Nichtraucher-Info Nr. 63 - III/06

Inhalt

Politik

Gastronomie

Arbeitplatz

Recht

Skandalöses

Erfolgsmeldungen

Gedanken

 

Mitgliederversammlung

Wissenschaft

International

Statistik

Medien

Personen

Tabakindustrie

Vermischtes

Terminkalender

Impressum

Niederlage für Verleger, Werbebranche und Tabakindustrie
EU-Generalanwalt bestätigt: Tabakwerbeverbot rechtmäßig

Die Klage der Bundesregierungen unter Helmut Kohl und Gerhard Schröder gegen die EU-Richtlinie 98/43/EG vom 6. Juli 1998 über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen war noch erfolgreich. Der damalige Generalanwalt Nial Fennelly argumentierte, dass diese Richtlinie nicht die Harmonisierung nationaler Bestimmungen zum Ziel habe, sondern europaweite Verbote beinhalte. Die EU habe jedoch keine Kompetenz zur Regelung der Gesundheitsbelange der Mitgliedstaaten. Der EU-Gerichtshof (EuGH) schloss sich in seinem Urteil vom 5. Oktober 2000 dieser Begründung an.

Daraufhin nahm die EU-Kommission die kritisierten Teile – das Tabakwerbeverbot in Medien, deren Wirkung nicht grenzüberschreitend ist, z.B. Kino- und Plakatwerbung – heraus. Doch auch gegen die neue EU-Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 klagten die Bundesregierungen unter Gerhard Schröder und Angela Merkel. Der EU-Generalanwalt Philippe Léger empfiehlt in seinem Schlussantrag vom 13. Juni 2006 dem EuGH, die Klage Deutschlands abzuweisen. In der Regel hält sich das Gericht an die Empfehlung des Generalanwalts.

Damit sind die Tage der Tabakwerbung und des Sponsorings von Tabakerzeugnissen gezählt. Es würde nämlich völlig unverständlich sein, wenn die Tabakwerbung in Kinos, auf Plakatwänden, Litfasssäulen und Häuserwänden erlaubt bliebe. Dem Informationsrecht des Verbrauchers wird völlig genüge getan, wenn für die gesundheitsschädlichen Produkte ausschließlich in reinen Tabakläden geworben werden darf. Alle anderen Einzelhandelsgeschäfte müssen frei von Tabakwerbung bleiben. Darüber hinaus müssen langfristig auch die öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten verschwinden, weil sie, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bereits am 3. Juni 1986 unter Aktenzeichen 11 A 1091/84 festgestellt hat, Werbeanlagen sind.

Mit der Entscheidung des EuGH ist im Herbst 2006 zu rechnen. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hat jedoch schon angekündigt, die EU-Tabakrichtlinie nun zügig umzusetzen.

Damit endet eine acht Jahre währende Periode, in der die Politik zur Geisel nicht so sehr der Tabakindustrie, sondern der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und der Werbebranche geworden ist. Auf letztere beiden ist es vor allem zurückzuführen, dass gesundheitspolitisch notwendige Entscheidungen jahrelang blockiert wurden. Es gab mehr oder weniger deutlich formulierte Drohungen, gegen jede Regierung zu agieren und zu hetzen, die es wagt, die Einnahmen der Zeitungen und Zeitschriften durch ein Tabakwerbeverbot zu beschränken. Den Kohl-, Schröder- und Merkel-Regierungen war angesichts der mächtigen Gegner kaum etwas anderes möglich, als durch die Klage beim EuGH nachzuweisen, dass sie alles tun, um ein Tabakwerbeverbot zu verhindern.

Um die Verhältnisse richtig einschätzen zu können, muss man wissen, dass dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Spitzenorganisation der Zeitungsverlage in der Bundesrepublik Deutschland, elf Landesverbände mit 320 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 20,6 Millionen verkauften Exemplaren sowie 14 Wochenzeitungen mit über einer Million verkauften Exemplaren angehören.

Dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gehören über Landes- und Fachverbände zahlreiche Verlage an, deren Zeitschriften ebenfalls eine Auflage in zweistelliger Millionenhöhe erreichen. In der Pressemitteilung vom 17.09.2003 heißt es: "Sehr zufrieden hat sich der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) über die von der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengte Klage gegen die zweite EG-Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung geäußert." Präsident des VDZ ist seit 1997 Hubert Burda, der selbst ein Zeitschriftenimperium leitet.

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft – ZAW mit seinen 41 Mitgliedsverbänden (werbende Firmen, Medien, Agenturen) stößt ins gleiche Horn wie die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. In seiner Pressemitteilung vom 13. Juni 2006 prophezeit er Zeitungen und Zeitschriften sowie Sponsorempfängern und Online-Diensten Mindereinnahmen von 118 Millionen Euro. Der Werbebranche drohten Verluste beim Werbevolumen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro, rechne "man die Folgen der nun befürchteten und teilweise vorbereiteten Zensur-Übergriffe der EU bei weiteren Branchen wie alkoholische Getränke, Lebensmittel und Pkw hinzu". Das klingt nach Stimmung statt nach Fakten.

Bei der Tabakindustrie gehen die Interessen etwas auseinander. Während Philip Morris bei 30 Prozent Marktanteil dem Tabakwerbeverbot gelassen gegenübersteht, befürchten Reemtsma, BAT und kleinere Tabakfirmen eine Zementierung der Marktanteile.

Wer nicht mehr von Tabakwerbung profitiert, ist eher zur Veröffentlichung von kritischen Berichten über das Rauchen bereit, wie eine amerikanische Studie zeigt.

 

NID für fraktionsübergreifende Initiative
beim Schutz vor dem Schadstoffgemisch Tabakrauch
Einzel-Initiative nicht Erfolg versprechend

Ein Gespräch mit Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg, die ihn über die katastrophalen Auswirkungen des Rauchens und Passivrauchens informierte, bewegte den SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding aus dem Wahlkreis 275, zu dem auch Heidelberg gehört, offensichtlich dazu, einen Gruppenantrag für einen Schutz vor den Tabakverbrennungsprodukten vorzubereiten (www.lothar-binding.de).

Binding gab folgenden Text für den Gruppenantrag vor:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. die Nichtraucher im Rahmen eines Gesamtkonzepts wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. 

2. das Rauchen in allen Räumen mit Publikumsverkehr, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, sowie in allen Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs zu verbieten. 

3. das generelle Rauchverbot in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben einzuführen.

Die Crux an der Sache: Es handelt sich um einen Antrag ohne Gesetzestext. Die Bundesregierung wird lediglich aufgefordert, etwas mit einem bestimmten Ziel zu tun. Wann und wie genau wird ihr überlassen, ebenso wie die Ausnahmen, deren Regelung schon der Verfassungsgrundsatz von der Verhältnismäßigkeit erfordert.

Statt sein Vorhaben sofort hinauszuposaunen, hätte Binding erst das machen müssen, was er auf seiner Webseite selbst ankündigt: "Natürlich wird der entsprechende Antrag mit den SPD-Gesundheitspolitikern, insbesondere mit Dr. Carola Reimann, abgestimmt. Der Antrag ist als Gruppenantrag aller Fraktionen geplant." Wenn er jedoch als interfraktioneller Antrag gedacht ist, warum bindet Binding dann nicht Abgeordnete anderer Fraktionen von vornherein ein?

In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 1. Juni 2006 wird Binding zitiert mit den Worten: "Wir haben bereits mehr als 50 Mitinitiatoren, die sich für das Rauchverbot einsetzen.“ Dem lässt der Redakteur sofort die Einschätzung folgen: Zu wenig, um eine Abstimmung im Bundestag zu gewinnen. Vor allem wenn man bedenkt, dass ähnliche Vorstöße in der Vergangenheit stets gescheitert sind. Aber Binding glaubt, "dass sich die Einstellung zum Rauchen generell geändert hat“. Eine Mehrheit für ein Rauchverbot sei "durchaus möglich“. Außerdem gebe es auch Zustimmung aus anderen Fraktionen.

Abgeordnete aus anderen Fraktionen stimmen aber eher nur im Grundsatz zu und kritisieren die unabgestimmte Vorgehensweise. Dass ausgerechnet der Vorsitzende seiner Fraktion, der als Gegner jeglicher gesetzlicher Regelung des Nichtraucherschutzes bekannte Peter Struck, seine Zustimmung gab ("Nun machen Sie mal"), hätte Binding eigentlich stutzig machen müssen. Struck, ein gewiefter Politiker und Taktiker, konnte sich nämlich aufgrund seiner in vielen Jahren erworbenen Kenntnis der politischen Mechanismen ausrechnen, dass eine Einzel-Initiative keinen Erfolg haben würde, sondern im Gegenteil sogar kontraproduktiv wirken könnte.

Die NID freut sich grundsätzlich über alle Abgeordneten, die sich für einen Schutz der Menschen vor dem hochgiftigen Schadstoffgemisch Tabakrauch einsetzen. Sie muss aber alle Bemühungen unter dem Gesichtspunkt der Erfolgschancen betrachten. Die mit hoher Wahrscheinlichkeit größte Chance hat derzeit eine fraktionsübergreifende Initiative insbesondere von Abgeordneten der Koalition. Diese Initiative muss einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, der in dem anschließenden Gesetzgebungsprozess, an dem mehrere Bundestagsausschüsse beteiligt sind, auch Aussicht auf Bestand hat. Das Aktionsbündnis Nichtrauchen hat in Berlin mit dem Netzwerkbüro Tabakprävention eine politische Interessenvertretung, die in der Lage ist, derartige Initiativen zu fördern.

Politische Prozesse brauchen in der Regel ihre Zeit. Wer eine Sache gründlich vorbereiten und Einwänden von vornherein die Wirkung nehmen will, muss sich auf ein bis zwei Jahre einstellen. Wir haben nicht die politische Unterstützung von den obersten Regierungsrängen (das war z.B. in Irland und Italien anders). Deshalb gilt es erst recht, taktisch geschickt vorzugehen und Gegnern schon von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen.

1994 brachte eine interfraktionelle Gruppe von 40 Abgeordneten zum ersten Mal einen Gesetzentwurf ein. Da die Legislaturperiode ein paar Monate später endete, kam es zu keiner weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs. Ende 1996 unterstützten 136 Abgeordneten die Einbringung eines interfraktionellen Gesetzentwurfs, der bei der Schlussabstimmung im Februar 1998 im Plenum jedoch keine Mehrheit fand (255 stimmten dafür, 335 dagegen). Im Jahr 2000 unterstützen 189 Abgeordnete den Gruppenantrag für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Die Abstimmung in der Vollversammlung im Mai 2001 brachte eine eindeutige Mehrheit, sodass keine genaue Zählung erforderlich war. Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte übrigens 1998 für das Nichtraucherschutz-Gesetz und unterschrieb auch den Gruppenantrag vom Jahr 2000.

Wir können alle etwas tun, damit die nächste Initiative für einen Schutz vor dem Passivrauchen eine eindeutige Mehrheit im Bundestag findet, z.B. dadurch, dass wir unsere Einstellungen und unsere Forderungen in

  • Leserbriefen an Zeitungen und Zeitschriften
  • Schreiben an die Abgeordneten unseres Wahlkreises
  • Gesprächen mit Verwandten, Freunden, Bekannten, Kollegen u.a.

 vernehmlich äußern.

Siehe Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen

 

Auf die Feinheiten kommt es an! 

Horst Seehofer, der 1997 einen gesetzlichen Nichtraucherschutz noch für "völlig überflüssig" bezeichnet hat (vgl. Nichtraucher-Info Nr. 29), spricht sich in einem Interview mit Bild am Sonntag nun plötzlich dafür aus, dass das Rauchen in "öffentlichen Einrichtungen" verboten wird. Allerdings versteht Seehofer unter "öffentlicher Einrichtung", wie zu lesen ist, ein "Krankenhaus", eine "Pflegeeinrichtung", einen "Flughafen" und ein "Bahnhofsgebäude". Von Gaststätten ist nicht die Rede.

Vielmehr heißt es auf der Webseite der Süddeutschen Zeitung (www. sueddeutsche.de) vom 18. Juni weiter:

"Die Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt plädierten für ein Rauchverbot zusätzlich auch in Gaststätten. In der Welt am Sonntag sagten Georg Milbradt und Wolfgang Böhmer (beide CDU), sie würden eine entsprechende Bundesratsinitiative begrüßen."

Milbradt erklärte, wer nicht rauchen wolle, auch nicht passiv, müsse geschützt werden. „Dort, wo sich Raucher und Nichtraucher nicht aus dem Weg gehen können, muss striktes Rauchverbot gelten.“

Würde man den letzten Satz ohne den Kontext lesen, könnte er auch folgendermaßen gedeutet werden: Nichtraucher werden nicht gezwungen, in eine Gaststätte zu gehen. Demzufolge muss auch das Rauchen in Gaststätten nicht verboten werden. Es kommt also sehr auf die Feinheiten an.

Erfreulich ist, dass der frühere Gesundheits- und jetzige Verbraucherschutzminister Seehofer einen Schwenk vollzieht. Doch es kann auch der Versuch sein, die Initiative des Handelns vom Bundestag wieder auf die Regierung zu verlagern, um das als größeres Übel angesehene Rauchverbot in Gaststätten zu verhindern. Seehofer muss schon klar sagen, wohin er will. egk

 

Bei der FDP ist klar:
Schutz vor Schadstoffen nur auf freiwilliger Basis

Detlef Parr ist bei der FDP der Mann, der den Deutschen immer wieder sagt, wie in der Spitze seiner Partei und Fraktion – und wahrscheinlich auch auf den meisten Ebenen darunter – über den Schutz der Menschen vor Schadstoffimmissionen gedacht wird. Dem sucht- und drogenpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion zufolge geht den Liberalen die Freiheit zur Schadstoffproduzierung und -emittierung über alles. 1998 bestand noch die Hoffnung, dass die Unterstützung des Nichtraucherschutz-Gesetzes durch die ehemaligen Parteigrößen Hans-Dietrich Gentscher (FDP-Vorsitzender, Bundesaußen- und Innenminister) und Burkhard Hirsch (NRW-Innenminister) bei der FDP ein Umdenken bewirken würden. 2006 ist alles wie gehabt: Die FDP-Führung gibt einen stramm tabakindustriefreundlichen Kurs vor.

 

Argumentation der FDP unredlich und falsch

In der Pressemitteilung der FDP-Fraktion gegen Tabakwerbeverbote vom 16. Juni 2006 wird deutlich, mit welch unlauterer Argumentation versucht wird, die Interessen der Tabakindustrie zu vertreten:

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich jetzt dafür ausgesprochen, die Klage Deutschlands gegen das EU-Tabakwerbeverbot abzuweisen. Ein Urteil dazu wird in einigen Monaten erwartet. "Ein Werbeverbot hätte den Verlust vieler Arbeitsplätze zur Folge und kann auch deshalb nicht akzeptiert werden", warnen FDP- Verbraucherschutzexperte Hans-Michael Goldmann und der Sprecher der FDP-Fraktion für Tabakanbau, Edmund Geisen.

"Die FDP tritt grundsätzlich gegen Werbeverbote ein. Die FDP geht vom mündigen Verbraucher aus, den man weder vor der Werbung für Süßigkeiten noch vor der Werbung für Tabakprodukte schützen muss", erläutern Hans-Michael Goldmann und Edmund Geisen die Position der Liberalen. Zudem wisse jeder Mensch selbst um die Gefährdung, welche von einem übermäßigen Konsum solcher Produkte ausgehe. Es liege daher in der Verantwortung eines jeden Einzelnen, ob er sich von der Werbung verleiten lasse oder nicht.

"Selbstverständlich ist dabei natürlich, dass dem Schutzbedürfnis Kinder und Jugendlicher Rechnung getragen wird. Hier ist auch die Wirtschaft in der Pflicht", unterstreichen Goldmann und Geisen.

Die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten befürchten zudem in der Folge eines Werbeverbotes den Verlust vieler Arbeitsplätze. Trotz der generellen Ablehnung von Werbeverboten müsse sich die Bundesregierung aber schon jetzt auf eine mögliche Niederlage vor dem EU-Gerichtshof vorbereiten. "Sollte die Klage der Bundesrepublik gegen die EU-Richtlinie tatsächlich mit einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof enden, werden wir die EU-Richtlinie soweit umsetzen müssen, wie es unbedingt erforderlich ist, um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden", so Goldmann und Geisen. Vor diesem Hintergrund müsse bereits ein entsprechender Gesetzentwurf vorbereitet werden, "der auf keinen Fall über die europäischen Regelungen hinausgehen darf."

Kommentar: Sicher, in verschiedenen Wirtschaftsbereichen gehen mit dem Tabakwerbeverbot Arbeitsplätze verloren. Doch in anderen entstehen neue. Die finanziellen Mittel fließen jetzt nur woanders hin. Hans-Michael Goldmann und Edmund Geisen sollten einmal Nachhilfeunterricht in Wirtschaftslehre nehmen. Apropos Geisen: Mir ist nicht bekannt, dass dieser jemals mit der Forderung in Erscheinung getreten ist, die Subventionen für Tabakanbau zu streichen.

Völlig lächerlich machen sich die beiden FDP-Abgeordneten, wenn sie verlangen, das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen der Wirtschaft zu überlassen. egk

 

DER SPIEGEL markiert die dritte Zeitenwende:
Das Ende der Toleranz beim Rauchen

1964 brachte der Terry-Report in den USA den Menschen zum ersten Mal nahe, wie ungeheuerlich gesundheitsschädlich das Rauchen ist. In Deutschland fand diese Zeitenwende zehn Jahre später statt. Das Nachrichten-Magazin Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 16. September 1974 auf den Seiten 54 bis 71 vom "Rauchen ohne Reue? Traum vom schadlosen Genuss". Vier Monate zuvor hatte die Bundesregierung auf eine Große Anfrage von Bundestagsabgeordneten zu den "Auswirkungen des Zigarettenrauchens" Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 7/2070) – ohne größeres Presseecho. Zwölf Jahre später nahm sich der Spiegel unter dem Titel "He, machen Sie die Zigarette aus" (Ausgabe vom 3. März 1986) auf den Seiten 250 bis 264 des Passivrauchens an. Gegen den Entwurf für ein Nichtraucherschutzprogramm des Bundes und der Länder ein Jahr später kämpfte die Tabakindustrie mit nahezu allen Mitteln. In den Parteizeitschriften erschienen u.a. Anzeigen, in denen zu "Toleranz" aufgerufen wurde.

Doch "das Ende der Toleranz" ist nach zwanzig Jahren, in denen Zehntausende Passivraucher ums Leben gekommen sind, erreicht. Im Spiegel Nr. 24 vom 12. Juni 2006 ist zwar noch davon die Rede, dass fast alle Industrieländer mit Rauchverboten gegen die "Zigarettenplage" kämpfen und nur die "umweltbewussten" Deutschen sich weiter voll qualmen lassen – aber das mehr als Abschluss einer Periode, die von einer neuen abgelöst wird, in der nicht die Bereitschaft, das hochgiftige Schadstoffgemisch Tabakrauch stillschweigend hinzunehmen, dominiert, sondern der unbeirrbare Ruf nach Rauchverbot in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, insbesondere in Gaststätten.

Wer eine Zeitung oder eine Zeitschrift aufschlägt, stellt fest: die Stimmung hat sich gewandelt. Das liegt vor allem an den Erkenntnissen, die man u.a. in Irland, Italien, Norwegen und Schweden bereits gewonnen hat und die man in Großbritannien ab Sommer 2007 gewinnen wird: Rauchverbote werden, wenn man sie gut vorbereitet und wenn man spürbare Sanktionen gegen Verstöße beschließt, eingehalten. Die Auswirkungen sind durchwegs positiv.

Das zeigen die Recherchen des Spiegels. So gesteht z.B. der rauchende Manager Rony Bridges des Òran Mór, einer Kneipe mit Restaurant im West End von Glasgow: "Es ist mir unangenehm, aber ich muss zugeben: Seit dem 26. März läuft es eindeutig besser. Es wagen sich mehr Leute in die Kneipe, sie essen und trinken mehr, und sie bleiben länger." Auch in den anderen Bars und Tanzcafés fließt das Bier weiterhin in Strömen, doch kein Tabakqualm liegt in der Luft. Die börsennotierte Bar-Kette JD Wetherspoon hat bekannt gegeben, dass das Geschäft in den 38 schottischen Pubs seit dem Rauchverbot glänzend läuft. Und Schottland liegt nicht in einer von Sonne verwöhnten Gegend, sondern am rauen Nordatlantik.

 

NID in der Verbändeliste

Die NID hat sich mit den erforderlichen Daten in der öffentlichen Verbändeliste des Deutschen Bundestags registrieren lassen und zwar für den Interessenbereich Nichtraucherschutz, Tabakkonsum, Jugendschutz, Gesundheit und Immissionsschutz. Die Registrierung wird bei der nächsten Aktualisierung wirksam. Man darf sich davon angesichts von fast 2 000 registrierten Verbänden zu den verschiedensten Themenbereichen allerdings nicht allzu viel erwarten. Die Verbändeliste kann von der Webseite www.bundestag.de (Suchbegriff "Lobbyliste") als PDF-Datei (5 MB) herunter geladen werden.

 

Hamburgs GAL stellt Antrag am Welt-Nichtrauchertag

Bis zum 31. Dezember soll der Hamburger Senat ein Gesetz zum Schutz von "Nichtraucher/-innen vorlegen – soweit es die Gesetzkompetenz des Senats zulässt. Diesen Antrag stellte die Fraktion der Grünen Alternativen Liste (GAL) mit Datum vom 31. Mai 2006 (Welt-Nichtrauchertag).

 

Nichtraucherhotel DIEKSEEHÖH

Komfort-Ferien-Appartments, -Suiten und -Zimmer direkt am Dieksee mitten im Naturpark "Holsteinische Schweiz" 

Selten findet man als Nichtraucher passende Urlaubsangebote. Anders in Malente, wo auch Sie als "Nichtraucher" im Hotel DIEKSEEHÖH zu Ihrem Recht kommen. In unserem reizvollen, direkt am See gelegenen Nichtrau-cherhotel kann man ungestört die wertvollsten Tage des Jahres genießen, ohne von lästigem Qualm behelligt zu werden. Zudem ist das Grundstück wasseraderfrei, bietet komfortable Ausstattung eines 3-Sterne-Hauses sowie eine große Terrasse mit direktem Blick auf den See. Wenn Sie Ihr Frühstück in Ihrem Zimmer genießen wollen, ist das ohne zusätzliche Kosten möglich. Wir freuen uns auf Sie!

Preise pro Person und Tag jeweils inklusive Frühstück:

Sommer: Doppelzimmer 29,00 bis 47,00 € - Einzelzimmer 36,00 bis 63,00 €
Winter: Doppelzimmer 24,00 bis 38,00 € - Einzelzimmer 29,00 bis 51,00 €

Jörg und Anne Schlusnus, Diekseepromenade 17, 23714 Bad Malente
Tel. 04523/9973-0 * Fax 04523/9973-3
e-Mail: info@diekseehoeh.de; Internet: www.diekseehoeh.de

 

 

Raucher dürfen Beamte werden, Übergewichtige nicht

Die beliebte Volksschauspielerin Ruth Drexel, die 2005 ihren 75 Geburtstag feierte, hätte wohl nie Beamtin werden dürfen. Schon in jungen Jahren neigte sie dazu, ein paar Kilo mehr zu haben als andere. Dagegen hätte die junge Frau rechts im Bild gewichtsmäßig keine Schwierigkeiten, vom Amtsarzt die Bescheinigung zu erhalten, tauglich für die Verbeamtung zu sein. Doch was kostet den Staat weniger: eine vorzeitig pensionierte dicke Nichtraucherin oder vorzeitig pensionierte schlanke Raucherin. Das hebt sich wahrscheinlich auf, werden manche sagen, und liegen damit wohl richtig. Doch nach heutigem Recht wird die schlanke Raucherin verbeamtet und die dicke Nichtraucherin nicht. Das ist nicht nur unlogisch, sondern auch ungerecht. Wer raucht, gehört ebenso wenig verbeamtet wie stark Übergewichtige. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht auch noch für jene Staatsbedienstete aufkommen, die absolut gesundheitsschädliche Verhaltensweisen ausüben. Franziska Pahl

 

Betriebsrat erzwingt Rücknahme des generellen Rauchverbots

Die Geschäftsleitung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG hatte, nachdem die langjährigen Beratungen mit dem Betriebsrat zu keiner Einigung geführt haben, für die Gebäude der Hauptverwaltung in Hamburg ein generelles Rauchverbot erlassen. Diese Anordnung erfolgte auch, weil ein Mitarbeiter der Hauptverwaltung das Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet und dieses daraufhin Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung des Nichtraucherschutzes gefordert hatte. Daraufhin beantragte der Betriebsrat beim Arbeitsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, in der das Unternehmen verpflichtet wird, das generelle Rauchverbot wieder aufzuheben. Das Arbeitsgericht ist diesem Antrag gefolgt mit der Begründung, dass es zu dem generellen Rauchverbot eine Alternative gäbe. Die Geschäftsleitung will nun die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzes im Rahmen des in § 76 Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Einigungsstellenverfahrens festlegen lassen. Dies führt zu einem für längere Zeit unbefriedigenden Regelungszustand. Nichtrauchende Beschäftigte müssen sich im Bedarfsfall an ihre Führungskraft wenden.

 

Fünf Jahre erfolgreich am Arbeitsplatz gekämpft

In den letzten Jahren wurden von meinem Arbeitgeber, der Firma ABB, zum Zweck der Kostenreduktion die Arbeitsplätze am Hauptstandort in Mannheim-Käfertal konzentriert. Davon waren Ende 2000 auch meine Kolleginnen/Kollegen und ich betroffen. So wechselten wir von einem Standort mit vielen kleinen Einzelbüros in den "Wabenbau", ein Gebäude, in dem auf fünf Etagen jeweils ein Großraumbüro mit ca. 170 Arbeitsplätzen eingerichtet ist. Das bis dahin problemlose Miteinander zwischen Nichtrauchern und Rauchern, die gut verteilt in den kleinen Büros mit Fenstern untergebracht waren, gehörte schlagartig der Vergangenheit an. Die Arbeitsplätze in den einzelnen Etagen des Wabenbaus waren nur durch Stellwände getrennt und anstelle von Fenstern fanden wir eine Rundumverglasung vor. Da kein Rauchverbot bestand, waren nahezu alle Nichtraucher dem Tabakrauch ausgesetzt, den die Luftwirbel der Klimaanlage immer wieder in andere Richtungen verteilte.

Im Januar 2001 begann ich zusammen mit einigen wenigen Kolleginnen und Kollegen, für rauchfreie Arbeitsplätze zu kämpfen. Bei der Personalabteilung und dem Betriebsrat, in dem die deutliche Mehrheit selbst (zum Teil stark) rauchte, stießen wir zunächst nur auf Unverständnis. Unser Anliegen wurde mit dem Hinweis auf das damals noch geltende Recht immer wieder abgewiesen. Wir sollten uns doch mit den Rauchern gütig einigen. Bereits nach einigen Monaten konnte ich nachweisen, wie unrealistisch solche Einigungsversuche waren. Das war auch der Anlass für meine Familie und mich, Ende April 2001 bei der NID Mitglied zu werden. Durch das Aufhängen von geeigneten NID-Plakaten, viele Gespräche, die Thematisierung bei den Betriebsversammlungen, die Änderung der Arbeitsstättenverordnung und letztendlich durch eine Unterschriftenaktion, an der sich inzwischen viele engagierte Kolleginnen und Kollegen beteiligten, erreichten wir schließlich, dass auf unseren beiden Etagen Raucherecken in den Pausezonen eingerichtet wurden. und das Rauchen in den übrigen Bereichen untersagt wurde. Seit dem 18. April 2006 gilt sogar für das gesamte Gebäude grundsätzlich ein Rauchverbot. Nur in der Archivzone auf jeder einzelnen Etage ist das Rauchen noch erlaubt. Damit ist es uns endlich gelungen, am Arbeitsplatz nicht mehr dem Tabakrauch ausgesetzt zu sein.

Das Nichtraucher-Info und das von der NID zur Verfügung gestellte Material haben uns bei dem Kampf um rauchfreie Arbeitsplätze sehr unterstützt. Ich möchte mich auf diesem Wege in aller Form dafür bedanken. Da in Deutschland noch viel zu tun ist, um die Nichtraucher vor Schäden durch Tabakrauch zu schützen, werden meine Familie und ich natürlich auch weiterhin Mitglieder der NID bleiben. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Werner Mechler

Die deutsche Asea Brown Boveri AG ist ein moderner Technologiekonzern mit den Schwerpunkten Automatisierung, Energietechnik und Dienstleistung. Im Jahr 2000 feierte die deutsche ABB AG ihr 100-jähriges Bestehen. Näheres unter www.abb.de.

 

Vorzeitige Rente statt Gerichtsentscheidung

Gretje Wirth, Mitarbeiterin in der Telefonzentrale des Norddeutschen Rundfunks (NDR), kämpfte neun Jahre, seit 2003 vor Gericht, um einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dort war sie auch vor zwei Jahren erfolgreich. Das Arbeitsgericht Hamburg verpflichtete den Arbeitgeber am 11. Juni 2004 unter Aktenzeichen 17 Ca 570/03, der Klägerin einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz in der Telefon- und Infozentrale zur Verfügung zu stellen. Gegen dieses Urteil legte der NDR Berufung ein. Vor dem Landesarbeitsgericht kam es am 22. März 2006 zu einer gütlichen Einigung angesichts der "knappen terminlichen Situation", wie die Vorsitzende Richterin betonte. Statt offiziell Ende Mai, darf Gretje Wirth ab sofort in Rente gehen. 

Geklagt hatte Gretje Wirth, weil die nach mehrjährigen Auseinandersetzungen gefundene Lösung, ein durch Leichtbauwände abgetrennter Raucherpausenraum mit Fensterventilator, sich nicht als hinreichend wirkungsvoll erwiesen hatte, zumal der Tabakrauch auch durch die durchgehende Decke und das Gardinenbrett in den Arbeitsraum eindringt. In der Zeitung Die Welt erklärt die nunmehr frühere Mitarbeiterin des NDR: "Mit meinem Ausscheiden ist das Problem nicht erledigt. Wenn es nicht doch noch anderweitig gelöst werden kann, wird das Arbeitsgericht durch eine neue Klägerin davon hören." Mit derjenigen, die sie damit gemeint hat, steht die NID bereits in Kontakt.

 

Kündigung verhindert vorerst BAG-Entscheidung

Im Fall des Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versucht der Arbeitgeber, eine evtl. zugunsten des Arbeitnehmers ausfallende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch die Kündigung des Arbeitnehmers zu verhindern. Das BAG hatte der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht Berlin stattgegeben mit der Begründung, dass der Rechtsstreit eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung aufwerfe. Es ging im Wesentlichen um die Frage, ob der Anspruch auf Schutz gemäß § 5 Arbeitsstättenverordnung so weit geht, dass Räume, in denen nichtrauchende Beschäftigte arbeiten, auch außerhalb der Dienstzeit von Nichtrauchern rauchfrei gehalten werden müssen (siehe ausführlichen Bericht im Nichtraucher-Info Nr. 60). Das LAG hatte einen Unterschied zwischen gesundheitsschädlichem Tabakrauch und einer Belästigung durch Geruch ("der auch nach dem Lüften zuvor berauchter Räume längere Zeit hängen zu bleiben pflegt") konstruiert, was angesichts der Zusammensetzung des Tabakrauchs wissenschaftlich völlig unhaltbar ist. Auch ein großer zeitlicher Abstand zwischen Rauchen und Aufenthalt in Räumen, in denen geraucht wurde, vermag diese Giftstoffe nicht hinreichend zu beseitigen.

Die Situation stellt sich nun so dar, dass der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe (NID-Mitglied) zunächst erfolgreich gegen die Kündigung klagen muss. Erst dann kann das BAG die Verhandlungen wieder aufnehmen.

 

Mitgliederversammlung der
Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID)
am 29. April 2006 in Weimar
 

1. Protokoll

Herr Dr. Wolfgang Schwarz, Vizepräsident der NID, begrüßte um 14:15 Uhr im Konferenzraum der EJBW 24 Einzelmitglieder, 8 Vertreter von Nichtraucher-Initiativen und 6 Gäste (vgl. Teilnehmerliste). Er dankte Frau Doreen Otto-Pfütze für die Organisation der Veranstaltung und stellte die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Danach gedachten die Teilnehmer in einer Schweigeminute dem am 24. Mai 2005 verstorbenen Präsidenten der NID, Prof. Dr. Ekkehard Schulz. Nach dem Verlesen der Grußworte von Gerhard Sensenschmidt und Pro Rauchfrei übernahm Herr Dr. Thomas Stüven die Versammlungsleitung.

Zunächst informierte Herr Dr. Wolfgang Schwarz die Teilnehmer im Rahmen des Rechenschaftsberichtes des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005 über das Ergebnis der von ihm und dem verstorbenen NID-Präsidenten unternommenen Schritte hin zu rauchfreien Schulen. Danach setzte Herr Ernst-Günther Krause, geschäftsführender Vizepräsident der NID, den Rechenschaftsbericht fort mit einer Powerpoint-Präsentation über die wichtigsten Aktivitäten der NID. Am Schluss gab er einen zahlenmäßigen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben.

Herr Dr. Thomas Stüven teilte den Anwesenden mit, dass er und Frau Doreen Otto-Pfütze im Januar vorgeschlagen hatten, die Prüfung der Rechnungsunterlagen wegen der bisher immer vorbildlichen Rechnungsführung am Abend vor der Mitgliederversammlung in Weimar vorzunehmen. Es sei jedoch vergessen worden, die Unterlagen zur Mitgliederversammlung mitzunehmen. Alle Buchungen und die Zusammenfassung der Zahlen lägen jedoch als Computerdateien in ausdruckbarer Form vor, lediglich die Belege fehlten. Aus diesem Grund sei es vertretbar, den Antrag auf Entlastung des Vorstands zu stellen. Diesem Antrag folgte die Mitgliederversammlung nach der Kaffeepause und kurzer Diskussion zu einigen Themen einstimmig bei Enthaltung der Vorstandsmitglieder.

Herr Horst Keiser leitete die Neuwahl des Vorstands. Jeweils einstimmig bei Enthaltung der Kandidaten wurden gewählt: Herr Prof. Dr. Ludger Schiffler zum Präsidenten sowie Herr Dr. Wolfgang Schwarz und Herr Ernst-Günther Krause zu Vizepräsidenten. Zu RechnungsprüferInnen wählte die Mitgliederversammlung einstimmig bei Enthaltung der Kandidaten Herrn Dr. Thomas Stüven, Frau Doreen Otto-Pfütze und Frau Karoline Foerster. Alle Gewählten nahmen ihre Wahl an.

Nach kurzer Diskussion lehnte die Mitgliederversammlung die Förderung der "rauchfreien Zigarette" NicStic mit der Begründung, dass Tabak in jeder Form tödlich ist (Motto des diesjährigen Welt-Nichtrauchertages), einstimmig ab.

Mit großer Mehrheit beschlossen die Anwesenden auf Antrag von Herrn Dr. Thomas Stüven, die nächste Mitgliederversammlung im rauchfreien Benner's Hotel am Park in Bad Dürrheim (Schwarzwald) abzuhalten.

Nach jeweils kurzer Diskussion zu verschiedenen Themen berichtete Herr Volker Neukamm über seine guten Erfahrungen mit dem gesetzlich geregelten Schutz vor dem Schadstoffgemisch Tabakrauch in Einrichtungen mit Publikumsverkehr in Australien.

Die Mitgliederversammlung endete um 18:00 Uhr.

Protokollführer: Ernst-Günther Krause

––––––––––––––– 

Nachtrag: Die Rechnungsprüfer bestätigten nach Kontrolle der Unterlagen am 15. Mai 2006 in Stuttgart (Dr. Thomas Stüven) und 5. Juni 2006 in Weimar (Doreen Otto-Pfütze) die ordnungsgemäße Rechnungsführung mit der Bemerkung "Die gesamte Rechnungsführung ist vorbildlich."

2. Rechenschaftsbericht

Mindestens 650 individuell formulierte Briefe (126) bzw. E-Mails (über 500), 126 Päckchen oder Pakete sowie rund 4 000 Standard- und mehr als 1 000 unterschiedliche Drucksachen sind im Jahr 2005 allein von der Geschäftsstelle versandt worden. Hinzu kommen Dutzende Briefe, die dezentral von den Vorstandsmitgliedern oder von für die NID tätigen Mitgliedern zur Post gebracht wurden. Zusammen mit hunderten Telefongespräche ergab das einen Zeitaufwand, der die äußerste Grenze für ehrenamtliche Tätigkeit erreichte.

Die Aktualisierung der "alten" Webseite und die Vorarbeiten für ihre Neugestaltung erforderten mindestens eine volle Arbeitswoche der daran beteiligten NID-Mitglieder. Die Kommunikation mit den Massenmedien, sei es in Form der Verbreitung von Informationen mittels Pressemitteilungen, der Vermittlung von regionalen Interviewpartnern und von Fachleuten, der Abgabe von Stellungnahmen oder der Weitergabe von Hintergrundwissen, nahm wieder breiten Raum ein. Der umfangreiche Postversand ist ein Beleg dafür, dass nach den Publikationen der NID weiterhin große Nachfrage herrscht. Wie in den Vorjahren gab der Vorstand mehrere telefonische Interviews in Radiosendern quer durch die Bundesrepublik Deutschland.

In mehreren Fällen mit unzureichendem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (in München, Unterföhring, Köln, Recklinghausen, Hannover) griff die NID ein und konnte rechtskonforme Zustände erreichen oder sie auf den Weg bringen. Das Beispiel der Asea Brown Boveri AG in Mannheim zeigt, dass das von der NID zur Verfügung gestellte Material beim Kampf um rauchfreie Arbeitsplätze sehr hilfreich war.

Die NID war an drei Nachbarschaftsprozessen mit Rat und der Vermittlung von Fachleuten und Gutachten beteiligt. Zwei der Prozesse endeten mit einem zufrieden stellenden Ergebnis.

Einen umfangreichen Schriftverkehr führte die NIM in Zusammenhang mit mangelndem Nichtraucherschutz in den Rheinischen Kliniken Düren (forensische Psychiatrie), wo Luftverhältnisse herrschen, die einer 24-stündigen Folter gleichkommen. Nach Ablehnung aller Strafanzeigen wird die NID ein Klageverfahren einleiten.

Die NID wies mittels Feinstaubmessungen nach, dass die Luft in Gaststätten und an Arbeitsplätzen mit Raucherlaubnis erhebliche Mengen vor allem der kleinen lungengängigen Partikel enthält, die als besonders gefährlich gelten, weil sie in Körperzellen eindringen und dort ihr zerstörerisches Werk verrichten können.

Am Ende des Geschäftsjahres hatte die NID 663 Mitglieder: 425 männliche, 220 weibliche, 13 Nichtraucher-Initiativen (mit zusammen rund 3 500 Mitgliedern) und 5 Firmen. Damit repräsentiert die NID über 4 000 organisierte NichtraucherInnen.

Allen, die einen Beitrag dazu geleistet haben, den Nichtraucherschutz zu verbessern und die Basis für eine rauchfreie Gesellschaft zu verbreitern, einen herzlichen Dank!

Trotz vieler ernster Themen gab es bei der Mitgliederversammlung auch immer wieder einen Grund zum Lachen. Der Vorstand der NID (von rechts): Dr. Wolfgang Schwarz, Prof. Dr. Ludger Schiffler, Ernst-Günther Krause.

Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V.  

Bericht über die Finanzbewegungen im  

Geschäftsjahr 2005  

 

2004

2005

1. Steuerfreie Einnahmen

 

 

1.1 Mitgliedsbeiträge

14.620,56

15.644,75

1.2 Spenden

3.520,78

3.661,74

1.3 Zinserträge

606,02

558,52

1.4 Materialverkauf

443,30

469,10

1.5 Werbung im Nichtraucher-Info

0,00

368,40

1.6 Verkauf Gastronomieführer

42,00

26,00

1.7 Sonstige Einnahmen

0,00

97,00

1.7 Steuerfreie Einnahmen insgesamt

19.232,66

20.825,51

 

 

 

2. Ausgaben

 

 

2.1 Porto und Telefon

4.705,04

3.501,68

2.2 Versandmaterial

693,86

0,00

2.3 Bürokosten

157,36

352,43

2.4 Druck- und Kopierkosten

10.312,71

5.680,38

2.5 Fahrt- und Tagungskosten

2.175,14

1.988,61

2.6 Sonstige Ausgaben (u.a. Kontogebühren)

237,92

234,51

2.7 Prozesskosten

0,00

0,00

2.8 Plakatanschlag

148,80

2.262,98

2.9 Feinstaubmessgerät

0,00

2.524,78

2.9 Ausgaben insgesamt

18.430,83

16.545,37

 

 

 

3. Schlussbestände

 

 

3.1 Kassenbestand

91,93

75,93

3.2 Postbankkonto

2.939,62

4.677,24

3.3 Festgeldkonto

21.727,19

24.285,71

3.4 Schlussbestände insgesamt

24.758,74

29.038,88

Erläuterungen:

Der Rückgang bei den Ausgaben für Porto und Telefon stellt eine Normalisierung dar. 2004 war diese Ausgabenart wegen einer besonderen Versandaktion um rund 1 200 Euro erhöht. Die Telefonkosten übernahm wie in den vergangenen Jahren die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM), sodass bei der NID nur die Internetgebühren anfielen. Von der NIM wurden auch die Personalkosten für eine Teilzeitbeschäftigte getragen, die wesentlich für die bundesweit agierende NID eingesetzt war. Mehr als 80 Prozent der Fahrtkosten, hauptsächlich die Zuschüsse für die Teilnehmer an der Mitgliederversammlung, wurden gespendet.

 

Der neue NID-Präsident Prof. Dr. Ludger Schiffler

Am 29. April 2006 wurde Prof. Dr. Ludger Schiffler zum Präsidenten der Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. gewählt. Hier ein kurz gefasster Lebenslauf:

Ludger Schiffler, geb. 1937, trat als Französisch- und Lateinlehrer 1963 in den Schuldienst ein, promovierte 1969 in pädagogischer Psychologie und wurde im selben Jahr Studiendirektor als Ausbilder der Referendare für Französisch. 1971 erhielt er den Lehrstuhl für Didaktik des Französischen an der Pädagogischen Hochschule Berlin, 1980 dann den Lehrstuhl für Didaktik der romanischen Sprachen an der Freien Universität Berlin. Er schrieb sieben Bücher über Fremdsprachendidaktik.

Ludger Schiffler wurde von klein an zum Nichtraucher erzogen. Sein Vater hatte beruflich Konferenzen zur Koordinierung der Lebensversicherungsgesellschaften zu organisieren und musste auch selbst mit dabei sein. Nur wenige der Teilnehmer waren Nichtraucher. Sein Vater litt deshalb unter dem Tabakrauch und klagte auch oft darüber, dass er das Rauchen vieler Menschen tagelang ertragen musste.

Ein Jahr nach Erlangung des Ruhestandes starb sein Vater, ohne dass die Todesursache entdeckt worden war. Dies beunruhigte Mutter und Sohn so stark, dass sie einer Obduktion zustimmten. Diese ergab Bronchialkrebs, eine für Mitraucher typische Krankheit, die man mit den damaligen bildgebenden Verfahren nicht diagnostizieren konnte.

1971 rauchten in den Seminaren fast alle Teilnehmer. Da seine Bitten, dies zu unterlassen, nichts fruchteten, verließ Ludger Schiffler den Seminarraum und teilte seinen Studenten mit, dass er auch künftig sofort wieder gehen würde, sobald der oder die Erste sich eine Zigarette anzünden würde. Das wirkte. Seit dieser Zeit konnte er zumindest rauchfrei unterrichten.

Rauchen und Passivrauchen verabscheute Ludger Schiffler schon immer, doch erst durch die Informationen im Nichtraucher-Info und zuletzt durch Band 5 des Deutschen Krebsforschungszentrums (2005) wurde ihm deutlich, dass der Tabakrauch, den die Nichtraucher zwangsweise einatmen, zu den gefährlichsten „zugelassenen“ Umweltgiften gehört. Deshalb ist sein Ziel die Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Dies will er noch in dieser Legislaturperiode in enger Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Nichtrauchen erreichen.

 

Genuss pur

Ich sitze im Garten. Die Sonne scheint, wärmt mir die Haut und lässt die Blumen in allen Farben leuchten. Die Vögel zwitschern. Das Essen auf der Terrasse duftet verführerisch und schmeckt lecker. Mit allen Sinnen genießen! Es gehört Muße und Gelassenheit dazu, dies alles als puren Genuss auf sich wirken zu lassen. Wenn aber jemand beides nicht aufbringen kann, was dann? Findige Geschäftemacher haben einen Ersatz gefunden: das Genussmittel.

Jeder weiß: Kunsthonig hat nichts mit Kunst zu tun. Das Wort steht lediglich für künstlich oder unnatürlich. Ebenso wenig sollte man sich vom Wort "Genussmittel" täuschen lassen. Es ist schon pervers, die Abgase von verbranntem Tabakkraut mit einer Erlebniskategorie in Verbindung bringen zu wollen, in die auch künstlerische Ereignisse eingeordnet werden - dem Genuss. Nein, vom "Genuss"mittel kann man nicht unbedingt Genuss erwarten, sehen wir einmal vom Genuss der Schwindel erregend hohen Profite ab, die gewissenlose Tabakbarone schadenfroh einstreichen.

Ehrliche Tabakraucher bestätigen: Es ist kein Genuss, den beißenden Rauch zu inhalieren. Der Griff zum Glimmstängel erfolgt zwanghaft. Die glücklichen Menschen auf den großen bunten Plakaten mit dem Untertitel: "Rauchen kann tödlich sein!" - verhöhnen sie nicht alle unglücklichen Raucher, die sich verzweifelt darum bemühen, ihre tödliche Abhängigkeit zu überwinden? Plakate, die zum Spiel mit dem Tode einladen sind nicht besser als ein Schild vor einem ungesicherten Abhang mit der Aufforderung: "Kommen Sie näher und genießen Sie die Aussicht!".

Solch Kokettieren mit dem Risiko beeindruckt vor allem naive jugendliche Gemüter auf der Suche nach Selbstbestätigung. Sie suchen mit dem Griff zur Zigarette nicht den von der Werbung verheißenen Genuss, sondern die Aufwertung ihrer noch halbstarken Persönlichkeit. Mit ihrem "...aber ich traue mich doch!" trotzen sie den Warnungen auf den Plakaten und Packungen. Es muss schon eine Heldentat sein, den ätzenden Qualm zu ertragen ohne das Gesicht zu verziehen. Der jugendliche Raucher sonnt sich in der Anerkennung durch seine Altersgenossen.

Der vermeintliche Genuss beim Tabakrauchen besteht anfänglich in eben dieser Anerkennung, die als persönliche Aufwertung empfunden wird. Später erlebt der Raucher, wie sein Gefühlsleben durch das Suchtgift Nikotin beeinflusst wird. Er hat es in der Hand, seine Gefühle zu manipulieren. Dabei wird auch sein Gespür für wirkliche Genüsse beeinträchtigt. War es nun ein bewegendes Erlebnis oder nur die Zigarette, die sein Gefühl in Wallung gebracht hat?

Gerauchter Tabak ist ein Anti-Genuss-Mittel. Das beginnt bereits bei der Störung von Sinneswahrnehmungen durch das Rauchen. Am meisten geschädigt werden der Geschmacks- und der Geruchssinn. Rauchern entgeht zumeist, wie gut ein wohl geratenes Essen Seite 18 GEDANKEN schmecken kann oder wie betörend frische Blüten duften. Durch fortgesetztes Rauchen werden auch der Gesichtssinn und das Gehör beeinträchtigt. Als wichtigste Störung erscheint mir jedoch das durch das Rauchen verfärbte Gefühlsleben. Genüsse werden über Gefühle erlebbar. Purer Genuss erschließt sich nur dem, dessen Sinne und dessen Gefühle nicht durch Drogen betäubt oder verfälscht werden.

Der Raucher bringt sich nicht nur selbst um manchen Genuss, er verleidet es auch vielen Mitmenschen, seine Gegenwart zu genießen. "Ich kann dich nicht riechen!" bekommt mit ihm eine substanzielle Bedeutung. Immer mehr Menschen meiden die Nähe zu Rauchern. Sympathie oder Antipathie hängen von der Ausstrahlung eines Menschen ab, aber auch von dem Duft, den er absondert. Neuere Untersuchungen belegen, wie stark Gerüche die Gefühle für andere Menschen steuern. Sexuelle Anziehung wird zu einem großen Teil über den Geruchssinn vermittelt. Wer seine persönliche Ausstrahlung mit Tabakrauch beschmutzt, der setzt auch seine Attraktivität für einen möglichen Partner aufs Spiel.

Ist es nicht bedauerlich, wenn junge Menschen ihre jugendliche Frische hinter einem blauen Dunstschleier zu verbergen suchen? Dies steht in seltsamem Kontrast zum Bestreben vieler junger Damen, ihre körperlichen Reize ins Spiel zu bringen. Aber vielleicht gelingt es ihnen schließlich doch, nach dem Bauchfrei auch das Rauchfrei für sich und für alle ihre Bewunderer zu entdecken. Damit wäre viel für die Attraktivität des weiblichen Geschlechts gewonnen. Mit ihrem Rauchfrei würde die Jugend auch ihre Fähigkeit beweisen, mit alten Gewohnheiten zu brechen und den Mief der Vergangenheit zu überwinden.

Verzicht auf das Rauchen ist nicht Verzicht auf Genuss. Im Gegenteil: Pur genießen geht nur ohne Vernebelung der Sinne. Halten wir es mit Oscar Wilde: "Der Kultivierte bedauert nie einen Genuss, der Unkultivierte weiß überhaupt nicht, was ein Genuss ist". Leider wusste der Schriftsteller damals noch nicht, wie oft er sich selbst den Genuss am Leben im blauen Dunst verdorben hat. Heute sind wir klüger und verstehen seinen Ausspruch auf unsere Weise. 

Dr. Wolfgang Schwarz

 

Hubertus – Hotel Garni
Haus für Nichtraucher
Ebenhausen/Isartal

Wolfratshauser Str. 53
82067 Ebenhausen
Telefon 08178 -39 51
Fax 08178 - 99 78 521

 

Urlaub 2006 im
Nichtraucher-Hotel STUTZ
in Grächen/Matterhorntal
mit einem erlebnisreichen
Ferienprogramm

Nähere Informationen:

www.nichtraucherhotel.ch
' 0041 27 956 36 57

 

T-Shirt Sportler leben rauchfrei

Nebenstehendes T-Shirt mit der klaren Aussage Sportler leben rauchfrei bietet der Ärztlich Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit an. Das blaue T-Shirt für beiderlei Geschlecht ist von hochwertiger Qualität, atmungsaktiv, leicht waschbar und besteht aus 100 % Polyester. Es ist lieferbar in den Größen S, M, L, XL und XXL und zu einem günstigen Preis: 15,00 Euro plus 2,50 Euro Versandspesen. Bestellungen sind zu richten an:
 Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit St.-Wolfgang-Weg 1
82445 Grafenaschau.

Es geht aber auch per E-Mail an: Tshirt@aerztlicher-arbeitskreis.de

 

Die Welt zu Gast bei Rauchern

Franz Beckenbauer in den Mund gelegt:
"Wann i koa Zigarrn mehr raucha derf, dann bin i ja koa Boss mehr. – D'Zigarrn macht mi zum Boss." 

Kommentar:
Ja, wann ma sonst nix hot, dann braucht ma a Zigarrn. egk

 

Welt-Nichtrauchertag 2006:
Wer raucht, verliert!

"Tabak: Tödlich in jeder Form" lautete das Motto des diesjährigen Welt-Nichtrauchertages am 31. Mai. Damit will die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hinweisen, dass nicht nur das Rauchen von Zigaretten, sondern auch der Gebrauch von Wasserpfeifen sowie der Konsum von tabakhaltigen Produkten wie Bidis, Nelkenzigaretten, Schnupf-, Kau- oder Mundtabak und sogar der rauchlosen Zigaretten ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen und die Deutsche Krebshilfe haben zum Welt-Nichtrauchertag das abgebildete Motiv als Plakat herausgebracht und als Slogan "Wer raucht, verliert!" zeitgerecht zur Fußball-Weltmeisterschaft gewählt. Bei einer Pressekonferenz am 29. Mai in Berlin forderten die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, Prof. Dr. Dagmar Schipanski ebenso wie NID-Präsident Prof. Dr. Ludger Schiffler und Vertreter anderer Organisationen rauchfreie Sportstadien. "Zu Gast bei Freunden'' müsse auch bedeuten, dass unsere Gäste keinen Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt werden. 

 

Das A2-Plakat "Wer raucht, verliert!" 
kann kostenlos bezogen werden bei der
 
Deutschen Krebshilfe 
Buschstr. 32 
53113 Bonn 
Fax  0228 4338602.

Rauchen kostet uns 30 Milliarden Euro jährlich

Nach Neuberechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln, dessen Leiter, Prof. Dr. Karl Lauterbach, zurzeit beurlaubt ist – er hatte bei der letzten Bundestagswahl ein Direktmandat gewonnen und mischt als gesundheitspolitischer Experte kräftig bei der Gesundheitsreform mit – betragen die direkten Kosten des Rauchens 14,3 und die indirekten Kosten 14,5 Milliarden Euro, als rund 30 Milliarden. Die direkten und indirekten Kosten stellen den Wert von Gütern und Dienstleistungen dar, die infolge von Krankheit oder vorzeitigem Tod verbraucht werden bzw. gar nicht erst erstellt werden können. 

Siehe u.a. www.uk-koeln.de/kai/igmg/sgmg/2006-04 _vwl_auswirkungen_rauchen.pdf.

 

Rauchfreie Spielplätze in Heidelberg

In Heidelberg wurden an Kinderspielplätzen und bespielbaren Schulhöfen Schilder angebracht mit der Aufschrift: "Dieser Spielplatz ist rauchfrei! Seien Sie Vorbild. Denn Kinder haben ein Recht auf gesunde Spielräume!"

 

Mikrozensus 2005: 73 Prozent Nie- und Ex-Raucher

Den Ergebnissen des Mikrozensus 2005 zufolge gibt es unter der Bevölkerung im Alter von 15 Jahren und mehr 73 % Nichtraucher. Von diesen haben 54 % noch nie geraucht, 19 % waren ehemalige Raucher. 27 % waren aktive Raucher. In den jüngeren Altersgruppen ist der Anteil der Nichtraucher am niedrigsten: So waren in der Altersgruppe der 15- bis 39-Jährigen 61 % der Männer Nichtraucher, bei den Frauen dieser Altersgruppen waren 70 % Nichtraucherinnen. Mit zunehmenden Alter steigen die Anteile der Nichtraucher. Der Prozentsatz von 73 % Nichtrauchern beiderlei Geschlechts ergibt sich aus 68 % bei den Männern und 78 % der Frauen.

Der Mikrozensus ist eine Befragung von jährlich rund 390 000 Haushalten in Deutschland mit rund 830 000 Personen, wobei jeder Haushalt die Chance hat, einmal mit dabei zu sein.

 

Kündigung eines rauchenden Mieters rechtens

Das wird dem Deutschen Mieterbund, der sich in der Vergangenheit immer stark für rauchende Mieter eingesetzt hat, nicht gefallen: Das Amtsgericht Rastatt hat, wie der NID erst jetzt bekannt wurde, am 26. April 2005 unter Aktenzeichen 3 C 341/04 die Kündigung eines Mieters wegen vereinbarungswidrigen Rauchens für rechtens erklärt. In der Begründung heißt es:

"Nach § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses insbesondere vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.

Die Beklagten haben ihre vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis dadurch verletzt, dass sie entgegen vertraglicher Vereinbarung in erheblichem Maße in der Wohnung rauchten. Zwar gehört Rauchen grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mieters, aber individualvertraglich lässt sich ein Rauchverbot vereinbaren (Schmidt-Futter/Eisenschmid, Mietrecht 8. Auflage, § 535 Rd.Nr. 429).

Das Gericht ist nach dem beiderseitigen Parteivorbringen davon überzeugt, dass vereinbart wurde, dass die Beklagten in der Wohnung nur in ganz geringem Ausmaß, sozusagen als Gelegenheitsraucher, rauchen durften. Das Gericht glaubt dem Kläger seine Behauptung insbesondere auch aufgrund der vom Beklagten Ziffer 1 unterschriebenen schriftlichen Erklärung vom 06.09.2004. In diesem Schriftstück heißt es unter anderem, dass Herr X bestätige, dass der Kläger seine Auffassung über das, was er bezüglich des Rauchverhaltens künftiger Mieter erwarte, unmissverständlich vorgetragen habe. Die Beklagten seien sich darüber auch im Klaren gewesen, dass eine Zuweisung der Wohnung an sie nur deshalb erfolgt sei, weil sie wahrheitswidrig erklärt hätten, sie würden nur 'ab und zu ein bissel' rauchen. ...

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Beklagten entgegen dieser Vereinbarung kräftig in der Wohnung geraucht haben. Jedenfalls hat das Gericht keinen Zweifel daran, dass die Beklagten so stark geraucht haben, dass von gelegentlichem Rauchen nicht die Rede sein kann. Das war jedoch vertragswidrig, und die Beklagten haben dieses vertragswidrige Verhalten trotz zahlreicher Mahnungen des Klägers nicht abgestellt. Demzufolge hatte der Kläger ein berechtigtes Interesse, das Mietverhältnis durch Kündigung zu beenden."

Das Gericht stützt damit die Auffassung der NID, wonach eine individualvertragliche Vereinbarung auch eines völligen Rauchverbots rechtens ist. Das gilt insbesondere dann, wenn das Rauchverbot damit begründet wird, andere Menschen im Haus vor dem Schadstoffgemisch Tabakrauch zu schützen, weil es nahezu unmöglich ist, Tabakrauch ohne besondere und aufwändige Vorkehrungen so zu beseitigen, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Gesundheit von Nichtrauchern kommt.

 

Rauchfrei setzt sich immer mehr durch

In den Medien tauchen verstärkt Meldungen auf, wonach schon wieder ein Bürgerhaus, eine Universität, ein Betrieb oder ein Verkehrsmittel zu einer rauchfreien Einrichtung erklärt worden ist. Raucher müssen zur Ausübung ihrer gesundheitsschädlichen Verhaltensweise meist entweder ins Freie oder in einen speziellen abseits gelegenen Raum. Hier ein paar Beispiele aus dem Jahr 2006: Kreishaus Hofheim am Taunus, Universität Augsburg, Universität Hannover, Ausflugsschiffe auf dem Bodensee, Landgericht und MAN B & W Diesel AG in Augsburg, Nahverkehrszüge in Thüringen, Züge der Metronom Eisenbahngesellschaft in Niedersachsen (mit Verbindungen Bremen-Hamburg, Hamburg-Uelzen-Hannover, Göttingen-Hannover).

 

Deutsches Netz rauchfreier Krankenhäuser

Es tut sich etwas – aber noch viel zu wenig. Das wird vor allem am Beispiel Krankenhaus deutlich. Um Mitglied im vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützten dreijährigen Modellprojekt Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser werden und hilfreiche Informationen bekommen zu können, genügt es, eine Arbeitsgruppe gebildet zu haben, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Das Europäische Zertifikat Rauchfreies Krankenhaus kann dann in drei Graden erworben werden: Bronze, Silber und Gold. Nur das "goldene" Krankenhaus ist wirklich ein rauchfreies Krankenhaus. Für die Projektleiterin Christa Rustler ist es ein mühsames Geschäft. Bis Mitte Juni 2006 traten nur 65 Krankenhäuser aus zehn Bundesländern dem Deutschen Netz rauchfreier Krankenhäuser bei. Näheres unter www.dnrfk.de.

 

Raucherhöhle Frauenhaus 

In einem Schreiben an die NID berichtet eine Frau von ihrem Martyrium in einem Frauenhaus (sie bieten von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern Schutz) in Berlin, wo sie mit ihrem Kind, das sie noch stillte, fünf Monate lang untergebracht war. Alle Räume waren voller Tabakrauch, die einen etwas mehr, die anderen etwas weniger. Zwar habe sie sich um sich selbst keine Sorgen gemacht, aber um ihr Kind und um die Kinder der anderen Mütter. Besonders enttäuscht zeigte sie sich über die Sozialarbeiterinnen dieses Caritas-Frauenhauses, von denen sie sich im Stich gelassen fühlte.

 

Passivrauchen schwächt die Knochen

Yu-Hsian HSU und Kollegen von der Harvard School of Public Health in Boston/USA werteten die Knochendichtemessungen von mehr als 14 000 chinesischen Männern und Frauen aus. Nur sechs Prozent der Frauen, jedoch 87 Prozent der Männer rauchten. Ergebnis: Die Hüftknochen derjenigen, die passiv dem Rauch von Zigaretten ausgesetzt waren, war deutlich geringer. Bei Frauen erhöhte sich das Osteoporoserisiko um das Dreifache, wenn diese Passivrauch ausgesetzt waren. www.rauchfrei2006.de, 20.6.06

 

Tabakverkauf im ersten Quartal 2006

Tabak-
erzeugnis

Versteuerte
Verkaufswerte

Veränderung
zum Vorjahr

Versteuerte
Mengen

Veränderung
zum Vorjahr

Zigaretten

4,841 Mrd. €

+ 2,5 %

22,875 Mrd. Stück

– 3,8 %

Zigarren und
Zigarillos

168,5 Mill. €

+ 13,7 %

882 Mill. Stück

+ 18,8 %

Feinschnitt

893,3 Mill. €

+ 12,0 %

7.448 Tonnen

+ 0,9 %

Pfeifentabak

20,5 Mill. €

+ 25,2 %

154 Tonnen

+ 22,2 %

Insgesamt

5,923 Mrd. €

+ 4,2 %

 

 

Vom Tabakverkauf profitiert hat auf alle Fälle der Finanzminister. Im Vergleich zum Vorjahresquartal hat er 238 Millionen Euro mehr eingenommen. Sehr viel mehr ist das jedoch nicht, weil immer noch einige Raucher auf weniger hoch versteuerte Tabakprodukte auswichen. Allerdings scheint dieser Trend gebrochen, wenn man die Zahlen des vierten Quartals 2005 zum Vergleich hernimmt. Danach wurden im ersten Quartal 2006 fast 2 Milliarden mehr (Fabrik-)Zigaretten verkauft als im letzten Quartal 2005.

Tabakerzeugnis

Versteuerte Mengen

Veränderung

I. Quartal 2006

IV. Qartal 2005

Zigaretten

22,875 Mrd. Stück

21,018 Mrd. Stück

+ 8,8 %

Zigarren und Zigarillos

1.048,2 Mill. Stück

1.180,2 Mill. Stück

– 11,2 %

Feinschnitt

7.513,4 Tonnen

9.168,7 Tonnen

– 18,1 %

Pfeifentabak

188,8 Tonnen

234,3 Tonnen

– 19,4 %

Aufeinanderfolgende Quartale lassen sich nur mit Einschränkungen vergleichen. Doch die Erfahrung zeigt, dass die Konsumelastizität bei suchterzeugenden Produkten im Vergleich zu anderen Warengruppen sehr gering ist. Der größte Vorteil der Steuer- und Preiserhöhungen ist, dass Kinder und Jugendliche vom Kauf von Tabakprodukten abgeschreckt werden. Deren Geldbeutel reagiert noch äußerst elastisch.

 

Nachrichtenpool: http://de.news.globalink.org

Fein säuberlich nach Datum und damit nach Aktualität sortiert bringt Globalink Artikel, die auf den Webseiten von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Rundfunk und Fernsehen, in deutscher Sprache erschienen sind. Globalink ist eine internationale Einrichtung zur Verbreitung von Informationen zur Förderung einer rauchfreien Welt.

 

Tabakindustrie wirbt im SPD-Vorwärts

Die Anzeigen zweier Tabakkonzerne zieren die Juni-Ausgabe der SPD-Parteizeitung Vorwärts. Die Reemtsma Cigaretten GmbH behauptet, dass bei ihr Verantwortung groß geschrieben werde und dass sie sich "über die gesetzlichen Vorgaben hinaus freiwillig strenge Selbstbeschränkungen auferlegt" habe. Beispielsweise würde Reemtsma keine Fotomodelle einsetzen, die unter 30 Jahre alt seien und auch nicht mit Prominenten werben. Dass Jugendliche sich Erwachsene zum Vorbild nehmen, wird selbstverständlich verschwiegen. Und was die Prominenten betrifft, so genügt es völlig, auf die für Reemtsma kostenlosen Bilder dieser Personengruppe in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Fernsehen hinzuweisen, um die Hinterfotzigkeit der Argumentation zu belegen.Für British American Tobacco Germany (BAT) ist das wichtigste "Cigarettenpapier" ihr "Social Report". Immer noch gebe es "Unternehmen, die unreflektiert Augenwischerei betreiben und die Dinge nicht so sehen wollen, wie sie sind". BAT stelle sich nicht nur kritischen Fragen, sondern beweise Engagement mit vielfältigen Taten. Dass dieses Engagement ausschließlich das Ziel hat, Politik und Gesellschaft für sich einzunehmen und dadurch den Absatz absolut gesundheitsschädlicher Produkte zu fördern, sollte eigentlich auch der einfältigste Politiker begreifen. Reemtsma, BAT und Konsorten sollten offen bekennen:

 

Tabakindustrie spricht mit CDU-Arbeitsgruppe

Die Tabak Zeitung berichtet: "Im Rahmen einer Dialogrunde mit der Politik führte die Netzwerkgruppe Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) Anfang März ein Gespräch mit Peter Bleser, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft in der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Themenschwerpunkte waren die Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie, die künftige Behandlung von Tabakzusatzstoffen in Deutschland und der EU sowie die Diskussion um Rauchverbote in der Gastronomie." www.tabakzeitung.de, 10.3.06

 

Verstoß gegen Verbot des Stückverkaufs

Der NID sind Hinweise zugegangen, wonach in einigen Kiosken gegen das Verbot des Verkaufs von kleineren Mengen als einer Zigarettenpackung (mindestens 17 Stück) verstoßen wird. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (AlkopopStG) von 2004 sieht neben dem Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten auch ein Verbot des Verkaufs einzelner Zigaretten vor.

 

Die Tabakindustrie versucht mit Briefen an die Bundestagsabgeordneten Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess zu nehmen. Das hat namhafte Institutionen veranlasst, ein Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen zu erstellen und darüber die Medien zu informieren. Darüber hinaus hat das Deutsche Krebsforschungszentrum die falsche Darstellung des Reemtsma-Konzerns über die Einstellung der Bevölkerung zum Rauchverbot in Gaststätten richtig gestellt:

Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen

Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und negativen gesundheitlichen Konsequenzen wurde bereits Ende der 1960er Jahre nachgewiesen.

  • Seitdem wurde durch zahlreiche toxikologische und epidemiologische Studien ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und verschiedenen Erkrankungen deutlich gemacht. Diese Arbeiten belegen, dass Personen, die Tabak ausgesetzt sind, die gleichen akuten und chronischen Erkrankungen wie Raucher erleiden können – wenn auch in geringerem Ausmaß und mit geringerer Häufigkeit. Dazu gehören Augenbrennen mit Tränenentwicklung, Schwellungen und Rötungen der Schleimhäute, Reizungen des Atemtraktes und akute Atemwegssymptome wie Auswurf, Husten, Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Müdigkeit und Schlafstörungen.
  • Neben diesen akut auftretenden Beschwerden erhöht Passivrauchen auch das Risiko für chronische Krankheiten mit Todesfolgen. Hierzu gehören in erster Linie Lungenkrebs, koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen sowie der plötzliche Tod bei Säuglingen.
  • In den führenden nationalen und internationalen Forschungszentren besteht der wissenschaftliche Konsens, dass Passivrauchen erwiesenermaßen krebserzeugend für den Menschen ist. 

    Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe stufte bereits 1998 das Passivrauchen am Arbeitsplatz in die höchste Gefahrenklasse aller Schadstoffe ein und sah ausdrücklich und dezidiert von der Festlegung unterer Grenzwerte für eine Konzentration von Tabakrauch ab, die noch als tolerabel angesehen werden könnte. 

    Der Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nahm das Passivrauchen in das von ihm aufgestellte „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ auf und ordnete es ebenfalls der höchsten Gefahrenstufe zu. In diese Kategorie sind Stoffe einzustufen, „die auf den Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Der Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ist ausreichend nachgewiesen. 

    Die
    International Agency for Research on Cancer der Weltgesundheitsorganisation kam in einem umfassenden Bericht über die krebserzeugenden Risiken des Rauchens und des Passivrauchens zu dem Schluss, dass ausreichende Belege für den kausalen Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs vorliegen und stufte gleichfalls Passivrauchen als humanes Kanzerogen der Gruppe 1 (d.h. Stoff oder Stoffgemisch ist krebserregend beim Menschen) ein.
  • Auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Konsenses und unter Beachtung des höchsten wissenschaftlichen Standards veröffentlichte das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Münster und dem Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Heidelberg erstmals Zahlen für die durch Passivrauchen erhöhte Sterblichkeit für Lungenkrebs, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und den plötzlichen Kindstod für die nichtrauchende deutsche Bevölkerung. Nach dieser äußerst konservativen Berechnung sterben in Deutschland jedes Jahr über 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens. 
  • Vergleichbare Abschätzungen aus anderen Ländern liegen vor und bestätigen, dass eine beträchtliche Anzahl von Todesfällen auf Passivrauchen zurückzuführen ist.
  • Die Schlussfolgerung, dass Deutschland endlich handeln und auf gesetzlicher Basis für einen ausreichenden Schutz seiner Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens sorgen muss, reflektiert nicht nur die Sterblichkeitsproblematik, sondern auch die erhöhte Erkrankungsrate durch Passivrauchen sowie die Ausgrenzung von Millionen chronisch Kranker, deren Gesundheitszustand sich deutlich verschlechtert, wenn sie sich in durch Tabakrauch verunreinigten öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsbetrieben (Bundesbahn) oder gastronomischen Betrieben aufhalten. 

    Der Schutz der Bevölkerung und die Reinhaltung der Luft obliegen dem Bund, sodass eine Bundesgesetzgebung für komplett rauchfreie Arbeitsplätze unter Einbeziehung der Gastronomie und aller öffentlichen Einrichtungen sowie der Verkehrsbetriebe in Deutschland erforderlich ist. Viele andere Länder haben derartige Maßnahmen bereits erfolgreich und ohne wirtschaftliche Einbußen für die Gewerbetreibenden ergriffen.

 

Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg - Dr. Martina Pöschke-Langer

Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin, Universität Münster - Prof. Dr. Ulrich Keil

Hygiene-Institut, Universitäts-klinikum Heidelberg - Prof. Dr. Heiko Becher

GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg - Prof. Dr. Dr. Heinz-Erich Wichmann

 

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) und das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle kommentiert das Schreiben der Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH vom 19. 06. 2006 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einstellung der deutschen Bevölkerung bezüglich eines Rauchverbots in Gaststätten:

Nach einer aktuellen wissenschaftlichen Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums befürworten 59,1 % aller Deutschen ein Rauchverbot in Gaststätten (n=2 006 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger, Datenerhebung durch die GfK Nürnberg im Januar und Februar 2006, Originalquelle dokumentiert und verfügbar unter www.tabakkontrolle.de. Die Studie ist derzeit bei der Deutschen Medizinischen Wochenschrift zur Publikation eingereicht).

Im oben genannten Schreiben der Tabakindustrie wird diese bis dato umfangreichste Studie unterschlagen. Stattdessen werden abweichende – nämlich geringere – Zustimmungsquoten angeführt. Da sich außer uns Wissenschaftlern sicher auch politische Akteure die Frage stellen, wie diese Abweichungen zu erklären sind, möchten wir die von Reemtsma angeführten Zahlen kommentieren:

  • Die erwähnte Emnid-Studie ist nicht aktuell. Während unsere Daten aus 2006 stammen, fand die Emnid-Befragung bereits im Januar 2005 statt. Unsere Daten belegen, dass sich seitdem die Zustimmung zu einem Rauchverbot von damals 53 % auf über 59 % erhöht hat. Zudem umfasst die Emnid-Studie lediglich Personen aus Sachsen (!) und ist damit – entgegen der Behauptung der Reemtsma GmbH – keinesfalls repräsentativ.

    Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Emnid-Studie (absichtlich?) falsch zitiert: Während Reemtsma eine sechzigprozentige Ablehnungsquote konstatiert, belegt die zugehörige Pressemitteilung der Staatsregierung Sachsen zu besagter Studie eine Zustimmungsquote von 63% für ein Rauchverbot in Restaurants.
  • Zu den ebenfalls angeführten Studien von Forsa und Infratest liegen uns zwar keine Detailangaben vor, bei der Forsa-Studie ist aber zu bedenken, dass sich als Auftraggeber dieser Studie bei genauerer Recherche der „DEHOGA Hamburg sowie die Zigarettenindustrie und der Zigarettenhandel“ (Quelle: www.ahgz.de, Zugriff: 21.06.06) identifizieren lässt.
  • Schließlich möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass sich anstelle der in dem o. g. Reemtsma-Schreiben zusammengetragenen Leserbriefpassagen von Verbotsgegnern ebenso viele Äußerungen von Befürwortern anführen ließen. Eine selektive und einseitige Darstellung des Meinungsbildes ändert nichts an dem tatsächlichen Bevölkerungsdurchschnitt: Die Zustimmung zu rauchfreien Gaststätten wächst.

Dr. Martina Pötschke-Langer

 

Ich möchte Mitglied der
Nichtraucher-Inititiative Deutschland e.V. (NID) werden.

Zur Beitrittserklärung

 

Kurzinformation über die NID

Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) ist die größte ausschließlich mit dem Thema Rauchen befasste Nichtregierungs-Organisation in Deutschland. Sie wurde 1988 als Dachverband der seit 1974 entstandenen lokal-regionalen Nichtraucher-Initiativen gegründet. Der NID gehören fast 700 Einzelpersonen sowie 13 Vereine mit zusammen mehr als 4.000 Mitgliedern an.

Der Schwerpunkt der NID liegt beim Nichtraucherschutz. Deshalb bietet sie für alle größeren Problembereiche (Arbeitsplatz, Hochschulen, Wohnung, Gastronomie) Unterlagen an, die zum einen der Information der Betroffenen dienen und zum anderen konkrete Wege zur Durchsetzung des Rechts auf Schutz vor dem hochgiftigen Schadstoffgemisch Tabakrauch aufzeigen. In Dutzenden Fällen kämpfte die NID mit Erfolg für Arbeitnehmer, die befürchteten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie offen ihr Recht auf Schutz ihrer Gesundheit einfordern. Mit ihrer Broschüre Rauchfrei aufwachsen! und dem Plakat Kindesmisshandlung Passivrauchen richtet sich die NID vor allem an alle, die für Kinder Verantwortung tragen.

Die NID trug mit ihren Informationskampagnen vor allem Ende der neunziger Jahre erheblich dazu bei, die Basis für einen gesetzlichen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (2002) zu schaffen. Insbesondere deckte sie den Bereich "betriebs- und volkswirtschaftliche Folgen des Rauchens" bei den Anhörungen des Deutschen Bundestags ab. In enger Abstimmung mit den im Aktionsbündnis Nichtrauchen vertretenen Vereinen und Organisationen kümmert sich die NID um eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes in Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Dazu zählen insbesondere die Gaststätten und die Verkehrsmittel.

Der größte Mitgliedsverein der NID, die Nichtraucher-Initiative München e.V., siegte 1984 in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Tabakkonzern Philip Morris. Der BGH hielt auch eine drastische Verfremdung von Tabakwerbung wegen der enormen Gesundheitsschädlichkeit für rechtens. Im konkreten Fall erlaubte er es, aus der Werbung für ein Marlboro-Poker eine Werbung für ein Mordoro-Poker zu machen und die Geldpreise durch die Preise "Lungenkrebs, Magengeschwür und Herzinfarkt" zu ersetzen.

Für alle Interessenten hält die NID ein umfangreiches Informations-Set bereit. Es enthält neben aktuellen Informationen, Aufklebern und Postkarten auch konkrete Hinweise, wie man einen rauchfreien Arbeitsplatz auf der Basis der gegenwärtigen Rechtslage durchsetzen kann. Auch zum Problem rauchender Nachbarn gibt es wertvolle Empfehlungen. Das Informations-Set kann gegen 2,75 Euro Rückporto bei der NID angefordert werden.

Die NID redet nicht nur, sie handelt auch. Helfen Sie ihr dabei, indem Sie Mitglied werden! Leisten Sie Ihren Beitrag für eine rauchfreie Gesellschaft! Danke.

 

Neu: Frauen aktiv contra Tabak e.V.

Sieben Expertinnen aus Forschung und Praxis haben den ersten deutschen Verein gegründet, der sich gegen die katastrophale Zunahme des Rauchens vor allem bei jungen Frauen engagiert. Fast die Hälfte der Frauen zwischen 18 und 25 Jahren raucht regelmäßig (42 % in den alten und 51 % in den neuen Bundesländern. Die höchsten Raucherinnenquoten werden bei allein erziehenden Müttern mit Hauptschulabschluss verzeichnet (56,2 %). Die Veränderungen im weiblichen Rauchverhalten schlagen sich bereits in einem drastischen Anstieg von Lungenkrebsfällen bei Frauen nieder. 70 % der jährlich 3 300 Passivrauchtoten in Deutschland sind Frauen. 

Kontaktadresse: 

FACT e.V.
Union Gewerbehof
Huckarderstr. 10-12
44147 Dortmund

 

Wunsch fürs neue Arbeitsjahr

Es lebt ein jeglicher Verein
von seinen Aktivisten. 
Sie hauchen ihm erst Leben ein; 
sonst gäb's nur tote Listen 

mit Namen und Programmen drauf,
und nichts würd' sich bewegen. 
Erst wenn die „Macher“ brechen auf, 
dann wird sich etwas regen. 

Drum Frau'n und Männern Lob und Ehre, 
die niemals fragen nach dem Lohn, 
die - als wenn's selbstverständlich wäre - 
noch nie vor einer Arbeit flohn, 

mit der sie dienen dem Vereine, 
begeistert von der Sache her. 
Und oftmals stehn sie ganz alleine; 
doch nichts ist ihnen je zu schwer. 

Der NID drum wünschen wir 
auf ihrer ganzen weit’ren Fahrt 
durch diese Welt voll Geld und Gier 
viel Mitglieder von dieser Art! 

Gerhard Sensenschmidt
(April 2006) 

 

Terminkalender 


12.-15. Juli 2006

13. Weltkonferenz Rauchen oder Gesundheit in Washington, DC

www.13thwctoh.org
 


18. November 2006

Rauchfreie Tanzveranstaltung in Wiesbaden

20 Jahre Nichtraucher-Initiative Wiesbaden e.V.

Telefon 06122 2194 - Fax 06122 6357

21. Oktober 2006

Jahreshauptversammlung
Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V. in Heidelberg

Telefon 089 3162525
www.aerztlicher-arbeitskreis.de


6./7. Dezember 2006

4. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle in Heidelberg

www.tabakkontrolle.de

 

Impressum

Das Nichtraucher-Info ist ein

Mitteilungsorgan der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) e.V.

für Mitglieder von Nichtraucher-Initiativen und die Öffentlichkeit.

Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Erscheinungsweise: vierteljährlich

Herausgeber: NID

Redaktion: Ernst-Günther Krause (verantwortlich)

Anschrift:
Carl-von-Linde-Str. 11 - 85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 3171212 - Fax: 089 3174047
E-Mail: nid@nichtraucherschutz.de
Internet: http://www.nichtraucherschutz.de

Konto: Postbank München - BLZ 700 100 80 - Konto-Nr. 192 445 803

Herstellung: Lang Offsetdruck GmbH

Ein Teil des Nichtraucher-Infos erscheint mit Beihefter.