Nichtraucher-Info Nr. 53 - I/04 Januar 2004
Einige Schachteln sind noch "unten ohne" zu haben, die meisten tragen jedoch seit 1. Oktober einen der drei allgemeinen und einen der 14 ergänzenden Warnhinweise. Wer ihnen keinen Einfluss auf das Rauchverhalten beimisst, täuscht sich. Denn der Kauf von Lederetuis, von Aufklebern mit nikotinfreundlichen Sprüchen oder von anderen Hüllen deutet auf ein schlechtes Gewissen hin. Es ist vielen Rauchern unangenehm, ständig auf die Folgen ihrer Handlung hingewiesen zu werden. Ein Grund mehr, nach anfänglichem Widerstand das Rauchen aufzugeben.
Einige Raucher und Ex-Raucher nutzten ihre Stellung als Leitende Redakteure für polemische Attacken gegen die Warnhinweise. Mit dabei Michael Naumann, ehemaliger Kulturstaatsminister und zurzeit Chefredakteur und Mitherausgeber der Wochenzeitung Die Zeit. Der Kettenraucher veröffentlichte in der 44. Ausgabe den Artikel "Die Spaßverderber" und untertitelte ihn mit den Worten: "Mit der makabren Beschriftung von Zigarettenschachteln will der Staat seine rauchenden Bürger vor sich selbst schützen. Doch hinter der Fürsorge stecken Eifertum, politische Bevormundung und der übliche EU-Irrsinn." Mit den danach folgenden Ausführungen begab er sich auf ein Niveau, das wohl selbst die Tabakindustrie nicht unterbieten kann: Er verglich die Warnhinweise vor den Folgen des Rauchens mit Warnhinweisen wie "Der Linienflug über Frankfurt wird zum Verlust ihres Koffers führen". Ein Leserbrief dazu auf Seite 4.
Der erste allgemeine Warnhinweis kann, die anderen müssen abwechselnd aufgedruckt sein.
| Rauchen
ist tödlich. |
Rauchen kann tödlich sein. |
Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu. |
Mit diesen ergänzenden Warnhinweisen müssen die Zigarettenpackungen
abwechselnd versehen werden:
| Raucher sterben früher. | Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs. | Schützen Sie Kinder – lassen Sie sie nicht Ihren Tabakrauch einatmen! |
| Rauchen kann zu Durchblutungsstörungen führen und verursacht Impotenz. | Rauchen
kann die Spermatozoen schädigen und schränkt die Fruchtbarkeit ein. |
Rauchen
führt zur Verstopfung der Arterien und verursacht Herzinfarkte und
Schlaganfälle. |
| Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher
Herz- und Lungenerkrankungen. |
Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben
möchten: '
06221 424200 Befragen
Sie Ihren Arzt oder Apotheker. |
Rauchen
lässt Ihre Haut
altern.
|
| Rauchen enthält Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und Blausäure. | Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind. | Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen, das Rauchen aufzugeben. |
| Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst an! | Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen. |
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Nichtraucher-Initiative Deutschland findet
statt.
Am Tag darauf treffen sich die Nichtraucher-Initiativen zu ihrem traditionellen
von 9 bis 13 Uhr am selben Ort.
1. Bericht des Vorstands
2. Bericht der Rechnungsprüfer
3. Diskussion und Entlastung des Vorstands
4. Neuwahl des Vorstands
5. Neuwahl der Rechnungsprüfer
6. Strategien und Schwerpunkte
7. Verschiedenes
Tagungshaus ist das Nichtraucher-Hotel PRIVAT, Forststr. 22, 01099 Dresden. Bei frühzeitiger Anmeldung (siehe unten) gewährt das Hotel bei einer Übernachtung 10 Prozent und bei zwei und mehr Übernachtungen 20 Prozent Rabatt auf den Preis pro Person mit Frühstück im Doppelzimmer (36 €) und im Einzelzimmer (51 €). Für Samstagmittag und -abend sowie Sonntagmittag bietet das 3-Sterne-Hotel PRIVAT 3-Gänge-Menüs mit einem Fleisch-, Fisch- oder vegetarischen Gericht zu je 7,50 € an.
Den Rabatt erhält nur, wer sich bis 15. Januar 2004 über NID-Vizepräsident Dr. Wolfgang Schwarz, Lugaer Str. 24 e, 01259 Dresden, ( 0351 2038853, dr.wolfgang.schwarz@sz-online.de, anmeldet.
Rauchfrei übernachten kann man auch in der Nichtraucher-Pension Ulrich, Kauschaer Str. 37, 01239 Dresden, ( 0351 4706146, ( 4706183, www.dresden-pension.de/01239-ulrich.html, zum Preis von 25 bis 30 € pro Person mit Frühstück.
Bei ausreichender Nachfrage organisiert Dr. Wolfgang Schwarz am Samstag von 10 bis 12 Uhr eine Stadtrundfahrt mit einem Kleinbus (bis 22 Personen) ab/an Hotel PRIVAT zum Preis von 9 bis 12 € je nach Teilnehmerzahl. Anmeldefrist: 31. Januar 2004.
Für einen - lohnenden - verlängerten Aufenthalt in Dresden oder in der näheren Umgebung bieten sich neben den bereits genannten Häusern zwei Nichtraucher-Pensionen in der reizvollen Sächsischen Schweiz an:
Pension Poliwania, Badallee 15, 01814 Bad Schandau, (/( 035022 42403; Preis pro Person mit Frühstück: 16,00 bis 21,50 €.
Pension am Nationalpark, Hofewiese 19, 01829 Stadt Wehlen, ( 035024 70650, ( 70166; Preis pro Person mit Frühstück: 29 bis 33 €.
Beide Pensionen sind durch die Flut im August 2002 schwer beschädigt worden und präsentieren sich heute auch dank der Spenden von NID-Mitgliedern im neuen Glanz.
Ein Lageplan des Tagungshauses ist bei der NID erhältlich.
"Rauchen macht dumm, es macht unfähig zum Denken und Dichten." Diese Feststellungen Johann Wolfgang von Goethes kommen einem beim Lesen des Artikels "Die Spaßverderber" von Michael Naumann in den Sinn. Was da der Chefredakteur und Zeit-Mitherausgeber von sich gibt, ist nichts anderes als pure Uneinsichtigkeit verbunden, mit einem gehörigen Maß an Verantwortungslosigkeit. Ich kenne einige Raucher, die zugeben, dass sie nikotinsüchtig sind und alle Maßnahmen unterstützen, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor einem Leben in Tabakabhängigkeit zu bewahren.
Michael Naumann tut nichts dergleichen. Sucht hält er für Genuss, Krankheits- und Todesfälle sind für ihn kein Grund zum Handeln. Den lebenserhaltenden Verzehr von Mais und Kartoffeln setzt er mit dem lebenszerstörenden Einatmen von Schadstoffen gleich. Ist ja eigentlich auch kein Wunder. Bei der Menge blauen Dunst, die Michael Naumann täglich produziert, kann man schon den Durchblick verlieren. Oder ist die Unterversorgung seines Gehirns mit Sauerstoff, eine Folge der von Nikotin geförderten Verkalkung der Arterien, schon so fortgeschritten, dass er an Realitätsverlust leidet?
IKK
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Rauchende Kinder und ihre "Vorbilder" von der Formel 1. Warnhinweise haben gegen obige Tabakwerbung wenig Chancen. Erst wenn die lächelnden Verführer aus der Öffentlichkeit verschwunden, die Warnhinweise mit realistischen Bildern der Raucherwirklichkeit versehen und die Zigarettenautomaten abgeschafft worden sind, wird der Kampf gegen das Rauchen anhaltenden Erfolg haben |
überschrieb Eckhard Fuhr seine "persönliche Rückschau auf die Woche" in der Tageszeitung DIE WELT vom 25. Oktober 2003 - Grund genug für NID-Mitglied Gerhard Sensenschmidt zu einem offenen Brief an den Feuilleton-Chef der WELT:
Ich weiß nicht, ob Ihnen Ihr "Lungenzug der Freiheit" gelungen ist (ich meine hier nicht Ihre so getitelte "persönliche Rückschau auf die Woche" in der WELT vom 25. Oktober 2003, sondern Ihr "Spielen mit dem Gedanken, das Rauchen wieder anzufangen - oder auch nicht ..."). Ihre "Wochenrückschau" strotzt von unstatthaften Verallgemeinerungen Ihrer höchstpersönlichen (und oft wohl auch eingebildeten) Erlebnisse und Empfindungen.
Die meisten Menschen hören nicht, jedenfalls nicht primär, deshalb auf zu rauchen, um "sich und ihrer Mitwelt zu zeigen, welche Willenskraft in einem steckt", sondern weil sie - wie einst auch ich - die gesundheitlichen Folgen des Rauchens spüren und nicht so blöd sein wollen, wegen des fragwürdigen "Rauchgenusses" ihr Leben zu verkürzen und womöglich einen qualvollen Rauchertod zu sterben.
Und "man" bleibt nicht Raucher, "auch Jahre, nachdem man aufgehört hat". Wenn es Ihnen so geht, dann ist es ein Beweis dafür, dass Sie nie richtig aufgehört haben, wahrscheinlich auch gar nicht aufhören wollten.
Sie wissen "um die Schädlichkeit des Rauchens" und trotzdem schwärmen Sie von der glorreichen, von viel Freiheitsgetümmel begleiteten Historie des Tabakkonsums und damit von einer Zeit, in der man absolut noch nichts wusste von den vielfältigen gesundheitlichen Gefahren, die im Tabakkraut auf uns lauern (man hielt eine Zeit lang den Tabak sogar für ein Heilkraut!).
Und nun wollen Sie etwas von dieser historisch längst überholten Gleichsetzung Tabak = Freiheit in unsere Gegenwart zurückholen, und unter Beschwörung von "Bürgerstolz" und "Bürgerrechten" fordern Sie auf zum "Lungenzug der Freiheit". Anlass: die schrecklichen und schrecklich großen neuen Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln (wie sie einige Länder schon haben).
Sie empören sich über "wahnsinnig gewordene Gesundheitsbürokraten" (in Brüssel) und über ihren "Tugendterror" und verurteilen aufs Schärfste die "Exzesse der Fürsorglichkeit" und das ganze "Gesundheitsnarrentum". Sie erweisen sich dabei mit Ihrer spezifischen Wortwahl als spektakulärer Sprachschöpfer; doch befürchte ich, dass dieser neue Wortschatz wegen mangelnder Nachfrage keinen Bestand haben wird.
Es liegt wohl daran, dass eine Zahl von jährlich über 140.000 Tabaktoten in Deutschland aufhorchen lässt (wenn auch offensichtlich nicht bei Ihnen). Und es liegt sicher auch daran, dass viele Menschen Augen im Kopf haben, um zu sehen, dass immer mehr und immer jüngere Kinder, vor allem auch Mädchen, regelmäßig rauchen.
Sie erheben heftigen Einspruch gegen "zugige Raucherecken" und "gegen das Gebot, dass der Mensch leistungsfähig und gesund zu sein" habe und dass er "tunlichst alles zu vermeiden habe, was Leistungsfähigkeit und Gesundheit beeinträchtigen könnte" (fast ein Plädoyer für Selbstverstümmelung, zumindest aber für ein Lotterleben während einer von der Sozialgemeinschaft finanzierten Kur!).
Und kein eingefleischter Raucher könnte es "besser" und extremer formulieren: "Der Beifall für rauchfreie Bahnhöfe, Elternabende und Büros ist das Blöken der Lämmer." (Ich überlege, an welche Tierart mich wohl Ihre Stimmführung erinnert ...) Wenn Sie eine Ahnung davon hätten, dann wüssten Sie, wie lange und wie schwer z.B. verantwortungsbewusste Lehrer und Eltern oft um den rauchfreien Elternabend (in der Schule!) gekämpft haben. (Dabei wollen Sie doch Ihren "Kindern nicht als schwächlicher Süchtling erscheinen" - was gilt denn nun?)
Und was sagen Sie zu meinem "Bürgerstolz" und zu meinem Bürgerrecht, das darin besteht, dass ich beim Essen und während meiner Arbeit, aber auch in geselliger Runde nicht "vollgeraucht" werden möchte? Schon mal was gehört vom gesundheitsschädlichen Passivrauchen?
Als langjährig tätiger Nikotintherapeut muss ich Ihnen sagen: Mit Ihrer jetzigen, höchst widersprüchlichen Einstellung werden Sie nie ein echter, gesundheitsbewusster Nichtraucher werden, sondern eher ein ewig gereizter und deshalb ungerechter Chef und Kollege, wahrscheinlich auch Vater und Ehemann. Fällen Sie endlich eine klare Entscheidung, ob Sie in Zukunft Raucher oder Nichtraucher sein wollen! Ich gebe ja zu, dass die traditionell verräucherten Zeitungsredaktionen die Entscheidung, ab sofort nicht mehr und nie mehr zu rauchen, nicht erleichtern. Aber wenn Sie es wirklich wollen, dann schaffen Sie es trotzdem, schon um Ihrer Kinder willen! Und dann schreiben Sie auch keine "Fuhrs Woche" mehr, wie sie ein rettungslos abhängiger Nikotiniker verfasst haben könnte, etwa nach der nächsten Erhöhung des Zigarettenpreises ...
Und wenn Sie es nicht schaffen, dann rauchen Sie in Teufels Namen wieder und weiter; aber bleiben Sie mir und allen Nichtrauchern, besonders auch Ihren Kindern auf Distanz! Und mein Rat fürs Feuilleton: Wenden Sie sich lieber Themen zu, in denen Sie nicht als hilflos gespaltene Persönlichkeit im Mittelpunkt stehen! -
Lungenzug der Freiheit? Fast jeder weiß, dass es das nicht gibt. Alle Lungenzüge führen in suchthafte Abhängigkeit und - in die Lunge, bis sie schwarz ist, und dann ist es meistens zu spät! Davor wollen die hässlichen großen Aufschriften warnen. Wer es auch dann noch nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen ...
Es
gibt kein staatlich zugelassenes Produkt, |
|
|
Ein Schmerzensgeld von rund 125.000 Euro sowie 88.000 Euro Verdienstausfall
hatte Wolfgang Heine vom Tabakkonzern Reemtsma gefordert. Doch das Landgericht
Arnsberg wies die Klage zurück mit der Begründung, dass Heine auch durch
Gutachten nicht beweisen könne, dass seine Herzerkrankung tatsächlich auf den
Zigarettenkonsum zurückzuführen ist. Sie könne auch durch einen genetischen
Mangel, Bluthochdruck oder Bewegungsmangel verursacht worden sein. Darüber
hinaus sei auch nicht hinreichend bewiesen, dass der Tabakkonzern seinen
Zigaretten Sucht fördernde Mittel beimischt.
Dass sich die Vertreter von Reemtsma über diesen Ausgang des Verfahrens zufrieden zeigten, ist nicht überraschend. Burkhard Oexmann, der Anwalt des Klägers, sagte: "Wir haben eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg." |
Wolfgang Heine raucht seit 1964 die gleiche Marke - Ernte 23. Inzwischen hatte der frühere Lohnbuchhalter zwei Herzinfarkte und ist Frührentner. Heine bezeichnet sich als süchtig, unzählige Versuche, das Rauchen aufzuhören, seien gescheitert. Dafür macht er den Ernte-23-Hersteller Reemtsma verantwortlich. Der Tabakkonzern habe eine Warnung unterlassen, dass beim Rauchen der Sucht fördernde Inhaltsstoff Acetaldehyd entsteht. Dies sei aber schon seit 1983 bekannt. Außerdem seien dem Tabak seit 1984 Ammoniak und andere Sucht fördernde Zusatzstoffe beigemischt worden. Reemtsma hingegen verweist darauf, dass die Gefahren des Rauchens allgemein bekannt seien und alle Inhaltsstoffe der Zigaretten dem Lebensmittelrecht entsprächen. Die Herzkrankheit des Klägers könne auch durch mangelnde Bewegung und falsche Ernährung ausgelöst sein. Dass der Tabakkonzern und seine Konkurrenten die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens jahrzehntelang verharmlost und die Suchtwirkung des Nikotins sogar abgestritten haben, verschweigen sie jedoch geflissentlich.
Wolfgang Heine kann nur klagen, weil seine Rechtsschutzversicherung die Deckung der Verfahrenskosten nicht wie andere Versicherungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt hat, sondern weil sie anführte, dass Heine schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages geraucht habe. Diese Begründung sei irrelevant, hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, denn Heine macht Reemtsma nicht für den Beginn seiner Sucht verantwortlich, sondern dafür, dass er in den 80er-Jahren nicht mit dem Rauchen aufhören konnte.
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Wenn's
um ihren Geldbeutel geht, ist den Händlern hochgiftiger Produkte alles
recht. Dann demonstrieren sie sogar mit Skeletten, als müssten sie
physisch sterben. Statt sich auf den Verkauf von Produkten, die
unbedenklich für die Gesundheit sind, einzustellen, wollen sie lieber
weiter am Konsum legaler Drogen verdienen – und das auf einem historisch
begründeten Quasimonopol, denn der Verkauf von Tabakwaren lag früher
allein in der Hand des Staates. |
Gut 20.000 der landesweit 33.000 Inhaber von Tabakwarenläden haben am 24. November gegen die Pläne der konservativen Regierung von Premierminister Jean-Pierre Raffarin, die Tabaksteuer zum Jahreswechsel um weitere 20 Prozent anzuheben, demonstriert. Die Händler möchten weiterhin auf Kosten der Gesundheit einer möglichst großen Zahl von Kunden leben. Denn sie wissen genau: Mit jeder Tabaksteuererhöhung sinkt die Zahl der verkauften Zigaretten und damit ihr Einkommen. Um dem entgegenzuwirken, demonstrieren sie gegen die Regierung und damit letztlich auch für mehr Krankheit, Siechtum und Tabaktote.
Das Finanzministerium in Paris gab bekannt, dass die Einkünfte der Tabakhändler in den vergangenen zehn Jahren inflationsbereinigt um 60 Prozent gestiegen seien. Eine derart große Steigerung können nur ganz wenige Wirtschaftszweige aufweisen. Staatspräsident Jacques Chirac hat den "Krieg gegen den Tabak" als Kernpunkt eines umfassenden Kampfes gegen den Krebs zu einem Schwerpunkt seiner zweiten Amtszeit gemacht. Jedes Jahr sterben 66.000 Menschen in Frankreich an den Folgen des Tabakkonsums. Was besonders schwer wiegt: jeder zweite Jugendliche raucht. Eine Erhöhung der Tabaksteuer, mit der die normale Zigarettenpackung künftig 5,50 Euro kosten wird, dürfte gerade den Minderjährigen den Einstieg in ein Drogenleben schwerer machen und den Ausstieg erleichtern.
Die Tabakhändler drohen, es der Regierung bei den Regionalwahlen im Frühjahr heimzuzahlen - durch ein Kreuz bei den Rechtsextremisten des Le Pen.
AP, dpa, Reuters, 24.11.03
|
Bundesland |
Bevölkerung mit Angaben über die Rauchge- |
Darunter Raucher |
|||
|
zusammen |
gelegentlich |
regelmäßig |
|||
|
1000 |
% |
||||
|
Baden-Württemberg |
7449 |
26,1 |
3,5 |
22,7 |
|
|
Bayern |
8487 |
25,9 |
4,0 |
21,9 |
|
|
Berlin |
2415 |
35,5 |
4,3 |
31,2 |
|
|
Brandenburg |
2053 |
30,7 |
3,7 |
27,0 |
|
|
Bremen |
436 |
34,7 |
3,3 |
31,4 |
|
|
Hamburg |
1074 |
32,9 |
3,9 |
29,0 |
|
|
Hessen |
4194 |
27,9 |
3,7 |
24,3 |
|
|
Mecklenburg-Vorpommern |
1369 |
32,8 |
4,3 |
28,5 |
|
|
Niedersachsen |
5694 |
29,1 |
3,0 |
26,1 |
|
|
Nordrhein-Westfalen |
13725 |
28,5 |
3,0 |
25,6 |
|
|
Rheinland-Pfalz |
2951 |
29,2 |
3,7 |
25,6 |
|
|
Saarland |
839 |
28,8 |
1,8 |
27,0 |
|
|
Sachsen |
3569 |
25,3 |
4,7 |
20,5 |
|
|
Sachsen-Anhalt |
2105 |
30,4 |
3,5 |
26,9 |
|
|
Schleswig-Holstein |
1879 |
32,2 |
4,5 |
27,8 |
|
|
Thüringen |
1816 |
27,5 |
4,4 |
23,3 |
|
|
Deutschland |
60054 |
28,4 |
3,6 |
24,8 |
|
|
Früheres
Bundesgebiet |
48219 |
28,3 |
3,4 |
24,9 |
|
|
Neue
Länder u. Berlin-Ost |
11835 |
29,0 |
4,2 |
24,8 |
|
In den Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) ist der Anteil der Raucher größer als in den Flächenstaaten. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes von 1999. Dabei werden 0,5 Prozent der Bevölkerung befragt und die Ergebnisse wegen der unterschiedlichen Bevölkerungsstruktur altersstandardisiert. In der Tabelle sind die Zahl und der prozentuale Anteil der Raucher bei den über 14-jährigen Bundesbürgern wiedergegeben.
Interessant ist, dass in den Bundesländern mit geringeren wirtschaftlichen
Schwierigkeiten (Bayern und Baden-Württemberg für die alten und Sachsen für
die neuen Bundesländern) am wenigsten geraucht wird.
|
Tabak- erzeugnis |
Versteuerte Verkaufswerte |
3. Quartal 2003 gegenüber 3. Quartal 2002 |
Versteuerte Mengen |
3. Quartal 2003 gegenüber 3. Quartal 2002 |
|
Zigaretten |
5,5 Mrd. Euro |
– 4,8 % |
34,4 Mrd. Stück |
– 10,9 % |
|
Zigarren
und Zigarillos |
151 Mill. Euro |
+ 5,1 % |
810 Mill. Stück |
+ 1,9 % |
|
Feinschnitt |
406 Mill. Euro |
+ 52,0 % |
5 108 Tonnen |
+ 31,0 % |
|
Pfeifentabak |
26 Mill. Euro |
+ 15,8 % |
259 Tonnen |
+ 18,3 % |
|
Insgesamt |
6,0 Mrd. Euro |
– 2,0 % |
X |
X |
Auch wenn beim Zigarettenersatzprodukt Feinschnitt die enorme Steigerung von
31,0 Prozent zu verzeichnen ist, macht sie doch den starken Rückgang bei den
"Fertig-Zigaretten" bei weitem nicht wett. Geht man von einem Gramm
Tabak pro selbstgedrehter Zigarette aus, kommt man auf ca. 1,2 Mrd. Stück.
Dieser Zunahme steht ein Absatzrückgang bei den Fabrikzigaretten um 4,2 Mrd.
Stück gegenüber.
www.destatis.de
Der Aufforderung des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit, keine Werbung mehr für die Zigarettenmarke West auf den Rennwagen des McLaren Mercedes Teams zuzulassen, will DaimlerChrysler nicht nachkommen. "Solange Zigarettenwerbung gesetzlich nicht verboten ist, muss es gestattet sein, auch dafür zu werben", schrieb der Leiter der Motorsport-Kommunikation und -Administration, Wolfgang Schattling. Zigarettenwerbung sei in der EU erst ab 2006 verboten und bis dahin reiche der Vertrag mit West. Den Aktionären gegenüber könne das Sponsoring durch West insofern vertreten werden, "als dass wir die Kosten für unser erfolgreiches Formel-1-Engagement reduzieren können".
Moralische Fragen dürfen in Fällen, wo es ums Geld geht, natürlich keine Rolle spielen. Was nicht verboten ist, ist erlaubt - ein einfaches Motto.
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Sie bilden werblich eine Einheit: Tabakkonzern und Automobilkonzern |
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"Verantwortungslosigkeit ist wohl die harmloseste Bezeichnung für die Darstellung eines gut aussehenden Mädchens mit einer Zigarette in der Hand auf der ersten Seite als Werbung für literarische Veranstaltungen. Bei mir jedenfalls ruft eine solche Handlungsweise eine Abneigung gegen den Werbeträger, die Zeitung, hervor, weil sie damit die Zahl jener erhöht, deren Leben die Droge Nikotin zerstört." Leserbrief von EGK per E-Mail Links: Wiederholte Anzeige im Kölner Stadt-Anzeiger im Rahmen der Aktion "Ein Buch für die Stadt" gemeinsam mit dem Literaturhaus Köln. Im Mittelpunkt der im November begonnenen Aktion steht der Roman von Irmgard Keuns "Das kunstseidene Mädchen" mit Doris als Hauptfigur. Laut Zeitung melden sich "täglich Schulklassen", um ihre Teilnahme an der Aktion anzumelden. |
Die Warnhinweise zur Schädlichkeit des Rauchens in der Werbung und auf der Verpackung gelten nur für Zigaretten, nicht aber für andere Tabakprodukte. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 9. Oktober 2003 unter Aktenzeichen 4 U 99/03 (noch nicht rechtskräftig) entschieden. In dem Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Badische Tabakmanufaktur Roth-Händle GmbH wegen fehlender Warnhinweise bei der Werbung für Zigarillos der Marke "West Rollies" verklagt. Nach Ansicht des vzbv verstieß das Unternehmen damit gegen die Pflicht zur Aufklärung über die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens.
Das OLG stellte demgegenüber fest, dass in dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) für die Werbung keine Hinweispflichten vorgesehen seien. Gemäß der deutschen Tabakprodukt-Verordnung vom 20.11.2002 bestehe die Verpflichtung zur Verwendung von Warnhinweisen nur für Verpackungen.
Die Tabak verarbeitenden Unternehmen haben sich bisher nur auf freiwilliger Basis zur Verwendung von Warnhinweisen in der Anzeigen- und Plakatwerbung für Zigaretten verpflichtet. Die EU-Tabakwerbe-Richtlinie aus dem Jahr 2003 sei erst bis Juli 2005 in deutsches Recht umzusetzen. Außerdem klage die Bundesregierung gegen diese Richtlinie. Der vzbv fordert ein generelles Tabakwerbeverbot.
Bei der ersten Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle am 10./11. Dezember 2003 in Heidelberg berichtete Ernst-Günther Krause über die Leistungen der NID beim "Nichtraucherschutz von unten". Hier eine Kurzfassung seines Vortrags:
Die Arbeitsstättenverordnung richtet sich an den Arbeitgeber. Sie ist für ihn zwingend. Kontrollinstanz ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitsschutz). Da das Gewerbeaufsichtsamt nicht in der Lage ist, die Betriebe regelmäßig auf die Einhaltung der in der ArbStättV festgelegten Bestimmungen zu kontrollieren, sind die von der Nichteinhaltung betroffenen MitarbeiterInnen gefordert. Erste Kontrollinstanz im Fall von § 3a ArbStättV sind deshalb die nichtrauchenden Beschäftigten. Sie können sich betriebsintern an Vorgesetzte und - sofern vorhanden - an spezielle Funktionsträger mit Kontrollaufgaben wenden, z.B. Betriebs-/Personalrat und Betriebsarzt.
Die Praxis zeigt, dass sowohl Betriebs-/ Personalräte als auch Betriebsärzte häufig kein großes Eigeninteresse haben, beim Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz tätig zu werden. Die einen scheuen die rauchenden KollegInnen, die anderen die Geschäftsleitung.
Außerdem kommt es trotz rechtskonformer Betriebsvereinbarungen immer wieder zu teilweise permanenten Verletzungen der Bestimmungen der ArbStättV.
Entscheidend ist es deshalb, den unmittelbar Betroffenen, also den nichtrauchenden Beschäftigten, Unterstützung dabei zu geben, rechtskonforme Zustände herbeizuführen.
Diese Unterstützung muss enthalten:
1. Informationen über die Schädlichkeit des Passivrauchens,
2. Informationen darüber, was wirksamer Nichtraucherschutz bedeutet,
3. Informationen über die Rechtslage beim Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz,
4. Informationen über die Vorgehensweise zur Durchsetzung der Bestimmungen des
§ 3a ArbStättV.
Wer einen eingefahrenen rechtswidrigen Zustand ändern will, muss häufig mit Mobbing, Karriereknick und arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung rechnen. Er braucht deshalb einen betriebsexternen Ansprechpartner, der für ihn die Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde übernimmt und den Prozess bis hin zur Durchsetzung rechtskonformer Verhältnisse - je nach Fortgang auch aktiv - begleitet.
Die Nichtraucher-Initiative Deutschland kann auf etliche Fälle verweisen, die mit ihrer Unterstützung und zum Teil erst nach monatelangem Einsatz zu einem wirksamen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz geführt haben. Leider bietet bisher außer der NID keine Organisation individuelle Hilfe an.
Passivrauchen verursacht grundsätzlich dieselben Gesundheitsschäden wie das (Aktiv-)Rauchen. Diese treten in der Regel nur etwas später auf. Jährlich 400 Lungenkrebstote (Deutsches Krebsforschungszentrum) und 3.000 bis 5.000 Herz-Kreislauf-Tote (Robert-Koch-Institut) durch in der Regel unfreiwillig eingeatmeten Tabakrauch sind allein schon Grund genug, den in § 3a Arbeitsstättenverordnung geforderten Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch nicht allein von einer Einigung mit dem Betriebsrat über die Rauchmöglichkeiten abhängig zu machen.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt zwingend vom Arbeitgeber, seine nichtrauchenden Mitarbeiter zu schützen. Der Betriebsrat hat zwar ein Mitbestimmungsrecht in personellen und sozialen Angelegenheiten, doch nur insoweit, als keine anderen Gesetzesvorschriften dagegenstehen.
Eine Regelung zum Schutz der Gesundheit hat jedoch in der Regel immer Vorrang, vor allem dann, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte zeitliche Verzögerung zur irreversiblen Gesundheitsschädigung oder gar zum Tod führen kann. Dies ist beim Passivrauchen nachweislich der Fall. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber auch ein vorläufiges Rauchverbot anordnen, wenn er sich mit dem Betriebsrat innerhalb eines angemessenen Zeitraums noch nicht darauf geeinigt hat, wo noch geraucht werden darf oder wie viele Minuten von der Arbeitszeit für eine Zigarettenpause abgezogen werden sollen usw.
Ziehen sich die Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat in die Länge und ist ein Ende nicht abzusehen, sollten nichtrauchende Arbeitnehmer das Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz einschalten. Ist auch dieses nicht willens oder in der Lage, die Schutzbestimmung des § 3a ArbStättV rasch durchzusetzen, bieten sich drei Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt seine Arbeitsleistung nur dann erbringen werde, wenn rechtskonforme Verhältnisse herrschen, z.B. ein Rauchverbot im Arbeitsraum.
2. Der Arbeitnehmer beantragt einen Gütetermin beim Arbeitsgericht, um eine richterliche Stellungnahme einzuholen und den Arbeitgeber zu schnellerem Handeln zu veranlassen.
3. Der Arbeitnehmer beantragt beim Arbeitsgericht eine auf seinen Schutz spezifizierte einstweilige Verfügung.
Alle bisherigen Entscheidungen höherer Gerichte, seien es die des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts (zuständig für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) oder des Bundesverfassungsgerichts zeigen, dass dem Schutz der Gesundheit Vorrang vor anderen Rechten eingeräumt wird - ganz im Sinne der Verfassung.
Raucher haben - Studien der Universitätsklinik Uppsala, Schweden, zufolge - häufiger Bandscheibenprobleme und leiden mindestens eineinhalb bis drei Mal so oft unter Rückenschmerzen als Nichtraucher. Auch verschlechtert das Rauchen die Ergebnisse von Rückenwirbel-Operationen. Bei Rauchern wachsen die Knochen nach einem Eingriff deutlich langsamer zusammen als bei Nichtrauchern. Der Grund dafür liegt im Wesentlichen an der durch Rauchen beeinträchtigten Sauerstoff- und Nährstoffversorgung der Knochen und der Bandscheiben. Wichtige Stoffe gelangen bei Rauchern um bis zu 50 Prozent langsamer an den Bestimmungsort als bei Nichtrauchern.
Kieser-Hausnachrichten, 16.9.03
Viel schadet viel. Diese einfache Regel gilt für die Entstehung von Lungenkrebs durch Tabakrauch. Das Risiko für einen Herzinfarkt können Raucher jedoch nicht so leicht senken, indem sie ihre Tabak-Dosis nur reduzieren. Das zeigt eine dänische Studie an 20.000 Personen, die durchschnittlich 14 Jahre lang beobachtet wurden. Demnach lässt sich das Herzinfarkt-Risiko nur durch konsequentes Aufhören deutlich senken (Journal of Epidemiology and Community Health, Bd. 57, 2003). So verringerten jene Raucher, die den Tabak ganz aufgegeben hatten, ihr Risiko im Vergleich zu starken Rauchern um 30 Prozent - und damit etwa auf das Niveau lebenslanger Wenig-Raucher. Dagegen erlitten Raucher, die ihren Konsum stark reduziert hatten, noch genauso oft einen Infarkt wie Raucher, die unvermindert weiterqualmten. Dies liegt womöglich daran, dass Raucher tiefer und häufiger inhalieren, wenn ihnen weniger Zigaretten zur Verfügung stehen.
Süddeutsche Zeitung, 14.10.03
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Das Rauchen von Wasserpfeifen ist noch schädlicher als das Zigarettenrauchen. Das haben Untersuchungen der Universität Münster ergeben. Zwar zeigte sich, dass Zigarette und Wasserpfeife dem Raucher dieselbe Menge Nikotin liefern, doch zugleich inhalierten Wasserpfeifen-Raucher deutlich mehr Kohlenmonoxid und fast 20 Mal mehr Teerstoffe. Nach Angaben des Direktors des Instituts für Epidemiologie und Sozialmedizin, Ulrich Keil, ge winnen Wasserpfeifen vor allem in der Region des östlichen Mittelmeers immer stärker an Popularität. Doch auch an der amerikanischen Westküste kommt das Rauchen von Wasserpfeifen in Mode und findet in Deutschland Nachahmer. Weserkurier, 2.4.03 |
Ein Abbauprodukt von Nikotin namens Nornikotin verringert offenbar die für Alzheimer typischen Eiweißablagerungen, so genannte Plaques, im Gehirn. Diese schützende Wirkung von Nornikotin haben Tobin Dickerson und Kim Janda vom US-amerikanischen Scripps Research Institute in La Jolla nachgewiesen. Über ihre Ergebnisse berichten die Forscher in der Online-Ausgabe der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS).
Plaques sind ein wichtiges Kennzeichen von Alzheimer und stehen im Verdacht, die Demenzerkrankung auszulösen. In ihren Laborversuchen stellten die Forscher fest, dass Eiweißmoleküle in Anwesenheit von Nornikotin deutlich langsamer verklumpen. Mit dem Ergebnis lässt sich das Resultat einer früheren Studie erklären, der zufolge Rauchen den Ausbruch der Krankheit hinauszögert.
Nornikotin könnte sich nach Ansicht der Wissenschaftler für eine neue Therapie gegen Alzheimer eignen. Dickerson und Janda betonen jedoch, dass Nornikotin giftig sei und zudem mit der Entstehung von Krebs, Diabetes und Gefäßerkrankungen in Verbindung gebracht werde. Der positive Effekt des Nornikotins könne jedoch als Grundlage dienen, ungiftige Präparate zu entwickeln, die ähnlich wie Nornikotin wirken.
ddp, dpa, 17.6.03
Dass sich eine Hepatitis schlecht mit Alkohol verträgt, ist altbekannt. Dass Rauchen nicht nur für die Lunge, sondern auch für die Leber schädlich ist, fanden nun zwei französische Wissenschaftler heraus. 244 Patienten ohne antivirale Therapie unterzogen sich einer Leberbiopsie (mikroskopische Untersuchung des Lebergewebes). Zugleich wurden ihr Alkoholkonsum und ihre Rauchgewohnheiten dokumentiert. Die Auswertung ergab, dass die Fibroseaktivität (Bindegewebsvermehrung) bei 62 Prozent der Nichtraucher moderat oder ausgeprägt war. Unter den Rauchern mit mehr als 15 Zigaretten/Tag wurde derselbe Befund jedoch bei 82 Prozent erhoben - unabhängig vom Alkoholkonsum. Fazit: Nikotin, das in der Leber abgebaut wird, ist wohl auch ein Lebergift.
www.medical-tribune.de, 4/03
US-Forscher konnten erstmals nachweisen, dass Nikotin das Tumorwachstum fördert. Sie setzten Zellkulturen aus menschlichem Bronchialepithel Nikotinkonzentrationen aus, die man normalerweise im Blut von Rauchern findet. Daraufhin kam ein Stoffwechselprozess in Gang, der die Abstoßung kranker Zellen verhindert und deren Wachstum fördert.
www.medical-tribune, 4/03
Die Deutsche Krebshilfe und das Deutsche Krebsforschungszentrum bieten eine Raucher-Hotline für Krebspatienten an. Unter 06221 424224 können Betroffene montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr Hilfe erhalten. |
Um mehr als 50 Prozent sank die Rate der Herzinfarkte, als man im 66.000-Einwohner-Städtchen Helena im US-Bundesstaat Montana ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen wie Ämtern, Bars, Restaurants und Casinos verhängte. Dies ergab ein Vergleich der Häufigkeit der Infarkt-Einweisungen ins St. Peter's Hospital Helena vor und nach Beginn der Aktion "Saubere Atemluft". Außerhalb von Helena blieb die Anzahl der Herzinfarkte dagegen unverändert. Diese Daten unterstreichen, dass Passivrauchen nicht nur das Krebsrisiko erhöht, sondern auch unmittelbare Gefahr für Herz und Gefäße bedeutet, so Dr. R. Sargent vom St. Peter's Hospital.

Der Anteil der regelmäßigen Raucherinnen ist unter den alleinerziehenden Müttern mit 45,8 Prozent nahezu doppelt so hoch wie bei verheirateten Müttern. Eine Erklärung dafür findet sich im Belastungs-Ressourcen-Konzept, das Rauchen als Reaktion auf Stressbelastungen interpretiert. In anderen Erhebungen konnte gezeigt werden, dass Frauen, die höherer sozialer Belastung ausgesetzt sind, häufiger rauchen als solche in unbelasteten Lebenssituationen. Dieser Ansatz ist auf die alleinerziehenden Mütter übertragbar, da sie psychosozial stärker belastet sind als die Vergleichsgruppe.
Die bekannten Zusammenhänge zwischen Schulbildung und Rauchverhalten zeigen sich auch innerhalb der Gruppe der alleinerziehenden Mütter: Diejenigen mit Hauptschulabschluss rauchen zu 56,2 Prozent (gegenüber 30,5 Prozent der Vergleichsgruppe) regelmäßig, diejenigen mit Abitur nur zu 27,6 Prozent (13,5 Prozent). Bei allen Schulabschlussarten rauchen die alleinerziehenden nahezu doppelt so häufig wie die verheirateten Mütter.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 14, 4/03
Söhne von Müttern, die während der Schwangerschaft mehr als 10 Zigaretten am Tag rauchen, weisen eine niedrigere Spermienzahl und -dichte auf als die Söhne, deren Mütter in dieser Zeit nicht rauchen. Diese Befunde wurden von dänischen Ärzten an den Samen- und Blutproben von 265 Männern erhoben, deren Mütter über ihr Rauchverhalten während der Schwangerschaft Auskunft gegeben hatten.
Mitteilungen des ÄARG, 26(1)-2003
Kommt ein Gast in eine Gaststätte, zieht eine Packung Zigaretten aus der Tasche und bittet den Kellner um einen Aschenbecher und um Feuer. Selbstverständlich wird ihm sein Wunsch erfüllt, in der Regel jedenfalls.
Szenenwechsel: Kommt ein Gast in eine Gaststätte, zieht eine Tüte Äpfel aus der Tasche und bittet den Kellner um einen Teller und ein Messer. Was geschieht jetzt? "Ihre Äpfel essen Sie bitte draußen!" So oder ähnlich wird der Kellner reagieren, in der Regel jedenfalls.
Willkommen im oder Vertreibung aus dem Paradies, wovon hängt das ab? In beiden Fällen bringt der Gast etwas mit, um es in der Gaststätte zu verzehren. Der Raucher genießt in der Gastronomie ein Vorrecht, das sonst niemandem eingeräumt wird. Tabak ist das einzige Genussmittel, das in der Gaststätte an der Speisekarte vorbei konsumiert werden darf. Zigaretten & Co. stehen je nicht einmal auf der Karte. Warum eigentlich? Warum lässt es sich die finanziell so gebeutelte Gastronomie entgehen, auch hier die sonst so gepfefferten Gaststättenpreise zu kassieren?
Die Wirte wissen: Raucher sind gute Kneipenkunden. Sie ziehen neben Tabakrauch auch gehörige Mengen Alkoholika in sich hinein. Eine Sucht gedeiht selten allein. Stabile Suchtmuster sind gut für ein stabiles Geschäft. So nehmen sie das entgangene Geschäft mit dem Tabak gern hin, um dafür das Geschäft mit dem Alkohol zu machen. Für dieses Geschäft riskieren es die Gastronomen sogar, ihren nichtrauchenden Gästen ein gehörig Maß an Belästigung zuzumuten. Von den Rauchern ist keine Rücksicht zu erwarten. Also bauen sie auf die Nachsicht der Nichtraucher. Dass die dann das Nachsehen haben, stört offenbar nicht, solange der Umsatz stimmt.
Doch der Umsatz stimmt schon lange nicht mehr. Ob das nicht zu einem wesentlichen Teil am steigenden Unwillen liegt, zu gesunder Kost ungewollt ungesunden Rauch schlucken zu müssen? Nichtraucher verkörpern schließlich den weit überwiegenden Teil der potenziellen Gaststättenbesucher. Viele nichtraucherfreundlich handelnde Gastwirte wissen aus eigener Erfahrung: Rauchfreie Angebote werden stärker nachgefragt als solche, bei denen Raucher freie Hand haben.
Für gute Gastronomen sollte es Ehrensache sein, vor allem Nichtraucher zu umwerben. Denn die wissen ihre Kochkünste am besten zu schätzen. Ein Gourmet muss feine Geschmacksnuancen wahrnehmen und unterscheiden können. Tabakrauch beeinträchtigt das Riechen und Schmecken. Nur der Nichtraucher hat das volle, ungetrübte Geschmackserlebnis, sofern es nicht von fremden Tabakrauchschwaden beeinträchtigt wird. Beim Raucher sind Geruchs- und Geschmackssinn dauerhaft gestört.
Diesen wissenschaftlich belegten Erkenntnissen zum Trotz werden aber mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder Raucher zum Gourmet des Jahres gewählt. Zufall oder Absicht? Wer hat hier wohl seine Finger im Spiel? Im Jahre 2003 traf es die Schauspielerin Iris Berben. Die Fernsehkameras fingen die frisch gekürte Gourmet-Prinzessin just im recht Moment ein: Genüsslich führte sie beim Festbankett eine Zigarette zum Munde. Die Botschaft soll heißen: Essen - Trinken - Rauchen: Auf diesen Dreiklang schwört der wahre Genießer. Die Tabaklobby krallt sich in das Gourmet-Image ein und nährt die Überzeugung, ein vollkommener Gourmet-Tempel müsse auf diesen drei Beinen stehen, um nicht zu kippen.
Es liegt nun an uns, dieses höchst fragwürdige Dreieck durch eine überzeugendere Botschaft an die Gastronomie zu entkräften. Moralische Appelle von genervten Nichtrauchern versteht der Gastwirt nicht. Er denkt und handelt wirtschaftlich. Wer mir Umsatz bringt, ist mir willkommen!
Wir Nichtraucher sollten durch gezielte Nachfrage die Gastronomen auf uns aufmerksam machen. Es muss sich herumsprechen: Nichtraucherfreundlichkeit bringt Gewinn - auch und vor allem dem Gastwirt.
Wenn die Tabaklobby ihre Vision von einer vollkommenen Gastronomie in der Dreisamkeit von Essen - Trinken - Rauchen sieht, so sollten wir dem ein anderes, besseres, goldenes Dreieck entgegensetzen. Unsere Vision von niveauvoller Gastronomie heißt: gepflegt - sauber - rauchfrei. Kein Rauchverbot auf Biegen und Brechen, sondern ein Paket von Qualitätskriterien, wobei das "Rauchfrei" als ein Aspekt einer modernen Auffassung von Gaststättenhygiene ins Gespräch gebracht werden sollte. Nur im Verbund mit Niveau, Sauberkeit und Hygiene macht die Forderung nach rauchfreier Gastronomie auch Sinn. Es wäre eine Überlegung wert, das goldene Dreieck als Gütesiegel für in unserem Sinne vorbildliche Gastronomiebetriebe auszuloben.
Wie gut sich gepflegte Gastronomie in rauchfreiem Ambiente präsentieren kann, davon können sich die Teilnehmer an der nächsten NID-Mitgliederversammlung im Nichtraucherhotel PRIVAT in Dresden überzeugen.
Es sind auch Kompromisse möglich, um Raucher wie Nichtraucher gleichermaßen zufrieden zu stellen. Davon können sich Dresden-Besucher im vornehmen Grand Café im Coselpalais an der wieder erstehenden Frauenkirche ein Bild machen. Das Haus verfügt über einen großen abgetrennten Nichtraucherbereich, der übrigens besser besucht ist als der Raucherbereich. Sicher gibt es noch eine ganze Reihe solcher Beispiele.
Sie alle zeigen: Nichtraucherfreundliche Gastronomie setzt sich durch, weil die Nachfrage nach ihr ständig wächst. Helfen wir diesem Prozess nach, indem wir ganz gezielt gepflegte, saubere und rauchfreie Gaststätten wählen und empfehlen. Verbreiten wir die Vision von wahrer Wohlfühl-Gastronomie!
Dr. Wolfgang Schwarz
Nichtraucher-Pension Ulrich, 01239 Dresden, Kauschaer Str. 37, 0351/4706146, Angebot: H
Seepark Kurhotel, 16348 Wandlitz, Kirchstr. 10, 033397/750, Angebot: H
Haus Tango, 23683 Scharbeutz, Lindenallee 20, 04503/72996, Angebot: W
Ferienhaus Birgit Andresen, 25917 Sprakebüll, Hauptstr. 32, 04662/2258, Angebot: HW
Nichtraucher-Pension Janssen, 26725 Emden, Martin-Faber-Str. 1, 04921/32977, Angebot: H
Café-Pension Hertha, 26757 Borkum, Greune-Stee-Weg 43, 04922/2677, Angebot: H
Haus Marianne Langwost, 29392 Wesendorf, Demoorweg 9, 05376/890775, Angebot: HW
Haus Villa Hügel, 54587 Birgel/Eifel, Hardtweg 17, 06597/960333, Angebot: H
Pension Sondermann, 57462 Olpe-Rhode, Caspar-Klein-Weg 3, 02761/61846, Angebot: HW
Café-Rest. Denne, 65399 Kiedrich, Oberstr. 22, 06123/4979, Angebot: P20-36
Bistro im Fitness-Center Rhein-Main, 65428 Rüsselsheim, Pommernstr. 4 a, 06142/13466, Angebot: H
Pizzeria Eis Dolomiti, 65510 Idstein-Wörsdorf, Wallbacher Str. 5, 06126/53561, Angebot: H
Weinstube-Café Schlossblick, 67434 Neustadt-Diedesfeld, Weinstr. 605, 06321/86010, Angebot: H
Benner's Hotel am Park, 78073 Bad Dürrheim, 07726/65900, Angebot: H
Haus Lucia, 78141 Schönwald, Schubertstr. 38, 0711/748604, Angebot: H
Pension Haus am Wald, 79736 Rickenbach-Egg, Jurablick 4, 07761/92430, Angebot: H
Ferienwohnung Südschwarzwald, 79868 Feldberg, Haslachstr. 35, 07033/43271, Angebot: W
Haus Kuntze-Fechner, 83707 Bad Wiessee, Rupertiweg 6, 08022/83666, Angebot: HW
Ferienwohnung Lorke, 87534 Oberstaufen, Mühlhalde 6, 08386/960391, Angebot: W
Gesundheitshof Taubinger Hof, 94107 Untergriesbach, Taubing 12, 08593/1211, Angebot: HW
Nichtraucher-Gästehaus Iris, 94249 Bodenmais, Bergmeister-Stölzl-Str. 3, 09924/1843, Angebot: H
Öhrlein's Hof, 95336 Rothwind, Eichberger Str. 9, 09229/7197, Angebot: W
Weinstube Schurk Markelsheim, 97980 Bad Mergentheim, Hauptstr. 57, 07931/2132, Angebot: R
Landferienhaus Arche mit Café-Pension, 98667 Langenbach, Am Berg 10, 03687470404, Angebot: H
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Erläuterungen des Angebots: |
H Rauchfreies Haus R Rauchfreier Speiseraum W Rauchfreie Ferienwohnung P20-36 Rauchfreie Zone (20 von 36 Plätzen sind rauchfrei) |
Ferienwohnung Pelka, A-1160 Wien, Seitenberggasse 53-63, 1/9233632, HW
Annenheim-Appartements, A-9762 Weissensee/Kärnten, Oberdorf 26, 4713/2528, HW
Hotel Alpstein garni, A-6708 Brand/Vorarlberg, Haus 122, 5559/256, Angebot: H
Holz-Appartementhaus Heimat, A-8972 Ramsau, Kulm 129, 3687/81188, Angebot: HW
Biohotel Alpenrose, A-9872 Obermillstatt, Obermillstatt, 4766/2500, Angebot: H
Schweiz 0041...
Hotel Stutz, CH-3925 Grächen, Schmidji 463, 27/9563657, Angebot: H
Nichtraucher-Rest. Sternen,
CH-8574 Lengwil, Bahnhofstr. 1,
71/6882110, Angebot: H
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Die rauchfreien Hagrainer Stuben in 83700 Rottach-Egern am Tegernsee, Wolfsgrubstr. 6, ( 08022 2999, kennzeichnen auch die Plätze im Freien mit einem Rauchverbot. Schließlich zieht der stinkende Tabakqualm nicht einfach nach oben ab, sondern je nach Windrichtung häufig genau dorthin, wo er unerwünscht ist. |
Telefonische Umfrage bei SpeiserestaurantsJeder hätte heute die Möglichkeit, in einer Gaststätte rauchfrei zu
speisen, es bräuchte kein Rauchverbot. – So reagierten die Gaststättenverbände
und einige naseweise Landes- und Bundespolitiker hauptsächlich der
zweiten Garde auf die Forderung nach einem Nichtraucherschutz in der
Gastronomie. Doch keiner von ihnen konnte auf Nachfrage einen Beweis für
seine Behauptung liefern. Das einzige Verzeichnis nichtraucherfreundlicher
Gastronomiebetriebe stammt von der NID. Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit will deshalb mit Unterstützung der NID durch telefonische Befragung von 1000 nach dem Zufallsprinzip ausgesuchten Speiserestaurants die wirkliche Zahl der Betriebe ermitteln, die rauchfreie Bereiche anbieten. Für diese Umfrage sucht er Personen, die bereit sind, für 1 € je Anruf Speiserestaurants zu befragen und die Ergebnisse auf einem Umfrageblatt festzuhalten. Interessenten melden sich unter Tel/Fax 089 3162525 und wiebel@globalink.org |
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Nichtraucherhotel DIEKSEEHÖH Komfort-Ferien-Appartments, -Suiten-
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Schweiz" Selten
findet man als Nichtraucher passende Urlaubsangebote. Anders in Malente, wo endlich auch Sie als "Nichtraucher" im
Hotel DIEKSEEHÖH zu Ihrem Recht kommen. In unserem reizvollen,
direkt am See gelegenen Nichtraucherhotel kann man ungestört die
wertvollsten Tage des Jahres genießen, ohne von lästigem Qualm behelligt
zu werden. Zudem ist das Grundstück wasseraderfrei, bietet komfortable
Ausstattung eines 3-Sterne-Hauses sowie eine große Terrasse mit direktem
Blick auf den See. Wenn Sie Ihr Frühstück in Ihrem Zimmer genießen
wollen, ist das auch ohne zusätzliche Kosten möglich. Sommerpreise:
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Jörg und Anne Schlusnus, Diekseepromenade 17, 23714 Bad Malente |
NIM-Mitglied Alfred Steyrer übersetzte die englische Zusammenfassung des Ergebnisses der EU-Gastronomie-Umfrage im Herbst 2002.
Unter Bar- und Restaurantbesitzern in fünf europäischen Ländern wurde eine Umfrage zum Schutz vor Tabakrauch in der Atemluft durchgeführt, mit dem Zweck,
In drei Ländern (Belgien, Finnland und Frankreich) gibt es bereits ein Gesetz,
welches das Rauchen in Bars und Restaurants einschränkt. In den anderen beiden
Ländern (Deutschland und Spanien) gibt es keines.
Die gesamte Stichprobe umfasste 1754 Einzelpersonen (Eigentümer, Pächter oder
Beschäftigte im Gaststättengewerbe): 201 in Spanien und ungefähr 400 in jedem
der anderen vier Länder.
Die Stichprobe war gegliedert entsprechend ihrer Schutzmaßnahmen in:
Betriebe mit Schutzmaßnahmen wurden ebenfalls unterteilt in:
Für alle fünf Länder gelten folgende Ergebnisse:
1. Nach Aussage der Befragten gibt es keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen, keine Einkommensverluste, die sich aus Schutzmaßnahmen gegen Tabakrauch in der Atemluft ergeben.
2. Ein großer Teil (73 %) der Befragten sehen Vorteile darin, einen rauchfreien Bereich zu haben. Die am häufigsten genannten Argumente sind:
Das gilt sowohl für die Befragten in Betrieben mit Schutzmaßnahmen, als auch für die Betriebe ohne Schutzmaßnahmen. Von den letzteren sehen 54 % Vorteile in sauberer Luft oder einem Nichtraucherbereich.
3. Die Art des Betriebes hat keinen Einfluss auf die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Nichtraucherschutzmaßnahmen: in jeder Art Betrieb hat es keine als negativ erkannten Auswirkungen gegeben.
4. Wenn es keinen rauchfreien Bereich gibt, sind die meistgenannten Gründe bauliche Beschränkungen oder mangelnde Nachfrage von Kunden. Kostenbelastungen wurden selten als bedeutend angegeben.
5. Eine große Mehrheit der Befragten (78 %) weiß, dass Tabakrauch in der Atemluft das Lungenkrebsrisiko erhöht. Aber nur 41 % wissen, dass sich dadurch auch das Risiko eines Schlaganfalls oder Herzanfalls erhöht.
6. In den Betrieben mit Nichtraucherbereich geben die Befragten mehrheitlich an, dass die Beschäftigten die Schutzmaßnahme befürworten.
7. Jeder sechste Befragte berichtet, dass er innerhalb der letzten sechs Monate Beschwerden von Gästen wegen Tabakrauch erhalten hat.
8. In jedem Land ist der Anteil der regelmäßigen Raucher (mindestens eine Zigarette pro Tag) unter den Befragten höher als in der Gesamtbevölkerung.
9. Wenn ein Gast in einem Nichtraucherbereich raucht, fordert ihn das Personal angeblich in den meisten Fällen auf, damit aufzuhören.
10. Nach Aussage der Befragten ist der rauchfreie Bereich in jedem fünften Betrieb nicht in adäquater Weise gegen Rauch geschützt oder er liegt dort, wo die schlechten Plätze sind.
1. In Finnland ist die Existenz des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher mehr Befragten bekannt als in Frankreich oder Belgien (98 % zu 76 % bzw. 73 %). Die Kenntnisse über den Inhalt des Gesetzes sind in Finnland ebenfalls besser als in den anderen beiden Ländern.
2. Die Befrager konnten Betriebe ohne Schutzmaßnahmen gegen Tabakrauch in der
Atemluft in Belgien und Frankreich leicht finden. Im Gegensatz dazu waren solche
Betriebe in Finnland sehr selten.
3. 42 % (Frankreich) bis 90 % (Spanien) jener Befragten, die in einem Betrieb
mit einem Nichtraucherbereich arbeiten, glauben, dass die Beschäftigten des
Betriebes für die Beschränkung des Rauchens sind. Weiterhin glauben 15 %
(Finnland) bis 41 % (Belgien) der Befragten, dass es den Beschäftigten
gleichgültig ist. Nur 2 % (Deutschland)
bis 6 % glauben, dass die Beschäftigten dagegen sind.
4. Die Befragten aus Betrieben mit Nichtraucherschutzmaßnahmen sehen mehr Vorteile in sauberer Luft und/oder einem Nichtraucherbereich; sie wissen mehr über die Gesetzeslage und mehr über die Auswirkungen des Passivrauchens.
5. In Betrieben mit Nichtraucherbereich sind die Nichtraucher in der Mehrheit (53 %), aber in den anderen Betrieben bilden sie nur 40 %, wenn es ein Luftreinigungssystem gibt, und 43 % wenn es keinen Schutz gegen Tabakrauch in der Atemluft gibt. Dieser Unterschied wurde sowohl von Eignern als auch von Pächtern und von Beschäftigten gesehen.
6. Das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens ist besser in Finnland und in Belgien als in den anderen drei Ländern, die Frauen wissen mehr darüber als die Männer, und Beschäftigte in Betrieben mit Schutzmaßnahmen wissen ebenfalls mehr darüber als die in den Betrieben ohne Schutzmaßnahmen.
7. Die Ausschilderung der Raucher- und Nichtraucherbereiche ist nicht immer deutlich. Entsprechende Schilder sind nicht deutlich in 18 % der Betriebe mit Nichtraucherbereich in Frankreich, 19 % in Deutschland, 36 % in Belgien, 37 % in Spanien und 59 % in Finnland. Der Grund für die scheinbar hohe Ausfallsrate in Finnland ist, dass viele Betriebe vollständig Nichtraucherbetriebe sind und daher keine Ausschilderung erfolgt. Finnland unterscheidet sich von den anderen Ländern auch dadurch, dass die Deutlichkeit der Ausschilderung signifikant von der Größe des Betriebes abhängt: je größer der Betrieb, desto deutlicher die Ausschilderung.
8. Nach Aussage der Befragten liegt der Nichtraucherbereich in 20 % der Betriebe ungünstig (von 14 % in Finnland bis 26 % in Frankreich). Das ist großteils auf das Fehlen eines Schutzes des Nichtraucherbereiches gegen Rauch zurückzuführen (45 %).
9. Es gibt auch Unterschiede zwischen Betrieben, wo getrunken oder schnell
gegessen wird, und solchen, wo entspannt gegessen wird. Die Befragten aus
Betrieben, wo hauptsächlich getrunken wird, sehen weniger Vorteile in sauberer
Luft und/oder einem Nichtraucherbereich und sie sind öfter selbst Raucher. Die
Befragten aus Betrieben, wo schnell gegessen wird, erhalten weniger Beschwerden
von ihren Gästen.
Rauchfreie Appartements in einem Ferienhaus nur für Frauen, die sich
allergenfrei erholen wollen, gibt es im Nationalpark Wattenmeer an der Nordsee.
Nähere Infos: ( 07478 8275 und www.frauen-ferienhaus.de.
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben: Erfreuliches und
Unerfreuliches. Letztere Erfahrung musste NID-Mitglied Irmtraud Lorenz-Mai
machen, als sie mit ihrer Schulklasse München besuchte. Zuvor hatte sie sich
noch erkundigt, ob die Unterkunft, das Kolpinghaus St. Theresia München in der
Hanebergstr. 8, rauchfrei sei. Der Vorsitzende des gleichnamigen Vereins, Alfons
Engkofer, bejahte dies. Im Restaurant war auch ein Hinweisschild angebracht:
"... dass das Rauchen im Restaurant und im Bereich der Essensausgabe nicht
gestattet ist". Doch es gab zur Genüge Gäste, die munter drauflos
rauchten. Ein lautstarker Protest gegen das Gequalme wurde mit absolutem
Unverständnis vonseiten der Raucher quittiert.
Am nächsten Morgen sorgte Irmtraud Lorenz-Mai erst einmal dafür, dass ihre
Gruppe einen anderen Raum zum Frühstück zugewiesen bekam. Außerdem beschwerte
sie sich bei einer Mitarbeiterin über den vertragswidrigen Zustand. Zwar hingen
am Abend mehrere zusätzliche Hinweise auf das Rauchverbot im Restaurant aus.
Doch sie hatten keinen Einfluss auf das Rauchen der Gäste. Kein Mitarbeiter
fand sich bereit, die Raucher auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Fazit: Irmtraud
Lorenz-Mai wird nie mehr das Kolpinghaus St. Theresia als Unterkunft in München
wählen - und natürlich auch nicht weiterempfehlen, sondern davor warnen.
Alfons Engkofer ließ sich übrigens an keinem der Tage blicken.
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Hin und wieder berichten Zeitungen darüber, dass die eine oder andere Schule zur rauchfreien Zone erklärt wurde - für Schüler und Lehrkräfte. Beispiele im Jahr 2003: Christianeum-Gymnasium in Hamburg, Herschel-Gymnasium in Hannover, Herkenrath-Gymnasium in Köln. Sicher gibt es noch weitere Schulen in anderen Teilen Deutschlands, die sich gegen den blauen Dunst auf dem Schulgelände wenden. Doch an den meisten Schulen ändert sich nichts.
Angesichts der zunehmenden Zahl von rauchenden Kindern und Jugendlichen
müssten doch eigentlich die Schulen ein Zeichen gegen das Rauchen setzen. Doch
nichts dergleichen geschieht. Die Antwort des Schleswig-Holsteinischen Bildungsministeriums vom
12. Februar 2003 sei hier stellvertretend für die der Bildungsministerien
anderer Bundesländer zitiert: "Ein schlichtes Rauchverbot wendet sich fast
ausschließlich gegen die Symptome, nicht aber gegen die Ursachen. Es handelt
sich um ein vielschichtiges Problemfeld, dem man durch ministerielle Verordnung
eines allgemeinen Rauchverbots in keiner Weise gerecht wird. Es gilt vielmehr,
durch Aufklärung Bewusstseinsänderungen zu bewirken, die Schülerinnen und
Schüler, Lehrkräfte und möglichst auch Eltern aus Überzeugung
Nichtraucherinnen und Nichtraucher bleiben oder werden lassen."
Tatsache ist nicht nur, dass ein erheblicher Teil der Kinder und Jugendlichen
schon mit zehn, elf und zwölf Jahren die ersten Zigarette geraucht hat, sondern
dass viele in den folgenden Jahren nikotinsüchtig geworden sind. Spätestens
nach zwei Unterrichtsstunden brauchen sie ihre Droge, ohne die sie sich nicht
konzentrieren können, ohne die sie zum Unruheherd in der Klasse werden u.a.m.
Tatsache ist auch, dass ein erheblicher Teil der Lehrkräfte raucht. Mit unter 30 Prozent liegt der Anteil rauchender Lehrkräfte zwar deutlich unter den Quoten bei den meisten anderen Berufsgruppen - aber immerhin. Einer unter Stress stehenden Lehrkraft die Nikotinzufuhr mittels Zigarette im Schulgelände zu untersagen, bedarf eines überlegten Vorgehens, bei dem die relevanten Faktoren (Termin, Unterstützung, Sanktion usw.) aufeinander abgestimmt sind.
Tatsache ist ferner, dass den Kindern und Jugendlichen tagtäglich vorgeführt wird, dass Rauchen zu den gesellschaftlich akzeptierten Verhaltensweisen gehört. Keine Fahrt zur Schule, ohne dass sie rauchenden Gleichaltrigen und Erwachsenen begegnen. Kaum eine Zeitschrift, die ohne Tabakwerbung erscheint. Von jeder zweiten oder dritten Plakatwand lächeln ihnen genüsslich rauchende Gestalten entgegen. Rauchen ist in fast jeder Gaststätte und an vielen anderen öffentlichen Orten erlaubt. In Fernsehserien und Spielfilmen und in etlichen anderen Sendungen, z.B. Autorennen, wird Rauchen als nachahmenswert dargestellt. Zigarettenautomaten befinden sich an jeder Straßenecke.
Diese realen Verhältnisse lassen erahnen, dass die Forderung nach einer rauchfreien Schule leicht gestellt ist, ihrer Verwirklichung jedoch eine ganze Reihe von Schwierigkeiten gegenüberstehen, die erst überwunden werden müssen.
Es ist offensichtlich, dass eine rauchfreie Schule leichter durchzusetzen ist, je weniger Schüler rauchen. Also ist es sinnvoll, Maßnahmen zu ergreifen, die den Raucheranteil unter den Kindern und Jugendlichen mindern. Dazu gibt es bereits eine ganze Reihe von Vorschlägen, hier einige davon:
Am wichtigsten ist es, den Zugang zu Tabakwaren zu beschränken. Dazu gehören vor allem die Abschaffung der Zigarettenautomaten und ein Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen an Minderjährige. Der Zugangsbeschränkung dient auch eine starke Erhöhung der Tabaksteuer, die die Zigaretten für einen großen Teil der Kinder und Jugendlichen unerschwinglich macht.
Ebenfalls sehr wichtig ist es, die Tabakwerbung zu verbieten, damit das
Relativ-Argument "Wenn Rauchen wirklich so schädlich wäre, hätte der
Gesetzgeber die Tabakwerbung doch schon längst ganz verboten" endlich
keine Basis mehr hat. Die Fernsehsender müssen verpflichtet werden, in ihren
Fernsehserien und Spielfilmen entweder keine Rauchszenen mehr zu zeigen oder
Rauchszenen nur in dramaturgisch unbedingt notwendigen Situationen zu zeigen.
Diese dürfen das Rauchen nicht positiv darstellen und sind einem
Kontrollgremium vorzulegen.
In Speiserestaurants ist mindestens die Hälfte der Sitzplätze rauchfrei zu
halten, damit der bisherige Eindruck, überall werde geraucht, zugunsten des
Eindrucks, Rauchen wird immer mehr beschränkt, verschwindet. Veranstaltungen
mit Minderjährigen sind grundsätzlich rauchfrei zu halten.
Konrad E. Grunwald
Jugendliche, die in Film und Fernsehen häufig mit Raucherszenen konfrontiert werden, zeigen ein erhöhtes Risiko, ebenfalls mit dem Rauchen zu beginnen. So lauten die bisherigen Ergebnisse einiger so genannter Querschnittsstudien.
Die Wissenschaftler um Madeline Dalton untersuchten die Wirkung von Filmszenen, in denen geraucht wird, auf das Verhalten von 3.547 Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren. Alle hatten in einer vorhergehenden Befragung im Jahr 1999 angegeben, noch nie geraucht zu haben. Um die Auswirkungen auf das spätere Raucherverhalten zu ermitteln, bekamen die Testpersonen eine Liste mit 50 ungezielt ausgesuchten populären Filmen vorgelegt, die Raucherszenen enthielten.
Anhand der Angaben der Jugendlichen zu den gesehenen Filmen wurde die Anzahl der Raucherszenen bestimmt, denen jeder Befragte ausgesetzt gewesen war. 13 bis 26 Monate später konnten 2.603 der Studienteilnehmer telefonisch zu ihrem Tabakkonsum befragt werden. Circa zehn Prozent (249) der Jugendlichen hatten inzwischen mit dem Rauchen begonnen. In der Gruppe der Jugendlichen, in der die Anzahl der gesehenen Raucherszenen am höchsten war, hatten 17 Prozent (107) mit dem Rauchen angefangen.
Demgegenüber zählten in der Gruppe, in der die Anzahl der angeschauten Raucherszenen am niedrigsten war, nur drei Prozent zu den Rauchern. Das Risiko, mit dem Tabakkonsum zu beginnen, war bei den Teilnehmern der Gruppe mit einer hohen Anzahl an gesehenen Raucherszenen fast um das 2,7fache erhöht, verglichen mit den Jugendlichen, die am wenigsten solchen Filmszenen ausgesetzt waren.
Der Effekt war zudem bei Jugendlichen, deren Elternteile beide Nichtraucher waren, größer, als bei denen mit einem rauchenden Elternteil. Madeline Dalton und ihre Forscherkollegen führen in dieser Gruppe bei mehr als 50 Prozent das Rauchen auf das Ansehen von Raucherszenen in Filmen zurück.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Filmszenen, in denen geraucht wird, Jugendliche animieren können, ebenfalls mit dem Rauchen zu beginnen.
Deutsches Ärzteblatt, 19.9.03

Ist eine Online-Raucherentwöhnung überhaupt möglich? Zweifel sind berechtigt. Aber es kommt wohl auch hier auf das "wie" an. Denn die Internetseite www.rauchfrei-online.de feierte im August 2003 ihren ersten Geburtstag mit einer Gratulation an die ersten frisch gebackenen NichtraucherInnen.
Fast 500 Teilnehmer arbeiten derzeit an ihrem Online-Entwöhnungsprojekt und die allermeisten sind noch immer clean. Rauchfrei-online ist eine Kombination aus einer zeitgesteuerten Verhaltenstherapie und einer Selbsthilfegruppe. Die Teilnahme ist völlig kostenlos, werbefrei und kein Geschäftsmodell.
Im Gegensatz zu vielen Entwöhnungsmethoden werden die Teilnehmer nicht nur zum Aufhören motiviert, sondern auch nach dem berühmten Tag X noch ein Jahr lang betreut. Jeder wird ständig vom Online-Projekt begleitet, vor allem jedoch von den vielen anderen Nicht-mehr-Rauchern. Alle im Internet möglichen Kommunikationsformen werden angeboten und auch reichlich genutzt. Das sind öffentliche Tagebücher, Visitenkarten und E-Mails sowie das Forum und natürlich der Chat.
Man kennt (und trifft) sich, es entstehen wie von selbst Gruppen und Freundschaften. Diese üben nicht nur Druck aus, sie fangen fast jeden Rückfälligen verständnisvoll auf ("Ich weiß, wie du dich jetzt fühlst ..."). Wer einmal hier mitgemacht hat, kann nie wieder wie früher einfach weiterrauchen. Auch etliche Abbrecher kommen wieder. Das macht vermutlich den enormen Erfolg aus. Die Erfolgsraten können mit den besten Entziehungsmethoden konkurrieren. Die aktuellen Zahlen sind ständig zu sehen unter www.rauchfrei-online.de > Infos > Statistik.
Das Online-Projekt besteht vor allem aus einer frei wählbaren Vorbereitungszeit zwischen einer und vier Wochen. Täglich sieht der Teilnehmer neue Aufgaben, die abzuarbeiten sind. Er analysiert die Gründe, warum er raucht, warum er aufhören will, bereitet sich auf die Ausstiegsprobleme vor und erarbeitet sich eine Vision vom zukünftigen rauchfreien Leben. Gleichzeitig bekommt er alle im Internet möglichen Hilfen, Tipps und Tricks zur rechten Zeit angeboten.
Sie können sich gerne als Gast ausführlich umschauen. Loggen Sie sich auf der Startseite mit Nickname GAST1 und Passwort H3AGR. Bitte verändern Sie nichts.
Wenn Sie darüber berichten möchten, finden Sie noch mehr unter Service > Presse. Dort gibt es auch eine kurze Präsentation. Oder Sie sprechen mich direkt an.
Dietmar Elsner,
Autor und Betreiber ![]()
Du kaufst ein Produkt, das gemacht wurde, um dich abhängig zu machen. Du kaufst ein Produkt von einer Industrie, die dich manipuliert. Du kaufst ein Produkt von einer unethischen Industrie. Du kaufst ein Produkt von einer zynischen Industrie. ANNE HAFSTAD -anne.hafstad@aftenposten.no
Starkes Wort. Es ist eine Botschaft in Reklamefilmen, die in den nächsten Wochen über die norwegischen TV-Schirme und Kinoleinwände laufen soll. Absender dieser Kampagne, die gestern lanciert wurde, sind das Sozial- und Gesundheitsministerium und der Gesundheitsminister Dagfinn Høybråten.
"Wir haben uns ein starkes Ziel gesetzt. 80 Prozent der Bevölkerung soll rauchfrei werden. Diese Kampagne ist der nächste Schritt nach einer im Frühjahr sehr geglückten Kampagne über die Schadensauswirkungen des Tabaks", sagte Gesundheitsminister Dagfinn Høybråten.
Während die vorige Kampagne, die die enormen Schädigungen des Tabakrauchens demonstrierte, auf des Rauchers eigene Verantwortung für seine Gesundheit abzielte, ist es jetzt die mächtige Tabakindustrie, die die Schuld dafür erhält, dass einer von vier Norwegern nikotinabhängig ist.
Den starken Behauptungen der Industrie zum Trotz, befürchtet der Gesundheitsminister keine eventuellen Reaktionen oder Prozesse der finanziell starken Tabakindustrie. Sollte es dazu kommen, sehe er dem mit Erwartung und Freude entgegen. Die Hauptintension dieser Kampagne ist, die Wirklichkeit aufzuzeigen, so dass das Volk selbst nachdenkt, sagt Høybråten.
In den kleinen Reklamefilmen werden auch Bilder von den internen Treffen der Industrie und den Prozessen in den USA gezeigt. Es wird dokumentiert, welch zynisch klares Ziel die Industrie hat: die jungen Menschen so früh wie möglich einzufangen und sie dort festzuhalten. "Wir suchen die Jungen, die Dummen, die Armen und die Schwachen", heißt es von der Tabakindustrie.
Der Präsident der norwegischen Ärztevereinigung meint, dass die Kampagne
gut ist und verspricht, dass die Ärzte allen helfen werden, die jetzt mit dem
Rauchen aufhören wollen. Auch die Schülerorganisationen in den weiterbildenden
Schulen hießen die Kampagne auf der gestrigen Pressekonferenz willkommen.
www.aftenposten.no, 25.10.03
Übersetzt von Hans-Joachim Möller
| Während der norwegische Gesundheitsminister einen klaren Trennstrich zwischen den Interessen seines Ministeriums und der Tabakindustrie zieht, lässt sich unsere Gesundheitsministerin wirkungslose Anti-Rauch-Kampagnen von der Tabakindustrie bezahlen. |
Rauchen in Restaurants ist in Südafrika schon seit dem Jahr 2000 verboten. Jetzt hat das Parlament die Sanktionen verschärft, die bei Verstößen fällig werden. Statt 200 Rand (25 €) muss künftig das Zehnfache bezahlen, wer als Gastwirt seine Gäste weiter qualmen lässt. Unverbesserliche Wiederholungstäter werden mit 100.000 Rand (125.000 €) zur Kasse gebeten. Dagegen sind die Strafen für die Raucher selbst mit 1.000 Rand (125 Euro) noch relativ glimpflich. Geraucht werden darf weiterhin im Freien.
Stuttgarter Nachrichten, 4.11.03
Seit August - mit einer Übergangsfrist von etwa zwei Monaten - müssen die Schweizer Raucher tiefer in die Tasche greifen. Statt 4,90 (3,16 €) kostet die gewöhnliche Zigarettenpackung nun 5,20 Franken (3,36 €). Von den 30 Rappen fließen 2,6 Rappen (ca. 2 Cent) in einen Präventionsfonds.
Süddeutsche Zeitung, 2.8.03
Die 3. World Assembly on Tobacco Counters Health findet vom 7. bis 11. März
2003 in Neu Delhi statt. Sie widmet sich drei Themenkomplexen: den wirklichen
Kosten des Rauchens, den Faktoren, die entscheidend für die Vorbeugung gegen
das Rauchen sind, und den Attacken der Tabakindustrie.
www.watch-2000.org
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Leserbrief in Die Welt vom 23.10.03: Statt
einer "Kopfnote 2+" gebührt Helmut Schmidt nach meiner
Auffassung eine glatte 6 (völlig ungenügend). Die Aussage von ihm
"Ich rauche überall und im Thalia-Theater mit spezieller
feuerpolizeilicher Erlaubnis" zeugt von einer ungeheuren Ignoranz und
Rücksichtslosigkeit gegen nichtrauchende Mitmenschen. Und von einer
Vorbildfunktion hat Helmut Schmidt wohl ebenso wenig gehört, wie fast
alle heutigen Politiker und eben auch Sie (nik) mit der Bewertung
2+. Für solche Menschen sollte der Zigarettenpreis verhundertfacht
werden. |
Jesus und der RaucherNeulich wurde ich gefragt: Kein' Hinweis gibt’s in
heil'gen Schriften, Doch kennen wir die Art des
Herrn: "Steh auf, mein Sohn,
und reck' die Glieder, |

Der ehemalige Chefwissenschaftler Jeffrey Wigand von Brown & Willliamson stand den drei Berliner Schulklassen, die zuvor auf Einladung des Forums Rauchfrei in Berlin den Film "The Insider" gesehen hatten, Rede und Antwort. Seine Aussagen als Kronzeuge über die Verwendung Sucht fördernder Zusatzstoffe kosteten die US-Tabakkonzerne viele Milliarden Dollar Schadenersatz.
Die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem niederbayerischen Pocking ließ sich von den regionalen Tabakwarenhändlern nicht dazu bewegen, etwas von ihren Vorstellungen über die notwendigen Maßnahmen zur Verminderung des Tabakkonsums zurückzunehmen. Besonders empörend empfanden es die Händler absolut gesundheitsschädlicher Produkte, dass die Abgeordnete die Abschaffung der Zigarettenautomaten fordert. Ohne diese Automaten müssten sie auf jenen Teil der Einnahmen verzichten, die sie mit dem Verkauf von Glimmstängelpackungen an Kinder und Jugendliche erzielen. Wie die NID steht Gerlinde Kaupa dem Chipkartensystem, das spätestens 2007 flächendeckend eingeführt sein muss, skeptisch gegenüber. Ihr gesamtes Programm zur Tabakkontrolle ist im Internet unter www.gerlinde-kaupa.de nachzulesen.
Terminkalender14. Februar
2004 3./4.
April 2003 und Informationsaustausch
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