| Nichtraucher-Info Nr. 68 - IV/07 |
| Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Donnerstag, 4. Oktober 2007 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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GesundheitswesenVerkehrWohnen
Nichtraucher-InitiativenGedankenGegenwerbung
International
MedienStatistikTabakentwöhnungTabakwerbungGastronomieRegelungen
JugendschutzPoesie/WitzigesVermischtes
ImpressumRauchverbote allein reichen nicht aus: |
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| "Die Gefährlichkeit der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe für die Gesundheit ist wissenschaftlich unbestritten. Tabakrauch beinhaltet mehr als 4 000 Inhaltsstoffe, von diesen sind über 50 als potenzielle Kanzerogene bekannt. Passivrauchen ist in hohem Maße krebserregend und hat Herz-Kreislauferkrankungen zur Folge. Die Zahl der Toten durch Passivrauchen wird für Deutschland auf jährlich mindestens 3 300 geschätzt. Passivrauch ist vermutlich der quantitativ bedeutsamste inhalative Krankheitsauslöser in der Innenraumluft. (...) Nach ge¬sicherter Studienlage ist das Passivrauchen für viele andere Erkrankungen und Todesfälle mitverantwortlich, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronischobstruktive Lungenerkrankungen und plötzlicher Kindstod." |
Warum angesichts der beispiellosen Schädlichkeit des Passivrauchens für die Beschäftigten in Einrichtungen mit Publikumsverkehr weiterhin eine Ausnahme vom Recht auf Schutz der Gesundheit, also des wertvollsten Gutes, gelten soll (vgl. § 5 Abs. 2 ArbStättV), ist völlig unverständlich.
Durch das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" vom 20. Juli 2007 werden die Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes und der Verfassungsorgane des Bundes (und spätestens Anfang 2008 auch die Beschäftigten in Einrichtungen der Länder und der Verfassungsorgane der Länder) zudem besser gestellt als die Beschäftigten im privatwirtschaftlichen Bereich. Für erstere gilt ein grundsätzliches Rauchverbot, eventuelle Raucherräume dürfen nicht gleichzeitig Arbeitsräume sein. Für privatwirtschaftliche Betriebe gilt dagegen, dass nichtrauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt werden müssen. Das heißt, dass eine Trennung in Raucher und Nichtraucher erforderlich ist, denn solange in Arbeitsräumen geraucht werden darf, müssen Nichtraucher, die bei rechtswidrigen Verhältnissen ihr Recht einfordern, mit Ausgrenzung, Karriereknick und Kündigung rechnen. Der NID sind derartige Fälle zur Genüge bekannt.
Die in § 5 Abs. 2 ArbStättV zugelassenen Ausnahmen vom Schutz vor den erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens sind verfassungswidrig. Der Vorrang des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) vor allen anderen Grundrechten ist in allen diese Themen betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erkennbar.
Außerdem widerspricht die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung dem § 1 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz. Darin ist festgehalten, dass dieses Gesetz dazu dient, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen." Demzufolge ist die Ausnahmeregelung in § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gesetzwidrig. Verordnungen dienen nämlich dazu, gesetzliche Regelungen näher zu be-stimmen. Sie dürfen nicht dem Gesetz widersprechen. Nichts anderes aber bedeutet die Ausnahmeregelung, wonach der Arbeitgeber in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur insoweit Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Beschäftigte zu treffen hat, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
| Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) ist bereit, Beschäftigten des Gaststättengewerbes oder anderer Einrichtungen mit Publikumsverkehr, für die eine Ausnahmeregelung von dem Recht auf Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens gilt, nach Prüfung im Einzelfall Rechtsschutz zu gewähren. |
Glücklich ist, wer als Nichtraucher zusammen mit anderen Gleichgesinnten in einem Einfamilienhaus wohnt. Alle anderen müssen damit rechnen, dass ihre rauchfreie Idylle mit dem Einzug in eine neue Wohnung, bei einem Mieter- oder einem Eigentümerwechsel plötzlich ein Ende hat. Im Durchschnitt meldet sich bei der NID mindestens ein Nichtraucher pro Woche wegen Pro-blemen mit rauchenden Nachbarn. Wie viele Betroffene sich auf der NID-Webseite den Leitfaden zum Nichtraucherschutz in der Wohnung herunterladen ohne mit der NID Kontakt aufzunehmen, lässt sich naturgemäß nur schätzen. Sie alle können damit rechnen, aufgrund der bereits oder bald verabschiedeten Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mehr Verständnis zu finden. Ob es zu mehr als einem Kompromiss in Form von aufeinander abgestimmten Lüftungszeiten reicht, muss aber bezweifelt werden.
Ähnlich ist es mit dem Rauchen im Freien. Ob es die Bus- oder Trambahnhaltestelle ist, die Fußgängerzone oder der Gehsteig (z.B. Straßencafé), die Liegewiese im Schwimmbad oder am See, der Biergarten oder die Sitzbänke im Park: Tabakrauch überall. Es ist noch viel zu tun. Packen wir's an!
Der SPIEGEL widmete sich in seiner 38. Ausgabe den Rauchverboten in verschiedenen europäischen Staaten und insbesondere deren gesundheitspolitischen Erfolgen.
In Schottland haben millionenteure Aufklärungskampagnen der Ärzte dazu geführt, dass die Zahl der Herzinfarkte seit einiger Zeit sinkt – um rund 3 Prozent pro Jahr. Doch plötzlich hat die Zahl der Herzinfarkte in Schottland in einem einzigen Jahr um ganze 17 Prozent abgenommen (bei den Nichtraucher allein um 20 Prozent). Seit April 2006 gilt in Schottland ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit, und seither, so berichteten Forscher der Universität Glasgow, geht es in den Herzkliniken des Landes auf erstaunliche Weise ruhiger zu. Während der zehn Monate vor dem Rauchverbot wurden noch 3 235 Menschen mit Herzinfarkt in neun ausgewählte schottische Kliniken eingeliefert. Im gleichen Zeitraum danach waren es nur 2 684.
Ähnliche Ergebnisse sind auch aus anderen Ländern und Gegenden zu vermelden. In Irland, so erklärten irische Forscher auf einem Kardiologenkongress in Wien, hat die Zahl der Herzinfarkte seit dem Rauchverbot im März 2004 um 11 Prozent abgenommen. Nach dem italienischen Rauchverbot im Januar 2005 ist die Zahl der unter 60-Jährigen, die in der Region Piemont einen Herzinfarkt erlitten, ebenfalls um 11 Prozent gesunken. Zuvor war ihre Zahl seit Jahren stetig gestiegen. In der Ortschaft Pueblo im US-Bundesstaat Colorado stockten nach dem Rauchverbot im vergangenen Jahr 27 Prozent weniger Herzen als zuvor. In der Kleinstadt Helena im US-Bundesstaat Montana ist die Zahl der Herzinfarkte nach einem Rauchverbot im Jahr 2002 sogar um 40 Prozent gesunken. Als ein Richter die Qualmerei sechs Monate später wieder zuließ, stiegen die Myokard-Infarkte wieder auf das Ausgangsniveau.
"Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Herzinfarkt ist inzwischen hervorragend belegt", urteilt Tobias Raupach, wissenschaftlicher Leiter der Raucherentwöhnungsambulanz an der Universitätsklinik Göttingen. Das Gespenstische daran sei, dass beim Rauchen, ob aktiv oder passiv, eine minimale Dosis bereits einen maximalen Effekt nach sich ziehen könne. Ähnlich wie bei einer Schneelawine reicht schon ein kleiner Anstoß zu einer Kaskade von Ereignissen.
Der Herzinfarkt trifft jedes Jahr 275 000 Deutsche, rund 150 000 sterben daran. Wenn deutsche Herzen auf Zigarettenrauch ebenso reagieren wie schottische, dann müsste das Rauchverbot, sobald es 2008 bundesweit in Kraft tritt, auf einen Schlag bis zu 47 000 Herzinfarkte vermeiden helfen. Dass solche Ergebnisse zu einer Entlastung des Gesundheitswesens führen, ist offensichtlich. Herzinfarkte bei Erwerbstätigen treten vorwiegend bei Rauchern oder "starken" Passivrauchern auf. Infolge der Arbeitsunfähigkeit entstehen Betrieben und Krankenkassen vermeidbare Kosten (Entgeltfortzahlung, Krankengeld). Produktionsausfälle mindern das Sozialprodukt und die Einnahmen der Krankenkassen.
Künftig müssen die Raucher unter den Bahnfahrern Enthaltsamkeit üben. Denn die Bahn hat ihre Ankündigung wahr gemacht: Alle Züge, ob Fern- oder Nahzüge, fahren seit 1. September 2007 rauchfrei durch Deutschland. Die Lokführer dürfen jedoch vorläufig weiter qualmen. Der Bahnvorstand konnte sich mit den Vertretern der Gewerkschaft Transnet und der Gewerkschaft der Lokführer noch nicht auf ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz einigen. Das bedeutet für die Nichtraucher unter den Lokführern eine gesundheitliche Belastung. Denn im kleinen Führerstand tritt der Tabakrauch konzentriert auf. Deshalb bleibt eine größere Menge an Rauchpartikeln an den Wänden haften und gast später aus – mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade dann, wenn Nichtraucher im Führerstand Dienst tun.
Was jahrelanges Rauchen bewirkt, zeigt sich besonders in den Wochen seit dem 1. September. Den Raucherdreck zu beseitigen ist eine mühsame Angelegenheit. Die Polster müssen eingeschäumt und abgesaugt, die Wände und anderen Einrichtungsgegenstände mit einem speziellen Reinigungsmittel abgewischt werden. Brandlöcher können meist nur teilweise beseitigt werden. Die Reinigung der Raucherabteile zieht sich einige Wochen hin. Wer in diesen Wochen auf einem ehemaligen, noch keiner Reinigungsprozedur unterzogenen Rauchersitz Platz nimmt, muss damit rechnen, dass bei ihm die typischen Passivrauch-Symptome auftreten.
Die Deutsche Bahn verpasst dem Wort "rauchfrei" eine eigene Bedeutung. "Bedingt", "beschränkt", "mit Ausnahme", "weitgehend" wäre passender als Bezeichnung für die Bahnhöfe, die die Bahn einfach rauchfrei nennt, die aber durch die Einrichtung von Raucher-Inseln (auf Bahnhöfen mit mehr als 10 000 Reisenden pro Tag) nicht rauchfrei sind. Pro Bahnsteig gibt es – soweit ersichtlich – eine Raucher-Insel. Sie liegt in der Regel abseits, am Ende einer Überdachung – denn die Bahn will die Raucher ja nicht im Regen stehen lassen.
Die Bahn hat angekündigt, zunächst auf die Einsicht der Reisenden zu setzen. In letzter Konsequenz stellt das Rauchen auf dem Bahnhof außerhalb einer Raucher-Insel oder eines Raucher-Raums aber einen Verstoß gegen die Hausordnung dar, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Anfang September waren auf einem Bahnsteig im überdachten Bereich des Münchner Hauptbahnhofs über 50 Zigarettenkippen zu zählen – alle außerhalb der Raucher-Insel. Die NID fordert die Bahn auf, nicht lange zu zaudern, sondern gegen die Missachtung des Rauchverbots die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, um der Nachahmung vorzubeugen.


Ich bewohne seit vielen Jahren zwei Eigentumswohnungen in einem Drei-Familienhaus in einer landschaftlich reizvollen Lage. Die dritte Eigentumswohnung war auch seit vielen Jahren vermietet und wir lebten friedlich unter einem Dach – bis ein Mieterwechsel stattfand.
Die neuen Mieter waren Kettenraucher. Zu allem Übel schlichen sie sich mit falschen Angaben in den Mietvertrag mit meinem Miteigentümer. Beide waren arbeitslos und hatten 24 Stunden täglich Zeit zu rauchen. Damit es ihnen in ihrer Wohnung nicht zu sehr nach Rauch stank, hatten sie seit ihrem Einzug im heißen Jahrhundertsommer 2003 Tag und Nacht die Fenster geöffnet.
Für mich als Asthmatikerin hieß das, dass ich meine Fenster in beiden Wohnungen in dem besagten heißen Sommer geschlossen halten musste. Nachts zwischen 1 und 3 Uhr lüftete ich – tagsüber hätte gar nicht so viel Kortison inhalieren können, wie nötig gewesen wäre, um nicht zu ersticken.
Jede Bitte an die Mieter war zwecklos. Die stereotype Antwort war: Wir haben eine Etage gemietet und rauchen soviel wir wollen und lüften wann und wie lange es uns passt. Sie können ja Ihre beiden Etagen verkaufen und wegziehen.
Die Mieter aus dem Mietvertrag zu bekommen war nach geltendem Mietrecht unmöglich.
Der Rauch kam aus allen Fenstern des freistehenden Hauses, durch alle Ritzen, Steckdosen, Telefondosen, durch alle Schlüssellöcher.
Weil ich mich wegen des gesundheitlichen Defizits des Asthmas schämte, verkroch ich mich immer mehr. Ich wurde sehr krank und konnte nicht mehr arbeiten. Weil ich selbständig freiberuflich tätig bin, fehlten mir auch die Einnahmen.
Nach an die siebzig Telefonaten mit allen möglichen Institutionen stieß ich auf die NID München und erhielt menschlichen Zuspruch und einen Packen Nichtraucher-Info-Hefte. Und ich stellte fest, dass es gar keinen Grund gab, mich wegen meines Asthmas zu schämen. Ich wurde selbstsicherer und vertrat meine Rechte zunehmend konsequenter.
| Prügel vom rauchenden Mieter |
Das hatte zur Folge, dass der Mieter handgreiflich gegen mich wurde. Ich trug Prellungen und ein Schädeltrauma davon. Eine noch schlimmere Zeit als bisher begann für mich. Aber ich sagte mir, ich muss jetzt weitermachen.
Mit meinem neuen Selbstbewusstsein und den Informationen aus den NID-Broschüren beschloss ich, jetzt nicht mehr umzukehren, sondern nach vorne zu kämpfen. Ich brachte die Körperverletzung zur Anzeige. Das Gericht verhängte gegen meinen schädigenden Raucher eine Strafe von 150 Tagessätzen. Bei Nichtzahlung sollte die Strafe im Gefängnis abgesessen werden. Die Geldstrafe ist für einen Arbeitslosen – mittlerweile Hartz-IV-Empfänger – eine große finanzielle Belastung. Er bekam es mit der Angst zu tun und verschwand praktisch über Nacht vor Weihnachten 2004 mit Sack und Pack. Ich kaufte die dritte Wohnung von meinem Miteigentümer und besitze seit September 2005 das ganze Haus.
In dem Haus wird jetzt nicht mehr geraucht. Die neuen Mieter haben das Rauchverbot im Mietvertrag
Es kommt nicht auf Frechheit oder Egoismus der Raucher an. Nichtraucher haben auch Rechte und müssen entweder leiden oder ihre Rechte (auch bei vorübergehenden Schwierigkeiten in der Umsetzung ihrer Rechte) verteidigen.
Ich bin froh über den Tag, an dem ich mit der NID erstmalig telefonierte. Herzlichen Dank für den Mut, den Sie mir machten!
Sie können meinen Brief gerne veröffentlichen, um anderen Menschen Mut zu machen.
Dorothee Etges, Taunusstein
Der Vorstand des Nichtraucher Freiburg e.V. erhielt von Adrian & Partner GdbR folgende Hintergrundinformation zur "Nichtraucherbaustelle":
"Die Initiative für eine Nichtraucherbaustelle haben wir als die verantwortlichen Bauleiter dieser Baustelle in die Wege geleitet. (...) Uns haben folgende Sachargumente zum Handeln bewogen:
21 Jahre nach seiner Gründung im April 1986 fassten die Mitglieder des Nichtraucher Bremen e.V. mit der vorgeschriebenen Dreiviertelmehrheit den Beschluss, den Verein aufzulösen. Rechtlich gesehen befindet er sich noch ein Jahr in Liquidation, damit eventuelle Gläubiger Gelegenheit haben, Forderungen an das Vereinsvermögen anzumelden. Doch damit ist nicht zu rechnen. Dafür haben Gottfried Meißner, der Kassenwart, und Ursula Meißner, die stellvertretende Vorsitzende, gesorgt. Sie bilden seit der Gründung das Rückgrat des Nichtraucher Bremen e.V. und ohne sie lief fast nichts. Informationsstände, Briefe an Medien und Behörden, rauchfreie Freizeitgestaltung, Vereinszeitschrift und vieles mehr. Der seriösen Vereinsführung ist es auch zu verdanken, dass am Schluss noch Mittel zur Finanzierung von zehn Tagen Plakataushang (siehe Bild unten) und einer Spende von 500 Euro an die NID blieben. Außerdem kann der Ärzliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, der in der Satzung als steuerbegünstigte Körperschaft aufgeführt ist und das verbleibende Vermögen erhält, 2008 mit einem erklecklichen Betrag rechnen. Allen Bremer Mitstreitern einen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und ihren jahrzehntelangen Kampf, dessen positive Ergebnisse zunehmend zu spüren sind.

Eklat bei der Tour de France. Ein Fahrer des T-Mobile-Teams wurde des Dopings bezichtigt. Dies ist nichts Neues. Spektakulär ist dagegen die Reaktion der Medien. ARD und ZDF stellten unverzüglich die Live-Berichterstattung von der Tour ein. Respekt. Für unerlaubte und die Gesundheit schädigende Verhaltensweisen darf nicht noch öffentlich und massenwirksam Werbung betrieben werden.
Doping ist die unerlaubte Anwendung von Anregungsmitteln, um Höchstleistungen zu erzielen. So beschreibt es das Wörterbuch. Unerlaubt ist die Anwendung deshalb, weil der Gebrauch von Dopingmitteln zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen kann. Die zugeführte Substanz kann natürliche Leistungsschranken wie Ermüdung oder Erschöpfung aufheben. Dies ist ein illegitimer Eingriff in körpereigene Regulierungen.
Ähnliches bewirkt Nikotin. Auch diese Droge greift in körpereigene Regulierungen ein. Sie hilft dabei, Ermüdung zu überwinden oder das Hunger- und Durstgefühl zu drosseln. Manch eitler oder gar prominenter Raucher brüstet sich damit, seine Leistungsgrenzen und seine natürlichen Bedürfnisse mit Nikotins Hilfe bezwungen zu haben. Er qualmt unter dem Vorwand, Höchstleistungen vollbringen zu wollen, ruiniert damit seine Gesundheit für seinen doch so aufopferungsvollen Job und hofft dafür auf Beifall. Was unterscheidet ihn bitte sehr vom gedopten Leistungssportler, der von einem Platz auf dem Siegertreppchen träumt?
Nun ja, wird man sagen, Doping ist verboten und Rauchen ist erlaubt. Wirklich? Die zum Dopen verwendeten Produkte sind gewöhnlich legale Medikamente oder wie im Falle des Testosterons sogar körpereigene Wirkstoffe. Nur ist ihr Gebrauch im Zusammenhang mit Leistungssport eben unerlaubt. Nicht gestattet ist aber auch das Rauchen in öffentlichen Räumen in Gegenwart von nichtrauchenden Personen. Dies betrifft Arbeitsplätze, demnächst auch Gaststätten (leider mit Ausnahmen), Verkehrsmittel, Konferenz- und Versammlungsräume und weitere Örtlichkeiten. In diesen Situationen ist also Rauchen ebenso tabu wie Doping beim Leistungssport.
Jetzt kommt der brave Bürger ins Grübeln. Ein einziger Dopingfall genügte den Öffentlich-Rechtlichen, die Klappe zuzumachen und das Feld einem Privaten zu überlassen, der damit tönte, der mündige Bürger müsse selbst entscheiden können, was er sich zumuten wolle. Hatten nicht kurze Zeit zuvor öffentlich-rechtliche Fernsehgewaltige einem Alt-Bundeskanzler die Möglichkeit geboten, sich nikotindopend der Öffentlichkeit zu präsentieren? Jeder am Bildschirm konnte miterleben, mit welcher Unverfrorenheit anwesende Studiogäste gezwungen wurden, an der Vergiftung durch Tabakrauch teilzuhaben. Für viele Raucher war das sicher eine willkommene Bestätigung des eigenen rücksichtslosen Verhaltens. Jungen Menschen auf der Suche nach Vorbildern bot der Prominente vor der Kamera ein Beispiel zum Nachahmen. Warum hat hier der dem öffentlichen Recht verpflichtete Sender nicht auch so reagiert wie später zur Tour de France? Für unerlaubte und die Gesundheit schädigende Verhaltensweisen darf nicht noch öffentlich und massenwirksam Werbung betrieben werden.
Trotz vieler Proteste nehmen sich unsere Medien noch immer das Recht heraus, das Rauchen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und in allen Nuancen zu bewerben. Rauchen sei Bestandteil des alltäglichen Lebens, und so müsse es sich auch auf dem Bildschirm widerspiegeln, meinen die Fernsehmacher. Doping ist allgegenwärtiger Begleiter des Leistungssports, hat uns die Tour de France eindrucksvoll gezeigt. Kommt jetzt das Fernsehen auf die Idee, uns bei allen Sportübertragungen auch dopende Sportler als nachahmenswerte Vorbilder zu präsentieren? Schließlich soll doch alles realistisch wirken. Zur Erinnerung: Dopingmittel sind zumeist legale Produkte der Pharmaindustrie. Sollte ihr nicht die gleiche Chance geboten werden wie der Tabakindustrie?
Eine starke Lobby legt sich täglich dafür ins Zeug, Nikotindoping salonfähig zu halten. Niemand solle es bitte mit Doping im Leistungssport verwechseln. Alle Ähnlichkeiten sind rein zufällig. Die Dopingpraxis beweist, welche gesundheitlichen Schäden auch mit legalen Produkten bewirkt werden können, wenn diese nicht bestimmungsgemäß angewendet werden. Bei bestimmungsgemäß angewendeten Pharmaprodukten überwiegt der Nutzen gegenüber dem Schaden. Tabakwaren dagegen führen selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu teilweise erheblichen Gesundheitsschäden. Das ist der entscheidende Unterschied. Kluge Menschen fragen sich daher, warum Tabak heute noch zu den legalen Produkten gezählt wird.
Unsere Politiker haben sich nun endlich dazu durchgerungen, das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen für illegal zu erklären. Nein, nicht für ganz illegal. Da das Rauchen als öffentliches Ereignis die wichtigste Voraussetzung für die Rekrutierung blutjungen Rauchernachwuchses und daher für das Überleben der Tabakindustrie ist,
haben unsere Regierenden für den Erhalt von Raucheroasen gesorgt. Das war ihnen offenbar wichtiger als die Sorge um die Passivrauchopfer. Nicht von ungefähr erzielten die Landesfürsten bezüglich der Rauchoasen sofort bundeseinheitlichen Konsens, während die Anforderungen an rauchfreie Bereiche in die Länderverantwortung abgeschoben wurden.
Warum die Scheu vor ungeteilter staatlicher Verantwortung? Hat die Politik Angst vor der Raucherlobby? Oder gehören gar Wort führende Politiker dazu? Vertreten unsere Anwälte etwa die Gegenpartei? Vielleicht erklärt uns Dieter Hildebrandt deren zögerliche Haltung: „Es kann keiner mit der Faust auf den Tisch hauen, wenn er überall seine Finger drin hat.“
Dr. Wolfgang Schwarz
Das WorldMediaFestival 2007 in Hamburg, ein jährlich durchgeführter globaler Wettbewerb für moderne Medien, hat den Spot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) "Kinder rauchen mit" in der Kategorie "Public Relations Gesundheit" mit einem "intermedia-globe Silver Award" ausgezeichnet. Unabhängige Fachjurys aus Europa, Asien und Nordamerika hatten insgesamt 487 Beiträge aus 22 Ländern zu sichten und zu bewerten. Der BZgA-Spot konkurrierte u.a. auch mit Spots der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Die Preisverleihung fand am 9. Mai 2007 in Hamburg statt. Der Spot wird vielfach in Kino und Fernsehen eingesetzt und ist auch auf www.bzga-avmedien.de unter Spots/Nichtrauchen zu sehen.
Das Festival zeichnet "herausragende Lösungen mit modernen Kommunikationsmedien" aus. Es bewertet neben der künstlerischen Umsetzung und technischen Exzellenz vor allem, ob die Beiträge ihre intendierten Ziele erreichen und die anvisierten Zielgruppen mit ihrer Botschaft erfolgreich ansprechen können. Dabei spielen weder Budgetgröße noch Herkunftsland oder Institution eine Rolle.
Der Ende 2005 herausgegebene Spot hatte schon im Pretest hervorragende Werte erhalten, sowohl bei Rauchern als auch bei Nichtrauchern. Er arbeitet ausschließlich über die Bildsprache, um auf die Gesundheitsgefahr des kindlichen Passivrauchens in Raucherhaushalten aufmerksam zu machen. Diese sind die Hauptquelle für die kindliche Tabakrauch-Belastung, und Tabakrauch ist der mit Abstand gefährlichste und am weitesten verbreitete Innenraum-Schadstoff. Etwa zwei Drittel aller Sechs- bis Dreizehnjährigen leben in einem Haushalt, in dem mindestens eine Person raucht. Da die gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens bei Kindern noch gravierender sind als bei Erwachsenen, hat die BZgA gerade dieses Thema filmisch aufgegriffen.
Im Rahmen der Kampagne "HELP – Für ein rauchfreies Leben" lässt die Europäische Kommission auf 80 TV-Kanälen in den 22 Sprachen der 27 EU-Mitgliedsstaaten einen Film-Spot ausstrahlen, in dessen Mittelpunkt die negativen Auswirkungen des Passivrauchens auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stehen.
EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou betont, dass jedes Jahr in Europa "19.000 Nichtraucherinnen und Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens“ sterben. Die TV-Kampagne "führt Raucherinnen und Rauchern vor Augen, dass sie nicht nur ihrer eigenen Gesundheit schaden, sondern auch der ihrer Kinder".
Die deutschsprachige Version des 30-Sekunden-Spots kann unter www.l-agence.com/test/help/flv/germany.html angesehen werden.
| Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Mit dieser zutreffenden Einschätzung unterstützte Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, die Forderung nach Schockbildern auf den Zigarettenpackungen – zusätzlich zum Warnhinweis. Untersuchungen hätten ergeben, dass 60 Prozent aller Raucher grundsätzlich bereit seien, mit dem Rauchen aufzuhören. Brasilien (2002), Singapur (2004), Thailand (2005), Venezuela (2005), Australien, Uruguay, Chile und Jordanien (alle 2006) sind Vorreiter für die bildhaften Kampagnen gegen das Rauchen, gefolgt von Belgien (2007), Großbritannien und Rumänien (beide 2008) – und hoffentlich bald auch Deutschland! | ![]() ![]() |
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In Deutschland wollen Gastwirte gegen Rauchverbote klagen, weil sie ihre persönliche Entscheidungsfreiheit unverhältnismäßig stark eingeschränkt sehen. Ihre Standesvertretung, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), hält die Verfassungswidrigkeit nicht für ganz so offensichtlich gegeben. Deshalb lässt er die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbote erst einmal von Verfassungsrechtlern prüfen. Ein Grund für die Zurückhaltung des Dehoga könnte in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 28. März 2007 liegen. Das Gericht hatte es abgelehnt, die Initiative "Passivrauchen und Gesundheit", die Volksabstimmungen über Rauchverbote für öffentliche und öffentlich zugängliche Räume (Gaststätten, Hotels, Kinos, Theater usw.) fordert, zu verbieten.
Die rechtspolitische Hauptfrage, ob das Rauchverbot das Grundrecht der persönlichen Freiheit der Raucher verletzt, ließen die sieben Bundesrichter allerdings offen. Einige meldeten jedoch Zweifel an, ob das Rauchen – insbesondere das Rauchen an allen Orten und zu allen Zeiten – wirklich als elementares Merkmal der Persönlichkeitsentfaltung angesehen werden könne.
Ein Richter warf die Frage auf, ob nicht auch der Nichtraucher den Grundrechtsschutz der persönlichen Freiheit beanspruchen könnte – für die Freiheit, nicht passiv rauchen zu müssen. Ob die persönliche Freiheit verletzt werde oder nicht, sei aber nicht abstrakt zu beurteilen, sondern stets in konkreten Fällen, erklärte das Gericht. Als Beispiel führte ein Richter an, dass die persönliche Freiheit nicht verletzt werde, wenn man ihm verbiete im Klassenzimmer zu rauchen. Die persönliche Freiheit eines Gefangenen könnte aber durchaus tangiert sein, wenn man ihm auch noch die letzte Rauchgelegenheit nehmen würde.
Die Richter äußerten, dass im Falle des Nichtraucherschutzes die Voraussetzungen gegeben wären, andere Grundrechte einzuschränken. Die Schädlichkeit des Passivrauchens sei heute erwiesen und Rauchverbote in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Räumen seien ein geeignetes und grundsätzlich verhältnismäßiges Mittel, um die Gesundheit der Nichtraucher zu schützen.
Ausnahmen vom strikten Rauchverbot werde es aber geben müssen. Schließlich dürfe der staatliche Eingriff nicht weiter gehen, als der Zweck es erfordere. Diese Ausnahmen festzulegen, etwa für Gefangene, Altersheimbewohner oder Hotelgäste, sei Sache des Gesetzgebers, betonten die Bundesrichter. Dieser werde dabei, so Bundesgerichtspräsident Arthur Aeschlimann, "im Rahmen der praktischen Konkordanz eine vernünftige Lösung suchen müssen.
www.nachrichten.ch, 28.3.07
www.espace.ch, 29.3.07
Der Medienkonzern Disney will künftig nur noch zigarettenfreie Kinder- und Jugendfilme produzieren. Den für Erwachsenenfilme zuständigen Tochterfirmen Touchstone und Miramax legt er nahe, ebenso zu handeln. Stanton Glantz von der Universität von Kalifornien hatte ermittelt, dass in 75 Prozent der Disney-Filme mindestens ein rauchender Darsteller zu sehen ist.
www.ftd.de, 27.7.07
In Slowenien trat am 5. August 2007 ein strenges Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie am Arbeitsplatz in Kraft. Das Qualmen ist künftig nur in abgetrennten Zimmern zulässig, die strenge technische Vorschriften erfüllen müssen.
Die speziellen Raucherzimmer in Restaurants und Hotels dürfen maximal 20 Prozent der gesamten Lokalfläche ausmachen. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten auch für bestimmte Bereiche in Altersheimen und Gefängnissen. Das Bußgeld für Verstöße gegen das Rauchverbot beträgt 125 Euro.
Einige Reiseveranstalter wie z.B. Wolff Ost-Reisen weisen auf ihrer Webseite auf die neue Regelung hin: "Bitte beachten Sie das absolute Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden in Slowenien. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
www.derstandard.at, 5.8.07
Nachdem zum 1. Juli 2007 auch in England und Wales ein Rauchverbot in Gaststätten in Kraft getreten ist, hält manchen Nichtraucher nur noch der Gestank der Schadstoffe, die von den Wänden und Einrichtungsgegenständen ausgasen, von einem Kneipenbesuch ab. In Schottland, in dem seit einem Jahr Rauchverbot herrscht, haben viele Gastwirte angefangen, ihre Räume zu renovieren.
www.stern.de, 5.7.07
Das Umweltgericht in Växjö hat einer Schwedin das Rauchen in weiten Teilen ihres Gartens untersagt, weil es den Nachbarn stört. Der Anwalt hatte seine Klage nach jahrelangem Streit damit begründet, dass er unter "extremer Empfindlichkeit" gegen Tabakrauch leide. Das Gericht gab dem Kläger nach einem Lokalaugenschein weitgehend Recht und verbot der Frau das Rauchen in allen an das Nachbarhaus grenzenden Teilen ihres Gartens. Die unterlegene Raucherin erklärte nach der Urteilsverkündung, dass sie sich nach dem ermüdenden Streit durch viele Instanzen an die vorgegebene Rauchzone halten werde, und begründete dies mit den Worten: "Aber nicht, weil ich es einsehe, sondern weil ich Angst habe, dass sie mir sonst ein Bußgeld aufbrummen.
www.n24.de, 23.8.07
Zigarettenanzeigen dürfen sich nicht mehr an Kinder richten – diese Regel hat sich die US-Tabakindustrie 1998 selbst auferlegt. Doch es gibt Schlupflöcher. Das größte ist der Ort, wo
Teenager einkaufen: die Läden der Einzelhändler. Dort dürfen die Giftstängel beworben werden. Händler bekommen von den Tabakkonzernen Geld, um ihren jungen Kunden Preisnachlässe und Mengenrabatte zu gewähren, ihnen Mützen und Feuerzeuge zu schenken oder Bonus-Zigaretten zu verteilen. Jährlich fließen auf diese Weise Milliardenbeträge.
Je mehr Werbung in den kleinen Läden, desto häufiger rauchen die Teen¬ager, fand Sandy Slater von der University of Illinois heraus. Ihr Team hatte von 1999 bis 2003 insgesamt 26 301 US-Teenager beobachtet, um erstmals herauszufinden, wie sich ihr Verhalten durch Marketingpraktiken der Zigarettenindustrie im Einzelhandel ändert. Jeweils rund ein Drittel der Schüler waren in der achten, zehnten und zwölften Klasse. Etwas mehr als die Hälfte hatte zu Beginn der Studie noch nie geraucht, jeder Fünfte hatte schon einmal Zigaretten probiert, 11,5 Prozent galten als regelmäßige Raucher.
In Gegenden, in denen die Läden besonders große Zigarettenschilder in den Fenstern oder am Kassenschalter hatten, begannen acht Prozent der jugendlichen Nichtraucher, mit Tabak zu experimentieren. Vor allem die Achtklässler wurden durch solche Reklame ermutigt, Gelegenheitsraucher zu werden. Jene Heranwachsenden, die das Rauchen schon einmal probiert hatten, sprangen vor allem auf T-Shirts und andere Geschenkartikel-Aktionen für Zigarettenprodukte an, sodass der Studie zufolge fast jeder fünfte von ihnen für eine Zeitlang zum Gewohnheitsraucher wurde.
www.spiegel.de, 8.5.07
In China sind ab 2011 alle Formen der Werbung für Tabakprodukte verboten. Damit erfüllt China seine Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Rahmenabkommens zur Tabakkontrolle. Das Verbot gilt auch für die Sponsoren von Sportveranstaltungen. Die Re¬gierung in Peking geht von jährlich rund einer Million Menschen im Land aus, die an Krankheiten sterben, die mit dem Rauchen in Verbindung stehen.
www.pr-inside.com, 29.8.
Im baltischen Estland gilt seit Juni 2007 ein Rauchverbot in Gaststätten. Das vor zwei Jahren verabschiedete Tabakgesetz erlaubt jedoch die Einrichtung von speziellen Raucherräumen. Ein generelles Rauchverbot gilt für Bushaltestellen, Übergangstunnel und Treppenflure. Die höchste Strafe beträgt für Rauchverbotsverstöße umgerechnet 77 Euro. Hausrechtsinhaber müssen bei Pflichtverletzungen mit bis zu 2 000 Euro Bußgeld rechnen.

Hauptsächlich ist sie wohl dem jahrelangen Rauchen geschuldet. Barack Obama will von der Demokratischen Partei zum Kandidaten für die Wahl zum Präsidenten der USA nominiert werden und deshalb mit dem Rauchen aufhören. Er verkündete dies in der David Letterman Show im April 2007.
Allerdings gab er als Grund an, dass ihn seine Frau darum gebeten hätte. Dies nimmt ihm jedoch niemand ab. Der entscheidende Grund ist wohl, dass die Mehrheit der US-Amerikaner keinen Raucher bzw. keine Raucherin als Präsidenten haben will.
Die Konkurrentin um die Nominierung, die Nichtraucherin Hillary Clinton, hatte in ihrer Zeit als First Lady das Rauchen aus den Räumen des Weißen Hauses verbannt und dabei soll es bleiben.
http://ash.org
Auf umgerechnet mehr als zwei Milliarden Euro Schadensersatz will das Königreich Saudi-Arabien internationale Tabakkonzerne verklagen. Damit solle das Land für Kosten entschädigt werden, die ihm durch die Behandlung von durch Tabak ausgelösten Krankheiten entstehen würden, begründete das saudische Gesundheitsministerium das Vorgehen. Es nannte zwar keine Namen, doch Philip Morris, British American Tobacco und Altadis gehören zu den Unternehmen, die Tabakprodukte in Saudi-Arabien verkaufen.
Süddeutsche Zeitung, 17.4.07
Seit Beginn des Jahres 2007 herrscht in Hongkong ein striktes Rauchverbot für alle öffentlichen Einrichtungen, die meisten Bars und Restaurants und auch am Strand. Die Regelung galt selbstverständlich auch für die Aussteller bei der Tabak-Fachmesse für Asien. Alles rund um die Glimmstängel konnten sie den Besuchern zeigen, aber ausprobieren durften diese nichts. Es wird inzwischen immer schwerer, Länder zu finden, in denen der Tabak nicht nur ausgestellt, sondern konsumiert werden kann.
www.nachrichten.ch
Er klingt missverständlich, der Titel, den Aaron Gray aus Kanada seinem Film über das Sterben seiner Mutter gegeben hat. Doch der Film ist eine einzige und eindringliche Warnung, nicht mit dem Rauchen anzufangen. Anzuschauen ist er unter www.youtube.com/watch?v=u_8BerrJg0M.
Am Anfang war es mehr eine Spielerei mit der Videokamera: Aaron Gray nahm bei einem Besuch im September 2006 ein paar Sequenzen mit seiner Mutter Charlotte auf. Da wusste die Familie noch nicht, dass die Lunge der Mutter kaputt war. Sie ging zu Tests – und kam mit der Diagnose Lungenkrebs im vierten Stadium nach Hause. Bei diesem Stadium sind bereits Metastasen im Körper verteilt.
Einen Monat später wollte Aaron Gray seine Mutter von Kanada nach Kalifornien holen – doch da war es schon zu spät: Seine Mutter erlitt einen Herzinfarkt – just an dem Tag, an dem sie vom Amt ihre Geburtsurkunde bekam, mit der sie endlich hätte reisen können. Der Herzinfarkt lähmte ihre linke Seite. Fortan war sie vom Krankenhaus, von Ärzten abhängig – und nicht länger die unabhängige Frau, die sie zuvor war. Die Ärzte baten die Kinder, sofort zur Mutter zu kommen, weil sie den Tod nahen sahen.
Charlotte R. sollte noch vier Monate leben. „Es war schwer für uns, Mutter im Krankenhausbett zu erleben“, schreibt Aaron Gray auf seiner Internetseite. „Sie konnte nie zu uns kommen, um zu sehen, wie wir in Kalifornien leben.“ So begann der Mann seine Mutter zu filmen, damit die ganze Familie sehen konnte, wie es ihr geht. Aus 90 Minuten Filmmaterial wurden schließlich 10 Minuten – auch, weil der Film auf der Internetseite auch nicht länger hätte sein dürfen. Er trägt den Titel "Thanks, Tobacco. You killed my mom."
„Zunächst veröffentlichten wir den Film, um Mutters letzten Willen zu erfüllen“, so Aaron Gray. Sie wollte alle Menschen vor dem Rauchen und seinen Folgen warnen. Natürlich ging es uns auch darum, Mutters Andenken zu bewahren. Uns wurde immer mehr bewusst, dass viele Anti-Raucher-Kampagnen nicht so hart sind wie das wirkliche Leben“. Sie zeigten nicht das Leid und die Schmerzen.
www.welt.de, 15.8.07
| Die (Spät-)Folgen des Zigarettenkonsums kommen die Krankenkassen teuer zu stehen. Verschiedenen Studien zufolge liegen die Kosten hierzulande zwischen 25 und 60 Milliarden Euro jährlich. Nicht in Zahlen ausdrücken lässt sich das Leid, das Rauchen über viele Menschen bringt. Den Folgen von Vulkanausbrüchen und Erdbeben können wir nur begrenzt vorbeugen, die Folgen des Rauchens können wir völlig sogar vermeiden. Charlotte R. schrieb in einer Nachricht an ihren Sohn: „Ich bin glücklich, dass Du nie den Wunsch hattest, zu rauchen.“ |
| Tabakerzeugnis | Versteuerte Verkaufswerte | Veränderung zum Vorjahr | Versteuerte Mengen | Veränderung zum Vorjahr |
| Zigaretten | 5,0 Mrd. € | – 0,3 % | 23 Mrd. Stück | – 3,8 % |
| Zigarren und Zigarillos | 256,3 Mill. € | + 27,4 % | 2 309 Mill. Stück | + 64,3 % |
| Feinschnitt | 533,1 Mill. € | + 28,5 % | 5 546 Tonnen | + 25,3 % |
| Pfeifentabak | 26,1 Mill. € | + 1,5 % | 292 Tonnen | + 19,6 % |
| Insgesamt | 5,8 Mrd. € | + 2,9 % | - | - |
Die Raucher scheinen bei ihrem Kauf zunehmend auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu schauen. Die Zigarren und Zigarillos bringen ihnen offensichtlich so viel mehr Genuss als die Fa-brikzigaretten, dass sie gern bereit sind, den höheren Stückpreis hinzunehmen. Hierbei kommt ihnen zustatten, dass Zigarren und Zigarillos geringer besteuert werden als die Zigaretten und deshalb relativ gesehen billiger sind. Der Feinschnitt ist dagegen ausschließlich etwas für die Ärmsten unter den Rauchern. Sie müssen sich die Zigaretten selbst drehen.
Rechnet man Plus und Minus in Relation zur Menge zusammen, ergibt sich eine Stagnation beim Tabakkonsum. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Einführung der Chip-Karte zur Alterskontrolle an Zigarettenautomaten ab Januar 2007 keine Auswirkung hat. Rauchende Kinder und Jugendliche finden immer ältere Gleichgesinnte, die ihnen die Zigaretten besorgen. Fast tagtäglich erfährt die NID zudem von Fällen, in denen beim Verkauf von Zigaretten im Supermarkt, im Discounter, am Kiosk, an der Tankstelle usw. keine Alterskontrolle erfolgt. Die daraufhin verständigten Jugendschutzbehörden teilten mit, dass ihnen das Personal und die Zeit fehle, um den Verstößen in größerem
Die schon geltenden und die zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Gesetze mit Rauchverboten in Gaststätten werfen ihren Schatten voraus. "Der Verkauf von Zigaretten in Deutschland könnte insgesamt um zwei Prozent zurückgehen", prognostiziert der deutsche Marketingchef des Tabakkonzerns BAT, Andrew Schweiger, im Hamburger Abendblatt. Ob dies eine realistische oder geschönte Schätzung ist, wird sich zeigen. In Ländern mit Rauchverbot wie Italien und Irland brach der Absatz um bis zu zehn Prozent ein. Daran hatte allerdings auch der durch strikten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz erhöhte Druck auf die Raucher, die Nikotinzufuhr nicht nur für Stunden, sondern für immer einzustellen, großen Anteil.
Im Rahmen einer Langzeit-Studie der Medizinischen Universität Wien wurden in einer Stichprobe 483 zufällig ausgewählte Personen befragt. Diese hatten durchschnittlich drei Jahre zuvor an einem Nichtraucher-Seminar nach der Allen Carr-Methode ("Endlich Nichtraucher") im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge eines großen Industrieunternehmens teilgenommen. Zusätzlich wurden die Angaben bei einem Teil der Studienteilnehmer durch Labortests überprüft.
51,6 Prozent der Befragten gaben an, seit dem Seminar nicht mehr zu rauchen, 48,4 Prozent waren zwischenzeitlich rückfällig geworden. Ihren allgemeinen Gesundheitszustand stuften gut 41 Prozent der Teilnehmer nach dem Seminar als "viel besser" oder "etwas besser" im Vergleich zu früher ein. Lediglich 1,5 Prozent antworteten auf diese Frage mit der Einschätzung "etwas schlechter". Rückfällige Raucher berichteten allgemein im Vergleich zu den Ex-Rauchern über eine deutlich schlechtere Gesundheitsentwicklung und wiesen beispielsweise eine höhere Infektanfälligkeit auf.
"Langzeitstudien sind in diesem Segment etwas Neues und erhöhen die Aussagekraft bezüglich der dauerhaften Wirksamkeit einzelner Methoden deutlich", erläutert Manfred Neuberger. "Generell konnten wir feststellen, dass Maßnahmen in der Gruppe, wie etwa Nichtraucher-Seminare, effektiver sind als individuelle Bemühungen des einzelnen Rauchers. Dazu tragen neben der Qualität der Seminare auch gruppendynamische Prozesse bei."
Die sechsstündigen Seminare, die die Teilnehmer der Studie besucht hatten, finden in Deutschland an etwa 30 Standorten statt. Die jährlich mehr als 1 000 Seminare werden von vielen Krankenkassen bezuschusst und sind vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen offiziell anerkannt.
www.easywell, 12.7.07
Kommentar: 51,6 Prozent sind traumhaft, denn die Ein-Jahres-Erfolgsquo¬ten bei anderen Methoden liegen deutlich niedriger, nämlich bei 5 bis 15 Prozent. Allerdings sind die Teilnehmer nicht immer vergleichbar. An der Wiener Studie nahmen ausschließlich Beschäftigte eines großen Industrieunternehmens teil und damit ein ausgewählter Personenkreis: Kolleginnen und Kollegen, die sich gut kennen, die sich gegenseitig anstacheln und unterstützen, die sich nicht als schwach ansehen lassen wollen.
Trotzdem scheint an der Allen Carr-Methode mehr dran zu sein als an anderen Methoden, die zur Überwindung der Abhängigkeit vom Nikotin angeboten werden. Eine Erklärung dafür bietet das in zehn Millionen Exemplaren verkaufte Buch "Endlich Nichtraucher". Es ist – überspitzt ausgedrückt – eine einzige Motivationskur. Sämtliche Mythen, Illusionen und Klischees über das Rauchen, die irrationalen Motive, wann und warum eine Zigarette nötig ist (bei Stress, Kaffee, nach dem Essen, in geselliger Runde) werden erklärt mit dem Ziel, einen zufriedenen Nichtraucher zu schaffen. Und bei Misserfolg des Seminars gibt es Geld zurück – ohne Wenn und Aber.
egk
Sie schauen wie Zigaretten aus, sind aber nicht zum Rauchen gedacht, sondern zum Essen, Schlecken und Kauen. Ihr Aussehen macht sie jedoch zur Einstiegsdroge. Der US-Mediziner Jonathan Klein von der University of Rochester erforscht schon seit Jahren die Wirkungen so genannter Candy-Zigaretten. Das Ergebnis: Nicht nur rauchende Eltern und Freunde, sondern auch die Schoko- und Kaugummi-Zigaretten fördern den späteren Griff zum "echten" Glimmstängel.
In seiner neuesten Studie, bei der er knapp 26 000 US-Bürger befragte, ermittelte Klein, dass 88 Prozent der aktiven und ehemaligen Raucher früher auch zu Kinderzigaretten gegriffen haben. Bei Nichtrauchern liege die Quote hingegen nur bei 78 Prozent. Sozialer Status, Bildung und Einkommen hatten dabei keinerlei signifikanten Einfluss.
Kritik übte Paul Pauli, Psychologe an der Universität Würzburg. Die Ergebnisse der Befragung seien für ihn nicht überraschend. Die Frage sei jedoch, ob es sich tatsächlich um einen kausalen, also ursächlichen, oder nur um einen scheinbaren Zusammenhang handelt. "Eltern, die rauchen, haben sicher weniger dagegen, wenn ihre Kinder Candy-Zigaretten essen oder damit spielen." Womöglich handele es sich bei den Ergebnissen deshalb um eine Scheinkorrelation.
Die Teilnehmer der Studie wurden in der Tat nicht zum Zigarettenkonsum ihrer Eltern befragt. Doch Klein verweist auf eine Studie aus dem Jahr 1992, in der er rauchende Eltern und Schoko-Zigaretten als Faktoren bei 195 Teilnehmern untersucht hatte. "Wenn die Eltern nicht rauchten, das Kind aber Candy-Zigaretten bekam, lag das Risiko, später Raucher zu werden, bei 23 Prozent." Nichtraucherkinder, die ohne Glimmstängel-Nachbildung groß geworden sind, hätten hingegen nur ein Risiko von sechs Prozent gehabt.

www.spiegel.de, 19.6.07

Der Umsatz des Gaststättengewerbes lag im Juli 2007 um real 6,4 Prozent (nominal 3,7 Prozent) unter dem des Vorjahresmonats. Der starke Umsatzrückgang ist zum großen Teil auf die die höheren Umsätze im Jahr der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland zurückzuführen. Doch entscheidend für die Beurteilung der Lage des Gaststättengewerbes ist der Vergleich mit den anderen Bereichen des Gastgewerbes. Dabei ergibt sich, dass der Umsatz im Gaststättengewerbe nicht nur kontinuierlich abnimmt, sondern dies immer in einem Abstand von mindestens zwei Prozent zum Beherbergungsgewerbe. Während letzteres aber schon seit mehreren Jahren wieder Umsatzzuwächse verzeichnet, schwächelt das Gaststättengewerbe seit einem Jahrzehnt anhaltend.
Angesichts dieses Negativtrends wirken die Versuche einiger Gastronomen, mit Unterschriftensammlungen und Verfassungsbeschwerden die schon verabschiedeten oder 2008 in Kraft tretenden Gesetze zum Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu kippen, sehr kopflos. Wer außer den Nichtrauchern verfügt über die Kaufkraft, die dem Gaststättengewerbe die Existenz sichern kann?
Seit 1997 erstmals ein chancenreicher Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in Gaststätten in den Bundestag eingebracht wurde, hat sich die Einstellung des nichtrauchenden Teils der Bevölkerung grundlegend geändert. Statt auf die Bedürfnisse der Nichtraucher einzugehen, bevorzugte das Gaststättengewerbe weiterhin die Raucher und erntete deshalb, was es verdiente: einen bis heute fortwährenden Umsatzrückgang.
Die Zeiten von Mief & Co., in denen die Nichtraucher ausgegrenzt wurden, sind bei der Stadt Duisburg vorbei. Verursachergerecht sind es jetzt die Raucher, die den Arbeitsraum wegen Schadstofferzeugung verlassen müssen.
Während nur 33 Prozent der Nichtraucher meinen, dass sich die Raucher an die Rauchverbote halten, sind 83 Prozent der Raucher dazu bereit, ihre Zigarette nur dort zu rauchen, wo es nicht verboten ist. Diese Zahlen stammen aus einer Forsa-Umfrage vom Juli 2007 im Auftrag des Fernsehsenders RTL. Erstaunlich ist, dass mehr männliche (86 Prozent) als weibliche (80 Prozent) Raucher die gesetzlichen Be¬stimmungen einhalten wollen. 55 Prozent aller Befragten sind der Meinung, dass die Länder, Städte und Gemeinden das Rauchverbot von Anfang an konsequent durchsetzen sollten. Da¬nach sieht es leider nicht aus. Die zuständigen Behörden setzen darauf, dass es sich von allein einspielen wird. Hoffentlich täuschen sie sich darin nicht.
Das deutsche Krebsforschungszentrum unterstützt rauchfreie Arbeitsplätze und eine rauchfreie Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Informationsmaterialien und Hinweisschildern. Letztere können als PDF-Dateien unter www.tabakkontrolle.de herunter geladen werden. Sie sind abgestimmt auf folgende Bereiche:


Die Bundes- und Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind sehr wichtig. Trotzdem werden noch lange nicht alle Nichtraucher geschützt sein. Besonders die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft – die Kinder – wachsen in noch zu vielen Familien in einer mit Schadstoffen belasteten Umgebung auf.
Julia, eine 9-jährige Schülerin aus Bonn, atmet täglich den Rauch ihrer kettenrauchenden Eltern in der engen Zwei-Zimmer-Wohnung ein. Auf dem Küchentisch liegen Zigarettenstangen und -kippen, gelüftet wird kaum. Auch im Auto qualmen beide Eltern ungeniert bei geschlossenem Fenster. Längst hat Julia es aufgegeben, ihre Eltern zu bitten, nicht oder woanders zu rauchen. Sie selbst riecht nach abgestandenem Zigarettenrauch, ihre Kleidung und ihre Haare haben den Gestank schon lange angenommen.
Als Grundschullehrerin lerne ich viele Kinder kennen, deren Kleidung und Schulhefte richtiggehend durchtränkt sind mit Tabakrauch. Auch beobachte ich viele Kinder, die morgens von rauchenden Eltern im Auto zur Schule gebracht werden.
In der Arbeitsgemeinschaft "Gesunde Schule" habe ich mit den Schülern über die Thematik gesprochen. Viele Kinder geben an, unter dem Zigarettenkonsum ihrer Eltern zu leiden. Sie wehren sich in der Regel erfolglos dagegen. Auch Gespräche mit stark rauchenden Eltern seitens der Schule hatten bis jetzt nur vereinzelt Erfolg.
Kinder benötigen ein verantwortungsvolles Umfeld, das eingreift, wenn Eltern versagen. Ein Umfeld, das hinschaut und sich dort einmischt, wo man Kinder ihrer Grundrechte beraubt. Jedes Kind hat das Recht, rauchfrei aufzuwachsen!
Lehrer, Kinderärzte, Nachbarn, Familienangehörige und Freunde sollten mehr Zivilcourage zeigen und mit Eltern, die in Gegenwart ihrer Kinder rauchen, darüber ins Gespräch kommen. Auch sollte sich niemand scheuen, das Jugendamt zu verständigen. Insgesamt aber muss einfach noch mehr Aufklärung stattfinden, um das Problembewusstsein der Eltern zu schärfen.
Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. hat eine sehr informative Broschüre mit dem Titel "Rauchfrei aufwachsen!" herausgegeben. Ich habe diese Broschüre im Internet gefunden. Wünschenswert wäre, dass alle Eltern diese oder eine ähnliche Broschüre direkt nach der Geburt ihres Kindes im Krankenhaus bekämen. Auch bei Eintritt in den Kindergarten und in die Schule könnte den Eltern diese Broschüre überreicht werden. Auch sollte sie an vielen Stellen wie z.B. in Arztpraxen und Apotheken ausliegen.
Wahrscheinlich wird es utopisch sein, alle Kinder langfristig zu schützen, aber vielleicht gelingt es doch einigen Eltern, ihre Rauchgewohnheiten zu überdenken und zum Wohle ihrer Kinder zu ändern.
Alexa Schmidt
| Der Zahnarzt ist ein armer Wicht; er wählt sich die Patienten nicht. Und öffnet mancher seinen Mund, so wird ihm mit Entsetzen kund, dass es ein starker Raucher ist. Er denkt im Stillen: So ein Mist! Wär' ich doch lieber Internist, wo nicht im Mund zu stochern ist. Zwar gibt's auch andre "Düfte" noch, die manche von sich geben, doch ich müsst da nicht so dicht dran sein wie beim Gebiss zu meiner Pein!" Doch manchmal kann's auch anders enden: Ein Zahnarzt tritt vor den Patienten und dieser denkt: "O pfui, du Schwein, und so was will ein Zahnarzt sein!" So sieht man früher oder später, wer Opfer ist und wer der Täter. |
Gerhard Sensenschmidt (August 2004)
Frage: Wieso drehen einige Raucher ihre Zigaretten selbst?
Antwort: Der Arzt hat ihnen etwas Bewegung verordnet.
Ein Fahrgast beobachtet sein Gegenüber in einem Zugabteil: "Sie haben sich wohl vor kurzem das Rauchen abgewöhnt, nicht wahr?"
"Wie kommen Sie denn darauf?"
"Weil sie Ihre Kekse immer im Aschenbecher ausdrücken!"
Passivrauchen tötet – oder hat schon mal jemand Frau Columbo gesehen?
"Der Chef schimpft, dass wir bei der Arbeit nicht rauchen sollen –dabei arbeiten wir beim Rauchen gar nicht"
"Du bist doch noch viel zu jung zum Rauchen", sagte der Ölscheich, als sich sein Sohn eine Zigarette mit einem Hundert-Dollar-Schein anzündete."
"Ein Umweltminister, der raucht, ist wie ein Staatsanwalt, der klaut."
"Hier ist Rauchen verboten - füttern Sie ihren Krebs bitte draußen."
"Wer einen Raucher küsst, kann genauso gut einen Aschenbecher auslecken."
Frage: Warum soll man nie im Bett rauchen?
Antwort: Die herunter fallende Asche könnte die eigene sein.
Politisches Kabarett machen Urban Priol und Georg Schramm in der ZDF-Sendung Neues aus der Anstalt. In der fünften Sendung am 19. Juni 2007 hatten sie den Sänger und Kabarettisten Sebastian Krämer zu Gast. Der nahm kein Blatt vor den Mund und trug vor, was so mancher Zeitgenosse über das Rauchen und die Raucher denkt, angekündigt als "ein sehr einfühlsamer Versuch, das Leid der Menschen ernst zu nehmen und trotzdem sachlich zu bleiben".
| Raucher stinken alles voll mit Rauch, und selbst wenn sie mal nicht rauchen, stinken Raucher auch. Die Kleider von Rauchern stinken, es stinkt, wo ein Raucher stand, Und wenn ein Raucher in einem Land wohnt, stinkt es in dem Land. Raucher brauchen jährlich hunderte von Euros, um sie zu verrauchen, und dann wundern sie sich, dass das ... Geld nicht reicht, wenn ihre Kinder Klamotten brauchen. Raucher sind willensschwach, und kommen aus der Nummer nicht raus, aber körperlich sind sie auch nicht so leistungsfähig, da gleicht sich's ja wieder aus. Nicht immer, wenn ein Raucher hustet, muss das ein Raucherhusten sein. Und nicht immer, wenn ein Raucher noch ein Bein besitzt, ist es zwangsläufig ein Raucherbein. | Aber immer, wenn einem ein Raucher einen Kuss gibt, ist das ein Raucherkuss. Es gibt darüber wenig Literatur, weil man's einfach erlebt haben muss. Raucher fragen immer, ob man Feuer hat, du kannst 5 Jahre alt sein, warst splitternackt, das ist einerlei, drum hab ich jetzt immer, wenn ich das Haus verlasse, 'n Flammenwerfer dabei. Raucher sterben früher, doch wer sich jetzt davon verspricht, dass hier heute Abend die Luft noch mal besser wird, so schnell sterben die auch wieder nicht. Raucher woll'n nicht diskriminiert werden, sie sagen, das würde sie stör'n, doch ich sage: "Hey, wenn man solange diskriminiert wie ich, ist es echt schwer, damit aufzuhör'n." Ich finde, wir sollten uns einfach alle, so wie wir sind akzeptier'n: Ihr dürft rauchen und alles voll stinken und mit euren Kippen das Grundwasser verpesten und die Tabakindustrie unterstützen und und und ... und ich darf euch diskriminier'n. |

Der Bundesliga-Fußballverein Arminia Bielefeld hat beschlossen, den Familienblock der im Bau befindlichen SchücoArena künftig als rauchfreie Zone auszuweisen. "So sollen besonders Kinder vor Passivrauchen geschützt und die Vorbildfunktion eines Bundesliga-Clubs wahrgenommen werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

www.inar.de, 13.9.07
Der Zigarren-Hersteller Davidoff hat den damals unter mysteriösen Umständen zurückgetretenen Manager des Fußballvereins Schalke 04, Rudi Assauer (Spitzname: Stumpen-Rudi), zum "Botschafter des kultivierten Rauchgenusses" ernannt. Doch was für die Minderheit ein Genuss ist, ist für die Mehrheit einfach nur Gestank.
Die Hälfte der Kinder in Deutschland zwischen sechs und zwölf Jahren lehnt rauchende und trinkende Eltern ab. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts iconkids & youth im Auftrag des Apotheken-Postermagazins "medizini". 49,7 Prozent der 721 befragten Kinder gaben an, dass sie sich total darüber ärgerten, wenn ihre Eltern nicht vom Glimmstängel lassen können oder Alkohol konsumieren. Von den Jungen sagten 52,7 Prozent, rauchende und trinkende Eltern störten, bei den Mädchen waren es 46,4 Prozent. Überhaupt nicht gestört vom Alkohol- und Zigarettenkonsum der Eltern fühlen sich nur 5,5 Prozent der befragten Kinder.

| 15. bis 17. Oktober 2007 4. Europäische Konferenz Rauchen oder Gesundheit in Basel http://www.ectoh07.org 20. Oktober 2007 Jahreshauptversammlung rztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit in Heidelberg Telefon: 089 3162525 5./6. Dezember 2007 5. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle in Heidelberg http://www.tabakkontrolle.de 26. April 2008 Mitgliederversammlung der Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. in Berlin Telefon 089 3171212 27. April 2008 Informations- und Erfahrungsaustausch der Nichtraucher-Initiativen in Berlin Telefon 089 3171212 |
In den Hallen der Frankfurter Buchmesse ist in diesem Jahr das Rauchen erstmals unerwünscht, nachdem bei einer Umfrage unter den Newsletter-Lesern eine eindeutige Mehrheit für ein Rauchverbot gestimmt hatte. Insgesamt wurden 3.017 Stimmen abgegeben. 63,8 Prozent (1.925 Stimmen) sprachen sich für ein Rauchverbot aus, 34,2 Prozent (1.032 Stimmen) waren dagegen und nur zwei Prozent antworteten mit "egal". Deshalb werden die Raucher nun gebeten, ihre Zigarettenpausen während der Frankfurter Buchmesse vom 10. bis 14. Oktober in die Foyers und ins Freie zu verlegen.
www.buchmesse.de, 13.9.07
Weil die von ihrem Mieter produzierten Rauchschwaden in eine andere Wohnung zogen und die Lebensqualität dieser Mieter erheblich beeinträchtigten, kündigten die Vermieter einem jungen Studenten das Ein-Zimmer-Appartement. Das kam ihnen jedoch teuer zu stehen. Laut einem vor dem Amtsgericht Coburg geschlossenen Vergleich müssen sie dem Studenten 500 Euro Umzugspauschale zahlen. Damit der rauchende Mieter schnell auszieht, waren die Vermieter auch zu einer Mietminderung bereit: Je eher der Student die Wohnung verlässt, desto weniger Miete muss er zahlen. Einen neuen Mietvertrag gibt es deshalb nur mit einer Rauchverbotsklausel, wie sie im Leitfaden der NID zum Nichtraucherschutz in der Wohnung zu finden ist.
Das Nichtraucher-Info ist ein Mitteilungsorgan der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) e.V. für Mitglieder von Nichtraucher-Initiativen und die Öffentlichkeit.
Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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NID-Vorstand
Prof. Dr. phil. Ludger Schiffler
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Dr. paed. Wolfgang Schwarz
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