Nichtraucher-Info Nr. 52 - IV/03

Oktober 2003


Inhalt:

 

Wer sein Kind wirklich liebt, raucht ihm nichts vor!
Poster und Info-Plakate für Ausstellungen
Europaweites Tabakwerbeverbot - eine Forderung an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder
Erste Resultate des Tabakdeals
Was ist cool?
Wettbewerb zur Tabakprävention
Nichtraucherschutz in der Wohnung
Nichtraucherschutz in der Gastronomie?
EU-Gastronomie-Umfrage
Falsche Lüftungssysteme belasten Nichtraucher
Kreuzfahrt mit Qualm
Mein Leben als Passivraucher
Lob für rauchfreie Privat-Universität
Nichtraucherschutz an Hochschulen
Rauchverbot auf Hütten der Sektion München
DB-Regionalverkehr Württemberg seit Juli rauchfrei
40.000 Krebstote durch Tabak
200.000 TBC-Tote durch Tabak in Indien
Gesundes Leben entlastet Gesundheitssystem
Lüften allein hilft den Kindern nicht
Gedicht: Die Frau Ministerin
Wer viermal erwischt wird, fliegt von der Schule
Zigarettenabsatz im 2. Quartal weiter rückläufig
Marktanteil der Zigarettenmarken und Zigarettenhersteller
Ab Oktober große Warnhinweise
Schokolade-Zigaretten müssen verboten werden!
Jong Wook Lee neuer WHO-Generalsekretär
Bundesregierung klagt gegen Tabakwerbeverbot
Tabakwerbung verführt zum Rauchen

Terminkalender

Impressum

 

 

Wer sein Kind wirklich liebt,

raucht ihm nichts vor!

 

Tabakrauch ist die größte Umweltverschmutzung in Innenräumen. Während die Arbeitgeber ihre nichtrauchenden Mitarbeiter seit Oktober letzten Jahres laut § 3a Arbeitsstättenverordnung wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch schützen müssen, bleibt die Hälfte der Kinder im Elternhaus ohne jeglichen gesetzlichen Schutz. Zwar raucht nur rund ein Drittel der Erwachsenen, doch in jedem zweiten Haushalt greifen entweder beide Eltern oder Vater oder Mutter zum Glimmstängel.

 

Rauchen in Anwesenheit von Kindern kommt einer Körperverletzung gleich. Denn das Ausmaß der Gesundheitsschädigung durch das Passivrauchen (der Aufnahme von Tabakrauch aus der Raumluft) ist groß: plötzlicher Säuglingstod, Kopfschmerzen, Schwindel, Husten, Heiserkeit, Konzentrations- und Schlafstörungen, Mittelohrentzündungen, Asthma, Lungenfunktionsstörungen, Lungenentzündung, Bronchitis, Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Hirnhautentzündungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, Lernschwierigkeiten, Krebs.

 

Kinder von rauchenden Schwangeren wachsen im Mutterleib langsamer und haben im Durchschnitt ein um 200 Gramm verringertes Geburtsgewicht. Das Risiko von Früh-, Fehl- und Totgeburten steigt mit der Zahl der gerauchten Zigaretten. Schwangere Raucherinnen konsumieren pro Tag im Durchschnitt 13 Zigaretten. Die ungeborenen Kinder sind damit den Schadstoffen von 3.640 Zigaretten ausgesetzt. Hinzu kommen die Schadstoffe, die Schwangere durch Passivrauchen aufnehmen.

 

Wer sein Kind wirklich liebt, hält Tabakrauch von ihm fern - sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt. Passivrauchen stellt eine Kindesmisshandlung dar! Die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) fordert deshalb alle rauchenden Eltern auf, diese Tatsache zur Kenntnis zu nehmen und ihre Kinder keinem Tabakrauch mehr auszusetzen.

 

Als visuelle Mahnung stellt die NID Poster im Format A3, Postkarten (A6) und Papieraufkleber (A7) mit dem Motiv "Kindesmisshandlung Passivrauchen" kostenlos in angemessener Stückzahl (abhängig vom Verwendungszweck) zur Verfügung. Sie können angefordert werden bei der

 

NID
Carl-von-Linde-Str. 11
85716 Unterschleißheim
Fax: 089 3174047
nid@nichtraucherschutz.de

 

Die kostenlose Broschüre "Passivrauchende Kinder in Deutschland - Frühe Schädigungen für ein ganzes Leben" des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) enthält eine Fülle von wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen zu diesem Thema und ist unter folgender Adresse erhältlich:

 

DKFZ - Pressestelle
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
Fax 06221 423020
who-cc@dkfz.de
www.rauchfrei2004.de

 

Die Internet-Version der NID-Pressemitteilung zum Weltkindertag am 20. September 2003 kann unter www.nicht raucherschutz.de eingesehen werden. Zusätzlich kann eine 300-dpi-Version des Motivs "Kindesmisshandlung Passivrauchen" zur Verwendung in Printmedien heruntergeladen werden:

 

www.ni-d.de/doc/kindmisshpr-300.jpg


 

Die NID stellt laminierte Poster und Informationsplakate

für Ausstellungen kostenlos zur Verfügung:

 

Größe

Bezeichnung

A4

Natur und Freiheit genießen

A4

Sportlich sein

A4

Polonium 210 im Tabakrauch

A4

GfK-Umfrage 2000 zum Rauchverhalten der 16- bis 69-Jährigen

A4

Raucher- und Nichtraucher-Lunge bei Operation

A3

Zahlen und Fakten von der DHS (Alkohol und Tabak)

A3

Zahlen und Fakten von der DHS (Medikamente und illegale Drogen)

A3

Gedicht: Bald geht nichts mehr!

A3

Gedicht: Warum ich nicht gern rauche

A3

Gedicht: Aus dem Irrsinns-Katalog für Vor-sich-hin-Stinker

A3

Am meisten leiden Kinder unter Passivrauchen

A3

Das Bundesverfassungsgericht zur Schädlichkeit des Rauchens

A3

Das Bundesverfassungsgericht zum Tabakwerbeverbot

A3

Diagramm: Krankheitshäufigkeit bei Rauchern im Vergleich zu Nie-Rauchern

A3

Diagramm: Kranke Raucher, Ex-Raucher und Nie-Raucher nach Altersgruppen

A3

Rauchen ist die größte Umweltverschmutzung in Innenräumen

A3

Bundesgesundheitsamt: Passivrauchen 100-mal krebsgefährlicher als Asbeststaub

A3

Naturschutz unvereinbar mit Rauchen

A3

Passivrauchen macht krank

A3

Umweltschutz dient der Gesundheit

A3

Nichtraucher- und Raucherlunge: Würden Sie auch dann noch rauchen, ...

A2

Nichtraucher- und Raucherlunge: Würden Sie auch dann noch rauchen, ...

A2

Rauchen hat mit Intelligenz absolut nichts zu tun - Nichtrauchen schon.

A2

Rauchen hat mit Männlichkeit absolut nichts zu tun - Nichtrauchen schon.

A2

Rauchen hat mit Standfestigkeit absolut nichts zu tun - Nichtrauchen schon.

A2

Rauchen hat mit Willensstärke absolut nichts zu tun - Nichtrauchen schon.

A2

Rauchen hat mit Verantwortung absolut nichts zu tun - Nichtrauchen schon.

A2

Symbol der Abhängigkeit

A2

Einladung zur letzten Party

A2

Wer küßt schon gerne Nikotin?

A2

Nichtrauchen, ein starkes Stück!

A2

Nichtrauchen. Logo.

A2

Nichtrauchen hält fit.

A2

Nichtrauchen bringt Atem.

A2

Nichtrauchen, ja gern.

A2

Nichtrauchen macht sympathisch

 

Der Aussteller hat alle zumutbaren und verhältnismäßigen Vorkehrungen zu treffen, um die Ausstellungsstücke vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen.

 

 

Europaweites Tabakwerbeverbot - eine Forderung
an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder

 

Da die unheilige Allianz zwischen Bundesregierung und Tabakindustrie in Deutschland auch weiterhin ein wirksames Tabakwerbeverbot verhindert, habe ich die Auswertung der Bürgeranträge gegen Tabakwerbung auf kommunalen Werbeflächen (Nichtraucher-Info Nr. 49, Seite 9-12) dazu benutzt, die Gesundheitsminister und die kommunalen Spitzenverbände mittels eines Schreibens mit acht Anlagen zu bitten, ein totales Tabakwerbeverbot bei der Bundesregierung einzufordern.

 

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hatte bereits 1996 die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl zu einem Verbot der direkten und indirekten Tabakwerbung aufgefordert und empfahl 1998 der Bundesregierung, ihre Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Tabakrichtlinie (98/43 EG) zurückzunehmen, was aber nicht geschah. Auch NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer, mit der ich ein persönliches Gespräch führte, appellierte im Januar 2003 auf der Landesgesundheitskonferenz an die Bundesregierung unter Gerhard Schröder, auf eine Klage gegen das vom EU-Ministerrat beschlossene Tabakwerbeverbot zu verzichten. Sie hält das Verbot von Tabakwerbung aus Jugendschutzgründen für unverzichtbar. Während in Kalifornien nur noch 7,1 % der Jugendlichen rauchen, steigt die Raucherquote bei den Jugendlichen Europas weiter an. Sie beträgt z.B. in Bayern 35 %. In Kalifornien wird ein Teil der Tabaksteuer sogar zur Anti-Tabakwerbung benutzt.

 

Von den kommunalen Spitzenverbänden äußerte der Deutsche Städtetag in seinem Antwortschreiben juristische Bedenken gegen ein totales Tabakwerbeverbot. Diese sind offensichtlich vorgeschoben, weil man im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 22. Januar 1997 unter Aktenzeichen 2 BvR 1915/91 nachlesen kann: "Im Übrigen käme als Maßnahme, die ... geeignet wäre, den bedenkenlosen Tabakkonsum einzudämmen, vor allem ein Werbeverbot in Betracht."

 

Auch die Antworten aus dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie dem Bundesministerium für Verbraucherschutz waren negativ.

Dagegen befürworteten sämtliche 16 Gesundheitsminister/innen und Senatoren/Senatorinnen der Länder ein europaweites totales Tabakwerbeverbot im Sinne der EU-Tabakrichtlinie. Einige versprachen, unser Anliegen eines erneuten Votums der GMK auf der Fachebene im Arbeitskreis der Länder zu erörtern.

Drei Minister/innen möchte ich hier zitieren:

 

Minister Dr. Friedhelm Repnik, Baden-Württemberg: "Es ist meiner Ansicht nach unzweifelhaft, dass ein Werbeverbot ein zentraler Punkt bei der Reduzierung des Tabakkonsums insbesondere bei Jugendlichen ist."

 

Ministerin Dr. Regina Görner, Saarland: "Das Fernziel eines europaweiten Tabakwerbeverbots, gekoppelt mit einer Revision der Subventionierung des Tabakanbaus, verliert die Gesundheitspolitik nicht aus den Augen. Ich versichere Ihnen, dass die GMK zum gegebenen Zeitpunkt erneut darauf einwirken wird, dass dieses Ziel realisiert wird."

 

Ministerin Heide Moser, Schleswig-Holstein: "Gleichwohl weiß ich natürlich um die starke Lobby der Tabakindustrie und auch um die Blockadehaltung der Bundesregierung in puncto Werbeverbot für Tabakwaren. ... Ich werde die Frage eines Tabakwerbeverbotes in der Vorbereitung der nächsten Gesundheitsministerkonferenz thematisieren und gegebenenfalls auch einen Antrag durch das Land Schleswig-Holstein vorbereiten."

 

Die 76. GMK am 2. und 3. Juli 2003 in Chemnitz erörterte tatsächlich das Tabakwerbeverbot, wobei allerdings im Beschluss unter Ziffer 5 die Maßnahmen dazu zu schwach formuliert wurden: "Weitere Einschränkungen der Werbung für Alkohol- und Tabakprodukte zum Schutz insbesondere junger Menschen sind unerlässlich." Erfreulicherweise gaben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein folgende Erklärungen zu Protokoll: "Notwendig ist eine generelle, umfassende Einschränkung der Werbung für Alkohol- und Tabakprodukte. Nur im Hinblick auf eine einvernehmliche Beschlussfassung tragen die o.a. Länder die einschränkende Formulierung in Ziffer 5 des Beschlusses mit.

 

Auch die MdB's Uta Titze-Stecher (SPD) und Sylvia Voß (Bündnis 90/Die Grünen) waren an unseren Aktionen sehr interessiert und empfahlen uns, trotz der Blockadehaltung der Bundesregierung nicht locker zu lassen.

 

Der SPD-Parteitag hat am 2. Juli 2003 dem Antrag von Ministerpräsidentin Heide Simonis, ein europaweites Tabakwerbeverbot einzufordern, einstimmig zugestimmt. Ebenso forderten die Delegierten der Grünen auf ihrem Sonderparteitag am 15. Juni 2003 die Bundesregierung auf, das EU-Tabakwerbeverbot zu unterstützen und die geplante Klage vor dem Europäischen Gerichtshof fallen zu lassen.

 

WHO-Rahmenkonventionzur Tabakkontrolle und zum Tabakwerbeverbot

 

Die Bundesregierung hatte erst in letzter Minute der Rahmenkonvention (Framework Convention for Tabacco Control, FCTC) am 31. Mai 2003 in Genf zugestimmt, nachdem ihr mit einer Sonderklausel ermöglicht wurde, gegen die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Dadurch rückte die WHO von einem sofortigen völligen Tabakwerbeverbot ab, obgleich in der EU mehrheitlich der Wunsch nach einem weltweiten Verbot der Tabakwerbung besteht. Die Bundesregierung fungierte wieder einmal als Erfüllungsgehilfe der Tabakindustrie. Passend dazu äußerte Bundeskanzler Gerhard Schröder seine Meinung im Juni d.J. beim 100. Geburtstag des Markenverbandes in Berlin, dass für ein legales Produkt wie Zigaretten auch in Zukunft geworben werden könne.

 

Im Rahmen unserer Bemühungen um eine bessere Tabakkontrollpolitik werden wir uns zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen auch weiterhin intensiv für ein weltweites totales Tabakwerbeverbot einsetzen. In Deutschland sind die Gesundheitsminister der Länder geeignete Ansprechpartner und die GMK ein erfolgversprechendes Forum.

 

Prof. Dr. med. Ekkehard Schulz
Präsident der NID

 

 

Erste Resultate des Tabakdeals

 

Erinnern wir uns: Nach monatelangen Verhandlungen zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, und Vertretern der Tabakindustrie hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 20. März 2002 eine Vereinbarung unterschrieben, wonach die Tabakindustrie 11,8 Millionen Euro, verteilt über fünf Jahre, für Maßnahmen bereitstellt, mit denen Kinder und Jugendliche vom Rauchen abgehalten bzw. abgebracht werden sollen. Bedingung u.a.: Das Geld darf nicht für eine allgemeine Anti-Raucher-Kampagne verwendet werden und die Maßnahmen dürfen "nicht die Zigarettenindustrie, deren Produkte oder den Zigarettenhandel diskriminieren oder erwachsene Raucher verunglimpfen".

 

Ein gutes Jahr nach Vertragsschließung zeigen sich die ersten Resultate. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finanziert derzeit mit den Tabak-Millionen eine Anzeigenkampagne in Jugendzeitschriften, über die die Tabakindustrie sich nur freuen kann. In großen roten Buchstaben werden Mythen des Rauchens aufgegriffen, etwa: "Rauchen macht erwachsen". Mit viel kleineren, weißen Buchstaben wird die Behauptung dann ins Negative verkehrt: "Stimmt: Haut, Hirngefäße und Schlagadern altern schneller." Die BZgA behauptet zwar, dass in einem Pretest an 1.400 Jugendlichen ermittelt worden sei, dass die Botschaft richtig verstanden werde. Doch selbst Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums wie Dr. Schoppa geben zu, dass man mit einer gezielten Fragestellung die Antworten beeinflussen und die gewünschten Ergebnisse erhalten kann.

 

Beurteilen Sie selbst:

Stimmt: Haut, Hirngefäße und Schlagadern altern schneller.

 

Stimmt: Jeder 2. Raucher braucht sich nicht um sein Alter zu sorgen: Er stirbt vorher.

 

Stimmt: Vor allem seinen Geldbeutel.

 

Stimmt: Mit krebserregenden Stoffen wie Arsen, Benzol, Radon oder Teer.

 

Stimmt: Stark abhängig - ähnlich wie Heroin.

 


Das Aktionsbündnis Nichtrauchen und eine ganze Reihe anderer Organisationen und Personen haben Anfang August (während der Weltkonferenz Rauchen oder Gesundheit in Helsinki) gegen die Anzeigenkampagne protestiert. Dem begegnete die BZgA mit einer Pressemitteilung, in der sie die Kritiker ziemlich rüde abqualifizierte. Die damit verbundenen Presseartikel nahm NID-Vizepräsident Ernst-Günther Krause zum Anlass für folgendes Schreiben an die BZgA:

 

Bestürzt habe ich den Inhalt Ihrer Pressemitteilung vom 5. August 2003 in Verbindung mit den Anzeigen, die ich mir aus dem Internet heruntergeladen habe, wahrgenommen. Insbesondere der letzte Satz zeigt, in welcher Wagenburg Sie stecken, wenn Sie durch herablassende Äußerungen über Sachverständige ihre Anzeigenkampagne bestreiten müssen.

 

Lassen Sie es mich klar sagen: Sie verteidigen eine Maßnahme, die das Gegenteil von dem erreicht, was Sie blauäugig anstreben: Ihre Anzeigenkampagne fördert das Rauchen von Jugendlichen.

Warum? Sie berufen sich u.a. auf Pretests und eine scheinbar wissenschaftliche Auswertung von Umfragen unter Jugendlichen. Welche Fragen wurden denn gestellt?

 

Ob die Anzeigenmotive als Anzeigen gegen das Rauchen wahrgenommen werden? Diese Frage braucht man nicht zu stellen. Menschen, die lesen und den Inhalt verstehen können, werden sie bejahen.

 

Ob die provokante Argumentationsweise von Jugendlichen positiv eingeschätzt wird? Aber selbstverständlich, welcher Jugendliche würde die gegensätzlichen Aussagen, was am Rauchen so toll ist und was nicht, für belanglos halten!

 

Ob die BZgA-Anzeigen sich gegenüber Umfeldanzeigen abheben? Aber klar! Wenn der abgebildete Mensch zwei Drittel der Anzeige einnimmt und das restliche Drittel von zwei, drei groß geschriebenen Worten abgedeckt wird, wäre jede andere Einschätzung völlig unverständlich.

 

Ob die zentrale Botschaft wahrgenommen wird? Hier scheiden sich die Geister. Während die Damen und Herren der BZgA aus der Tatsache, dass die Anzeigenmotive als Anzeigen gegen das Rauchen wahrgenommen werden, gutgläubig schließen, dass die zentrale Botschaft ankommt, führen langjährig auf dem Gebiet der Förderung des Nichtrauchens tätige Fachleute die Erkenntnisse der Werbebranche ins Feld:

 

1. Entscheidend für die Wirksamkeit einer Anzeige ist, ob es gelingt, die Aufmerksamkeit zu wecken. Das ist bei der BZgA-Anzeige allein schon durch die übergroße Abbildung von Jugendlichen der Fall.

 

2. Entscheidend für die Wirksamkeit einer Anzeige ist außerdem, ob die visuell erfassbare Hauptaussage der Anzeige schnell wahrgenommen wird. Die Hauptaussage lautet: Rauchen ist etwas Positives (Rauchen beruhigt, macht erwachsen usw.). Die meisten Leser einer Zeitung oder Zeitschrift nehmen von den Anzeigen jedoch entweder gar nichts oder nur die Hauptaussage wahr. Printmedien werden nämlich nicht wegen der Anzeigen, sondern wegen des redaktionellen Inhalts gelesen.

 

3. Nur wer aufgrund dieser Hauptaussage neugierig wird, schaut sich die Nebenaussage an und gelangt in diesem Fall zur Erkenntnis, dass die Nebenaussage der Hauptaussage widerspricht. Bei allen anderen Betrachtern bleibt nur die Hauptaussage, Rauchen sei etwas Positives, hängen.

 

4. Selbst bei den Interessierten wird der visuelle Eindruck der unterschiedlich großen Aussagen unterbewusst im Sinne der Hauptaussage wirken.

 

Auf den Punkt gebracht: Die Anzeigen wirken ganz im Sinne der Tabakindustrie. Sie sind entweder wirkungslos oder fördern das Rauchen von Jugendlichen.

 

Früher verbreitete die BZgA, dass die drastische Darstellung der Folgen des Rauchens kontraproduktiv wirke - trotz gegenteiliger Erkenntnisse seriöser Experten, jedoch ganz im Sinne der Tabakindustrie. Heute verbreitet die BZgA sogar ganz offen Anzeigen, die das Rauchen fördern - trotz Protesten der führenden Gesundheitsorganisationen, jedoch voll finanziert durch die Tabakindustrie.

 

Die Antwort - das ist zu loben - ließ nicht lange auf sich warten. Inhaltlich blieb das von der langjährigen Leiterin der BZgA, Dr. Elisabeth Pott, unterzeichnete Schreiben jedoch hinter den Erwartungen zurück. Statt auf die detaillierten Einwände einzugehen, sprach sich die BZgA gottähnliche Qualifikationen zu und tat jegliche Kritik als unsachlich ab. Dies veranlasste die NID, die BZgA um Auskunft darüber zu bitten, von wem und in welcher Form sie konkret die behauptete Anerkennung aus der Werbefachwelt bezogen habe. Darüber hinaus verlangte die NID Unterlagen über die Pretests (Fragebogen, Einzelergebnisse u.a.m.), um sich selbst ein Urteil über die Seriosität der Umfrage machen zu können. Eine Antwort stand bei Redaktionsschluss noch aus.

 

 

Was ist cool?

 

Das ist cool! sagen Jugendliche heutzutage, wenn sie Erstaunen, Anerkennung oder Bewunderung ausdrücken wollen. "Cool" bedeutet in der wörtlichen Übersetzung "kühl", "distanziert", "ohne Erregung". Wieso eigentlich wird ein Begriff, der eher für Gefühlsarmut steht, zum Ausdruck für Begeisterung oder Euphorie?

 

Gefühle zu zeigen ist heute nicht mehr modern. Bewundert wird, wer die größten Abenteuer ohne mit der Wimper zu zucken meistert. Gefühle hat unser Held bei seinen Taten auch. Nur zeigen darf er sie nicht. Er verbirgt sie hinter schnoddrigen Gesten.

 

Der lässige Zug aus der Zigarette ist so eine Geste, hinter der sich Gefühle großartig verstecken lassen. Der Umgang mit dem giftigen Qualm signalisiert: "Ich fürchte keine Gefahr! Ich fürchte auch nicht den Protest der anderen, die sich durch mich belästigt fühlen." Sich vor nichts und niemanden fürchten - ist das "cool"?

 

Menschen, die Großartiges leisten und sich dabei um der Sache willen in Gefahr begeben, berichten freimütig über ihre Angst, die sie bei ihren Abenteuern empfinden. Das Gefühl mahnt sie zur Vorsicht. Blinder Leichtsinn könnte verhängnisvolle Folgen haben.

 

Gefühle sind wichtige Botschaften des Körpers an den Verstand. Sie informieren über innere Befindlichkeiten, die sich aus der Wahrnehmung verschiedener Situationen ergeben. Im Unterschied zur reinen Wahrnehmung gibt das Gefühl eine Bewertung der Situation: Ist sie angenehm oder unangenehm, harmlos oder gefährlich, nützlich oder schädlich? Das Gefühl vermittelt die Steuerung zum situationsgerechten Handeln.

 

Natürlich ist der Verstand beim Menschen eine unverzichtbare Steuerungsinstanz. Aber das Signal "aus dem Bauch" ist unmittelbarer und daher oft schneller und zwingender als das , was der Verstand vermeldet.

Wieso ist es dann "in", seine Gefühle zu ignorieren?

 

Gefühle sind sehr intime Gegebenheiten. Sie spiegeln die höchst individuelle Beziehung zu allem wider, was innerhalb und außerhalb des eigenen Körpers vorgeht und was für das eigene Glück oder Unglück von Bedeutung sein könnte. Dabei kommt das Gefühl sehr häufig in Konflikt zu dem, was der Verstand, die Moral, die Mode oder der Zeitgeist gut oder schlecht heißen. Unter dem Diktat von Mode und Zeitgeist ist es schon schwer, zu Gefühlen zu stehen, die anders sind als von anderen erwartet. Um sich keine Blöße zu geben, tragen viele Zeitgenossen Gefühle zur Schau, die dem geltenden sozialen Klischee gemäß sind. Der Held von heute darf nun mal keine Angst haben.

 

Wohin aber mit den wahren Gefühlen? Die lassen sich durch Gebrauch von Drogen manipulieren. Tabakrauch beruhigt oder regt an - je nach Wunsch. Er kann unangenehme Gefühle dämpfen oder angenehme Gefühle verstärken. Nikotin löst im Körper eine ähnliche Reaktion aus wie ein heftiger Gefühlsausbruch: Der Herzschlag steigt an, Blutdruck und Blutzuckerspiegel erhöhen sich. Das Beruhigende dabei ist: Die Erregung hat mir kein Anderer zugefügt, sondern ich mir selbst. Ich kann sie selbst steuern.

 

Jede Zigarette löst im Körper Stress aus. Die scheinbar beruhigende Wirkung des Rauchens resultiert unter anderem aus einem Blendeffekt: Der unangenehme Stress von außen wird überstrahlt durch den Nikotinstress. Die emotionale Wirkung des Unangenehmen ist kaum mehr wahrnehmbar. Es verhält sich wie mit dem roten Ampellicht, das bei Sonneneinstrahlung fast nicht mehr zu erkennen ist. Oder wie mit der elterlichen Standpauke, die im Sound der Stereoanlage völlig untergeht.

 

Auf diese Weise lassen sich viele Warnsignale bis unter die Reizschwelle hin abschwächen. Mit der Zeit schwindet die Sensibilität für echte Gefühle. Es zählt dann nur noch die künstliche Gefühlswelt, die dem Auf und Ab des Nikotinspiegels im Blut folgt.

 

Eine vielfältige und differenzierte Gefühlswelt bestimmt den Charme einer Persönlichkeit. Jeder Mensch ist in seinem Gefühlsleben einzigartig und unverwechselbar. Jeder illegitime Eingriff in diese Gefühlswelt mittels Drogen zerstört etwas von dieser Einzigartigkeit, geschieht er doch in der Absicht, die eigenen echten Gefühle zu verdrängen und durch etwas Künstliches zu ersetzen. Mit jedem Zug aus der Zigarette löst sich eine echte Gefühlsregung in Rauch auf. Der einst sensible Mensch wird mehr und mehr gefühlstaub.

 

Die Furcht vor den eigenen Gefühlen entspringt bei Jugendlichen häufig der Angst, nicht den ungeschriebenen Regeln der Gruppe entsprechend zu agieren und zu reagieren. Sich den Maßstäben der anderen anzupassen, so zu denken, zu fühlen und zu handeln wie sie, das gibt Sicherheit. Schade aber, wenn dabei ein Stück Eigenes verloren geht.

 

Ist es wirklich "cool", sich dem Druck der anderen zu fügen? Gehört nicht viel mehr Mut dazu, das eigene Wesen mit all seinen Facetten zur Geltung zu bringen? Dazu gehört auch, zu seinen Gefühlen zu stehen. Gefühle vermitteln Impulse für zweckmäßiges Handeln in entscheidenden Situationen. Zweckmäßig ist das Handeln dann, wenn es echte Lebensbedürfnisse befriedigt, wenn es zu körperlichem und sozialem Wohlbefinden beiträgt.

 

Freilich können Gefühle mitunter quälend sein. Angst kann sich zur Panik steigern. Trauer kann lähmen. Da scheint es hilfreich, den Quälgeist mit einem Stäbchen einzulullen. Doch Angst, Trauer oder andere unangenehme Gefühle wie Liebeskummer besiegt man nicht, indem man sie verdrängt. Sie melden sich bei nächster Gelegenheit umso intensiver zurück und schreien scheinbar nach immer höheren Dosen des Seelendämpfers.

 

Zu lernen, mit seinen Gefühlen umzugehen, ist der beste Weg, um das lähmende Gefühlschaos in ein vitales Gefühlsleben zu verwandeln. Dazu ist es aber notwendig, das Gefühl in Zusammenhang mit seinen Begleitumständen unverfälscht zu erleben. Wer versucht, seine Gefühle mit Hilfe von Drogen zu manipulieren, stellt sich auf dem Wege der Gefühlsbewältigung immer wieder selbst ein Bein. Die Zigarette ist auch in dieser Hinsicht eine ganz besonders gefährliche Droge, weil sie immer und überall griffbereit ist und weil ihr Gebrauch fast immer und überall wohlwollend geduldet wird.

 

Der richtige Umgang mit den eigenen Gefühlen und mit den Gefühlen anderer Menschen gibt Selbstsicherheit. Unbewältigte Gefühle können zur Gefahr werden. Entweder blockieren sie situationsgerechtes Handeln und führen zur Neurose oder sie entladen sich durch Gewalttaten. Der Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Gewaltbereitschaft ist hinlänglich bekannt.

 

Ein Dresdner Verein funkte inzwischen "SOS". "Selbstsicherheit ohne Sucht (SOS)" heißt ein neues Projekt der Katholischen offenen Jugendarbeit Koja. Hintergrund des Vorhabens ist ein Bericht der Polizei, wonach Drogendelikte in Dresden im ersten Halbjahr 2003 um 20,5 Prozent zugenommen haben.

 

Das "S0S" kommt allerdings reichlich spät, wenn es erst bei illegalen Drogen und Beschaffungskriminalität anschlägt. Das Alarmsignal muss schon bei der ersten Zigarette im Kindesalter ertönen. Eigentlich ist jede glimmende Zigarette ein Alarmsignal. Sie verweist auf ein Defizit bei der Bewältigung von Gefühlen.

 

Wie gravierend dieses Defizit ist, erlebt jeder Raucher, der mit dem Rauchen Schluss gemacht hat. In den ersten Tagen oder Wochen nach dem Stop gehen die Gefühle mit ihm durch in einer Weise, die ihn selbst und seine Mitwelt in Schrecken versetzen. Weil die Zigarette sein Gefühlsleben beherrscht hat, konnte er nie lernen, mit seinen Gefühlen umzugehen.

 

Stark ist, wer selbst Herr seiner Gefühle ist. Stark ist, wer keine Zigarette braucht, um sich im Griff zu haben. Wenn stark sein "cool" ist, dann haben die jungen Leute Recht, die den Rauchern ins Gesicht sagen: "Nichtrauchen ist cool!"

 

Dr. Wolfgang Schwarz
Vizepräsident der NID

 

 

Nichtrauchen heißt

zwei Hände frei haben für die

schönen Dinge des Lebens!

 

 

 

 

Wettbewerb zur Tabakprävention

 

Im Rahmen des zum zweiten Mal von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführten Wettbewerbs werden Städte, Gemeinden und Landkreise gesucht, in denen beispielhafte Maßnahmen gegen das Rauchen ergriffen werden.

 

Mit dem Wettbewerb ist eine Prämierung verbunden: Der Jury steht ein Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Es darf nur für zukünftige Maßnahmen zur Tabakprävention (Förderung des Nichtrauchens) eingesetzt werden. Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.kommunale-suchtpraevention.de.

 

 

Nichtraucherschutz in der Wohnung

 

Die vielen Klagen von Nichtrauchern, die über oder neben Rauchern wohnen, zeigen, dass man nicht einmal in der eigenen Wohnung vor dem Tabakrauch rücksichtsloser Menschen sicher ist.

 

Warum das so ist, sei hier kurz dargestellt: Warme Luft steigt nach oben, kalte Luft strömt unten nach. Diesem Naturgesetz folgend dringt Tabakrauch über alle durchlässigen Stellen in darüber liegende Räume, vorwiegend über Abluftkamine, Elektroleitungen (Steckdosen), Türen und Fenster. Doch auch durch kleinste Risse im Boden oder an den Stellen, wo Gas-, Wasser- und Heizungsrohre in die Wohnung hinein- und hinausführen, kann Tabakrauch in andere Wohnungen gelangen und das Leben zur Qual werden lassen. Selbst Betonwände können die feinsten Teile des Tabakrauchs im Laufe der Zeit nicht abhalten.

 

Häufig vermindert die Abdichtung derartiger Stellen oder gar ganzer Flächen die gesundheitliche Belastung. Es gelingt aber nicht immer. Außerdem ist es meist unmöglich, in der Wohnung einen so großen Überdruck zu erzeugen, dass der in Abluftkaminen und Leitungsschächten befindliche Tabakrauch ferngehalten wird.

Zusätzlich erhalten die Nichtraucher durch das geöffnete Fenster statt frischer Luft häufig Tabakgestank und auf einen Aufenthalt auf dem Balkon oder der Terrasse müssen sie gänzlich verzichten, weil ihnen sonst die Tabakrauchschwaden ihres unter oder neben ihnen wohnenden Nachbarn, der in den eigenen vier Wänden nicht rauchen will oder darf, um die Nase wehen. Eine sehr unerfreuliche Situation.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich?

 

Von einem Recht auf Nichtraucherschutz, wie es inzwischen für den Arbeitsplatz ausdrücklich formuliert ist, sind wir beim Schutz gegen rauchende Nachbarn noch weit entfernt. Auch wenn es einzelne Urteile gibt, die ein wenig Hoffnung machen, steht ein Urteil, das einem Mieter oder Eigentümer das Rauchen nur dann erlaubt, wenn er dabei die Anforderungen erfüllt, die an einen wirksamen Nichtraucherschutz zu stellen sind, noch aus. Mietminderungen von 5, 10 oder 20 Prozent sind kein adäquater Ausgleich für verlorene Lebensqualität. Zwar gilt für das Zusammenleben der Menschen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme; doch sind die Gerichte bisher kaum bereit gewesen, diesen das gesamte Zivilrecht beherrschenden Grundsatz auch auf den Schutz der Nichtraucher in der Wohnung anzuwenden. Allerdings sind fast alle derartigen Urteile in der ersten Instanz gefällt worden. Urteile in höchster Instanz stehen noch aus. Hier eine Reihe von Urteilen zur Meinungsbildung:

 

Urteile, die direkt mit dem Nichtraucherschutz zu tun haben

Rauchen von Zigarren auf dem Balkon ohne Einschränkung erlaubt
Amtsgericht Bonn unter Aktenzeichen 6 C 510/98

 

Rauchen von Zigaretten auf dem Balkon rechtfertigt keine Mietminderung
Amtsgericht Wennigsen unter Aktenzeichen 9 C 156/01


Rauchen im Treppenhaus nicht gestattet
Amtsgericht Hannover unter Aktenzeichen 70 II 414/99


Für Beschränkung der Entlüftung überdurchschnittlicher Zigarettenkonsum erforderlich
Amtsgericht Düsseldorf unter Aktenzeichen 24 C 6287/99
Eine Schachtel Zigaretten am Tag sei nicht übermäßig.


Mietminderung bei nicht hinreichender Abdichtung der Zwischendecke gegen Tabakrauch
Amtsgericht Münster unter Aktenzeichen 38 C 412/87


20 % Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus darunter liegender Wohnung
Amtsgericht Braunschweig unter Aktenzeichen 113 C 3869/92

 

Urteile, die auf den Nichtraucherschutz angewendet werden können

5 % Mietminderung bei Wassereintritt durch undichte Fenster
Landgericht Berlin unter Aktenzeichen MDR 82, 671


20 % Mietminderung wegen lärmender Mitmieter
Amtsgericht Lünen/Werne unter Aktenzeichen Zw 14 C 182/86


10 % Mietminderung bei Belästigungen durch dichte übelriechende Schwaden eines Wäschetrockners
Landgericht Köln unter Aktenzeichen 10 S 201/89


5 bis 10 % Mietminderung bei mit Schadstoffen belastetem Trinkwasser
Amtsgericht Hamburg unter Aktenzeichen WuM 90,383 und WuM 92,11


56 % Mietminderung bei mit Formaldehyd belasteter Luft
Landgericht München unter Aktenzeichen WuM 91, 584


50 % Mietminderung bei mit Asbest belasteter Luft
Landgericht Dortmund unter Aktenzeichen ZMR 1994, 4190


Mietminderung bei Rückständen von Asbestfasern auch ohne Nachweis einer Gesundheitsgefahr
Landgericht Mannheim unter Aktenzeichen 4 S 213/95


Mietminderung bei nachträglich installierter Mobilfunkantenne
Landgericht München I unter Aktenzeichen 14 S 6614/98


Beschränkung der Klavierspielzeit nach den Umständen des Einzelfalls auf täglich 1 1/2
Stunden möglich

Oberlandesgericht Frankfurt/Main unter Aktenzeichen 20 W 148/84


Anspruch auf Beseitigung eines Komposthaufens bei unzumutbarer Geruchsbelästigung
Landgericht München unter Aktenzeichen 23 O 14452/86


Grillen auf dem Balkon nur einmal im Monat
Amtsgericht Bonn unter Aktenzeichen 6 C 545/96


Einbau einer Dunstabzugshaube gegen Küchengerüche zumutbar
Oberlandesgericht Köln unter Aktenzeichen 16 Wx 67/97
In der Urteilsbegründung heißt es: "Geruchsbelästigungen sind dabei erst dann als unwesentlich anzusehen, wenn ein durchschnittlicher Mensch sie kaum noch empfindet."

 

Wie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu den Küchengerüchen zeigt, sind die Richter in höheren Instanzen eher bereit, ihre Entscheidungen auf der Basis des für ein gedeihliches Zusammenleben notwendigen Grundsatzes der gegenseitigen Rücksichtnahme zu treffen. Insbesondere beim Nichtraucherschutz, der eindeutig ein Gesundheitsschutz ist, darf gegenseitige Rücksichtnahme nicht so wie bisher in einer einseitigen Bevorzugung des Lustrechts der Raucher bestehen.

 

Auch das Urteil des Landgerichts München I, wonach eine Mietminderung berechtigt ist, wenn sich Mieter durch eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen, kann auf den Nichtraucherschutz angewandt werden. Es sei dabei belanglos, so die Richter, dass diese Anlagen rechtlich zulässig seien und alle gegenwärtigen in Deutschland geltenden Grenzwerte einhielten. Entscheidend sei allein, ob der Mieter aufgrund der nachträglichen Änderung unmittelbar über seiner Wohnung eine Beeinträchtigung des Wohnwertes hinnehmen müsse. Dies müsste dann analog auch für Nichtraucher gelten, deren neue Nachbarn rauchen.

 

Der Gang vor Gericht kann jedoch nur das letzte Mittel sein. Zuvor sollte geklärt werden, ob nicht auf andere Weise Abhilfe zu schaffen ist.

 

Welche technischen Maßnahmen helfen, die Rauchbelastung zu vermindern?

 

Zunächst gilt es herauszufinden, an welchen Stellen Tabakrauch in die Wohnung dringt. Dabei hilft vor allem das Riechorgan Nase.

 

Steckdosen: Die Elektrokabel sind in der Regel in biegsamen Kunststoffröhrchen verlegt, die an den Steckdosen enden. Nach Abnahme der Steckdose (vorher Stromzufuhr durch Ausschalten der Sicherung unterbrechen!) kann man die Austrittsstellen mit einer Dichtungsmasse auf Acrylbasis oder aus Silikon abdichten.

 

Heizungs-, Wasser,- Abwasser-, Gas- und Elektroleitungen: Dort, wo die Rohrleitungen aus der Wand austreten, bilden sich häufig Risse, die sich wie bei den Steckdosen abdichten lassen.

 

Randbereiche von Fußboden und Decke: Deutlich schwieriger zu beseitigen sind die Undichtigkeiten in den Randbereichen von Fußboden und Decke. Häufig müssen Holzdecken, Teppiche und andere Bodenbeläge entfernt werden, damit man überhaupt an die undichten Stellen herankommt. Dies erfordert in der Regel einen versierten Handwerker und ist mit hohen Kosten verbunden.

 

Abluftkamine für Heizung, Bad und WC: Warme Luft ist leichter als kalte Luft und steigt deshalb auf. Nach diesem Grundprinzip funktionieren die Abluftkamine. Doch kann die Wirkung durch Luftschichtung (Inversionswetterlage), Windrichtung und Windstärke, Druck- und Temperaturverhältnisse in den Wohnungen (geschlossene/geöffnete Fenster, geheizte/ungeheizte Räume) so stark beeinträchtigt werden, dass aus den Abluftkaminen Luft und damit auch Tabakrauch in die Wohnungen dringt. Hier hilft wirksam nur der Einbau einer Abluftklappe, die sich automatisch dann schließt, wenn der Luftdruck im Abluftkamin größer ist als in der Wohnung. Die Abluftklappe bedarf ständiger Wartung.

 

Wohnungstüren: Diese lassen sich in der Regel leicht abdichten, indem der Türrahmen mit einem der in Heimwerkermärkten angebotenen Dichtbänder versehen wird. Auch für das Türschloss gibt es Verkleidungen, die dafür sorgen, dass der Tabakmief an dieser Stelle keinen Durchlass findet.

 

Fenster: Auch die Fenster können mit Dichtbändern so isoliert werden, dass kein Molekül von draußen in die Wohnung dringt. Doch Fenster dienen ja nicht nur dazu, sich gegen Luft von draußen abzuschotten, sondern auch dazu, frische Luft in die Wohnung zu lassen. Dass der Tabakrauch aus der Nachbarwohnung diese Funktion unzumutbar beeinträchtigt, ist offensichtlich.

 

Balkon: Thermische und laminare Luftbewegungen sowie Luftverwirbelungen sorgen dafür, dass das vom darunter oder daneben rauchenden Nachbarn erzeugte Schadstoffgemisch den Benutzern des Balkons selbst dann, wenn die Balkonverkleidung nach allen Seiten geschlossen ist, jeglichen Genuss nimmt. Als technische Maßnahme käme höchstens die Gesamtverglasung des Balkons in Betracht, die jedoch meist behördlicher oder der Genehmigung der Eigentümer bedarf. Ganz abgesehen davon würde eine Verglasung die Balkonfunktion ad absurdum führen.

 

Terrasse: Es bietet sich ebenso wie beim Balkon nur an, die Trennwände zum rauchenden Nachbarn zu erhöhen, notfalls bis zum Dach. Um den Lichteinfall und die Sicht sowie das Aussehen so gering wie möglich zu beeinträchtigen, ist die Verwendung durchsichtiger Materialien (z.B. Acrylglas) erforderlich.

 

Kosten: Grundsätzlich hat immer der Verursacher die Kosten zu tragen. Angesichts der ungefestigten Rechtslage beim Nichtraucherschutz in der Wohnung lohnt es sich bei geringen Kosten jedoch nicht, diese bei Gericht einzuklagen. Bei höheren Kosten und bei einer Mietwohnung sollte man rechtliche Schritte zumindest in Erwägung ziehen. Laut § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

 

Welche organisatorischen Regelungen bieten sich an?

 

Können technische Maßnahmen keine oder nur unzureichende Abhilfe schaffen, bieten sich organisatorische Regelungen an, z.B. Vereinbarungen über Lüftungs- und Nutzungszeiten. Denn Chancen auf mehr Nichtraucherschutz in der Wohnung hat rechtlich gesehen gegenwärtig nur, wer auf der Basis gegenseitiger Rücksichtnahme bereit ist, Kompromisse zu schließen. Deshalb gilt es zunächst zu versuchen, sich mit dem rauchenden Nachbarn gütlich zu einigen, evtl. unter Einschaltung des Vermieters oder des Hausverwalters.

 

Ein Kompromissvorschlag für geregelte Lüftungs- und Nutzungszeiten (Fenster bzw. Balkon, Terrasse) sollte immer das Ziel haben, vor Gericht bestehen zu können. Deshalb ist es sinnvoll, die 24 Stunden des Tages zu halbieren und auch dem rauchenden Nachbarn günstige Stunden anzubieten. Welche das sind, hängt von den Lebensgewohnheiten der beiden Parteien ab. Manche Menschen stehen morgens früh auf und gehen abends früh schlafen, andere kriechen nicht vor neun Uhr aus den Federn und legen sich nicht vor Mitternacht ins Bett, manche gehen immer zur selben Stunde zur Arbeit, andere haben Schichtdienst usw. Hier ein Beispiel aus einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung:

 

Balkon-Rauchzeiten

00:00 bis 06:30 Uhr

08:00 bis 09:00 Uhr

12:00 bis 14:00 Uhr

17:00 bis 18:00 Uhr

20:00 bis 00:00 Uhr

Balkon-Nichtrauchzeiten

06:30 bis 08:00 Uhr

09:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:00 Uhr

18:00 bis 20:00 Uhr

23:00 bis 24:00 Uhr

Raucher-Lüftungszeiten

00:00 bis 07:00 Uhr

11:00 bis 13:00 Uhr

17:00 bis 18:00 Uhr

20:00 bis 21:00 Uhr

 

 

 

Für die Fensterlüftung können auch kürzere Zeiten vereinbart werden, da es dem Raucher durchaus zuzumuten ist, das Fenster nur zur gründlichen Beseitigung der von ihm verursachten übermäßigen Luftverschmutzung zu öffnen. Gibt es mehrere Fenster oder gar Fensterseiten, dürfte es bei Gericht auch durchsetzbar sein, dass die Lüftung auf bestimmte Fenster bzw. Fensterseiten beschränkt wird oder die Lüftungszeiten stärker begrenzt werden.

 

 

Welche psychischen Belastungen sind auszuhalten?

 

Für die meisten Nichtraucher kommt die Beeinträchtigung ihrer Wohnsituation überraschend. Gänzlich unvorbereitet erleben sie, wie in die Wohnung unter ihnen, in der jahrzehntelang Nichtraucher gewohnt haben, urplötzlich Raucher einziehen. Oder sie mieten eine Wohnung, die bei der Besichtigung keinem Tabakgestank ausgesetzt war, weil der Raucher darunter zufällig in Urlaub war. Oder sie kaufen sich eine neu gebaute Wohnung und erfahren erst nach dem Einzug, dass im Kaufpreis ein rauchender Nachbar inbegriffen war. Was ist dann zu tun?

 

Diese Frage muss jeder für sich beantworten. Gibt er sich von vornherein geschlagen oder ist er bereit zu kämpfen? Hat er überhaupt die finanziellen Mittel zum Kämpfen? Kann er mit dem möglichen Kompromiss leben? Ist er den mit dem Kampf verbundenen psychischen Belastungen gewachsen?

 

Wer nicht in der Lage und bereit ist zu kämpfen, dem bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder auszuziehen oder die Belastungen durch den rauchenden Nachbarn ohnmächtig hinzunehmen.

 

Wer kämpfen will, muss sich darauf einstellen, dass es ein langer Kampf werden kann, der in der Regel vor Gericht ausgefochten werden muss und ein finanzielles Risiko in sich birgt. Wer kämpfen will, muss sich darauf gefasst machen, Schikanen ausgesetzt zu werden. Wer kämpfen will, muss mit den gesundheitlichen Belastungen durch den Tabakrauch des Nachbarn unter Umständen ein, zwei oder gar drei und mehr Jahre leben können.

 

Aber nur wer kämpft, hat die Chance zu siegen!

 

Welche rechtlichen Schritte sind erforderlich?

 

1. Prüfen Sie zunächst, ob technische Maßnahmen die Rauchbelastung mindern können, und führen Sie die für Sie zumutbaren Maßnahmen durch. Sprechen Sie über die aus Ihrer Sicht für Sie unzumutbaren Maßnahmen mit dem Vermieter bzw. - falls Sie Eigentümer sind - mit dem rauchenden Nachbarn über die Übernahme der Kosten.

 

2. Versuchen Sie zu einer gütlichen Einigung mit dem rauchenden Nachbarn zu kommen. Sorgen Sie dabei dafür, dass Sie alle Ihre Bemühungen beweisen können - entweder in Form von schriftlichen Unterlagen (Kopien) oder glaubhaften Zeugen.

 

3. Informieren Sie die NID über das bisherige Geschehen. Wenn die NID Möglichkeiten sieht, Ihnen zu helfen, wird dies geschehen. Eventuell erhalten Sie einen Ratschlag für die weitere Vorgehensweise, z.B. ob Sie über eine Mietminderung Druck auf den Vermieter ausüben sollen, ob ein Wohnungstausch bessere Chancen hat usw. Laut § 2 Abs. 2b ihrer Satzung kann die NID Mitgliedern Rechtsschutz in allen Nichtraucherschutz-Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung gewähren. Dazu ist die NID im Einzelfall aber nur dann bereit, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.

 

4. Wenn Sie zu keiner für Sie befriedigenden Lösung kommen, suchen Sie Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Mietrecht und/oder Nachbarrecht in Ihrer Gegend. Sie finden sie in den Gelben Seiten und im Internet unter www.anwalt-suchservice.de bzw. www.anwalt24.de. Rufen Sie die Rechtsanwälte an (oder schreiben Sie) und fragen Sie sie nach ihrem Rauchverhalten (Raucher oder Nichtraucher). Letztere fragen Sie, ob sie hin und wieder selbst unter Passivrauchen leiden und ob sie Verständnis für das Anliegen der Nichtraucher aufbringen können. Und dann entscheiden Sie sich für einen Anwalt. Einen Anwalt können Sie auch schon bei den unter Punkt 1 und Punkt 2 genannten Schritten einschalten, insbesondere dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall haben.

 

Bei einer Zivilklage trägt der Verlierer alle Kosten. Mit welchen Kosten Sie in diesem Fall zu rechnen haben, können Sie sich im Internet z.B. unter www.justiz. bayern.de/olgn/gerkost/kosten_dimbeck.htm berechnen lassen. Der Streitwert beträgt in der Regel zwei bis drei Monatsmieten. Bei einem Streitwert von 2.000 € entstehen - ohne Beweisaufnahme - Kosten in Höhe von rund 1.200 €.

 

Beispiel für ein Schreiben an einen rauchenden Nachbarn

 

Betreff: Regelung der Lüftungszeiten - Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung

Sehr geehrte...

für das Zusammenleben der Menschen gilt nach gängiger Rechtsprechung das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gegenseitig heißt, dass jeder Mensch auf andere Menschen und deren Bedürfnisse Rücksicht nehmen muss. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass niemand zu jeder Tages- und Nachtzeit Klavier spielen oder jeden Tag auf dem Balkon grillen kann, wenn sich dadurch andere Menschen gestört fühlen. Deshalb sind auch Sie gehalten, die Auswirkungen Ihres Rauchens in Form von hochgiftigen Schadstoffemissionen zu begrenzen.

 

Der Tabakrauch strömt thermischen Regeln folgend im oberen Teil Ihres Fensters, das Sie fast ständig geöffnet lassen, hinaus und im unteren Teil meines Fensters hinein. Der in meine Wohnung eindringende Tabakrauch verursacht bei mir Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl, Heiserkeit und Augenbindehautreizungen. Will ich dies vermeiden, muss ich mein Fenster ständig geschlossen halten. Der dadurch verminderte Luftaustausch führt aber zu einer Verschlechterung der Luftqualität mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

 

Dass dies für mich unzumutbar ist, werden Sie sicher verstehen. Deshalb schlage ich Ihnen geregelte Lüftungszeiten vor. Dabei gehe ich davon aus, dass die 24 Stunden des Tages halbiert werden, so dass Sie und ich jeden Tag jeweils 12 Stunden Zeit haben, die eigene Wohnung zu lüften. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen andere Lüftungszeiten zu vereinbaren, wenn Ihnen die vorgeschlagenen so nicht zusagen.

 

 

Sie lüften von

0:00 bis 7:00 Uhr

11:00 bis 13:00 Uhr

17:00 bis 18:00 Uhr

20:00 bis 21:00 Uhr

23:00 bis 24:00 Uhr


Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Sie auffordern muss, mir schriftlich bis spätestens xx.xx.xxxx mitzuteilen, ob Sie mit meinem Vorschlag einverstanden sind. Antworten Sie nicht, werde ich meinen Rechtsanwalt auf jeden Fall beauftragen, eine Klageschrift beim zuständigen Gericht einzureichen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass die unterlegene Partei für sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, die nach dem xx.xx.xxxx entstehen, aufkommen muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Beim Rauchen auf dem Balkon könnte folgende Formulierung verwendet werden:

 

Betreff: Regelung des Rauchens auf dem Balkon - Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung

....

Der Tabakrauch strömt thermischen Regeln folgend immer von unten nach oben und gelangt so auch auf meinen Balkon. Er verursacht bei mir Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl, Heiserkeit und Augenbindehautreizungen. Will ich dies vermeiden, muss ich darauf verzichten, meinen Balkon zu benutzen.

 

Dass dies für mich unzumutbar ist, werden Sie sicher verstehen. Deshalb schlage ich Ihnen geregelte Zeiten für das Rauchen auf dem Balkon vor. Dabei gehe ich davon aus, dass die Zeit, in der der Balkon gewöhnlich genutzt werden kann, halbiert wird. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen andere Rauchzeiten zu vereinbaren, wenn Ihnen die vorgeschlagenen so nicht zusagen.

 

 

Rauchzeiten

6:00 bis 8:00 Uhr

11:00 bis 13:00 Uhr

16:00 bis 18:00 Uhr

20:00 bis 22:00 Uhr

 

 

 

Weitere Textbausteine

Bei einer/einem links oder rechts unten gelegenen Raucher-Wohnung/Raucher-Balkon:


Der Tabakrauch strömt thermischen Regeln folgend immer von unten nach oben und gelangt durch Windversatz auch zum Fenster meiner Wohnung.


Der Tabakrauch strömt thermischen Regeln folgend immer von unten nach oben und gelangt durch Windversatz auch auf meinen Balkon.

 

Bei einer links oder rechts gelegenen Raucher-Terrasse:

 

Der Tabakrauch strömt thermischen Regeln folgend immer von unten nach oben und gelangt durch Windversatz auch zu den Fenstern und zum Balkon des von mir und meiner Familie bewohnten Reihenhauses. Dabei kommt es u.a. zu einer Tabakrauchkonzentration unter dem Dachbereich. Zusätzlich gelangt der Tabakrauch durch Windversatz und Luftverwirbelungen auch zu meiner Terrasse.

 

Dass dies für mich unzumutbar ist, werden Sie sicher verstehen. Wenn Sie nicht bereit sind, das Rauchen auf ganz bestimmte Zeiten zu beschränken, muss ich die Abtrennung zwischen unseren Reihenhäusern bis zum Dach erhöhen und Ihnen als Verursacher die Kosten in Rechnung stellen. Einer anderen, auch meine Belange berücksichtigenden Lösung stehe ich offen gegenüber.

 

 

Wer als Vermieter nur an Nichtraucher vermieten will,

sollte folgende Klausel in den Mietvertrag aufnehmen:

 

Tabakrauch kann für Nichtraucher zu einer Belästigung sowie zu einer Gefährdung oder Schädigung der Gesundheit führen. Der Tabakrauch dringt über nicht völlig abzudichtende Türen, Kabel- und Rohrleitungen, Abluftkamine sowie über geöffnete Fenster in andere Wohnungen und in den Hausflur ein. Tabakrauchen auf dem Balkon führt dazu, dass der Aufenthalt auf den darüber liegenden Balkonen für Nichtraucher nicht ohne unzumutbare Belästigung möglich ist.

Um all dies zu vermeiden und den Hausfrieden zu wahren, ist der Mieter mit einem Verbot des Rauchens von Tabakprodukten in der Wohnung und auf dem Balkon einverstanden. Dieses Rauchverbot gilt für alle sich in der Wohnung aufhaltenden Personen. Der Mieter ist für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich. Verstöße gegen das Rauchverbot berechtigen den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages.

Datum und Unterschrift des Mieters

Bitte beachten Sie, dass diese Klausel nur dann wirksam ist,

wenn sie von dem Mieter gesondert unterschrieben wird!

 

 

Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID)
Carl-von-Linde-Str. 11 - 85716 Unterschleißheim
Telefon 089 3171212 - Telefax 089 3174047
E-Mail nid@nichtraucherschutz.de
www.nichtraucherschutz.de
Stand: September 2003

 

 

Nichtraucherschutz in der Gastronomie?

Die 12. Weltkonferenz Rauchen oder Gesundheit vom 3. bis 8. August 2003 in Helsinki nahmen einige Politiker zum Anlass, mehr Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu fordern: Hier eine Auswahl aus Zeitungsmeldungen (Bild am Sonntag, Süddeutsche Zeitung):

 

Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: "Das Nichtrauchen muss in der Öffentlichkeit der Normalfall werden. ... Zudem müssen die Nichtraucherangebote in der Gastronomie deutlich ausgeweitet werden. Es muss Standard werden, dass es in Gaststätten Nichtraucherzonen gibt."

 

Eberhard Sinner, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz: "Mein Ziel ist eine möglichst rauchfreie Gesellschaft - von der rauchfreien Schule bis zur rauchfreien Gaststätte. Davon möchte ich die Menschen überzeugen. Wenn Überzeugungsarbeit nicht ausreicht, muss man aber auch über geeignete Verbote nachdenken. ... Rauchen ist ein Krieg gegen die Gesundheit, vor allem unserer Kinder."

 

Werner Lensing, Bundestagsabgeordneter: "Ich bin für ein absolutes Rauchverbot überall dort, wo Nichtraucher dem Zigarettenqualm nicht entgehen können, also etwa in Gaststätten und auch in Bürohäusern. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass die Existenz von Restaurants nicht gefährdet wird. Aber in den USA ist das Nichtrauchen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Deutschland sollte sich die dortigen Gesetze zum Vorbild nehmen."

 

Ein Rauchverbot in allen Gaststätten forderte NID-Präsident Prof. Ekkehard Schulz in Bild am Sonntag vom 3. August. Es sei eine Zumutung, beim Essen gezwungen zu werden, Zigarettenrauch einzuatmen.

 

Für ein Rauchverbot wie in New York stimmten in SPIEGEL-ONLINE 57,11 % der Teilnehmer, dagegen 42,20 %. (Stand 13. August 2003). Nun sind Bundesregierung und Bundestag gefordert, klare Regelungen zu schaffen.

 

 

 

 Nichtraucherhotel DIEKSEEHÖH

 

Komfort-Ferien-Appartments, -Suiten und -Zimmer direkt am Dieksee mitten im Naturpark "Holsteinische Schweiz"

 

Selten findet man als Nichtraucher passende Urlaubsangebote. Anders in Malente, wo endlich auch Sie als "Nichtraucher" im Hotel DIEKSEEHÖH zu Ihrem Recht kommen. In unserem reizvollen, direkt am See gelegenen Nichtraucherhotel kann man ungestört die wertvollsten Tage des Jahres genießen, ohne von lästigem Qualm behelligt zu werden. Zudem ist das Grundstück wasseraderfrei, bietet komfortable Ausstattung eines 3-Sterne-Hauses sowie eine große Terrasse mit direktem Blick auf den See. Wenn Sie Ihr Frühstück in Ihrem Zimmer genießen wollen, ist das auch ohne zusätzliche Kosten möglich.          Wir freuen uns auf Sie!

Sommerpreise:                                               Doppelzimmer inkl. Frühstück 68,00 bis 94,00 €

                                                                           Einzelzimmer inkl. Frühstück 42,00 bis 63,00 €

Winterpreise:                                                 Doppelzimmer inkl. Frühstück 56,00 bis 76,00 €

                                                                          Einzelzimmer inkl. Frühstück 34,00  bis 51,00 €

 

Inhaber: Jörg und Anne Schlusnus, Diekseepromenade 17, 23714 Bad Malente

Tel. 04523/9973-0 *  Fax 04523/9973-30

e-Mail: info@diekseehoeh.de; Internet: www.diekseehoeh.de

 

 

 

Bayerischer Wald

Schönberg

 

Hotel zur Post

Familie Fraenkel

Tel. 08554-96160 Fax 961650

 

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Ø       Biergarten am Marktplatz, Garagen, kostenlose Parkplätze

 

Ø       3–Tages–Pauschale  € 111 p.P. i. DZ

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jeweils

Übernachtung / Frühstücksbüffet / Halbpension / Rahmenprogramm

 

Weitere Infos auf unserer Internet-Seite www.hzp-schoenberg.de

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EU-Gastronomie-Umfrage

Der Bericht über das Ergebnis der EU-Gastronomie-Umfrage in Ländern mit (Belgien, Finnland, Frankreich) und solchen ohne gesetzliche Nichtraucherschutzregelungen (Deutschland, Spanien), an der sich etliche Mitglieder der NID und lokal-regionaler Nichtraucher-Initiativen beteiligten, liegt nun in englischer Sprache vor. Mit einer deutschen Übersetzung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Deshalb hier Bitte: Wer die dreiseitige Zusammenfassung für das nächste Nichtraucher-Info übersetzen will, melde sich möglichst bald bei der NID. Der Bericht kann im Internet unter www.fares.be/tabagisme/news/surveyHorecaFinalReport.pdf eingesehen bzw. heruntergeladen werden (850 KB).

 

 

Falsche Lüftungssysteme belasten Nichtraucher

 

Nichtraucher, die sich als Gäste oder Bedienungspersonal in den Räumen von Restaurants aufhielten, in denen geraucht werden darf, atmeten mehr Kohlenmonoxid ab und schieden mehr Nikotin/Kotinin aus als Nichtraucher, die sich in einer rauchfreien Umgebung befanden. Dieses Ergebnis einer Studie aus der Abteilung Public Health des Medical College von Ohio, Tolede, USA, bedeutet keine Überraschung.

 

Unerwartet dagegen ist der Befund, dass auch die Nichtraucher, die sich in den Gasträumen mit Rauchverbot aufhielten, deutlich stärker mit Tabakrauch belastet waren als die Kontrollpersonen. F. Akbar-Khanzadeh, der Autor des Berichtes, führt dieses Ergebnis darauf zurück, dass es in keinem der untersuchten Restaurants getrennte Lüftungssysteme für die Raucher- und Nichtraucherräume gab.
Mitteilungen des ÄARG, 27(2) - 2003

 

 

Kreuzfahrt mit Qualm

 

NI-Mitglied Dr. Friedrich Nolte machte unangenehmste Erfahrungen mit dem Kreuzfahrtschiff Azur der griechischen Festival Lines. Im südlichen Mittelmeer konnte man sich im November tagsüber im Freien auf Deck aufhalten. Aber abends bzw. nachts gab es keinen rauchfreien Aufenthaltsraum außer dem Speisesaal, der außerhalb der Mahlzeiten geschlossen war, und der eigenen Kabine, die "Frischluft" nur in klimatisierter Form und mit Geräusch verbunden lieferte.

 

Wegen des Tabakqualms konnte Friedrich Nolte auch an keinen Unterhaltungsveranstaltungen teilnehmen. Im Haupt-Show-Raum gab es zwar eine als "rauchfrei" deklarierte Zone, die jedoch mangels Abtrennung und geeigneter Belüftung auch voller Tabakmief war. Bei gemeinsamen Ausflügen hatten sich die Passagiere am Ziel oder bei der Rückkehr in einer verrauchten Bar zu versammeln. Diesbezügliche Beschwerden fruchteten jedoch nicht.

 

Mein Leben als Passivraucher

So sieht mein Raucherleben aus: Morgens drei tiefe Lungenzüge starken Tobaks im Flur des Mietshauses. In der Firma im Flur vor der Kaffeemaschine noch mal. Das Gleiche zum Frühstück und Mittag. 

Spätnachmittags in der Fuzo: Im Straßencafe des Italieners das Eis gleich mit zehn Zügen gewürzt. Samstags im Luisenpark in Mannheim eine musikalische Darbietung untermalt mit Pfeifentabaksdüften. Sonntags im Schwimmbad auf der Liegewiese, weil die Luft so sommerlich frisch ist: Zwei Stunden Zigarettengenuss pur mit den daneben Liegenden. Montags bei einem Besuch im Krankenhaus: Gefahr des Nikotin-Entzuges, doch von der weit geöffneten Balkontür kann ich mir noch einen Atemzug voll erschnappen. Beim Essen in der Gaststätte, weil's so gemütlich ist, wiederum 25 Mal die Lunge geteert. Abends beim Einschlafen - man hört ja auf ärztlichen Rat und schläft bei offenem Fenster - vom Mieter unten drunter noch fünf Entspannungszüge. Endlich ist meine Tagesdosis erreicht. Und das alles, ohne selbst eine einzige Zigarette auch nur berührt zu haben. Mir unseligem Schnorrer haben die ach so toleranten Raucher wieder einmal mittels Tabakqualm zu meiner täglichen Giftration verholfen. - Mir stinkt's!

 

Es wird Zeit, dass sich der zwangsberauchte Bevölkerungsteil endlich massiv gegen diese Art der Nötigung und Körperverletzung wehrt! Von Toleranz haben nur die Raucher Vorteile.

 

Eugen-Hoppe-Schultze

 

 

Lob für rauchfreie Privat-Universität

Peter A. Greulich, Direktor der staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule Stuttgart Institute of Management and Technology (SIMT), antwortete auf eine Anfrage von Dr. Thomas Stüven, dem Vorsitzenden des Aktionskreises Stuttgarter Nichtraucher:

 

Die Bilanz, dass das SIMT seit nunmehr nahezu eineinhalb Jahren rauchfrei ist, lässt sich einfach ziehen: Vollständige Akzeptanz von Anfang an bei Rauchern wie Nichtrauchern. Ein förmliches "Verbot" war übrigens nicht erforderlich; der Beschluss war seinerzeit (im Dezember 2001) vom SIMT Faculty Board, in dem Geschäftsführung, Professoren sowie Repräsentanten der Studierenden und der Verwaltung vertreten sind, gemeinsam gefasst worden. Probleme gab es nicht, Lob hingegen schon. In anderen Ländern, etwa den USA, ist Rauchfreiheit weitaus selbstverständlicher als hierzulande und so war z.B. der Vergleich mit amerikanischen Business Schools ebenfalls ein rasch akzeptiertes Argument.

 

Zu Ihrer Information: Seit Sommer diesen Jahres ist die SIMT nunmehr die gemeinsame Management School und Weiterbildungseinrichtung der Universitäten Stuttgart, Hohenheim und Tübingen. SIMT wird weiterhin in privatrechtlicher Gesellschaftsform geführt, ein eigener Hochschulstatus ist jedoch künftig durch die engere Anbindung an die drei Universitäten entbehrlich. An der internationalen Ausrichtung des SIMT als Business School ändert dies allerdings nichts und auch künftig bleibt das SIMT sicherlich rauchfrei.

 

 

Nichtraucherschutz an Hochschulen

 

Die NID hat Mitte August die für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständigen Gewerbeaufsichtsämter über rechtswidrige Zustände an verschiedenen Hochschulen informiert und sie gebeten, tätig zu werden. Im Fall der Universität Chemnitz ist dies bereits geschehen. Zum Wintersemester gelten neue Nichtraucherschutz-Regelungen, die das Gewerbeaufsichtsamt mit der Hochschulleitung im Sommer vereinbart hatte. In Karlsruhe ist das Gewerbeaufsichtsamt gerade dabei, für rechtskonforme Zustände zu sorgen.

 

Dass auch an der Universität Jena zum Wintersemester ernst mit dem Nichtraucherschutz gemacht wird, ist nicht zuletzt NID-Mitglied Doreen Otto-Pfütze zu verdanken, die 1999 erstmals beim Kanzler der Uni interveniert hatte.

 

Die Universität Paderborn kann sich schon länger rauchfrei nennen. Grund dafür war ein Besuch des ehemaligen Kanzlers in den USA. Von den rauchfreien Univeritäten dort sehr angetan, nahm Dr. Ulrich Hintze sich vor, seine Hochschule ebenfalls in einen Ort rauchfreien Studierens zu verwandeln. Rauchen ist seit Ende der 90er Jahre nur noch in einem acht Stockwerk hohen Treppenhaus erlaubt. Dank des Kamineffektes verschwindet der Tabakrauch in kürzester Zeit.

 

 

Rauchverbot auf Hütten der Sektion München

 

In den acht bewirtschafteten und zehn Selbstversorger-Hütten der Sektion München des deutschen Alpenvereins gilt seit diesem Sommer ein totales Rauchverbot. Damit wird das Rauchen völlig ins Freie verbannt. Bisher gab es wie immer noch in den Hütten anderer Sektionen die Möglichkeit, einen zweiten Raum - sofern vorhanden - als Raucherraum auszuweisen. Von diesem drang dann ein Teil des Tabakqualmes in andere Räume und beeinträchtigte andere Hüttenbewohner.

 

 

Knorrhütte (Wetterstein), 2.052 Meter;

3 Stunden bis zur Zugspitze.

 

Der Sektion München ist für ihre Entscheidung sehr zu danken. Bergsteigen gehört zu den Sportarten mit dem höchsten Kalorienverbrauch und den größten Anforderungen an die Kondition. Rauchen hingegen gehört zu den Verhaltensweisen mit dem höchsten Gesundheitsrisiko und der größten Minderung der Leistungsfähigkeit sowohl der Raucher als auch der zum Einatmen des Tabakqualms gezwungenen Nichtraucher. Die einzig logische, vernünftige und vor allem ehrliche Schlussfolgerung lautet: Rauchfreie Luft auf dem Berg und in der Hütte. egk

 

 

DB-Regionalverkehr Württemberg seit Juli rauchfrei

 

Sämtliche Züge des Regionalverkehrs Württemberg auf den Strecken Stuttgart-Ulm, Stuttgart-Singen, Stuttgart-Heilbronn-Würzburg, Stuttgart-Backnang-Crailsheim, Heilbronn-Crailsheim und Crailsheim-Wertheim fahren seit Juli 2003 rauchfrei. "Wir wollen", heißt es in einer E-Mail der DB Regio an die NID, "mit diesen Maßnahmen die Sauberkeit in Bahnhöfen und Zügen verbessern und gleichzeitig Reinigungs- und Reparaturkosten einsparen. Verunreinigungen durch Zigarettenreste verursachen erhebliche Kosten. Die Nichtraucher können wir so besser vor den Gefahren des passiven Mitrauchens und der Geruchsbelästigung schützen."

 

"Die große Mehrzahl unserer Kunden spricht sich für 'Rauchfrei' aus", schreibt Produktmanager Heribert Klement. "Dies zeigen nicht nur die Erfahrungen in Südbaden, wo die Umstellung letztes Jahr vollzogen wurde. Umfragen in anderen Bundesländern signalisieren ebenfalls Zustimmung für solche Vorhaben. Diesem Trend für einen zunehmend ausgebauten Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit wollen wir uns nun anschließen."

 

Da kann man nur sagen:

Weiter so!

Und ein bisschen schneller!

 

 

40.000 Krebstote durch Tabak

 

Im Jahr 2001 starben in Deutschland 40.053 Personen an Erkrankungen, die in Zusammenhang mit dem Konsum von Tabakprodukten gebracht werden können. Neben Lungenkrebs (38.525 Sterbefälle) werden auch Kehlkopfkrebs (1.484 Sterbefälle) und Luftröhrenkrebs (44 Sterbefälle) zu den Folgeerkrankungen des Rauchens gezählt. An den genannten Todesursachen starben dreimal mehr Männer als Frauen. Insgesamt waren im Jahr 2001 4,8 % aller Sterbefälle auf eine für Raucher symptomatische Erkrankung zurückzuführen.

 

Allein der Lungenkrebs stellt in Deutschland die fünfthäufigste Todesursache dar; bei den Männern war er sogar - wie bereits im Jahr 2000 - die dritthäufigste Todesursache. War Lungenkrebs im Jahr 2000 noch die neunthäufigste Todesursache bei Frauen, so rangiert er im Jahr 2001 auf Platz 7. Das durchschnittliche Alter der an Lungen-, Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs Gestorbenen lag 2001 bei 68,9 Jahren.

 

Auch unter den im Krankenhaus im Jahr 2000 auf Grund bösartiger Neubildungen der Lunge, des Kehlkopfes und der Luftröhre stationär behandelten Fällen (186.740) dominierten die Männer mit 75,4 %. Bösartige Neubildungen der zuvor genannten Art waren der vierthäufigste Grund für einen stationären Krankenhausaufenthalt von Männern, bei Frauen war nur jeder 46. Krankenhausaufenthalt darauf zurückzuführen. Im Durchschnitt waren die Patientinnen und Patienten 63,7 Jahre alt. 

 

Statistisches Bundesamt, 28.5.03

 

200.000 TBC-Tote durch Tabak in Indien

 

Wissenschaftler warnen in einer im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlichten Studie vor der zunehmenden Zahl von TBC-Todesopfern durch Tabakkonsum. Die Forscher haben herausgefunden, dass die Hälfte der jährlich 400.000 TBC-Todesopfer in Indien durch das Rauchen stirbt. Das Resultat sei, so die Forscher, der erste Hinweis auf einen Kausalzusammenhang zwischen TBC und Rauchen. Rauchen vervierfache das Risiko, dass aus "schlafenden" TBC-Bakterien eine volle Lungeninfektion entsteht, berichten die Forscher der University Toronto.

 

Die neuesten Ergebnisse stehen im Widerspruch zu den bisherigen Annahmen: In Europa sterben Raucher in erster Linie an Lungenkrebs und Herzinfarkten. "Auch in Indien leiden Raucher vermehrt unter diesen Krankheiten", so Studienleiter Prabhat Jha. Die Experten fürchten, dass auch in anderen Staaten wie etwa China oder in Afrika ähnliche Gegebenheiten vorhanden sind.

 

Die Untersuchungen in Indien an über 43.000 verstorbenen Männern und 35.000 lebenden TBC-Patienten hätten ergeben, dass Raucher wesentlich häufiger an TBC gestorben sind als Nichtraucher. Jha geht davon aus, dass Rauchen die Verletzbarkeit für verschiedene Krankheiten erhöht, egal, um welche Krankheit es geht.

 

www.ngo-online.de, 25.08.03

 

Diese Untersuchungen zeigen: Rauchen ist viel schädlicher als bisher angenommen.

 

 

Gesundes Leben entlastet Gesundheitssystem

 

Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen ist nicht vorrangig auf die Überalterung der Gesellschaft zurückzuführen. Der ärztliche Direktor der Universitätsklinik Göttingen, Jekabs Uldis Leititis, verwies auf Studien des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität Köln, wonach die demografische Entwicklung lediglich acht bis zehn Prozent der Kostensteigerungen verursache. Die meisten Kosten fielen in den drei Jahren vor dem Tod an. Das sei unabhängig davon, ob der Patient 65 oder 90 Jahre alt sei. Deshalb müsse dafür gesorgt werden, dass die Menschen gesund alt würden. Ein Leben ohne Rauchen und Übergewicht verhindere nicht nur sieben bis zehn Jahre Siechtum, sondern reduziere auch die Arzneimittel- und Arztkosten um 20 bzw. 40 Prozent.

 

Das deutsche Gesundheitswesen könne auf Dauer nur überleben, wenn mehr Gewicht auf Vorbeugung gelegt werde, sagte Leititis. Werde beispielsweise eine Herzerkrankung frühzeitig erkannt, so bringe sie pro investierten Euro vier zurück. Dieser Euro so eingesetzt, dass er die Herzerkrankung vermeidet, bringe sogar 30 Euro. Deshalb müsse das Geld im Gesundheitswesen stärker so eingesetzt werden, dass es die so genannten Risikofaktoren einer chronischen Erkrankung im Alter wie Rauchen, Übergewicht, Alkohol und Bewegungsarmut herabsetze.

 

www.ngo-online.de, 16.09.03

 

 

Lüften allein hilft den Kindern nicht

 

Eltern, die rauchen, wissen mehrheitlich, dass Passivrauchen für Kinder gesundheitsschädlich ist. Deshalb versuchen sie häufig, die Belastung der Kinder mit dem Tabakrauch gering zu halten. 18 % der Eltern mit Säuglingen im Alter von 4 bis 24 Monaten stellen das Rauchen in der Wohnung vollständig ein und verlangen dies auch von Mitbewohnern und Hausgästen. Die meisten rauchenden Eltern, nämlich 65 %, begnügen sich dagegen mit weniger strikten Maßnahmen. Sie meinen genug zu tun, wenn sie das Rauchen lediglich in der Anwesenheit der Säuglinge oder in den Räumen, in denen diese schlafen, unterlassen, oder wenn sie während des Rauchens oder danach lüften.

 

Wie die Studie von Blackburn, Spencer, Bonas, Coe, Dolan und Moy zeigt, erliegen sie damit einer Fehleinschätzung. Wird der Tabakkonsum lediglich eingeschränkt oder wird nur verstärkt gelüftet, so finden sich bei den Säuglingen Anzeichen für eine ähnlich hohe Tabakrauchbelastung wie in Haushalten ohne Rauchbeschränkungen. Die Forscher schließen daraus, dass nur der vollständige Rauchverzicht der Eltern in der Wohnung eine Gewähr dafür bietet, dass ihr Nachwuchs wirksam gegen Tabakrauch geschützt ist.

 

Mitteilungen des ÄARG, 27(2) - 2003 aus British Medical Journal 327 (2003)

 

 

Qualmende Eltern

verletzen das

Lebensrecht ihrer Kinder!

 

 


Die Frau Ministerin

 

Es sprach die Frau Ministerin:
"Ich bin total geschafft!
Ich war in einer Schule drin,
da wurde nur gepafft.

Die halbe Schülerschaft, die stand
im großen Rauchereck,
die Zigarette in der Hand,
und unten lag der Dreck.

Es waren Kinder mit dabei
weit unter sechzehn, wisst,
und viele Mädchen, blass und high -
ganz furchtbar alles ist!

Es muss sofort etwas geschehn,
denn dies hier ist kein Spaß.
Es wird ein jeder wohl verstehn,
dass ich bin schwer in Brass.

Doch erst mal müssen wir befragen
die Gremien alle, die
hierzu auch etwas wollen sagen -
das ist Demokratie.

Die Eltern- und die Schülerschaft,
die Lehrerbünde und
die Krankenkassen woll'n voll Kraft
tun ihre Meinung kund."

Nach einem Jahre waren dann
die Stellungnahmen da.
Jedoch das Was, das Wie und Wann
ein jeder anders sah.

Nun waren die Experten dran,
die großen Psychologen;
doch haben die noch niemals an
demselben Strang gezogen.

So ging es hin, so ging es her,
man stritt um die Methoden.
Es fiel den Wissenschaftlern schwer,
das Richt'ge auszuloten.

Und plötzlich war'n zwei Jahre um
und nichts lag auf dem Tisch.
Die Raucherzahl stieg an - wie dumm -,
und nicht der kleinste Wisch

verhieß die Rettung aus der Not,
die längst erbeten war. -
Wann zeigt der Kommission man Rot,
schickt sie zum Teufel gar,

macht an die Arbeit selber sich
im Ministerium?
Sonst, Frau Minist'rin, sage ich:
"Die Zeit für Sie ist um!"


Gerhard Sensenschmidt, im September 2003


 

Wer viermal erwischt wird, fliegt von der Schule

 

Ein in der Hausordnung verankertes Rauchverbot gibt es an der Anne-Frank-Realschule in Laichingen schon lange; es wurde aber von manchen Schülern nicht eingehalten. Um dem abzuhelfen, beschlossen Schulkonferenz und Elternbeirat ein Vier-Stufen-Modell, das bei viermaligem Verstoß den endgültigen Ausschluss von der Schule vorsieht. "Wenn ein Schüler zum vierten Mal beim Rauchen erwischt wird, ist er so abhängig vom Nikotin und so uneinsichtig, dass er andere gefährdet", begründet Schulleiter Kurt Wörner diese letzte Stufe.

 

Gestartet wurde das Vier-Stufen-Modell probeweise nach Pfingsten. Bis zu den Sommerferien wurden vier Schüler erwischt. Wiederholungstäter waren aber nicht darunter.

 

Schwäbische Zeitung, 15.9.03

 

 

 

Zigarettenabsatz im 2. Quartal weiter rückläufig

 

Tabaker­zeugnis

Versteuerte

Verkaufswerte

2. Quartal 2003

gegenüber

2. Quartal 2002

Versteuerte

Mengen

2. Quartal 2003

gegenüber

2. Quartal 2002

Zigaretten

5.700 Mill. €

+ 6,1%

35,8 Mrd. St.

– 1,1%

Zigarren und

Zigarillos

149 Mill. €

– 1,8%

789 Mill. St.

– 7,3%

Feinschnitt

369 Mill. €

+ 39,9%

4 732 t

+ 20,9%

Pfeifentabak

24 Mill. €

+ 8,6%

224 t

+ 2,0%

Insgesamt

6.200 Mill. €

+ 7,5%

X

X

 

 

Nach minus 5,1 % im ersten Quartal ging der Zigarettenabsatz auch im 2. Quartal zurück (- 1,1 %). Der Bundesfinanzminister darf sich jedoch wegen der zum 1. Januar 2003 eingetretenen Tabaksteuererhöhung über höhere Einnahmen freuen. Der starke Rückgang bei Zigarren und Zigarillos um 7,3 % (im ersten Quartal - 1,0 %) unterstreicht, dass der mehrere Jahre dauernde Höhenflug dieser Tabakprodukte zu Ende ist.

 

Statistisches Bundesamt, 21.7.03

 

Bei den dem Verband der Cigarettenindustrie (VdC) angehörenden Unternehmen waren Ende 2002 10.314 Personen beschäftigt, in der gesamten Tabakindustrie waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 12.260. Daraus ergibt sich, dass die Zahl der Beschäftigten in der Tabakindustrie zwischen 1960 (rund 80.000) und 2002 um fast 2000 jährlich abgenommen hat. Die Tabakindustrie liegt beim Arbeitsplatzabbau einsam an der Spitze - und das bei einer Vervielfachung der Produktion.

 

Marktanteil der Zigarettenmarken

Alle Angaben in Prozent für 2002, Vorjahreswerte in Klammern.

 

Marlboro 

Marlboro Lights

West Filter 

Lucky Strike Filters

HB 

f6

West Lights

Gauloises Blondes Légères 

Marlboro Medium

Peter Stuyvesant 

Gauloises Blondes Filtre

Camel Filters

14,8 (14,6)
9,4 (9,7)
6,4 (6,8)
4,5 (4,2)
4,2 (4,5)
2,7 (2,9)
2,7 (2,9)
2,6 (2,2)
2,6 (2,4)
2,3 (2,5)
2,0 (1,8)
1,9 (1,9)

 

Marktanteile Zigarettenhersteller

Philip Morris

BAT1)

Reemtsma 

JTI2) 

36,9 (36,8)
  22,9 (22,8)
20,6 (22,1)
3,4 (3,6)

 

1) British American Tobacco (Deutschland)
2) Japan Tobacco International

Quelle: Die Tabak Zeitung (DTZ) Nr. 17 vom 25. April 2003

 

 

Ab Oktober große Warnhinweise auf Zigarettenpackungen

 

Von Oktober 2003 an müssen alle Zigarettenschachteln abwechselnd einen der drei allgemeinen Warnhinweise (Rauchen ist tödlich oder Rauchen kann tödlich sein oder Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu) und einen von 14 ergänzenden Warnhinweisen enthalten. Der erste allgemeine Warnhinweis ist jedoch nicht verpflichtend, so dass wohl nur der zweite und dritte verwendet wird. Der allgemeine Warnhinweis muss mindestens 30 Prozent der Außenfläche der entsprechenden Breitseite der Packung einnehmen, für den ergänzenden Warnhinweis sind mindestens 40 Prozent vorgesehen. (vgl. Nichtraucher-Info Nr. 49 - I/03). Einige Vorschriften der Tabakproduktverordnung treten stufenweise bis 1. Juli 2004 in Kraft.

 

Von Oktober 2004 an können die Mitgliedsstaaten der EU Fotos und Grafiken als Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen verwenden. Das beschloss die EU-Kommission Anfang September 2003 in Brüssel. Aus einer eigens eingerichteten Bildersammlung können sich die EU-Länder die aus ihrer Sicht erfolgversprechendsten auswählen: sterbende Krebspatienten, verfaulte Zähne, zerfressene Lunge usw. Dann wird sich auch zeigen, wie ernst es die politischen Parteien mit der "Aufklärung über die Gesundheitsgefahren des Rauchens" meinen. Zum Allgemeinwissen gehört nämlich die Erkenntnis: Bilder wirken mehr als Worte. Danach gilt es zu handeln!

 

 

Schokolade-Zigaretten müssen verboten werden!

 

Wenn es nach Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, ginge, würde der Verkauf von Zigaretten aus Schokolade verboten werden. Vorerst allerdings begnügt sie sich noch damit, an die Vernunft der Einzelhändler zu appellieren, diese Produkte freiwillig aus den Regalen zu nehmen. "Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen", so ihr Staatssekretär Matthias Berninger, "dass Kinder mit diesen Schoko-Stäbchen zu Rauchern erzogen werden. Ihre Verpackung ist denen von richtigen Zigaretten auch noch täuschend ähnlich." Er sei sehr verwundert, dass die Tabakindustrie es zulasse, dass die Verpackungen der Süßigkeiten denen von Zigaretten so täuschend ähnlich gestaltet würden.

 

Die NID wundert sich nicht über das Stillhalten der Tabakindustrie. Welchen Grund sollte es für deren eiskalte Manager geben, gegen Produkte vorzugehen, deren Konsum sich langfristig positiv auf den Absatz der eigenen Produkte auswirkt? Die NID schlägt deshalb vor, folgenden Paragrafen ins Strafgesetzbuch im 17. Abschnitt (Körperverletzung) aufzunehmen:

 

§ 223c Gesundheitliche Schädigung von minderjährigen Kunden:

Wer Produkte in den Handel bringt, die absolut gesundheitsschädlichen Produkten täuschend ähnlich sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


 

Jong Wook Lee neuer WHO-Generalsekretär

 

Sein Vater, ein langjähriger Raucher, starb an Kehlkopfkrebs. Ein Grund mehr für Jong Wook Lee, als Nachfolger der Norwegerin Gro Harlem Brundtland die Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegen das Rauchen kraftvoll fortzuführen. Der Koreaner hält sich fit mit Tennis, Ski, Tauchen und ausreichend Erholung. Er isst viel Fisch, Gemüse und Obst.

 

Der Tagesspiegel, 22.7.03

 

 

Letzte Meldung:
Bundesregierung klagt gegen Tabakwerbeverbot

 

Entgegen eindeutigen Parteitagsbeschlüssen beider Regierungsparteien hat die Bundesregierung gegen das von der EU für 2005 vorgesehene Tabakwerbeverbot Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Der Sprecher des für die Ausarbeitung der Klage zuständigen Bundesfinanzministeriums verwies u.a. darauf, dass es gesundheitspolitische Möglichkeiten gebe, auf die Gefahren des Rauchens hinzuweisen, so dass ein EU-weites Werbeverbot nicht erforderlich sei. Dümmer kann man kaum ein Vorgehen begründen, das, hätte die Klage Erfolg, ein Verbrechen an der Jugend wäre.

 

 

Tabakwerbung verführt zum Rauchen

 

Eine repräsentative Studie der Universitäten Ulm und Münster hat ergeben, dass es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Rauchens und der Wertschätzung der Tabakwerbung gebe. Bei Jugendlichen, denen Tabakwerbung nicht gefiel, so der Epidemiologe Stephan Weiland, betrug der Anteil der täglichen Raucher nur 3,2 Prozent. Dieser Anteil stieg bei Jugendlichen, denen die Werbung gelegentlich gefiel, auf 9,5 Prozent, und bei Jugendlichen, denen sie oft gefiel, auf 16,1 Prozent.

 

Wer sich angesichts derartiger Erkenntnisse gegen ein Verbot der Tabakwerbung wendet, dem liegt an allem mehr als an einer gesunden jungen Generation.

 

 

Terminkalender

 

11. Oktober 2003

Jahreshauptversammlung

Ärztlicher Arbeitskreis

Rauchen und Gesundheit

in Heidelberg

' + 6 089 3162525

 

10. bis 11. Oktober 2003

1. Deutsche Konferenz

für Tabakkontrolle

in Heidelberg

' 06221 42-3007

6 06221 42-3020

M.Poetschke-Langer@dkfz.de

 

14. Februar 2004

Faschingsball in

Wiesbaden

' 06122 2194

 

 

 

Impressum

Das Nichtraucher-Info ist ein
Mitteilungsorgan der
Nichtraucher-Initiative
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für Mitglieder von Nichtraucher-Initiativen
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