das Gewerbeaufsichtsamt zu ersuchen, die Anzeige vertraulich zu behandeln, und auf die voraussichtlichen Folgen hinzuweisen, wenn dies nicht geschieht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die NID zu informieren, die dann wiederum das Gewerbeaufsichtsamt ohne Namensnennung über den Sachverhalt in Kenntnis setzt. Allerdings: Sollte die Behörde am Schluss gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen müssen, könnte eine Zeugenaussage nötig sein, die offen legt, wer den widerrechtlichen Zustand beklagt.

Die NID wird in den nächsten Monaten Materialien erstellen, die die Umsetzung des § 3a in die Praxis erleichtern. Näheres dazu im nächsten Nichtraucher-Info.

Der leidige Absatz 2

Wenn der Absatz 2 im Paragrafen 3a nicht wäre, hätte der Nichtraucherschutzantrag heuer keine Mehrheit gefunden. Mit dieser Tatsache müssen wir heute leben. Aber alle unsere Bemühungen werden dahin gehen, dass bald auch in Gaststätten der Nichtraucherschutz seinen Einzug hält, ohne dass das Wohlwollen oder der Geschäftssinn des Wirtes dafür entscheidend ist. Vorerst jedoch können wir uns mit den vier Millionen Arbeitnehmern, die häufig oder ständig dem Passivrauchen ausgesetzt sind, freuen, eine deutliche Verbesserung erreicht zu haben. EGK
 

Politiker fordern Rauchverbot am Steuer

Ein paar Tage nach dem Votum pro Nichtraucherschutz im Bundestag forderten Abgeordnete der SPD und CDU (Rainer Arnold, Rita Streb-Hesse und Manfred Heise) ein Rauchverbot am Steuer. Damit greifen die drei Verkehrsexperten eine alte Forderung der NID auf. Rauchende Autofahrer sind nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Das Anzünden der Zigarette, das Drehen des Lenkrades mit einer Hand oder mit der Zigarette in der Hand, die Benutzung des Aschers, die Verqualmung des Innenraumes, die Erhöhung des CO-Gehaltes in der Atemluft und im Blut - all das und noch einiges mehr beeinträchtigen die sichere Lenkung des Fahrzeugs und tragen dazu bei, dass rauchende Autofahrer weitaus häufiger Unfälle verursachen als nichtrauchende.

Das Echo war zwiespältig und sehr abhängig von der grundsätzlichen Einstellung zum Auto bzw. zum Rauchen. Dass der ADAC die Forderung nach einem Rauchverbot am Steuer als "Quatsch" bezeichnen würde, war zu erwarten. Anstatt die vielen Möglichkeiten anzuführen, wodurch Autofahrer u.a. abgelenkt werden könnten (Beifahrergespräche, Radiohören usw.), sollten sich die Verbandsfunktionäre mit den leicht regelbaren und vermeidbaren Ablenkungsquellen beschäftigen und nicht einseitig gegen die Sicherheitsbedürfnisse ihrer nichtrauchenden Mitglieder Stellung beziehen. Jedes Jahr sterben einige hundert Menschen auf den Straßen, nur weil Autofahrer ihr Fahrzeug als Rauchsalon missbrauchen. Auch die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei, dass ein solches Verbot kaum kontrollierbar sei, spricht nicht gegen ein Rauchverbot; denn dann dürfte es auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen und kein Handy-Verbot am Steuer geben.

Wenn der Bundesverkehrsminister die Sicherheit auf unseren Straßen erhöhen will, muss er ein Rauchverbot am Steuer verhängen. Das Schielen auf (Wähler-)Stimmen der rauchenden Autofahrer geht auf Kosten vieler unschuldiger Menschen. Ganz abgesehen davon kann dadurch auch das Problem gelöst werden, dass Kinder von uneinsichtigen und rücksichtslosen Eltern in der engen Fahrgastzelle krank geraucht werden.
 

Bahn will mehr für Nichtraucher tun

Die Deutsche Bahn AG will die Anzahl der Nichtraucherplätze in den Zügen erhöhen und das Rauchen in den Bahnhöfen wie in den Flughäfen auf Raucherecken beschränken. Bahnchef Hartmut Mehdorns neue Politik: "Wir wollen weg von Gleisen, die wie Aschenbecher aussehen. Das spart außerdem Reinigungskosten." Süddeutsche Zeitung, 15.6.01
 
 

Heike Dederer, Mitglied der Nichtraucher-Initiative München, 
gehört seit kurzem als Abgeordnete dem baden-württembergischen Landtag an.
Die NID wünscht ihr ein erfolgreiches politisches Wirken!

Beinflussungsversuche der Tabakindustrie

Noch kurz vor der abschließenden Behandlung des Nichtraucherschutzantrages im Bundestag versuchte die Tabakindustrie, Einfluss auf die Abstimmung zu nehmen. So lud der Verband der Cigarettenindustrie ausgewählte Abgeordnete zwei Tage vorher zum 62. Oberkasseler Gesprächsabend in die Havanna Lounge im Cigar Club ein und der Tabakkonzern Philip Morris rief sogar noch am Vortag einen parlamentarischen Informationsabend aus. Doch es änderte erfreulicherweise nichts am Ergebnis. Die Sache war schon vorher gelaufen, hatten doch alle sechs Bundestagsausschüsse, in denen der Nichtraucherschutzantrag behandelt wurde, eine positive Beschlussempfehlung für das Plenum abgegeben.

Die Tabakindustrie lässt auch weiterhin nichts unversucht, um die Einstellung von Politik und Gesellschaft zu allem, was mit Tabakprodukten zusammenhängt, in ihrem Sinne zu beeinflussen. Insbesondere auf wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet tut sich dabei der Zigarettenkonzern Philip Morris hervor. Sein neuester Streich ist die Beteiligung bei der Gründung eines regionalen "Kulturforums der Sozialdemokratie im Ruhrgebiet". Die Auftaktveranstaltung fand am 12. Mai 2001 in Dortmund statt. Neben Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (in seiner Funktion als Vorsitzender des Kulturforums der Sozialdemokratie) saß bei der abschließenden Pressekonferenz Hermann Waldemer, seit 1. November 2000 Vorsitzender der Geschäftsführung der Philip Morris GmbH und Nichtraucher, am Podium. Dies bewegte NID-Mitglied Ursula Deske, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Hamburg, zu folgendem Brief an Alfons Wafner vom Kulturforum der Sozialdemokratie im Ruhrgebiet:

"Lieber Alfons!

Arbeit und Kultur, finde ich, ist ein interessantes Thema. Es ist toll, dass die SPD dazu etwas macht.

Allerdings war ich entsetzt darüber, dass die Zigarettenindustrie so hochrangig mit am Tisch sitzt, zumal ich gestern gerade den Film insider mit Al Pacino gesehen habe. Kennst Du den? Wenn nicht: Sieh ihn Dir an! Es lohnt sich!

Ich toleriere, wenn sich Menschen freiwillig für den Konsum der legalen Droge Zigarette entscheiden. Ich möchte aber auch toleriert werden, wenn ich mich dafür entscheide, nicht beraucht zu werden!

Deshalb hoffe ich, ihr werdet euch, wenn Philip Morris schon mit am Tisch sitzt, auch über eine neue rücksichtsvolle Rauchkultur unterhalten (z.B.: Rücksichtsvolle Raucher gehen raus). Rauchen in geschlossenen Räumen erfüllt m.E. den Tatbestand der Körperverletzung.

Im übrigen vermisse ich bei der SPD auch im Internet Aussagen zum Thema Nichtraucherschutz. Unter diesem Thema ist nichts zu finden. Es wäre schön, wenn Du auch den Genossen Thierse darauf hinweisen würdest."
 

Uni Augsburg erweitert Nichtraucher-Bereiche

Es war ein harter, monatelanger Kampf um mehr Nichtraucherschutz an der Universität Augsburg. Ein studentisches NID-Mitglied musste einige Schreiben, bei denen die NID Formulierungshilfe leistete, an die Uni-Leitung senden, bis es am Ende dank Fristsetzung zu einer Begehung des Gebäudes N1 kam, an der u.a. der Prorektor und künftige Kanzler, eine Personalrätin, der Sicherheitsingenieur und ein Vertreter des Studentenwerks teilnahmen. Das Ergebnis wurde in einem Protokoll festgehalten:

Danach werden mehrere Gänge in verschiedenen Gebäudeteilen als Nichtraucherbereiche festgelegt und durch Rauchverbotsschilder an allen Zugangstüren gekennzeichnet. Unter den Rauchverbotsschildern in den Räumen werden Hinweisschilder angebracht "Bitte haben Sie Verständnis - Passivrauchen ist gesundheitsschädlich". Vorhandene Aschenbecher werden ersetzt durch Müllbehälter mit der Aufschrift "Keine heiße Asche einwerfen" o.ä. Außerdem werden zusätzliche Aschenbecher vor dem Eingang zur Alten Cafeteria und gegebenenfalls vor anderen Eingängen aufgestellt.

Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann, auch wenn das Optimum, ein völlig rauchfreies Gebäude, nicht erreicht werden konnte. Unbefriedigend ist jedoch, dass § 3a ArbStV hier nicht greifen würde, denn der Nichtraucherschutzparagraf gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Studenten.
 

Wüstenrot Bank reagiert positiv

NID-Mitglied Marc Holländer beschwerte sich bei der Zentrale der Wüstenrot Bank in Ludwigsburg darüber, dass in der Nürnberger Filiale Mitarbeiter und Kunden "sich nach Kräften bemühen, den kompletten Raum mit ihrem Zigarettenqualm ganztägig einzunebeln". Die Antwort der Zentrale:

"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.04.2001, in welchem Sie uns auf die ‚Raucherbank' in Nürnberg aufmerksam machen. Sie dürfen sicher sein, dass das Rauchen nicht zur Unternehmenskultur von Wüstenrot gehört. Auch wir sind der Meinung, dass in allgemein zugänglichen Räumen einer Bank nicht geraucht werden sollte. Uns ist bisher nicht aufgefallen, dass in der Filiale Nürnberg stark geraucht wird. Wir begrüßen deshalb Ihren Hinweis und werden unsere Mitarbeiter bitten, das Rauchen ausschließlich auf die Pausenräume zu verlagern."
 

Peter Hahne, stellvertretender Leiter des ZDF-Hauptstadtstudios und Moderator von Berlin direkt, äußert seine Gedanken in Bild am Sonntag vom 3. Juni 2001:

 
Über blauen Dunst und das Recht auf Rücksichtslosigkeit

Bestimmt werde ich jetzt manche von Ihnen verärgern. Sie werden mich vielleicht für intolerant halten, für engstirnig, für genussfeindlich.

Das nehm ich dann einfach mal in Kauf. Und bin dem Bundestag trotzdem und ohne jede Einschränkung für eine Gesetzesinitiative dankbar, die am Welt-Nichtrauchertag auf den Weg gebracht wurde. Danach soll künftig jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben.

Ich würde sogar noch weiter gehen: Warum muss ich es mir überhaupt gefallen lassen, dass meine Gesundheit durch Passivrauchen gefährdet wird? Dass mich der Qualm in meinem Wohlbefinden stört?

Mir geht die Rücksichtslosigkeit vieler Raucher schon lange auf die Nerven. Nirgendwo ist man vor ihnen sicher. Im Lokal werde ich von solchen Leuten vielleicht noch gefragt, ob der Platz an meinem Tisch frei ist. Doch schon der nächste Satz ist reine Formsache: "Sie haben sicher nichts dagegen, wenn ich rauche." Hab ich zwar durchaus, trotzdem inhaliert das neue Gegenüber schon die ersten Züge. Ich empfinde mittlerweile selbst bessere Restaurants als Räucherkammern, wenn dort Raucher und Nichtraucher keine separaten Räumlichkeiten vorfinden.

Und leistungsstarke Nikotin-Junkies können einem sogar die beste Nordsee-Brise verdampfen - so, wie es mir gestern passiert ist, in einem Café auf Föhr. Da trübte sich plötzlich mein Blick aufs Meer - schuld waren die Tabakschwaden vom Nebentisch.

Diese Selbstverständlichkeit, mit der Raucher anderen Menschen einen Teil ihrer Lebensqualität nehmen, macht mich zunehmend sauer. Noch bin ich trotzdem kein Freund rigoroser Beschränkungen. Wer einmal in New York oder Chicago war, der weiß, wie Raucher dort in zugigen Hochhausschluchten stehen, weil in den USA das Rauchen am Arbeitsplatz und in öffentlichen Gebäuden strikt verboten ist.

Ich möchte auch nicht unbedingt in Singapur leben, wo bereits drakonische Strafen drohen, wenn man nur eine Kippe auf die Straße wirft. Aber bekommen wir die Flegel anders in den Griff, die ihre Kippen gedankenlos auf Kinderspielplätze werfen?

Jeder hat die Freiheit, mit seiner Gesundheit zu machen, was er will - zumal er durch seine Sucht ja auch kräftig zum Steueraufkommen beiträgt. Doch die unbarmherzige Intoleranz uns Nichtrauchern gegenüber, die wir uns dem Räucherangriff ja oft nur durch Streit oder Flucht entziehen können, will ich nicht länger hinnehmen. Durch den Duft der großen weiten Welt lasse ich mir meinen Lebensraum nicht enger machen.

Solange bei uns Rücksichtslosigkeit als smart gilt und Unhöflichkeit als tolerabel - so lange habe ich nichts dagegen, in solchen Dingen als intolerant zu gelten.

Und so lange werde ich auch weiter Dampf ablassen.

Neuer Anlauf zu Tabakwerbeverbot in EU

EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der zum Ziel hat, die Tabakwerbung in allen Medien, die über die Grenzen eines einzelnen EU-Mitgliedstaates hinaus wirken, zu verbieten (Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk, Internet). Auch das Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch die Tabakkonzerne soll von 2004 ab untersagt werden. Die EU-Kommission versucht damit, innerhalb der Grenzen, die der EU-Gerichtshof gezogen hat, die Binnenmarktbestimmungen des EU-Vertrages zu verwirklichen, und beruft sich dabei auf die vertragliche Verpflichtung zu einem hohen Niveau des Gesundheitsschutzes. Die Rechtsangleichung sei notwendig, um Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen zu verhindern.

Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin, wird in der Presse mit den Worten zitiert: "Ich bin offen für alle sinnvollen Versuche, die zu einer Reduzierung des Rauchens führen. Dabei ist ein Werbeverbot eines der Instrumente." Zugleich verwies sie aber auch auf andere Methoden wie verstärkte Aufklärung.

Gegen ein Tabakwerbeverbot sprachen sich der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft sowie der Verband der Zeitungsverleger aus. Sie alle müssen mit Umsatzeinbußen rechnen, jedoch bei weitem nicht in Höhe von mehreren hundert Millionen Mark. Verbunden durch gemeinsame Gesinnung äußerten sich auch der baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) und sein Parteikollege Jürgen Möllemann ablehnend zum Vorschlag von EU-Kommissar Byrne. In einer dreiseitigen Pressemitteilung fuhr Döring großes Geschütz auf. Es gipfelte in der Behauptung von "fatalen Nachahmungseffekten" in Form von Verboten für Arzneimittel, Alkohol, Spielzeug oder gar Fahrzeuge". Möllemann griff zum simpelsten Argument: Produkte, die legal hergestellt würden, müssten auch beworben werden dürfen. Logisch weiter gedacht kann das eigentlich nur heißen: Möllemann fordert ein Verbot der Herstellung gesundheitsschädlicher Tabakprodukte, damit die Werbung für die dann illegalen Produkte verboten werden kann.


 

Philip Morris und Reemtsma streiten sich

Der Tabakkonzern Philip Morris hat in einem Rechtsstreit mit seinem Konkurrenten Reemtsma um die Gestaltung von Zigarettenpackungen einen Etappensieg errungen. Es geht um die Zigarettenmarke "Cabinet mild", die früher vom VEB Kombinat Tabak in Dresden hergestellt und vertrieben wurde. Philip Morris hatte sich gegen die Aufmachung der heute von der Reemtsma GmbH vertriebenen Zigarettenpackung gewandt, weil diese den eigenen "Marlboro"-Packungen zu ähnlich sei. Beide Packungen enthalten auf der Vorderseite winkelförmig voneinander abgegrenzte rote und weiße Flächen, so dass eine Dachform zu erkennen ist. Das Hamburger Landgericht hatte der Klage von Philip Morris stattgegeben, das Hanseatische Oberlandesgericht hatte sie sodann aber abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hob nun dieses Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück (I ZR 168/98). Der Streitwert wurde von den Karlsruher Richtern auf fünf Millionen DM festgesetzt. FAZ, 7.4.01
 

Handelsmarken bei 10 Prozent

Das ist den Markenherstellern gar nicht recht. Während ihr eigener Marktanteil abnimmt, steigt der der Handelsmarken (das sind die Produkte von Supermarktketten, z.B. Aldi, Rewe, Tengelmann) scheinbar unaufhörlich an. Inzwischen hat er zehn Prozent erreicht. Die Hersteller der Handelsmarken setzen auf niedrige Preise und niedrige Kosten. Dabei kommt ihnen zugute, dass die Tabaksteuer aus einem fixen und einem variablen Teil sowie aus einem Mindestsatz besteht. Zur Zeit fallen pro Stück 9,69 Pfennig und 21,6 Prozent des Kleinverkaufspreises an, mindestens jedoch 13,7 Pfennig je Stück. Dank ihrer Kostenstruktur sind die Handelsmarken in der Regel nur mit dem Mindeststeuersatz von 13,7 Prozent belastet, die teureren Markenzigaretten dagegen liegen im Schnitt bei 16,5 Pfennig.

Um einen Preiskampf wie 1982, der nach Einschätzung der Branche eine halbe Milliarde DM gekostet hat, zu vermeiden, setzen die Markenhersteller auf den Staat, der den Mindeststeuersatz heraufsetzen soll. Dann hätten beide etwas davon: der Staat mehr Steuereinnahmen und die Markenhersteller weniger Konkurrenz. Und dank höherer Preise auch die Bundesgesundheitsministerin. FAZ,2.3.01
 

Wo werden Zigaretten verkauft?

Lebensmittel-Einzelhandel       36 %
Automaten                              28 %
Tankstellen                              17 %
Facheinzelhandel                       8 %
Kioske                                      4 %
Sonstige                                    9 %
 

Leichtmarken weiter auf dem Vormarsch

Weil Begriffe wie "leicht" oder "mild" den Konsumenten ein weniger gesundheitsschädliches Rauchen vorgaukeln, nahm das Leichtsegment weiter zu: von 26,8 Prozent 1996 über 28,2 Prozent, 29,5 Prozent und 30,9 Prozent bis 32,0 Prozent im Jahr 2000.
 

EU-Parlament verschärft Tabak-Richtlinie

Ab September 2003 sind Bezeichnungen wie "leicht" oder "mild" verboten. Die zulässigen Höchstwerte für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid werden reduziert. So dürfen zum Beispiel ab 2004 alle in der EU hergestellten oder auf den Markt gebrachten Zigaretten nicht mehr als 10 Milligramm Teer pro Stück (bisher 12) enthalten. Mindestens 30 Prozent der Oberfläche einer Zigarettenschachtel müssen für Warnungen vor den Gefahren des Rauchens verwendet werden. Pflicht sind Hinweise wie "Rauchen ist tödlich" oder "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu". Auf der anderen Seite muss ein ergänzender Warnhinweis aufgedruckt sein, der mindestens 40 Prozent der Fläche einnimmt. Außerdem können Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis drastische Farbillustrationen wie Fotos von Raucherlungen platzieren.

Ob man zu "leichten" oder "starken" Zigaretten greift, ist nicht entscheidend. Vielmehr ist das individuelle Rauchverhalten ausschlaggebend für die Menge der Schadstoffe, die bei einem Atemzug aufgenommen werden. Raucher nikotinärmerer Zigaretten inhalieren in der Regel tiefer und rauchen mehr Zigaretten am Tag, um den gewohnten Nikotinspiegel aufrechtzuerhalten. Wären "leichte" Zigaretten wirklich weniger schädlich, müsste im Laufe der letzten zehn Jahre die Zahl der Lungenkrebstoten zurückgegangen sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Also bleibt nur, nicht zu rauchen.

Die legale Gefahr

Sie heißt Tabak und wird als Genussmittel gehandelt. Genuss ist legitim, lebensbereichernd und damit erstrebenswert. Genussgegner gelten als lebensfremd, Genussbekämpfer schon fast als Freiheitsberauber.

Wirkliche Gefahren erfordern einen wirksamen Schutz der potentiell von ihnen Betroffenen, ob Mensch oder Umwelt. Daher gibt es Verbraucher-, Gesundheits-, Arbeits-, Tier- und Umweltschützer. Sie führen einen verbissenen, kräftezehrenden und geldaufwändigen Kampf gegen Atomkraft, Aids, BSE, CO2-Ausstoß, Drogen bis hin zu V wie Verkehrsunfälle und W wie Wetterkatastrophen. Nur das Z wie Zigarette wird bei der Gefahrenabwehr fast regelmäßig ausgespart.

Nein, die Gefahr wird nicht geleugnet; schließlich weiß jedes Kind, dass Rauchen schädlich ist. Aber sie wurde in eine Schublade gesteckt, wo sie bisher vor offizieller Anfechtung geschützt war.

Die Verharmlosung des Rauchens beginnt bei Begriffen, die wir vielleicht selbst benutzen, ohne über ihre Wirkung nachzudenken. Tabak wird als Genussmittel bezeichnet. Zu Genussmitteln zählen aber auch Kaffee, Tee, Schokolade - also Getränke und Lebensmittel, die mit dem Tabak überhaupt nicht auf eine Stufe zu stellen sind.

Wir sprechen von Nikotinmissbrauch und suggerieren damit: Die Gefahr geht vom Verbraucher und nicht vom Stoff selbst aus. Beschwichtiger fügen gern hinzu: "Die Dosis macht das Gift". Schließlich mahnt der gelblich-braun gefärbte Zeigefinger des in dieser Angelegenheit toleranten Hausarztes: Rauchen Sie doch etwas weniger. Sie wissen doch: Allzu viel ist ungesund!" Selbst die Tabakindustrie zeigt sich besorgt wegen der Gefahren des Rauchens - für jene, die noch zu jung für dieses Vergnügen sind. Sie will Verantwortungsbewusstsein demonstrieren, wenn sie an Kinder appelliert, doch noch etwas zu warten mit dem Rauchen.

Mit solchen Tricks wird die Gefahr eingegrenzt auf "zu viel" und "zu jung" dafür. Sie wird mit der gleichen Bedeutung versehen wie falsche Ernährung, zu wenig Bewegung, zu viel Fernsehen, zu spät ins Bett. Damit erscheint sie fernab der großen Gefahren, mit denen sich Politiker zu befassen haben. Das Rauchen wird in die kleinen Alltagssünden einsortiert, deren Risiko mit dem richtigen Blick auf das Maß aller Dinge gegen Null tendiert. Die Sortiermerkmale Alltag und kleine Sünde werden von direkter und indirekter Werbung ständig reproduziert und damit im Bewusstsein der Öffentlichkeit am Leben erhalten.

Unterstützt wird diese Tendenz zuweilen auch von offiziellen Verlautbarungen. Wenn als wichtige Alltagsdrogen Alkohol und Tabletten aufgezählt werden und der Tabak beiläufig verschwiegen wird, dann gehört dieser wohl doch zu den harmlosen Dingen des Alltags.

Die Desorientierung ist um so wirkungsvoller, je regelmäßiger und beiläufiger das Rauchen in positiven Sze-
narien gepflegt wird. Im Film sind es daher meist die positiven Helden, die ihre Höhepunkte mit einer Zigarette zu krönen pflegen. Die negativen schlagen lieber zu als zu rauchen.

Für unsere Glaubwürdigkeit ist es wichtig, der penetranten Bagatellisierung des Rauchens Fakten entgegenzusetzen, die dem Rauchen den richtigen Platz auf der Gefahrenskala zuweisen.

Die Zahl der Rauschgifttoten, die 2000 gegenüber 1999 um 12 Prozent auf 2030 Opfer angestiegen ist, war der Presse Schlagzeilen an exponierter Stelle wert. Weit über 100.000 Zigarettentote jährlich in Deutschland erschienen dagegen kaum erwähnenswert, dagegen aber die Feststellung, es gebe immer weniger Raucher. Eine beruhigende Nachricht also an der Zigarettenfront inmitten von Alarmsignalen im Drogenkampf. So fügt sich die Berichterstattung über den Sucht- und Drogenbericht 2000 der Bundesregierung harmonisch in die politische Landschaft hierzulande: Zigaretten sind nur dann ein Thema, wenn sie in die Hände von Schmugglern geraten oder wenn andere fremde Mächte wie etwa die EU-Kommission ins Geschäft pfuschen wollen. In ihrem selbst gestellten Anspruch, die Gesundheit und das Leben ihrer Bürger zu schützen, leistet sich die Bundesrepublik Deutschland eine eklatante Fehleinschätzung der wirklichen Gefahren für Leben und Gesundheit und damit auch das Risiko, sich international zu isolieren und zu blamieren.

Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko überhaupt. In Deutschland sterben jährlich etwa 130.000 Menschen, weil sie aktiv rauchen, und darüber hinaus etwa 3- bis 5.000 Menschen, weil sie gezwungen sind, passiv mitzurauchen.

Wie die Statistik ausweist, sterben durch Passivrauchen mehr Menschen als durch illegales Rauschgift. Auf die gut 2.000 Rauschgifttoten reagieren die Politiker zu Recht besorgt. Bei der Debatte 1998 um ein Nichtraucherschutz-Gesetz erkannte die Mehrheit der Abgeordneten hingegen im Passivrauchen kein Problem. 10 Tote täglich waren offensichtlich nicht der Rede wert. Die etwa 130.000 Todesfälle durch aktives Rauchen finden sich zwar auch in Dokumenten der Bundesregierung als offiziell bestätigte Schadensbilanz. Auf angemessene politische Entscheidungen warten wir aber noch immer vergeblich.

Wie schnell und einschneidend Politiker reagieren können, wenn nur genügend Druck von außen kommt, war am Beispiel der Rinderseuche BSE und der Maul- und Klauenseuche zu erleben. Der Schutz der Verbraucher galt als Vorwand für eine Reihe spektakulärer Aktionen. An den Folgen von BSE ist in Deutschland noch kein Mensch erkrankt oder gar gestorben. Sicher, auch dieses Problem muss weiter unter Kontrolle gehalten werden. Wie aber steht es mit dem Tabakkonsum?

Experten auf dem Gebiet des Tabakproblems sind sich längst einig: Das Problem verschwindet nicht von selbst. Eine schnelle Absenkung des Tabakkonsums ist auch nicht durch Aufklärung oder Kampagnen möglich, sondern durch politische Entscheidungen. Will eine Regierung die durch Rauchen hervorgerufene Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit ihrer Bevölkerung nachhaltig beeinflussen, muss sie bereit sein, Gesetze so umfassend wie möglich unter strenger Kontrolle der Einhaltung zu erlassen. Hierzu gehören nach Empfehlungen der WHO Steuererhöhungen für Tabakwaren und Maßnahmen gegen den Schmuggel, Verbot der direkten und indirekten Tabakwerbung, Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche, Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit, Regelungen für Produktinhalt und Verpackung.

Wird die Bundesregierung bald in der Lage sein, die Zeichen der Zeit zu begreifen und zu handeln?

Dr. Wolfgang Schwarz
 

Politik gegen Gesundheit

Was haben Rauchen (Nikotin), Trinken (Alkohol), das Einnehmen von Drogen (Designerdrogen, Crack, Heroin, Kokain etc.), gestörtes Essverhalten (Magersucht, Bulimie) und Spielsucht gemein? Alle Verhaltensweisen führen in eine Suchtspirale mit zwanghaftem, selbstzerstörerischem Verhalten. Auch wenn sie sehr unterschiedlich sind, dient jede Verhaltensweise dazu, ein tieferes, unbewusstes, psychologisches Bedürfnis zu befriedigen. Es handelt sich dabei jedoch immer um eine Ersatzbefriedigung.

Als Diplom-Psychologin (Univ.) und staatlich anerkannte Erzieherin leite ich seit 9 Jahren den städtischen Jugendtreff West in Fürstenfeldbruck, 20 km westlich von München, mit Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 9 und 21 Jahren. Über 200 Kinder und Jugendliche aus 25 Nationalitäten haben das im Oktober 1999 nach meinem pädagogisch-psychologischen Konzept und mit Zustimmung des Stadtrats gebaute Haus besucht. Die Einhaltung der drogenfreien Zone (rauch- und alkoholfrei) gehörte zu einer der wichtigsten Hausregeln.

Das Grundthema von Kindern und Jugendlichen ist die Suche nach der eigenen Identität (Sexualität, Rolle, Beruf) und die Abgrenzung und Ablösung vom Elternhaus. Dies führt zu Stress, den die Jugendlichen oft nicht aushalten können. In dieser Situation erliegen sie häufig der Versuchung zur "ersten Zigarette". Weitere folgen und auf diese Weise gelangen sie in die Suchtspirale.

Um die Situationen der "Versuchung" zu verringern und die suchtfreien Verhaltens zu erhöhen, habe ich die drogenfreie Zone im Jugendtreff West kreiert. Innerhalb des Hauses herrscht in allen Räumen Rauch- und Alkoholverbot ("Inside NO - Outside GO").

Kinder und Jugendliche lernen sich anzupassen, das Nichtrauchen zu akzeptieren und das Recht der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit zu respektieren. Das Rauchverhalten als Sucht wird oft diskutiert und dadurch bewusst gemacht. Jugendliche brauchen Leitlinien, Grenzen, Aufklärung und Argumente, um ihre eigene Identität psychologisch und sozial zu testen, auszureizen und schließlich bilden zu können.

Der Jugendtreff West ist eine städtische Institution, in der Sozialverhalten geübt und gefördert wird. Hier soll kein Negativ-Verhalten wie zum Beispiel das Rauchen gezeigt, eingeübt und unbewusst übernommen werden. Bewusste Grenzsetzung, Respekt vor dem Schutz der Nichtraucher, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Schutz kranker Kinder (Asthma etc.) und Vorbildfunktion (Nichtraucher als Betreuer) können so eine Atmosphäre schaffen, in der Rauchen und Passivrauchen kein Thema mehr ist.

Ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl allerdings hat sich die Strategie des 1. Bürgermeisters in Bezug auf die Jugendarbeit der Stadt Fürstenfeldbruck geändert. Die Jugendlichen sollen zu jedem Preis von der Straße oder in Sportvereine geholt werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass das Rauchen und der Konsum von Alkohol im Jugendtreff erlaubt wird. Hinzu kommt, dass der lokale Sportverein TSV West in Fürstenfeldbruck den neu erbauten multikulturellen Raum mieten will, ohne das Rauch- und Alkoholverbot respektieren zu müssen.

Nach vielen Diskussionen und Debatten informierte ich den 1. Bürgermeister, die Stadträte und die Presse über die pädagogische und psychologische Bedeutung der drogenfreien Zone im Jugendtreff West und die Notwendigkeit, sie beizubehalten. Vom Gesundheitsministerium und von Experten verschiedener Universitäten erhielt ich Unterstützung: Ich würde ein Zeichen setzen, dass Rauchen als Suchtverhalten in einer Jugendeinrichtung nicht zu tolerieren sei.

Trotz aller Bemühungen wurde die Einhaltung der drogenfreie Zone des Jugendtreffs West vom 1. Bürgermeister nicht garantiert, ein Beleg dafür, dass sich die lokale Politik mehr für "Wählerstimmen aus dem Bierzelt" interessiert als für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Mir wurde verboten, mich weiterhin an die Öffentlichkeit zu wenden. Abmahnungen und fristlose Kündigung wurden bei Nichteinhaltung angedroht. Auf Grund meiner Prinzipien habe ich deshalb zum 30.Juni 2001 gekündigt.

Die Nichtraucher-Initiative München informierte das Bayerische Fernsehen über das Geschehen. Die Fernsehleute griffen diesen Konflikt zwischen Politik und Pädagogik auf und informierten die Zuschauer am Welt-Nichtrauchertag darüber.

Cornelia Krefft
E-Mail: krefft_psychologin@t-online.de
 
 
Wer drogenabhängige Jugendliche vom Drogenkonsum abbringen will, muss drogenabhängige Jugendliche mit drogenfreien Jugendlichen an einem drogenfreien Ort zusammenbringen. 
EGK

Die neue Pädagogik

Die Kanzler-Gattin Doris Köpf
ist ein besonderes Geschöpf.
JUGENDPOLITIK Seite 15
Sie lobt so manche alte Tugend,
die sie noch kennt aus ihrer Jugend.

Ihr Kind erzieht sie mit viel Strenge,
doch keineswegs in geist'ger Enge.
Beim Taschengeld bleibt sie ganz stark:
da gibt's nicht mehr als nur fünf Mark.

Schon preist ein mancher mit viel Logik
den Wert der neuen Pädagogik.

Doch eines habe ich vermisst,
was sicher auch sehr wichtig ist:
Das Vorbild, das die Eltern geben,
bestimmt weithin des Kindes Leben.

Mit Kubas teuersten Zigarren
macht man gar schnell ein Kind zum Narren.

Wenn's erst mal etwas klüger ist,
dann wird es schimpfen: "So ein Mist!
Was man mir ständig vorenthält,
verprasst er: Wie viel schönes Geld
lässt er in blauen Dunst aufgehn
und ich schau zu, na danke schön!
Er gibt damit sogar noch an;
ist das nicht typisch Lebemann ...?"

Und außerdem - so hoffe ich -
wird es gewaltig sträuben sich,
beständig passiv mitzurauchen,
wird deshalb schrei'n: "Wir Kinder brauchen
genügend reine Atemluft
und nicht den Drecks-Zigarren-‚Duft'!
Die Tabakgifte machen krank,
drum Schluss mit diesem Rauchgestank!"

Ja, liebe Mutter Doris, dann
fängt Pädagogik erst mal an ... !

Gerhard Sensenschmidt, Juni 2001


 

Jugendpolitik beim Tabakkonsum mangelhaft

Es ist nicht nur der Zigarren rauchende Bundeskanzler, der Tabakkonsum als etwas Normales, Alltägliches erscheinen lässt. Es sind - neben den Eltern - vor allem auch die Medien, insbesondere Kino und Fernsehen, die mit dazu beitragen, dass sich der Rauchbeginn unter den Jugendlichen stabilisiert, d.h. dass mindestens genauso viele Jugendliche mit dem Rauchen anfangen, wie bei den Erwachsenen aufhören.

Rauchende Stars spielen eine wichtige Rolle: Wissenschaftler der Harvard School of Public Health in Boston stellten bei einer Analyse von 50 populären Kinderfilmen der 90er Jahre fest, dass 38 Prozent der männlichen und 42 Prozent der weiblichen Darsteller von Haupt- und Nebenrollen im Film zur Zigarette greifen. Dies übertrifft bei weitem die Raucherquote in den USA, die bei den 18- bis 44-jährigen Männern bei 24 und bei den Frauen bei 29 Prozent liegt. Nimmt man die Altersgruppe der über 44-Jährigen hinzu, ergeben sich noch weit geringere Raucheranteile.

Rauchen im Film stellt eine soziale Botschaft dar. Rauchende Männer sollen Männlichkeit, Kraft, Prestige, Autorität und beschützende Eigenschaften vermitteln, rauchenden Heldinnen wird Sex-Appeal, Selbstkontrolle, Kraft und Beharrlichkeit zugeschrieben. Dass gerade die zehn bedeutendsten Schauspielerinnen in den untersuchten Filmen rauchten, ist äußerst betrüblich. Kein Wunder, dass sich Jugendliche anschließend 16 Mal häufiger positiv zum Rauchen äußerten, wenn "ihr" Star im Film rauchte, als wenn der Schauspieler ohne Zigarette zu sehen war.

Das schlechte Vorbild fördert nicht nur die Verharmlosung der Folgen des Rauchens, sondern auch die Rücksichtslosigkeit und das Unverständnis gegenüber Nichtrauchern. Diese Einstellung wird dann häufig auch beibehalten, wenn die Kinder selbst Kinder haben. So zeigt eine Untersuchung des Kinderhospitals Osnabrück, dass 34 Prozent der Eltern sich nicht beim Rauchen einschränken, wenn ihre Kinder in der Nähe sind. Mehr als 60 Prozent der Kinder unter sechs Jahren wachsen in Raucherfamilien auf. Auch wenn zwei Drittel der rauchenden Eltern sich im Beisein von Kindern einschränken: Das Kind erlebt sie als rauchendes Vorbild.

Das Rauchverbot für Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit soll nach Auskunft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, durch ein grundsätzliches Rauchverbot für diese Altersgruppe ersetzt werden. Das jedoch wäre unlogisch angesichts ihrer Äußerung beim 7. Kongress für Jugendmedizin: "Aus der Gesundheitsforschung wissen wir, dass Verbote insbesondere bei Jugendlichen kontraproduktiv wirken."

Wir brauchen kein Rauchverbot für Kinder und Jugendliche, wir brauchen ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an Minderjährige. Der Zugang zur Zigarette muss wirksam beschränkt werden. Doch daran wagen sich die Politiker - noch - nicht. Deshalb müssen wir sie so weit bringen. EGK
 

Mitgliederversammlung der Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID)
am 28. April 2001 in Dresden

1. Protokoll

Herr Prof. Dr. Ekkehard Schulz, Präsident der NID, begrüßte um 14 Uhr im Hotel Privat in Dresden 22 Mitglieder, 8 Vertreter von Nichtraucher-Initiativen und 5 Gäste (vgl. Teilnehmerliste) und stellte die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Nach einigen Worten zum organisatorischen Ablauf der Mitgliederversammlung trug Herr Ernst-Günther Krause, Vizepräsident der NID, den Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2000 vor und erläuterte den allen Anwesenden vorliegenden Bericht über die Einnahmen und Ausgaben. Zwischendurch informierte Herr Prof. Schulz die Anwesenden über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand bei den Bürgeranträgen gegen Tabakwerbung auf kommunalen Werbeflächen.

Danach berichtete Herr Werner Reimann über das Ergebnis der Überprüfung der Rechnungsunterlagen, die er zusammen mit Frau Gisela Keiser vorgenommen hatte, und stellte Antrag auf Entlastung des Vorstands. Dem kam die Mitgliederversammlung einstimmig bei Enthaltung des Vorstands nach.

Über Strategien und Schwerpunkte diskutierten die Anwesenden anschließend. Es ging um die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung für Gesundheit, die Zusammenarbeit mit der Koalition gegen das Rauchen, den Nichtraucherschutz in der Gastronomie, die Abschaffung der Zigarettenautomaten, die Präsentation des Rauchens in den Medien und wirksame Gegenmaßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen bei rauchenden Nachbarn.

Unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes informierte Herr Krause die Teilnehmer über aktuelle Ereignisse.

Herr Prof. Schulz schloss die Mitgliederversammlung um 18 Uhr.

2. Rechenschaftsbericht

Das Jahr 2000 war gekennzeichnet von dem Bemühen, die neue Initiative für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz im Bundestag zu unterstützen. Vor allem bei der im Beschlussantrag zunächst vorgesehenen Begründung konnten wir mit rationaler Argumentation in enger Abstimmung mit dem Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit Änderungen erreichen, die sich ohne Zweifel auch auf die Interpretation des Paragrafen 3a der Arbeitsstättenverordnung auswirken werden.

Der Welt-Nichtrauchertag 2000 unter dem Motto Lass dich nicht für dumm verkaufen! Tabak ist der Killer! forderte von der NID wieder viel Presse- und noch mehr Versandarbeit.

NID-Medien: Im Berichtsjahr gab die NID vier Ausgaben des Nichtraucher-Infos (Auflage jeweils 5.500) heraus und ließ die Broschüre Informationen rund um den Nichtraucherschutz (2.000) unverändert nachdrucken. Die Aktualisierung des Gastronomieführers für Nichtraucher bescherte viel Arbeit, die ohne die Mithilfe der meisten Nichtraucher-Initiativen nicht zu dem von vielen Seiten anerkannten Ergebnis geführt hätte. Neben den Druckschriften wurden noch einige der Aufkleber, zum Teil mit Unterstützung anderer Nichtraucher-Initiativen, nachgedruckt.

Der Postversand umfasste im Jahr 2000 insgesamt 253 individuelle Briefe (davon 20 per Fax + 65 per E-Mail), 103 Pakete/Päckchen und 7.771 Drucksachen (davon weit über 100 mit mehr als 500 bis 1.000 Gramm). Zugenommen hat vor allem der E-Mail-Verkehr.

Die NID war auch im vergangenen Jahr in allen Massenmedien präsent und trug einen nicht unerheblichen Teil zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei.

Ein größeres Medienecho fand das Ergebnis der Umfrage, die die NID bei der GfK Marktforschung im Oktober in Auftrag gegeben hatte. Damit konnte u.a. belegt werden, dass über 4 Millionen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz häufig oder ständig Tabakrauch ausgesetzt sind. Die Zahlen wurden später immer wieder von verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften verwendet und auch in Rundfunk- und Fernsehsendungen weiterverbreitet. Auch im Bundestag dienten sie bei Debatten als Argumentationshilfe. Dass die Tabakindustrie vom Umfrage-Ergebnis schockiert war, darf hier an dieser Stelle unter Hinweis auf Insider festgehalten werden.

Die Zusammenarbeit mit den Nichtraucher-Initiativen und dem Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit war sehr fruchtbar.

Die Mitgliederzahl erhöhte sich um 15 auf 663 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus 16 Nichtraucher-Initiativen (eingetragene Vereine), 3 Firmen und 644 Einzelmitgliedern (413 männlich, 231 weiblich). Damit vertritt die NID als Dachverband rund 4.500 organisierte Nichtraucher.

Der Vorstand dankt allen Mitgliedern für ihr finanzielles Engagement in Form von Beiträgen und Spenden. Besondere Anerkennung gilt jenen, die sich darüber hinaus für unsere gemeinsamen Ziele aktiv eingesetzt haben. Auch wenn der Fortschritt nicht immer sofort und deutlich spürbar ist: Es geht vorwärts!
 
 
Zum Wandern nach
Bodenmais,
der
Perle des Bayerischen Waldes
7 Tage Dz-Pauschale
ab DM 250,-/Person
Nichtraucher-Gästehaus Iris
Tel. 09924/1843 - Fax 09924/7375

Der NID-Vorstand (von links): Dr. Wolfgang Schwarz, Prof. Dr. Ekkehard Schulz, Ernst-Günther Krause;

16 der 35 Teilnehmer an der Mitgliederversammlung.
 

3. Bericht über die Finanzbewegungen im Geschäftsjahr 2000

1. Steuerfreie Einnahmen                                                   1999               2000
1.1 Mitgliedsbeiträge                                                      34.723,10       32.072,12
1.2 Spenden                                                                     5.847,28         8.617,55
1.3 Zinserträge                                                                    659,17             876,95
1.4 Materialverkauf                                                             340,00                 9,00
1.5 Werbung im Nichtraucher-Info                                      383,20             663,00
1.6 Werbung im Gastronomieführer                                     834,00                 0,00
1.7 Verkauf Gastronomieführer                                      11.738,53          1.055,00
1.8 Honorare für Medienauftritte des Vorstands                     20,00                 0,00
1.9 Sonstige Einnahmen/Fehlüberweisungen                           60,00             624,00
1.10 Steuerfreie Einnahmen insgesamt                             54.605,28        43.917,62

2. Ausgaben
2.1 Porto und Internetgebühren                                       12.995,53          9.598,51
2.2 Versandmaterial                                                             463,15             422,68
2.3 Bürokosten                                                                 4.202,07          1.002,24
2.4 Druck- und Kopierkosten                                          12.923,61       33.714,11
2.5 Fahrt- und Tagungskosten                                            2.406,44       11.014,08
2.6 Personalkosten                                                            2.400,00                 0,00
2.7 Mitgliedsbeiträge/Förderung                                            300,00             300,00
2.8 Sonstige Ausgaben (u.a. Kontogebühren)                        485,61              454,67
2.9 GfK-Umfrage                                                                     0,00              764,00
2.10 Aktualisierung Gastronomieführer                                      0,00            2.379,39
2.11 Ausgaben insgesamt                                                  36.176,41         59.649,68

3. Schlussbestände
3.1 Kassenbestand                                                                    4,23              244,64
3.2 Postgirokonto                                                             11.597,74           4.826,68
3.3 Festgeldkonto                                                             25.553,21         16.351,80
3.4 Schlussbestände insgesamt                                          37.155,18         21.423,12

Erläuterungen
1. Die Druckkosten sind wegen der Bezahlung von Rechnungen aus dem Vorjahr um ca. 8.000,- DM erhöht (vgl. Rechenschaftsbericht 1999).
2. Rund 80 Prozent der Fahrt- und Tagungskosten wurden gespendet.
3. Die Telefonkosten übernahm die Nichtraucher-Initiative München e.V.
4. Der - scheinbare - Rückgang der Beiträge ist einzahlungsbedingt, d.h. mehr Mitglieder als im letzten Jahr zahlten ihre Beiträge für 2000 bereits Ende 1999.
 

NID-Gruppenversicherung

Die NID hat einen Gruppenvertrag mit der AXA Colonia Krankenversicherung abgeschlossen. Ab sofort besteht für Mitglieder der NID und für Mitglieder von Nichtraucher-Initiativen1), die der NID angeschlossen sind, die Möglichkeit, sich bei der AXA Colonia im Rahmen des Gruppenvertrages mit gewissen Vorteilen zu versichern. Diese bestehen unter anderem aus

1. einem Beitragsrabatt von bis zu 8 Prozent (bis zu 34,70 DM monatlich);
2. einer vereinfachten und verkürzten Antragstellung;
3. einem generellen Wartezeiterlass in der Krankenversicherung;
4. einer Annahmeverpflichtung, d.h. dass sich die AXA Colonia verpflichtet, im Prinzip jeden Antrag anzunehmen;
5. einem Nichtraucherbonus (der allerdings auch jedem Nichtraucher zusteht, wenn er sich individuell im Tarif Vital der Axa Colonia versichert);
6. dem Recht, auch Familienangehörige von Vereinsmitgliedern zu den Gruppenvertrags-Konditionen zu versichern;
7. der Möglichkeit für freiwillig und Pflichtversicherte, alle Vollkosten- und Zusatzversicherungen abzuschließen.

Dem freiwillig Versicherten steht die gesamte Tarifpalette der AXA Colonia offen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann er bei der privaten Krankenversicherung einen Tarif wählen, der in Leistungsumfang und Beitrag seinen Vorstellungen entspricht. Der Tarif Vital wurde speziell für Gesundheitsbewusste geschaffen. Nichtraucher erhalten z.B. regelmäßig einen Bonus in Höhe von 50 Euro (97,79 DM), ebenso wie diejenigen, die ein Verhältnis von Körpergröße und -gewicht im Normalbereich aufweisen.

Wer Interesse hat, wendet sich an den für die NID zuständigen AXA-Versicherungsfachmann

Lutz J. Rölle
Max-Pechstein-Str. 2
22115 Hamburg
Tel./Fax (040) 715 74 85.

Geben Sie dabei am besten gleich an, ob Sie freiwillig oder Pflichtversicherter sind und welcher Nichtraucher-Initiative Sie angehören. Sie erhalten von Herrn Rölle weitere Informationen - völlig unverbindlich.

1) Der Jahresbeitrag bei der NID beträgt bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer der NID angeschlossenen Nichtraucher-Initiative 6,- DM bzw. 3 Euro.
 
 
Urlaub in
Schönberg
im Bayerischen Wald
Nähe Grafenau
Nichtraucher-Appartement, 48 qm
gehobene Ausstattung
für 2 Personen
DM 40,00 pro Tag + Kurtaxe
Tel. (0 85 54) 94 14 14

Aktionen zum Welt-Nichtrauchertag

Die Nichtraucher-Initiativen nahmen den Welt-Nichtrauchertag zum Anlass für verschiedene Aktionen. Neben den gewohnten Informationsständen ließen sich einige etwas Besonderes einfallen. So prangte die Nichtraucher-Initiative Ulm/Neu Ulm (NUN) die Verschmutzung der städtischen Straßen, Plätze und Anlagen durch weggeworfene Zigarettenkippen an, indem alle in der Fußgängerzone angetroffenen Zigarettenkippen mit Kreide eingekreist wurden. Die Genehmigung der zuständigen städtischen Behörde war Tage vorher eingeholt worden. An der Aktion beteiligte sich auch der Arzt und CDU-Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth. Kein Wunder also, dass ihn die Schwäbische Zeitung am Tag darauf großformatig abbildete.

Der Aktionskreis Stuttgarter Nichtraucher (ASN) ernannte die Schauspielerin Veronica Ferres zur Ex-Raucherin des Jahres 2001. Bis zum 4. April rauchte Veronica Ferres täglich eine Schachtel Zigaretten. Von heute auf morgen hörte sie mit dem Rauchen auf und blieb bis heute stark. "Zuerst war es sehr schwer. Aber ich wollte mich nicht von der Lust zu rauchen beherrschen lassen. Ich wollte die Lust beherrschen", erklärte sie in einem persönlichen Statement für den ASN. Und außerdem:" Für Kinder ist es eine Zumutung, wenn Erwachsene rauchen."

Raucherpolitik an deutschen Schulen

Bettina Schmidt und Klaus Hurrelmann von der Universität Bielefeld widmeten sich drei zentralen Forschungsfragen in Zusammenhang mit dem Rauchen und der Raucherpolitik an Schulen. Die Studie wurde von der Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Kommission gefördert und in acht Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Norwegen, Österreich, Wales, Schottland) durchgeführt. Hier einige interessante Ergebnisse:

Viele 15-jährige Jungen und (noch mehr) Mädchen rauchen regelmäßig. 71 % der Mädchen und 68 % der Jungen haben bereits Erfahrungen mit Tabakwaren gemacht. 25 % der Mädchen und 23 % der Jungen rauchen täglich, und bereits 20 % der Mädchen und Jungen rauchen mindestens 3 Zigaretten pro Tag. Im europäischen Vergleich stehen die deutschen Jungen an erster Stelle beim Konsum, auch die deutschen Mädchen rauchen - abgesehen von den österreichischen Mädchen - am meisten. Gleichzeitig beabsichtigen die deutschen Jugendlichen am seltensten, zukünftig auf keinen Fall zu rauchen.

Viele der 15-jährigen Mädchen und Jungen rauchen in der Schule. Obwohl dies in Deutschland völlig verboten ist, rauchen 35 % der Jungen und 28 % der Mädchen während der Schulzeit täglich auf dem Schulgelände (Toiletten, Schulhof usw.), und 25 % der Jungen und 22 % der Mädchen rauchen während der Schulzeit täglich außerhalb des Schulgeländes. Der Achtländervergleich zeigt, dass mit Ausnahme von Wales in den anderen Ländern bei weitem nicht so häufig an der Schule geraucht wird wie in Deutschland.

Der Nikotinkonsum bei den Gleichaltrigen wird deutlich überschätzt. 38 % der Jungen und 52 % der Mädchen schätzen, dass die meisten gleichaltrigen Klassenkameraden rauchen. Außerdem schätzen rund 10 % der Jungen und Mädchen, dass auch die meisten Lehrer rauchen.

Zahlreiche Schüler können ihre Lehrer beim Rauchen beobachten. 27 % der Jungen und Mädchen sehen täglich Lehrer im Lehrerzimmer rauchen.

Die Kontrolle der Regeln ist nicht durchgängig gewährleistet. Rund 15 % der Jungen und Mädchen berichten, dass z.B. die Toilettenräume nie im Hinblick auf das Rauchverbot kontrolliert werden. Ähnlich sieht es bei der Kontrolle anderer Teile des Schulgebäudes aus.

Beim Verstoß gegen das Rauchverbot werden meist Disziplinarmaßnahmen angewendet. 45 % der Schüler werden individuell (z.B. eine Seite zum Thema schreiben) bestraft, bei rund einem Drittel werden die Eltern informiert. In jeweils rund 10 % der Fälle werden die Schüler entweder beraten oder es wird nichts unternommen. Fortsetzung nächste Seite

Wie sieht es bei den Lehrern aus?

An nahezu allen Schulen dürfen Lehrer rauchen. So ist in Deutschland an 95 % der befragten Schulen den Lehrern das Rauchen in bestimmten Bereichen erlaubt. Nur 4 % der Schulen haben ein vollständiges Rauchverbot für Lehrer auf dem gesamten Schulgelände durchgesetzt. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland hierbei an der Spitze nach Dänemark. Dort gibt es an noch weniger Schulen ein absolutes Rauchverbot für Lehrer. Hingegen ist in Norwegen und Finnland das Rauchen an mehr als 60 % der Schulen total verboten. Auch in Schottland und Wales sind immer noch etwa 25 % der Schulen vollständig rauchfrei.

Lehrer in Deutschland dürfen vor allem im Lehrerzimmer rauchen. In rund 50 % der deutschen Schulen ist das Rauchen im Lehrerzimmer erlaubt. Hingegen ist das Rauchen beispielsweise in der Cafeteria nur in Ausnahmen (2,5 %) erlaubt, und auch auf dem Schulhof wird das Rauchen nicht einmal in einem Fünftel der Schulen gebilligt. Der Achtländervergleich zeigt, dass auch hier nur in Dänemark im Hinblick auf das Rauchen im Lehrerzimmer gemäßigtere Regeln als in Deutschland herrschen: In rund 75 % der dänischen Schulen kann im Lehrerzimmer geraucht werden. Abgesehen von Österreich, hier gilt auch die Cafeteria häufig als Raucherzone, wird in den übrigen Ländern das Rauchen auf den Außenbereich des Schulgeländes oder gar auf den außerschulischen Bereich verbannt. In Belgien und Dänemark kann ausschließlich auf dem Schulhof geraucht werden, in Finnland, Schottland und Wales ist an vielen Schulen das Rauchen nur im außerschulischen Bereich möglich.

In Deutschland werden die formalen Regeln vergleichsweise streng eingehalten. Dies gilt für das Lehrerzimmer genauso wie für den Schulhof. An 80 % der Schulen darf auf dem Schulhof nicht geraucht werden und es wird auch nur an 24 % der Schulen tatsächlich geraucht. In anderen Ländern werden die Regeln im Lehrerzimmer ähnlich strikt befolgt. Die Regeln auf dem Schulhof hingegen werden häufiger gebrochen. Beispielsweise ist in Norwegen an rund drei Vierteln der Schulen das Rauchen auf dem Schulhof verboten. Trotzdem wird an 43 % der Schulen auf dem Schulhof geraucht. Auch in Schottland ist das Rauchen auf dem Schulhof bei über 90 % der Schulen formal verboten. Trotzdem wird auf 15 % der Schulhöfe geraucht.

Viele Lehrer glauben, dass ihr Verhalten keinen Einfluss auf das Rauchen der Schüler hat. Über die Hälfte der Lehrer in Deutschland ist der Ansicht, dass sie selbst nur wenig gezielten Einfluss auf das Rauchen der Schüler nehmen können. Das bedeutet aber auch, dass fast 50 % meinen, dass der eigene Nikotinkonsum das Rauchverhalten der Schüler beeinflussen kann. In anderen europäischen Ländern wird die Bedeutung von Lehrern in ihrer Rolle als Vorbild oder Berater im Hinblick auf das Rauchverhalten der Schüler zum Teil sehr anders gewichtet. Es streut sehr breit von weniger als 20 % in Norwegen und Wales über 30 % in Dänemark bis hin zu 80 % in Finnland.
E-Mail: bettina.schmidt@uni-bielefeld.de
 

So betrügt die Tabakindustrie

NID-Mitglied Dr. med. Michael Gemkow nahm den Artikel "Kino-Werbespot gegen Rauchen - ausgerechnet von Marlboro" im Nichtraucher-Info Nr. 42 zum Anlass, auf eine entsprechende Anzeigenkampagne der Lorillard Tobacco Company, die im vergangenen Jahr in den USA gelaufen ist, hinzuweisen. Die Worte, mit denen die Jugendlichen vom Rauchen abgehalten werden sollen, lauten sinngemäß:

Tabak ist Quatsch, wenn du ein Teenie bist!

Dr. Michael Gemkow meint dazu: "Es ist offensichtlich, dass die Botschaft an Minderjährige nicht etwa lautet: ‚Lass das Rauchen!', sondern: ‚Wenn du rauchst, bist du ganz klar ein Erwachsener!'. Leicht erkennbar versucht die Anzeige, Jugendliche in ihrem Bestreben, reif zu wirken, anzusprechen. Auch wird suggeriert, dass Rauchen nur dann ‚Quatsch' sei, wenn man ein Teenie ist, nicht jedoch, wenn man erwachsen ist. Darüber hinaus wird durch die Gestaltung der Anzeige der Eindruck erweckt, als ob es sich um ein lustiges oder unterhaltsames Thema handelt.

Ich hielt die Anzeige spontan für gut gemeint und schlecht ausgeführt, bis sie sich im Kleingedruckten als Kampagne eines Zigarettenherstellers entpuppte."
 

USA:3 Milliarden Dollar für krebskranken Raucher
Der Tabakkonzern Philip Morris muss dem lungenkrebskranken Raucher Richard Boeken 3 Milliarden Dollar (rund 7 Milliarden DM) zahlen. Das beschlossen die zwölf Geschworenen eines Gerichts in Los Angeles. Ob die Gelder eines Tages tatsächlich fließen werden, muss allerdings bezweifelt werden, denn Philip Morris hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen. Bisher hat es der Tabakkonzern in den nächsten Instanzen immer wieder geschafft, entweder um jegliche Zahlung herumzukommen oder die Strafsumme erheblich zu mindern.
Hamburger Abendblatt, 8.6.01

USA:5 Milliarden Dollar für Anwälte

Der Vergleich zwischen 46 amerikanischen Bundesstaaten und der Tabakindustrie bringt den beteiligten Anwälten viel Geld: rund fünf Milliarden Dollar. Das ist etwa so viel, wie die Tabakkonzerne jährlich für die Behandlung der Raucherkrankheiten an die Bundesstaaten abführen müssen - und das zwanzig Jahre lang. FAZ, 23.3.01

Australien: Passivraucherin erhält halbe Million

Ein Gericht in Sydney sprach einer an Halskrebs erkrankten 62-jährigen Barfrau umgerechnet 520.000 DM zu. Sie war insgesamt 25 Jahre lang bei zwei Arbeitgebern tätig und als lebenslange Nichtraucherin ständig dem Tabakrauch der Gäste ausgesetzt. In Australien wird damit gerechnet, dass das Urteil weit reichende Konsequenzen haben wird. Die Regierung des zuständigen Bundesstaates Neusüdwales hat bereits angekündigt zu überprüfen, ob möglicherweise ein generelles Rauchverbot auch in Pubs und Bars erlassen werden soll. FAZ, 3.5.01

Schweiz: Eidgenossen fest im Griff der Tabakindustrie

Die Schweiz ist nicht nur Hauptsitz von multinationalen Tabakkonzernen, sondern auch eine Drehscheibe des internationalen Zigarettenschmuggels. Der Einfluss der Tabakindustrie auf politische Entscheidungen ist buchstäblich mit Händen zu greifen. Erst vor kurzem trat der Nationalratspräsident Peter Hess überstürzt aus dem Verwaltungsrat von British American Tobacco (BAT) aus. pro aere 11

Südkorea: Rauchverbot bei Fußball-WM 2002

Bei den Spielen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2002 in Südkorea soll es ein absolutes Rauchverbot in den zehn Stadien geben. Außerdem will das Organisationskomitee die Besucher verpflichten, nach Spielschluss ihren Platz zu säubern. "Wir wollen ein umweltfreundliches Turnier", erläuterte Ministeriumssprecher Kim Bop-Jong. Er stellte für Verstöße gegen das Rauchverbot in den südkoreanischen Arenen auch Strafen in Aussicht.
Süddeutsche Zeitung, 26.06.01
 

Charterflüge häufig noch Raucherflüge

Prinzipiell würden die Fluggesellschaften nicht nur die Linienflüge, sondern auch die Charterflüge (z.B. Condor, Eurowings) rauchfrei halten. Doch ob geraucht werden darf oder nicht, bestimmen die Reiseveranstalter. Bis zu diesen scheint es immer noch nicht durchgedrungen zu sein, dass die Mehrheit auch ihrer Kunden Nichtraucher sind und Nichtraucherflüge wünschen.
 

Tabakrauch im Nichtraucher-Taxi

NID-Mitglied Werner Eberl beklagte sich beim Nürnberger Ordnungsamt darüber, dass in einem als Nichtraucher-Taxi gekennzeichneten Fahrzeug geraucht wurde. Die Antwort kam von der Taxi-Zentrale Nürnberg: Das Nichtraucher-Taxi wurde zum Raucher-Taxi degradiert und Werner Eberl erhielt als "Wiedergutmachung" zwei Taxi-Geschenkgutscheine.
 

Raucher setzt Balkon in Brand

Einen Schaden von 40.000 Mark verursachte ein Raucher in München. Er hatte auf seinem Balkon im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses geraucht und die noch glimmende Zigarettenkippe unachtsam entsorgt. Diese setzte einige auf dem Balkon untergebrachte Gegenstände in Brand. Personen kamen nicht zu Schaden. Allerdings sind Hausfassade und Wohnung stark verrußt. Süddeutsche Zeitung, 5.5.01
 

DAK-Magazin verschweigt Rauchen als Risikofaktor

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse berichtete in ihrem DAK-Magazin 3/01 unter der Überschrift "Auf Dauer mehr Knochen-Power" über die "Möglichkeiten, etwas gegen die schleichende Osteoporose zu tun". Dabei führte sie sieben "wichtige Risikofaktoren" auf: erbliche Belastung, Einnahme von Cortison-Präparaten, calciumarme Ernährung, zu phosphatreiche Ernährung, Verdauungsstörungen, Vitamin-D-arme Lebensweise und mangelnde Bewegung. Vom Rauchen als einem der wichtigsten und vor allem beeinflussbaren Risikofaktoren war nicht die Rede. Der von der NID angeschriebene verantwortliche Redakteur blieb bis Redaktionsschluss eine Antwort schuldig.

Er gilt nicht gerade als ein Bewunderer des Bundeskanzlers. Gemeint ist Oskar Lafontaine. Als saarländischer Ministerpräsident beschäftigte er einen Koch, der - so war in der Presse zu lesen - ein weitaus höheres Gehalt bezog als vergleichbare Zeitgenossen. Denn für den Liebhaber edler Speisen und Getränke ist der Genuss ein Lebenselixier. Kein Wunder also, dass er sich über seinen Rivalen und "Zigarren"-Kanzler Gerhard Schröder wie folgt äußert: "Wer Havanna raucht, verliert die Fähigkeit, eine feine Sauce oder einen raffinierten Wein zu ‚erschmecken'." Recht hat er, der Oskar.
 
 
 
Liebe rauchende Kollegin!

Jeder hat das Recht, sich frei zu entfalten - und sei's mit durchsichtigen Wölkchen. Das ist grundgesetzlich garantiert. Auch du sollst das Recht haben, freiwillig auf 22 Jahre deines Lebens zu verzichten. Es ist mir egal, ob du 2.000 Mark oder mehr im Jahr verqualmst. Ich gehöre auch nicht zu denen, die Raucher als Triebtäter bezeichnen.

Ich will nicht einmal den Rauchern höhere Krankenkassenbeiträge abverlangen. Ich will nur Gleichbehandlung. Ich will mein Leben und meine Gesundheit bestimmen wie du, verehrte Kollegin. Du hast dich für Lungenkrebs entschieden - wahlweise Kehlkopf-, Speiseröhren-, Mundhöhlen-, Harnblasen-, Nieren- oder Magenkrebs. Bitte, das ist deine Entscheidung.

Aber ich will nicht zu den 400 gehören, die hierzulande jährlich durch Passivrauchen an Lungenkrebs sterben. Du steigerst mein Lungenkrebsrisiko - überall, wo du dir eine ansteckst, aber besonders durch deine Qualmerei am Arbeitsplatz. Zumal ich kein Schnorrer sein will. Du stößt mit jedem Zug fast 50 krebserregende Stoffe aus. Wie großzügig! Wenn du auf deine körperliche Unversehrtheit verzichtest, gut. Aber bitte nicht auf meine. Du bist eine leichte Gegnerin, ich geb's zu. Weil ich die Schornsteine der Industrie nicht zustopfen und die Autos nicht wegzaubern kann, bitte ich dich:

Lass das Rauchen - zumindest in meiner Gegenwart.

Tabakqualm rechtfertigt Beleidigung

Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus folgendem Geschehen: Eine in der 37. Woche schwangere Frau wollte im Beisein ihres asthmakranken Mannes einen Diebstahl anzeigen. Als sie auf dem Flur eines Polizeigebäudes in Berlin wartete, kam ein Polizist in Zivil mit brennender Zigarette vorbei. Sie bat ihn mit Hinweis auf ihre Schwangerschaft, die Zigarette auszumachen, was dieser jedoch unterließ. Ebenso wenig war er bereit, seinen Namen oder seine Dienstnummer zu nennen. Als der Polizist ein zweites Mal vorbeiging und nicht bereit war, das Rauchen einzustellen, entfuhr der Schwangeren verärgert das Wort "Schwein". Sowohl das Ermittlungsverfahren aufgrund ihrer Strafanzeige gegen den Polizisten wegen Nötigung zum Passivrauchen als auch das Ermittlungsverfahren gegen die Schwangere wegen Beleidigung des Polizisten wurden eingestellt.
 
 
 
Für die Umweltschutzorganisation Greenpeace ist Tabakrauchen "ein hohes Gesundheitsrisiko und nicht in erster Linie ein Umweltschutzproblem". Dass der Umweltschutz bekanntlich vor der Nase anfängt, dass wertvolle landwirtschaftliche Anbauflächen für lebenserhaltende Produkte verloren gehen, dass ganze Wälder zum Trocknen der Tabakblätter buchstäblich in Flammen aufgehen, scheint man bei Greenpeace nicht wahrnehmen zu wollen.

Allen Carr's Buch immer noch aktuell

Auch wenn sein Buch nicht mehr an der ersten Stelle der Bestseller-Liste für Sachbücher steht: An Aktualität hat es nichts verloren. "Für immer Nichtraucher" sollen die Raucher nach der Lektüre sein - und viele haben es tatsächlich geschafft. Allen Carr's Buch (Mosaik-Verlag, 1999, 538 Seiten, DM 39,90) liefert keine Raucherentwöhnungsmethode, sondern die Motivation als Grundlage für erfolgreiches Handeln. Der Nervenarzt und Psychotherapeut Dr. J. Paul Klärner gibt seinen Eindruck vom Buch wieder:

Da wird mit Witz und Geduld die verfahrene Vorstellungswelt des abhängigen Rauchens umgekrempelt, neu modelliert, neu programmiert. Ein riesiger Wust von Vorurteilen, Mode-Irrtümern, Werbung, miesen Vorbildern, "freundschaftlichen" Verführungen und finanziellen Interessen hat jahrzehntelang Gehirnwäsche mit uns getrieben. Ein eingefahrener Aberglaube macht unsere Lebensweise krank, dann unseren Körper.

Aus seinem reichen Erfahrungsgut gibt Allen Carr einen gründlichen Einblick in das Wesen der folgenschwersten Abhängigkeit. Seine therapeutische "Gegengehirnwäsche" arbeitet unentwegt und heilsam an einer Sicht der Dinge, die ein unabhängiges, gesundes Leben macht. Es geht um klare Sicht, nicht um "Willenskraft". "Nur eine einzige Zigarette" wie jede weitere Zigarette sind dann komplett entbehrlich. "Schreckliche Entzugserscheinungen" sind Panikmache, zumindest absolut ungefährlich. Die Wiederholungen im Text sind wohlbegründet.

Das Buch ist sehr gut lesbar durch seine lebendige Sprache und eine Fülle aus der Lebenswirklichkeit geschöpfter Anekdoten und spaßiger Vergleiche.
 

Raucher - Single - Selbstmord

NID-Antworten auf Journalistenfragen:

Frage: Raucher sind nur halb so oft verheiratet wie Nichtraucher. Worin besteht der Zusammenhang zwischen Ehe und Rauchen?

Antwort: Wenn in einer Ehe beide Partner rauchen, stört dies keinen von beiden. Raucht aber nur einer, stellt eine Ehe für den nichtrauchenden Partner eine starke Belastung dar, der sich viele nicht aussetzen wollen. Ganz abgesehen davon denken viele Menschen auch an ihre Kinder, denen sie ein Leben im Tabakqualm des Vaters oder der Mutter ersparen wollen.

Frage: Raucher begehen viermal öfter Selbstmord als Nichtraucher. Wie ist dieses Ergebnis zu erklären?

Antwort: Man bezeichnet Rauchen nicht ohne Grund als Selbstmord in Raten. Wer heutzutage raucht, weiß, dass dies schädlich für seine Gesundheit ist. Verschiedene Studien zeigen, dass Raucher häufig Menschen sind, die Probleme im Leben haben. Ihnen wird durch raffinierte Werbung vorgegaukelt, dass Rauch bei der Problemlösung hilft. Tatsächlich aber verhindert Rauchen, dass Probleme angepackt und gelöst werden.
 

Anforderung von Medien der NID

Bitte stellen Sie mir folgende Medien kostenlos zur Verfügung:
A = Aufkleber | B = Broschüre | K = Postkarte | P = Poster | T = Tischaufsteller

A ___ Stück Nichtraucher - Na klar! (4 cm Durchmesser, Papier)
A ___ Stück Nichtraucher - Na klar! (9 cm Durchmesser, PVC)
A ___ Stück Nichtraucher - Na klar! (20 cm Durchmesser, PVC)
A ___ Stück Nichtraucherschutz - Na klar! (4 cm Durchmesser, Papier)
A ___ Stück Nichtraucherschutz - Na klar! (9 cm Durchmesser, PVC)
A ___ Stück Nichtraucherschutz - Na klar! (20 cm Durchmesser, PVC)
A ___ Stück Marlboro: Gestank von Abhängigkeit und Langeweile (4 x 5 cm, Papier)
A ___ Stück Marlboro: Gestank von Abhängigkeit und Langeweile (5 x 7 cm, Papier)
A ___ Stück Marlboro: Gestank von Abhängigkeit und Langeweile (7 x 10 cm, Papier)
A ___ Stück Marlboro, weil ich ein Rindvieh bin (5 x 7 cm, Papier)
A ___ Stück Marlboro, weil ich ein Rindvieh bin (7 x 10 cm, Papier)
A ___ Stück Raucher stinken - vor sich hin und in sich hinein (5 x 3 cm, Papier)
A ___ Stück Raucher stinken - Auch die Raucher empfinden ... (7 x 5 cm, Papier)
A ___ Stück Raucher stinken - Auch die Raucher empfinden ... (10 x 7 cm, Papier)
A ___ Stück Nicht mal ein Esel geht meilenweit für eine Zigarette (9 x 9 cm, Papier)
A ___ Stück Rauchen macht impotent (7 x 10 cm, Papier)
A ___ Stück Gestank-Genießer (7 x 10 cm, Papier)
A ___ Stück Rauchverbotsaufkleber (7 x 7 cm, PVC, maximal 1 Stück)
A ___ Stück Rauchfrei aufwachsen! (4 x 9 cm)
T ___ Stück Reserviert für Nichtraucher (17 x 7 cm, Karton)
T ___ Stück Reserviert für Nichtraucher (10 x 5 cm, Karton)
K ___ Stück Passivrauchen macht krank (A6)
P ___ Stück Passivrauchen macht krank (A3)
K ___ Stück Raucher-Nichtraucher-Lunge "Würden Sie auch dann noch rauchen, ..." (A6)
P ___ Stück Raucher-Nichtraucher-Lunge "Würden Sie auch dann noch rauchen, ..." (A2)
P ___ Stück Raucher-Nichtraucher-Lunge "Würden Sie auch dann noch rauchen, ..." (A3)
P ___ Stück Raucher-Nichtraucher-Lunge bei Operation (A4, maximal 1 Stück)
B ___ Stück Rauchfrei aufwachsen! (A6, 32 Seiten)
B ___ Stück Informationen rund um den Nichtraucherschutz (A5, 16 Seiten)
B ___ Stück Nichtraucher-Info - aktuelle Ausgabe

Zustellung an: Name: ______________________________________________
Straße: ______________________________________________
Postleitzahl,Ort: _______________________________________

Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. - Carl-von-Linde-Str. 11 - 85716 Unterschleißheim
 
 
 
Terminkalender

2. bis 6. September 2001
44. Internationale ICAA-Konferenz
Wissenschaft trifft Praxis
in Heidelberg
ICAA
Postfach 189, CH-1001 Lausanne

23./24. November 2001
Forum Kinder-Umwelt
und Gesundheit
in München
Fax 089/31603270

2. Februar 2002
Faschingsball in Wiesbaden
( 06122/2194

Tabakqualm im Anti-Drogen-Bus

NI-Mitglied Rainer Schmidt konnte es kaum glauben: Im Kleinbus der Straubinger Polizei, der mit dem lobenswerten Motto "Stark ohne Alkohol und Drogen" ausgestattet war, saß ein uniformierter Polizist und rauchte. Diesen Widerspruch wollte Rainer Schmidt nicht einfach hinnehmen und informierte deshalb den Polizeidirektor über diesen Vorfall. In der Antwort betonte der Straubinger Polizeichef (Nichtraucher), dass er das Verhalten des Polizisten nicht für richtig halte und den Brief von Rainer Schmidt zum Anlass für eine Veröffentlichung in der dienstinternen Betriebszeitschrift "PolDi" genommen habe, um nochmals intensiv auf die Problematik aufmerksam zu machen.
 

Zulassung für Zyban eingeschränkt

Seit nicht einmal einem Jahr ist das Mittel Zyban zur Raucherentwöhnung auf Rezept zu haben. Nun musste das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit (BfArM) die Anwendungsrichtlinien verschärfen. Der Grund: In Großbritannien sind bei der Überwachungsbehörde für Arzneimittel über 5.000 Meldungen zu Nebenwirkungen eingegangen. Auffällig sind 126 Berichte über zentralnervöse Krämpfe und mehr als 40 Todesfälle. Das britische Komitee für Arzneimittelsicherheit reagierte und informierte die Ärzte über strengere Vorsichtsmaßnahmen. Andere Gesundheitsbehörden zogen nach, darunter auch das BfArM. Dem Amt liegen 107 Verdachtsberichte zu Nebenwirkungen vor. Darunter sind zwei Todesfälle, elf Krampfanfälle sowie Fälle von Schwindel, Angst, Depression. Bei der Einführung des Mittels in Deutschland hatte der Hersteller Glaxo Wellcome mit der guten Verträglichkeit des Mittels geworben.

Das BfArM empfiehlt Anwendern, die Dosis langsamer zu steigern. Kein Zyban oder höchstens 150 Milligramm pro Tag sollten Raucher nehmen, wenn sie zudem Arzneien nutzen, die Krampfschwellen senken. Das sind so landläufige Medikamente wie Appetithemmer, Malariamittel und Insulin. Vorsicht ist aber auch bei anderen Arzneien geboten. Süddeutsche Zeitung, 12.6.01

Wer sich beim Abgewöhnen nur auf Hilfsmittel verlässt, hat den Kampf meist schon verloren. Entscheidend für den Erfolg sind Motivation und Wille.