Nichtraucher-Info Nr. 68 - IV/07
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 4. Oktober 2007

Online-Ausgabe des  Nichtraucher-Info Nr. 68 - IV/07

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Sie finden in dieser Ausgabe die folgenden Inhalte:

Politik

Gesundheitswesen

Verkehr

Wohnen

Nichtraucher-Initiativen

Gedanken

Gegenwerbung

International

Medien

Statistik

Tabakentwöhnung

Tabakwerbung

Gastronomie

Regelungen

Jugendschutz

Poesie/Witziges

Vermischtes

Impressum

Rauchverbote allein reichen nicht aus:
Entlastung am einen Ort führt zu Belastung am anderen Ort

Die ersten Rauchverbote in Gaststätten sind in Kraft. Baden-Württemberg und Niedersachsen machten am 1. August 2007 den Anfang, für die Hessen be-gannen die rauchfreien/raucharmen Zeiten am 1. Oktober. In allen anderen Bundesländern werden voraussichtlich ab 2008 vergleichbare Regelungen gelten. Und ohne Zweifel: 2007 ist ein Wendejahr. Der Schutz der Menschen vor den Gesundheitsgefahren des Pas-sivrauchens wird wesentlich verbessert.

Den politischen Entscheidungen vor-aus ging ein jahrzehntelanger Kampf, der immer noch nicht beendet ist. Denn das, was beschlossen wurde bzw. im Herbst noch beschlossen werden wird, enthält noch viele Lücken. Weiterhin gilt § 5 Abs. 2 ArbStättV, der den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten in Einrichtungen mit Publikumsverkehr aushebelt. Weiterhin darf in einigen Bundesländern in Festzelten 21 Tage lang munter vor sich hin gequalmt und dürfen Gäste und Personal durch das dabei entstehende hochgiftige Schadstoffgemisch Tabakrauch ge-schädigt werden. Und weiterhin sind die Ausnahmen vom Rauchverbot meist so formuliert, dass sie Interpreta-tionsspielraum lassen.

Noch mehr aber zeigen die Erfahrungen in Baden-Württemberg und Nie-dersachsen wie befürchtet auf, dass es nicht reicht, Rauchverbote zu erlassen, ohne gleichzeitig auch die Orte zu be-stimmen, an denen geraucht werden darf, und unter welchen Bedingungen. Seit August beklagen sich Nichtraucher bei der NID, dass das Rauchverbot in Gaststätten sie erst zu Passivrauchern gemacht hat. Bettina F. aus Mannheim schreibt für ihre Kolleginnen:

Wir arbeiten in einem Geschäft in einer Passage in Mannheim. Uns gegenüber befindet sich ein Weinlokal. Da in ihm selbst nicht geraucht werden darf, rauchen die Gäste an den Tischen in der Passage. Diese Tische befinden sich in unmittelbarer Nähe unseres Geschäftes, d.h. direkt gegenüber. Wir sind nun tagtäglich dem Tabakrauch ausgesetzt. Unser Geschäft hat keine Fenster nach außen. Wir haben keine Möglichkeit zu lüften.

Wenn es den Rauchern an den Tischen in der Passage zu kalt wird, macht die Bedienung des Weinlokals die Passagentür zu. Dadurch werden wir komplett "zugequalmt". Ist eine Einkaufspassage kein öffentliches Gebäude? Obwohl das neue Nichtraucherschutzgesetz uns vor dem Qualm schützen sollte, sind wir dem Tabakrauch noch viel mehr ausgesetzt als zuvor.

Darf das wirklich so sein? Die Bedienungen im Lokal werden verschont vom Rauch und wir im Geschäft nebenan kriegen alles ab! Außerdem laufen Leute durch die Passage, teilweise mit Kindern. Die wollen doch auch nicht dem Qualm ausgesetzt sein. Gilt das Rauchverbot wenigstens, wenn die Passagentüren zugemacht werden?  

Die von Bettina F. auf Vorschlag der NID angeschriebene Ortspolizeibehörde antwortete ihr:

Vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. des Nichtraucherschutzes. Nachdem es sich bei der Passage um kein öffentliches Gebäude handelt, ist das Rauchen dort grundsätzlich gestattet. Das Rauchverbot bezieht sich lediglich auf den Bereich der Gaststätte, es sei denn, dass vom Eigentümer der Passage durch eine entsprechende Hausordnung anderweitige privatrechtliche Regelungen getroffen worden sind.

Die Ortspolizeibehörde hat Bettina F. auf einen Weg verwiesen, der schon rechtlich erfahrenen Personen Bauchschmerzen bereitet. Wer ist der Ansprechpartner? Der Arbeitgeber, das Weinlokal, der Eigentümer des Passagenteils oder die Eigentümer der Gesamtpassage? Wer ist zunächst anzusprechen oder sollten alle gleichzeitig mit dem Problem konfrontiert werden? Fest steht: der Eigentümer des Passagenstücks, auf dem die Raucher nun stehen und rauchen, raucht selbst. Bettina F. rechnet damit, bei ihm kein Verständnis zu finden. Doch vielleicht gibt es eine Chance, wenn sich viele Zigarettenkippen und sonstiger Unrat ansammeln? Vielleicht beklagen sich auch noch andere Passanten? Vielleicht hilft eine Unterschriftensammlung?

Der Fall zeigt deutlich: Es reicht nicht, das Rauchen an dem einen Ort zu verbieten, es ist ebenso erforderlich, den Ort, an dem ohne Gefahr für andere Menschen geraucht werden darf, festzulegen. Rauchverbote in Gebäuden ohne Ausnahmen können jene Menschen gesundheitlich gefährden und schädigen, die oberhalb, neben oder gegenüber den Rauchplätzen im Freien wohnen oder arbeiten. Solange das Rauchen nicht generell verboten ist – und damit ist realistisch gesehen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen –, müssen wir dafür sorgen, dass Rauchen unter kontrollierten Bedingungen erfolgt. Wie wäre es mit der Regel: Rauchen ist überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

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Rauchen verlagern – doch wohin?

Die Schulen in Bayern und in fast allen anderen Bundesländern sind rauchfrei. Lehrkräfte und Schüler müssen das Schulgelände verlassen, wenn sie ihre Glimmstängel zur Befriedigung ihrer Sucht in Asche verwandeln wollen. In den meisten Fällen ist der Bürgersteig der Ort, an dem sie das ganze Jahr über qualmen können – zum Leidwesen mancher Bewohner, Fußgänger und Radfahrer. Was vorher unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschah, vollzieht sich jetzt für alle sichtbar.

Das hat verschiedene Auswirkungen: Nichtrauchende Passanten sprechen von einer Werbung fürs Rauchen und verlangen dessen Rückverlagerung in einen abgegrenzten Bereich des Schulhofs. Mütter mit Kindern an der einen, den Kinderwagen mit der anderen Hand schiebend, quälen sich jetzt durch Gruppen von rauchenden Schülern, die dicht gedrängt Fuß- und Radweg blockieren. Es kommt immer wieder zu kleinen Rempeleien und Beinahe-Stürzen vom Fahrrad – nicht absichtlich herbeigeführt, sondern durchwegs der Unaufmerksamkeit geschuldet.

Für manche nichtrauchende Anwohner bedeutet Rauchen auf dem Bürgersteig oft eine starke gesundheitliche Belastung. Während der Schulpausen können sie kein Fenster öffnen, weil ihre Wohnung sonst zum Rauchsalon wird. Wer berufliche Schulen mit vielen volljährigen Schülern in seiner unmittelbaren Nachbarschaft hat, trägt das größte Gesundheitsrisiko. Zwar vermindert sich die Belastung mit der Entfernung, doch wie Feinstaubmessungen zeigen, ist selbst in 30 Metern Abstand von einer Rauchquelle die Atemluft noch lange nicht rauchfrei.

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Zwanzig Meter vom Schuleingang entfernt liegt der Bürgersteig, auf dem die Berufsschüler rauchen dürfen. Der Rauch dringt vom Bürgersteig bis zum dritten Stock hoch!

So verdrei- und und vervierfachte sich zum Beispiel während der Pausen die Menge der für Tabakrauch spezifischen PM2,5-Parti¬kel. Unter dieser Belastung litten früher die Schüler in den Räumen an der Nordwestseite der Berufsschule, nach dem Rauchverbot auf dem Schulgelände sind es nun die Schüler auf der Südostseite.

Ein Zahlenbeispiel:

  • Berufsschule in einer Großstadt
  • 800 Schüler täglich
  • 480 rauchende Schüler (60 %)

Wenn nur die Hälfte der rauchenden
Schüler, das sind 240, in der Pause eine Zigarette qualmt, quillt der Bürgersteig buchstäblich von Menschen über. Behinderungen auf dem für ganz andere Zwecke eingerichteten Gehsteig sind die Folge. Befindet sich dann noch unmittelbar daneben ein Radfahrweg oder eine Autostraße, erhöht sich das Gefahrenpotenzial noch einmal beträchtlich.

Das soll kein Plädoyer gegen eine rauchfreie Schule sein, es soll lediglich deutlich machen, dass Rauchverbote allein das Problem Rauchen und Passivrauchen nicht lösen können.

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Ein Bündel von Maßnahmen erforderlich

Seit 1. September 2007 gelten ein Rauchverbot für Jugendliche in der Öffentlichkeit und ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an Minderjährige. Doch beide Maßnahmen greifen nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Nehmen wir den Zugang zu Zigaretten. Bis zum Ende des Jahres 2008 können sich alle 16- und 17-Jährigen ganz legal die Giftstängel an Automaten holen. Jüngere können sich – das aber dann illegal – von Älteren Zigaretten besorgen oder besorgen lassen. Wie häufig Eltern bereit sind, ihren Kindern Zigaretten zu überlassen, ist schwer zu ermitteln, doch sicher nicht selten. Tests von Zeitungen zeigen, dass Minderjährige in den meisten Geschäften keine Schwierigkeiten hatten, Tabakwaren zu kaufen. Man muss nur nicht wie 12 oder 14 ausschauen. Schließlich brauchen die Kassenkräfte eine Entschuldigung: "Habe mich im Alter des Kunden getäuscht."

Das Rauchverbot in der Öffentlichkeit war schon in der Vergangenheit schwer zu überwachen. Mit der Heraufsetzung der Altersbegrenzung ist es noch schwerer geworden, weil die meisten Menschen sich scheuen, gegen ältere Jugendliche vorzugehen. Sie befürchten Gewalttätigkeiten. Wenn es schon früher nicht gelungen ist, wirksame Maßnahmen gegen Kinder zu ergreifen, die in der Öffentlichkeit rauchen, dann wird dies auch bei – älteren – Jugendlichen nicht gelingen.

Der entscheidende Ansatzpunkt ist deshalb die Zugangsbeschränkung. Es ist unbedingt erforderlich, die öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten abzuschaffen und drakonische Strafen für diejenigen zu verhängen, die Minderjährigen Giftstängel aushändigen. Erforderlich ist auch die Einrichtung einer spezifischen Anlaufstelle, die Beschwerden entgegennehmen kann und die die Mittel dazu erhält, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des § 10 Jugendschutzgesetz zu ergreifen.

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Wir stehen erst am Anfang!

Der Tabakkonsum, das Rauchen, die Giftinhalation oder wie immer ein so dummes Verhalten wie das Rauchen auch zu bezeichnen ist: Mit ein paar halbherzigen Gesetzen ist es nicht getan: Das Schadstoffgemisch Tabakrauch wird so lange die Menschen in ihrer Gesundheit beeinträchtigen, wie es erzeugt wird. Doch es leuchtet sicher ein, dass die Chancen, die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Nichtraucher durch Passivrauchen zu minimieren, umso besser sind, je weniger geraucht wird. Deshalb ist und bleibt die Verminderung des Tabakkonsums ein essenzielles Ziel der NID und aller Gesundheitsorganisationen.

Die Tatsache, dass Bundesregierung und Bundestag nicht gewillt sind, auch die Beschäftigten in Einrichtungen mit Publikumsverkehr vor dem Giftcocktail Tabakrauch zu schützen, ist skandalös. Dies gilt vor allem deshalb, weil es in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung heißt:

"Die Gefährlichkeit der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe für die Gesundheit ist wissenschaftlich unbestritten. Tabakrauch beinhaltet mehr als 4 000 Inhaltsstoffe, von diesen sind über 50 als potenzielle Kanzerogene bekannt. Passivrauchen ist in hohem Maße krebserregend und hat Herz-Kreislauferkrankungen zur Folge. Die Zahl der Toten durch Passivrauchen wird für Deutschland auf jährlich mindestens 3 300 geschätzt. Passivrauch ist vermutlich der quantitativ bedeutsamste inhalative Krankheitsauslöser in der Innenraumluft. (...) Nach ge¬sicherter Studienlage ist das Passivrauchen für viele andere Erkrankungen und Todesfälle mitverantwortlich, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronischobstruktive Lungenerkrankungen und plötzlicher Kindstod."

Warum angesichts der beispiellosen Schädlichkeit des Passivrauchens für die Beschäftigten in Einrichtungen mit Publikumsverkehr weiterhin eine Ausnahme vom Recht auf Schutz der Gesundheit, also des wertvollsten Gutes, gelten soll (vgl. § 5 Abs. 2 ArbStättV), ist völlig unverständlich.

Durch das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" vom 20. Juli 2007 werden die Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes und der Verfassungsorgane des Bundes (und spätestens Anfang 2008 auch die Beschäftigten in Einrichtungen der Länder und der Verfassungsorgane der Länder) zudem besser gestellt als die Beschäftigten im privatwirtschaftlichen Bereich. Für erstere gilt ein grundsätzliches Rauchverbot, eventuelle Raucherräume dürfen nicht gleichzeitig Arbeitsräume sein. Für privatwirtschaftliche Betriebe gilt dagegen, dass nichtrauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt werden müssen. Das heißt, dass eine Trennung in Raucher und Nichtraucher erforderlich ist, denn solange in Arbeitsräumen geraucht werden darf, müssen Nichtraucher, die bei rechtswidrigen Verhältnissen ihr Recht einfordern, mit Ausgrenzung, Karriereknick und Kündigung rechnen. Der NID sind derartige Fälle zur Genüge bekannt.

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Ausnahmen vom Schutz verfassungswidrig

Die in § 5 Abs. 2 ArbStättV zugelassenen Ausnahmen vom Schutz vor den erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens sind verfassungswidrig. Der Vorrang des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) vor allen anderen Grundrechten ist in allen diese Themen betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erkennbar.

Außerdem widerspricht die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung dem § 1 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz. Darin ist festgehalten, dass dieses Gesetz dazu dient, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen." Demzufolge ist die Ausnahmeregelung in § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gesetzwidrig. Verordnungen dienen nämlich dazu, gesetzliche Regelungen näher zu be-stimmen. Sie dürfen nicht dem Gesetz widersprechen. Nichts anderes aber bedeutet die Ausnahmeregelung, wonach der Arbeitgeber in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur insoweit Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Beschäftigte zu treffen hat, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) ist bereit, Beschäftigten des Gaststättengewerbes oder anderer Einrichtungen mit Publikumsverkehr, für die eine Ausnahmeregelung von dem Recht auf Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens gilt, nach Prüfung im Einzelfall Rechtsschutz zu gewähren.

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Rauchende Nachbarn, Rauchen im Freien

Glücklich ist, wer als Nichtraucher zusammen mit anderen Gleichgesinnten in einem Einfamilienhaus wohnt. Alle anderen müssen damit rechnen, dass ihre rauchfreie Idylle mit dem Einzug in eine neue Wohnung, bei einem Mieter- oder einem Eigentümerwechsel plötzlich ein Ende hat. Im Durchschnitt meldet sich bei der NID mindestens ein Nichtraucher pro Woche wegen Pro-blemen mit rauchenden Nachbarn. Wie viele Betroffene sich auf der NID-Webseite den Leitfaden zum Nichtraucherschutz in der Wohnung herunterladen ohne mit der NID Kontakt aufzunehmen, lässt sich naturgemäß nur schätzen. Sie alle können damit rechnen, aufgrund der bereits oder bald verabschiedeten Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mehr Verständnis zu finden. Ob es zu mehr als einem Kompromiss in Form von aufeinander abgestimmten Lüftungszeiten reicht, muss aber bezweifelt werden.

Ähnlich ist es mit dem Rauchen im Freien. Ob es die Bus- oder Trambahnhaltestelle ist, die Fußgängerzone oder der Gehsteig (z.B. Straßencafé), die Liegewiese im Schwimmbad oder am See, der Biergarten oder die Sitzbänke im Park: Tabakrauch überall. Es ist noch viel zu tun. Packen wir's an!

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Rauchverbote erfolgreichste Gesundheitsmaßnahme

Der SPIEGEL widmete sich in seiner 38. Ausgabe den Rauchverboten in verschiedenen europäischen Staaten und insbesondere deren gesundheitspolitischen Erfolgen.

In Schottland haben millionenteure Aufklärungskampagnen der Ärzte dazu geführt, dass die Zahl der Herzinfarkte seit einiger Zeit sinkt – um rund 3 Prozent pro Jahr. Doch plötzlich hat die Zahl der Herzinfarkte in Schottland in einem einzigen Jahr um ganze 17 Prozent abgenommen (bei den Nichtraucher allein um 20 Prozent). Seit April 2006 gilt in Schottland ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit, und seither, so berichteten Forscher der Universität Glasgow, geht es in den Herzkliniken des Landes auf erstaunliche Weise ruhiger zu. Während der zehn Monate vor dem Rauchverbot wurden noch 3 235 Menschen mit Herzinfarkt in neun ausgewählte schottische Kliniken eingeliefert. Im gleichen Zeitraum danach waren es nur 2 684.

Ähnliche Ergebnisse sind auch aus anderen Ländern und Gegenden zu vermelden. In Irland, so erklärten irische Forscher auf einem Kardiologenkongress in Wien, hat die Zahl der Herzinfarkte seit dem Rauchverbot im März 2004 um 11 Prozent abgenommen. Nach dem italienischen Rauchverbot im Januar 2005 ist die Zahl der unter 60-Jährigen, die in der Region Piemont einen Herzinfarkt erlitten, ebenfalls um 11 Prozent gesunken. Zuvor war ihre Zahl seit Jahren stetig gestiegen. In der Ortschaft Pueblo im US-Bundesstaat Colorado stockten nach dem Rauchverbot im vergangenen Jahr 27 Prozent weniger Herzen als zuvor. In der Kleinstadt Helena im US-Bundesstaat Montana ist die Zahl der Herzinfarkte nach einem Rauchverbot im Jahr 2002 sogar um 40 Prozent gesunken. Als ein Richter die Qualmerei sechs Monate später wieder zuließ, stiegen die Myokard-Infarkte wieder auf das Ausgangsniveau.

"Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Herzinfarkt ist inzwischen hervorragend belegt", urteilt Tobias Raupach, wissenschaftlicher Leiter der Raucherentwöhnungsambulanz an der Universitätsklinik Göttingen. Das Gespenstische daran sei, dass beim Rauchen, ob aktiv oder passiv, eine minimale Dosis bereits einen maximalen Effekt nach sich ziehen könne. Ähnlich wie bei einer Schneelawine reicht schon ein kleiner Anstoß zu einer Kaskade von Ereignissen.

Der Herzinfarkt trifft jedes Jahr 275 000 Deutsche, rund 150 000 sterben daran. Wenn deutsche Herzen auf Zigarettenrauch ebenso reagieren wie schottische, dann müsste das Rauchverbot, sobald es 2008 bundesweit in Kraft tritt, auf einen Schlag bis zu 47 000 Herzinfarkte vermeiden helfen. Dass solche Ergebnisse zu einer Entlastung des Gesundheitswesens führen, ist offensichtlich. Herzinfarkte bei Erwerbstätigen treten vorwiegend bei Rauchern oder "starken" Passivrauchern auf. Infolge der Arbeitsunfähigkeit entstehen Betrieben und Krankenkassen vermeidbare Kosten (Entgeltfortzahlung, Krankengeld). Produktionsausfälle mindern das Sozialprodukt und die Einnahmen der Krankenkassen.

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Rauchverbot mit Ausnahmen bei der Bahn

Künftig müssen die Raucher unter den Bahnfahrern Enthaltsamkeit üben. Denn die Bahn hat ihre Ankündigung wahr gemacht: Alle Züge, ob Fern- oder Nahzüge, fahren seit 1. September 2007 rauchfrei durch Deutschland. Die Lokführer dürfen jedoch vorläufig weiter qualmen. Der Bahnvorstand konnte sich mit den Vertretern der Gewerkschaft Transnet und der Gewerkschaft der Lokführer noch nicht auf ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz einigen. Das bedeutet für die Nichtraucher unter den Lokführern eine gesundheitliche Belastung. Denn im kleinen Führerstand tritt der Tabakrauch konzentriert auf. Deshalb bleibt eine größere Menge an Rauchpartikeln an den Wänden haften und gast später aus – mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade dann, wenn Nichtraucher im Führerstand Dienst tun.

Mühsame Reinigung der früheren Raucherabteile

Was jahrelanges Rauchen bewirkt, zeigt sich besonders in den Wochen seit dem 1. September. Den Raucherdreck zu beseitigen ist eine mühsame Angelegenheit. Die Polster müssen eingeschäumt und abgesaugt, die Wände und anderen Einrichtungsgegenstände mit einem speziellen Reinigungsmittel abgewischt werden. Brandlöcher können meist nur teilweise beseitigt werden. Die Reinigung der Raucherabteile zieht sich einige Wochen hin. Wer in diesen Wochen auf einem ehemaligen, noch keiner Reinigungsprozedur unterzogenen Rauchersitz Platz nimmt, muss damit rechnen, dass bei ihm die typischen Passivrauch-Symptome auftreten.

"Rauchfreie" Bahnhöfe mit Raucherzonen

Die Deutsche Bahn verpasst dem Wort "rauchfrei" eine eigene Bedeutung. "Bedingt", "beschränkt", "mit Ausnahme", "weitgehend" wäre passender als Bezeichnung für die Bahnhöfe, die die Bahn einfach rauchfrei nennt, die aber durch die Einrichtung von Raucher-Inseln (auf Bahnhöfen mit mehr als 10 000 Reisenden pro Tag) nicht rauchfrei sind. Pro Bahnsteig gibt es – soweit ersichtlich – eine Raucher-Insel. Sie liegt in der Regel abseits, am Ende einer Überdachung – denn die Bahn will die Raucher ja nicht im Regen stehen lassen.

Die Bahn hat angekündigt, zunächst auf die Einsicht der Reisenden zu setzen. In letzter Konsequenz stellt das Rauchen auf dem Bahnhof außerhalb einer Raucher-Insel oder eines Raucher-Raums aber einen Verstoß gegen die Hausordnung dar, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Anfang September waren auf einem Bahnsteig im überdachten Bereich des Münchner Hauptbahnhofs über 50 Zigarettenkippen zu zählen – alle außerhalb der Raucher-Insel. Die NID fordert die Bahn auf, nicht lange zu zaudern, sondern gegen die Missachtung des Rauchverbots die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, um der Nachahmung vorzubeugen.

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Hauptbahnhof München
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Raucher-Insel

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Das Recht Nichtraucher zu sein oder wie ich zur alleinigen Hauseigentümerin wurde

Ich bewohne seit vielen Jahren zwei Eigentumswohnungen in einem Drei-Familienhaus in einer landschaftlich reizvollen Lage. Die dritte Eigentumswohnung war auch seit vielen Jahren vermietet und wir lebten friedlich unter einem Dach – bis ein Mieterwechsel stattfand.

Die neuen Mieter waren Kettenraucher. Zu allem Übel schlichen sie sich mit falschen Angaben in den Mietvertrag mit meinem Miteigentümer. Beide waren arbeitslos und hatten 24 Stunden täglich Zeit zu rauchen. Damit es ihnen in ihrer Wohnung nicht zu sehr nach Rauch stank, hatten sie seit ihrem Einzug im heißen Jahrhundertsommer 2003 Tag und Nacht die Fenster geöffnet.

Für mich als Asthmatikerin hieß das, dass ich meine Fenster in beiden Wohnungen in dem besagten heißen Sommer geschlossen halten musste. Nachts zwischen 1 und 3 Uhr lüftete ich – tagsüber hätte gar nicht so viel Kortison inhalieren können, wie nötig gewesen wäre, um nicht zu ersticken.

Jede Bitte an die Mieter war zwecklos. Die stereotype Antwort war: Wir haben eine Etage gemietet und rauchen soviel wir wollen und lüften wann und wie lange es uns passt. Sie können ja Ihre beiden Etagen verkaufen und wegziehen.

Die Mieter aus dem Mietvertrag zu bekommen war nach geltendem Mietrecht unmöglich.

Der Rauch kam aus allen Fenstern des freistehenden Hauses, durch alle Ritzen, Steckdosen, Telefondosen, durch alle Schlüssellöcher.

Weil ich mich wegen des gesundheitlichen Defizits des Asthmas schämte, verkroch ich mich immer mehr. Ich wurde sehr krank und konnte nicht mehr arbeiten. Weil ich selbständig freiberuflich tätig bin, fehlten mir auch die Einnahmen.

Nach an die siebzig Telefonaten mit allen möglichen Institutionen stieß ich auf die NID München und erhielt menschlichen Zuspruch und einen Packen Nichtraucher-Info-Hefte. Und ich stellte fest, dass es gar keinen Grund gab, mich wegen meines Asthmas zu schämen. Ich wurde selbstsicherer und vertrat meine Rechte zunehmend konsequenter.

Prügel vom rauchenden Mieter

Das hatte zur Folge, dass der Mieter handgreiflich gegen mich wurde. Ich trug Prellungen und ein Schädeltrauma davon. Eine noch schlimmere Zeit als bisher begann für mich. Aber ich sagte mir, ich muss jetzt weitermachen.

Mit meinem neuen Selbstbewusstsein und den Informationen aus den NID-Broschüren beschloss ich, jetzt nicht mehr umzukehren, sondern nach vorne zu kämpfen. Ich brachte die Körperverletzung zur Anzeige. Das Gericht verhängte gegen meinen schädigenden Raucher eine Strafe von 150 Tagessätzen. Bei Nichtzahlung sollte die Strafe im Gefängnis abgesessen werden. Die Geldstrafe ist für einen Arbeitslosen – mittlerweile Hartz-IV-Empfänger – eine große finanzielle Belastung. Er bekam es mit der Angst zu tun und verschwand praktisch über Nacht vor Weihnachten 2004 mit Sack und Pack. Ich kaufte die dritte Wohnung von meinem Miteigentümer und besitze seit September 2005 das ganze Haus.

In dem Haus wird jetzt nicht mehr geraucht. Die neuen Mieter haben das Rauchverbot im Mietvertrag

Was habe ich aus dem Ganzen gelernt?

Es kommt nicht auf Frechheit oder Egoismus der Raucher an. Nichtraucher haben auch Rechte und müssen entweder leiden oder ihre Rechte (auch bei vorübergehenden Schwierigkeiten in der Umsetzung ihrer Rechte) verteidigen.

Ich bin froh über den Tag, an dem ich mit der NID erstmalig telefonierte. Herzlichen Dank für den Mut, den Sie mir machten!

Sie können meinen Brief gerne veröffentlichen, um anderen Menschen Mut zu machen.

Dorothee Etges, Taunusstein

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Nichtraucherbaustelle

Der Vorstand des Nichtraucher Freiburg e.V. erhielt von Adrian & Partner GdbR folgende Hintergrundinformation zur "Nichtraucherbaustelle":

"Die Initiative für eine Nichtraucherbaustelle haben wir als die verantwortlichen Bauleiter dieser Baustelle in die Wege geleitet. (...) Uns haben folgende Sachargumente zum Handeln bewogen:Image

  • Wir können den zukünftigen Bewohnern nicht zumuten, dass deren Wohnung während der gesamten Bauzeit verqualmt wird.
  • In der Vergangenheit gab es eine Reihe von Beschädigungen durch Zigarettenkippen in Badewannen und an Kunststoffteilen. Verantwortlich zeigte sich niemand.
  • Die Kettenraucher haben die Angewohnheit, ihre Kippen wahllos auf den Boden zu werfen. Wir wollen unseren zukünftigen Bewohnern diesen Schmutz ersparen.
  • Wir stellen den Rauchern frei, auf den Balkonen und im Freien zu rauchen. Im Falle des Verstoßes gegen unser Rauchverbot werden wir die betreffenden Personen abmahnen und bei wiederholtem Verstoß von der Baustelle verweisen."

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Nichtraucher Bremen e.V. spendet Plakatwand

21 Jahre nach seiner Gründung im April 1986 fassten die Mitglieder des Nichtraucher Bremen e.V. mit der vorgeschriebenen Dreiviertelmehrheit den Beschluss, den Verein aufzulösen. Rechtlich gesehen befindet er sich noch ein Jahr in Liquidation, damit eventuelle Gläubiger Gelegenheit haben, Forderungen an das Vereinsvermögen anzumelden. Doch damit ist nicht zu rechnen. Dafür haben Gottfried Meißner, der Kassenwart, und Ursula Meißner, die stellvertretende Vorsitzende, gesorgt. Sie bilden seit der Gründung das Rückgrat des Nichtraucher Bremen e.V. und ohne sie lief fast nichts. Informationsstände, Briefe an Medien und Behörden, rauchfreie Freizeitgestaltung, Vereinszeitschrift und vieles mehr. Der seriösen Vereinsführung ist es auch zu verdanken, dass am Schluss noch Mittel zur Finanzierung von zehn Tagen Plakataushang (siehe Bild unten) und einer Spende von 500 Euro an die NID blieben. Außerdem kann der Ärzliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, der in der Satzung als steuerbegünstigte Körperschaft aufgeführt ist und das verbleibende Vermögen erhält, 2008 mit einem erklecklichen Betrag rechnen. Allen Bremer Mitstreitern einen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und ihren jahrzehntelangen Kampf, dessen positive Ergebnisse zunehmend zu spüren sind.

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Ursula und Gottfried Meißner vor der von ihnen ausgewählten Plakatwand

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Ein Dopingfall

Eklat bei der Tour de France. Ein Fahrer des T-Mobile-Teams wurde des Dopings bezichtigt. Dies ist nichts Neues. Spektakulär ist dagegen die Reaktion der Medien. ARD und ZDF stellten unverzüglich die Live-Berichterstattung von der Tour ein. Respekt. Für unerlaubte und die Gesundheit schädigende Verhaltensweisen darf nicht noch öffentlich und massenwirksam Werbung betrieben werden.

Doping ist die unerlaubte Anwendung von Anregungsmitteln, um Höchstleistungen zu erzielen. So beschreibt es das Wörterbuch. Unerlaubt ist die Anwendung deshalb, weil der Gebrauch von Dopingmitteln zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen kann. Die zugeführte Substanz kann natürliche Leistungsschranken wie Ermüdung oder Erschöpfung aufheben. Dies ist ein illegitimer Eingriff in körpereigene Regulierungen.

Ähnliches bewirkt Nikotin. Auch diese Droge greift in körpereigene Regulierungen ein. Sie hilft dabei, Ermüdung zu überwinden oder das Hunger- und Durstgefühl zu drosseln. Manch eitler oder gar prominenter Raucher brüstet sich damit, seine Leistungsgrenzen und seine natürlichen Bedürfnisse mit Nikotins Hilfe bezwungen zu haben. Er qualmt unter dem Vorwand, Höchstleistungen vollbringen zu wollen, ruiniert damit seine Gesundheit für seinen doch so aufopferungsvollen Job und hofft dafür auf Beifall. Was unterscheidet ihn bitte sehr vom gedopten Leistungssportler, der von einem Platz auf dem Siegertreppchen träumt?
Nun ja, wird man sagen, Doping ist verboten und Rauchen ist erlaubt. Wirklich? Die zum Dopen verwendeten Produkte sind gewöhnlich legale Medikamente oder wie im Falle des Testosterons sogar körpereigene Wirkstoffe. Nur ist ihr Gebrauch im Zusammenhang mit Leistungssport eben unerlaubt. Nicht gestattet ist aber auch das Rauchen in öffentlichen Räumen in Gegenwart von nichtrauchenden Personen. Dies betrifft Arbeitsplätze, demnächst auch Gaststätten (leider mit Ausnahmen), Verkehrsmittel, Konferenz- und Versammlungsräume und weitere Örtlichkeiten. In diesen Situationen ist also Rauchen ebenso tabu wie Doping beim Leistungssport.

Jetzt kommt der brave Bürger ins Grübeln. Ein einziger Dopingfall genügte den Öffentlich-Rechtlichen, die Klappe zuzumachen und das Feld einem Privaten zu überlassen, der damit tönte, der mündige Bürger müsse selbst entscheiden können, was er sich zumuten wolle. Hatten nicht kurze Zeit zuvor öffentlich-rechtliche Fernsehgewaltige einem Alt-Bundeskanzler die Möglichkeit geboten, sich nikotindopend der Öffentlichkeit zu präsentieren? Jeder am Bildschirm konnte miterleben, mit welcher Unverfrorenheit anwesende Studiogäste gezwungen wurden, an der Vergiftung durch Tabakrauch teilzuhaben. Für viele Raucher war das sicher eine willkommene Bestätigung des eigenen rücksichtslosen Verhaltens. Jungen Menschen auf der Suche nach Vorbildern bot der Prominente vor der Kamera ein Beispiel zum Nachahmen. Warum hat hier der dem öffentlichen Recht verpflichtete Sender nicht auch so reagiert wie später zur Tour de France? Für unerlaubte und die Gesundheit schädigende Verhaltensweisen darf nicht noch öffentlich und massenwirksam Werbung betrieben werden.

Trotz vieler Proteste nehmen sich unsere Medien noch immer das Recht heraus, das Rauchen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und in allen Nuancen zu bewerben. Rauchen sei Bestandteil des alltäglichen Lebens, und so müsse es sich auch auf dem Bildschirm widerspiegeln, meinen die Fernsehmacher. Doping ist allgegenwärtiger Begleiter des Leistungssports, hat uns die Tour de France eindrucksvoll gezeigt. Kommt jetzt das Fernsehen auf die Idee, uns bei allen Sportübertragungen auch dopende Sportler als nachahmenswerte Vorbilder zu präsentieren? Schließlich soll doch alles realistisch wirken. Zur Erinnerung: Dopingmittel sind zumeist legale Produkte der Pharmaindustrie. Sollte ihr nicht die gleiche Chance geboten werden wie der Tabakindustrie?

Eine starke Lobby legt sich täglich dafür ins Zeug, Nikotindoping salonfähig zu halten. Niemand solle es bitte mit Doping im Leistungssport verwechseln. Alle Ähnlichkeiten sind rein zufällig. Die Dopingpraxis beweist, welche gesundheitlichen Schäden auch mit legalen Produkten bewirkt werden können, wenn diese nicht bestimmungsgemäß angewendet werden. Bei bestimmungsgemäß angewendeten Pharmaprodukten überwiegt der Nutzen gegenüber dem Schaden. Tabakwaren dagegen führen selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu teilweise erheblichen Gesundheitsschäden. Das ist der entscheidende Unterschied. Kluge Menschen fragen sich daher, warum Tabak heute noch zu den legalen Produkten gezählt wird.

Unsere Politiker haben sich nun endlich dazu durchgerungen, das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen für illegal zu erklären. Nein, nicht für ganz illegal. Da das Rauchen als öffentliches Ereignis die wichtigste Voraussetzung für die Rekrutierung blutjungen Rauchernachwuchses und daher für das Überleben der Tabakindustrie ist, Imagehaben unsere Regierenden für den Erhalt von Raucheroasen gesorgt. Das war ihnen offenbar wichtiger als die Sorge um die Passivrauchopfer. Nicht von ungefähr erzielten die Landesfürsten bezüglich der Rauchoasen sofort bundeseinheitlichen Konsens, während die Anforderungen an rauchfreie Bereiche in die Länderverantwortung abgeschoben wurden.

Warum die Scheu vor ungeteilter staatlicher Verantwortung? Hat die Politik Angst vor der Raucherlobby? Oder gehören gar Wort führende Politiker dazu? Vertreten unsere Anwälte etwa die Gegenpartei? Vielleicht erklärt uns Dieter Hildebrandt deren zögerliche Haltung: „Es kann keiner mit der Faust auf den Tisch hauen, wenn er überall seine Finger drin hat.“

Dr. Wolfgang Schwarz

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Auszeichnung für BZgA-Spot "Kinder rauchen mit"

Das WorldMediaFestival 2007 in Hamburg, ein jährlich durchgeführter globaler Wettbewerb für moderne Medien, hat den Spot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) "Kinder rauchen mit" in der Kategorie "Public Relations Gesundheit" mit einem "intermedia-globe Silver Award" ausgezeichnet. Unabhängige Fachjurys aus Europa, Asien und Nordamerika hatten insgesamt 487 Beiträge aus 22 Ländern zu sichten und zu bewerten. Der BZgA-Spot konkurrierte u.a. auch mit Spots der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Die Preisverleihung fand am 9. Mai 2007 in Hamburg statt. Der Spot wird vielfach in Kino und Fernsehen eingesetzt und ist auch auf www.bzga-avmedien.de unter Spots/Nichtrauchen zu sehen.

Das Festival zeichnet "herausragende Lösungen mit modernen Kommunikationsmedien" aus. Es bewertet neben der künstlerischen Umsetzung und technischen Exzellenz vor allem, ob die Beiträge ihre intendierten Ziele erreichen und die anvisierten Zielgruppen mit ihrer Botschaft erfolgreich ansprechen können. Dabei spielen weder Budgetgröße noch Herkunftsland oder Institution eine Rolle.

Der Ende 2005 herausgegebene Spot hatte schon im Pretest hervorragende Werte erhalten, sowohl bei Rauchern als auch bei Nichtrauchern. Er arbeitet ausschließlich über die Bildsprache, um auf die Gesundheitsgefahr des kindlichen Passivrauchens in Raucherhaushalten aufmerksam zu machen. Diese sind die Hauptquelle für die kindliche Tabakrauch-Belastung, und Tabakrauch ist der mit Abstand gefährlichste und am weitesten verbreitete Innenraum-Schadstoff. Etwa zwei Drittel aller Sechs- bis Dreizehnjährigen leben in einem Haushalt, in dem mindestens eine Person raucht. Da die gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens bei Kindern noch gravierender sind als bei Erwachsenen, hat die BZgA gerade dieses Thema filmisch aufgegriffen.

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EU-Spot für rauchfreies Leben

ImageIm Rahmen der Kampagne "HELP – Für ein rauchfreies Leben" lässt die Europäische Kommission auf 80 TV-Kanälen in den 22 Sprachen der 27 EU-Mitgliedsstaaten einen Film-Spot ausstrahlen, in dessen Mittelpunkt die negativen Auswirkungen des Passivrauchens auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stehen.

EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou betont, dass jedes Jahr in Europa "19.000 Nichtraucherinnen und Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens“ sterben. Die TV-Kampagne "führt Raucherinnen und Rauchern vor Augen, dass sie nicht nur ihrer eigenen Gesundheit schaden, sondern auch der ihrer Kinder".

Die deutschsprachige Version des 30-Sekunden-Spots kann unter www.l-agence.com/test/help/flv/germany.html angesehen werden.

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Bald Schockbilder auf Zigarettenpackungen?

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Mit dieser zutreffenden Einschätzung unterstützte Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, die Forderung nach Schockbildern auf den Zigarettenpackungen – zusätzlich zum Warnhinweis. Untersuchungen hätten ergeben, dass 60 Prozent aller Raucher grundsätzlich bereit seien, mit dem Rauchen aufzuhören.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium war sofort zu hören, dass die Frage noch ungeklärt sei, ob diese Bilder Menschen wirklich vom Rauchen abhalten bzw. abbringen könnten. Um Klarheit zu schaffen, seien bereits Studien in Auftrag gegeben, die die Wirkung auf Jugendliche untersuchen sollen. Erste Ergebnisse würden im Herbst erwartet. Der SPD-Gesund-heitsexperte Karl Lauterbach wies auf kanadische Untersuchungen hin, die zeigen, dass Warnhinweise mit Bildern Menschen wirklich vom Rauchen abhalten können. 

Brasilien (2002), Singapur (2004), Thailand (2005), Venezuela (2005), Australien, Uruguay, Chile und Jordanien (alle 2006) sind Vorreiter für die bildhaften Kampagnen gegen das Rauchen, gefolgt von Belgien (2007), Großbritannien und Rumänien (beide 2008) – und hoffentlich bald auch Deutschland!

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Schweizer Bundesgericht:
Rauchverbote verstoßen nicht gegen Verfassung,
aber es muss Ausnahmen geben

In Deutschland wollen Gastwirte gegen Rauchverbote klagen, weil sie ihre persönliche Entscheidungsfreiheit unverhältnismäßig stark eingeschränkt sehen. Ihre Standesvertretung, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), hält die Verfassungswidrigkeit nicht für ganz so offensichtlich gegeben. Deshalb lässt er die Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbote erst einmal von Verfassungsrechtlern prüfen. Ein Grund für die Zurückhaltung des Dehoga könnte in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 28. März 2007 liegen. Das Gericht hatte es abgelehnt, die Initiative "Passivrauchen und Gesundheit", die Volksabstimmungen über Rauchverbote für öffentliche und öffentlich zugängliche Räume (Gaststätten, Hotels, Kinos, Theater usw.) fordert, zu verbieten.

Die rechtspolitische Hauptfrage, ob das Rauchverbot das Grundrecht der persönlichen Freiheit der Raucher verletzt, ließen die sieben Bundesrichter allerdings offen. Einige meldeten jedoch Zweifel an, ob das Rauchen – insbesondere das Rauchen an allen Orten und zu allen Zeiten – wirklich als elementares Merkmal der Persönlichkeitsentfaltung angesehen werden könne.

Ein Richter warf die Frage auf, ob nicht auch der Nichtraucher den Grundrechtsschutz der persönlichen Freiheit beanspruchen könnte – für die Freiheit, nicht passiv rauchen zu müssen. Ob die persönliche Freiheit verletzt werde oder nicht, sei aber nicht abstrakt zu beurteilen, sondern stets in konkreten Fällen, erklärte das Gericht. Als Beispiel führte ein Richter an, dass die persönliche Freiheit nicht verletzt werde, wenn man ihm verbiete im Klassenzimmer zu rauchen. Die persönliche Freiheit eines Gefangenen könnte aber durchaus tangiert sein, wenn man ihm auch noch die letzte Rauchgelegenheit nehmen würde.

Die Richter äußerten, dass im Falle des Nichtraucherschutzes die Voraussetzungen gegeben wären, andere Grundrechte einzuschränken. Die Schädlichkeit des Passivrauchens sei heute erwiesen und Rauchverbote in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Räumen seien ein geeignetes und grundsätzlich verhältnismäßiges Mittel, um die Gesundheit der Nichtraucher zu schützen.

Ausnahmen vom strikten Rauchverbot werde es aber geben müssen. Schließlich dürfe der staatliche Eingriff nicht weiter gehen, als der Zweck es erfordere. Diese Ausnahmen festzulegen, etwa für Gefangene, Altersheimbewohner oder Hotelgäste, sei Sache des Gesetzgebers, betonten die Bundesrichter. Dieser werde dabei, so Bundesgerichtspräsident Arthur Aeschlimann, "im Rahmen der praktischen Konkordanz eine vernünftige Lösung suchen müssen.

www.nachrichten.ch, 28.3.07
www.espace.ch, 29.3.07

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USA: Nur zigarettenfreie Filme bei Disney

Der Medienkonzern Disney will künftig nur noch zigarettenfreie Kinder- und Jugendfilme produzieren. Den für Erwachsenenfilme zuständigen Tochterfirmen Touchstone und Miramax legt er nahe, ebenso zu handeln. Stanton Glantz von der Universität von Kalifornien hatte ermittelt, dass in 75 Prozent der Disney-Filme mindestens ein rauchender Darsteller zu sehen ist.

www.ftd.de, 27.7.07

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Slowenien: Strenges Rauchverbot

In Slowenien trat am 5. August 2007 ein strenges Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie am Arbeitsplatz in Kraft. Das Qualmen ist künftig nur in abgetrennten Zimmern zulässig, die strenge technische Vorschriften erfüllen müssen.
Die speziellen Raucherzimmer in Restaurants und Hotels dürfen maximal 20 Prozent der gesamten Lokalfläche ausmachen. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten auch für bestimmte Bereiche in Altersheimen und Gefängnissen. Das Bußgeld für Verstöße gegen das Rauchverbot beträgt 125 Euro.
Einige Reiseveranstalter wie z.B. Wolff Ost-Reisen weisen auf ihrer Webseite auf die neue Regelung hin: "Bitte beachten Sie das absolute Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden in Slowenien. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

www.derstandard.at, 5.8.07

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Großbritannien: Nach Rauchverbot noch Rest-Gestank

Nachdem zum 1. Juli 2007 auch in England und Wales ein Rauchverbot in Gaststätten in Kraft getreten ist, hält manchen Nichtraucher nur noch der Gestank der Schadstoffe, die von den Wänden und Einrichtungsgegenständen ausgasen, von einem Kneipenbesuch ab. In Schottland, in dem seit einem Jahr Rauchverbot herrscht, haben viele Gastwirte angefangen, ihre Räume zu renovieren.

www.stern.de, 5.7.07

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Schweden: Rauchverbot im eigenen Garten

Das Umweltgericht in Växjö hat einer Schwedin das Rauchen in weiten Teilen ihres Gartens untersagt, weil es den Nachbarn stört. Der Anwalt hatte seine Klage nach jahrelangem Streit damit begründet, dass er unter "extremer Empfindlichkeit" gegen Tabakrauch leide. Das Gericht gab dem Kläger nach einem Lokalaugenschein weitgehend Recht und verbot der Frau das Rauchen in allen an das Nachbarhaus grenzenden Teilen ihres Gartens. Die unterlegene Raucherin erklärte nach der Urteilsverkündung, dass sie sich nach dem ermüdenden Streit durch viele Instanzen an die vorgegebene Rauchzone halten werde, und begründete dies mit den Worten: "Aber nicht, weil ich es einsehe, sondern weil ich Angst habe, dass sie mir sonst ein Bußgeld aufbrummen.

www.n24.de, 23.8.07

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USA: Tabakkonzerne nutzen jedes Schlupfloch

Zigarettenanzeigen dürfen sich nicht mehr an Kinder richten – diese Regel hat sich die US-Tabakindustrie 1998 selbst auferlegt. Doch es gibt Schlupflöcher. Das größte ist der Ort, wo
Teenager einkaufen: die Läden der Einzelhändler. Dort dürfen die Giftstängel beworben werden. Händler bekommen von den Tabakkonzernen Geld, um ihren jungen Kunden Preisnachlässe und Mengenrabatte zu gewähren, ihnen Mützen und Feuerzeuge zu schenken oder Bonus-Zigaretten zu verteilen. Jährlich fließen auf diese Weise Milliardenbeträge.

Je mehr Werbung in den kleinen Läden, desto häufiger rauchen die Teen¬ager, fand Sandy Slater von der University of Illinois heraus. Ihr Team hatte von 1999 bis 2003 insgesamt 26 301 US-Teenager beobachtet, um erstmals herauszufinden, wie sich ihr Verhalten durch Marketingpraktiken der Zigarettenindustrie im Einzelhandel ändert. Jeweils rund ein Drittel der Schüler waren in der achten, zehnten und zwölften Klasse. Etwas mehr als die Hälfte hatte zu Beginn der Studie noch nie geraucht, jeder Fünfte hatte schon einmal Zigaretten probiert, 11,5 Prozent galten als regelmäßige Raucher.

In Gegenden, in denen die Läden besonders große Zigarettenschilder in den Fenstern oder am Kassenschalter hatten, begannen acht Prozent der jugendlichen Nichtraucher, mit Tabak zu experimentieren. Vor allem die Achtklässler wurden durch solche Reklame ermutigt, Gelegenheitsraucher zu werden. Jene Heranwachsenden, die das Rauchen schon einmal probiert hatten, sprangen vor allem auf T-Shirts und andere Geschenkartikel-Aktionen für Zigarettenprodukte an, sodass der Studie zufolge fast jeder fünfte von ihnen für eine Zeitlang zum Gewohnheitsraucher wurde.

www.spiegel.de, 8.5.07

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China: Tabakwerbeverbot ab 2011

In China sind ab 2011 alle Formen der Werbung für Tabakprodukte verboten. Damit erfüllt China seine Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Rahmenabkommens zur Tabakkontrolle. Das Verbot gilt auch für die Sponsoren von Sportveranstaltungen. Die Re¬gierung in Peking geht von jährlich rund einer Million Menschen im Land aus, die an Krankheiten sterben, die mit dem Rauchen in Verbindung stehen.

www.pr-inside.com, 29.8.

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Estland: Rauchverbot auch an Bushaltestellen

Im baltischen Estland gilt seit Juni 2007 ein Rauchverbot in Gaststätten. Das vor zwei Jahren verabschiedete Tabakgesetz erlaubt jedoch die Einrichtung von speziellen Raucherräumen. Ein generelles Rauchverbot gilt für Bushaltestellen, Übergangstunnel und Treppenflure. Die höchste Strafe beträgt für Rauchverbotsverstöße umgerechnet 77 Euro. Hausrechtsinhaber müssen bei Pflichtverletzungen mit bis zu 2 000 Euro Bußgeld rechnen.

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USA: Kandidat Barack Obama will nicht mehr rauchen

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Would you vote for a smoker as president?
Seine tiefe Stimme hat Barack Obama sicher nur zum Teil seinen Genen zu verdanken.

Hauptsächlich ist sie wohl dem jahrelangen Rauchen geschuldet. Barack Obama will von der Demokratischen Partei zum Kandidaten für die Wahl zum Präsidenten der USA nominiert werden und deshalb mit dem Rauchen aufhören. Er verkündete dies in der David Letterman Show im April 2007.

Allerdings gab er als Grund an, dass ihn seine Frau darum gebeten hätte. Dies nimmt ihm jedoch niemand ab. Der entscheidende Grund ist wohl, dass die Mehrheit der US-Amerikaner keinen Raucher bzw. keine Raucherin als Präsidenten haben will.

Die Konkurrentin um die Nominierung, die Nichtraucherin Hillary Clinton, hatte in ihrer Zeit als First Lady das Rauchen aus den Räumen des Weißen Hauses verbannt und dabei soll es bleiben.

http://ash.org

 

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Saudi-Arabien: Klage gegen internationale Tabakkonzerne

Auf umgerechnet mehr als zwei Milliarden Euro Schadensersatz will das Königreich Saudi-Arabien internationale Tabakkonzerne verklagen. Damit solle das Land für Kosten entschädigt werden, die ihm durch die Behandlung von durch Tabak ausgelösten Krankheiten entstehen würden, begründete das saudische Gesundheitsministerium das Vorgehen. Es nannte zwar keine Namen, doch Philip Morris, British American Tobacco und Altadis gehören zu den Unternehmen, die Tabakprodukte in Saudi-Arabien verkaufen.

Süddeutsche Zeitung, 17.4.07

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Hongkong: Rauchfrei gilt auch für Tabak-Fachmesse

Seit Beginn des Jahres 2007 herrscht in Hongkong ein striktes Rauchverbot für alle öffentlichen Einrichtungen, die meisten Bars und Restaurants und auch am Strand. Die Regelung galt selbstverständlich auch für die Aussteller bei der Tabak-Fachmesse für Asien. Alles rund um die Glimmstängel konnten sie den Besuchern zeigen, aber ausprobieren durften diese nichts. Es wird inzwischen immer schwerer, Länder zu finden, in denen der Tabak nicht nur ausgestellt, sondern konsumiert werden kann.

www.nachrichten.ch

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"Danke, Tabak: Du hast meine Mutter getötet."

Er klingt missverständlich, der Titel, den Aaron Gray aus Kanada seinem Film über das Sterben seiner Mutter gegeben hat. Doch der Film ist eine einzige und eindringliche Warnung, nicht mit dem Rauchen anzufangen. Anzuschauen ist er unter www.youtube.com/watch?v=u_8BerrJg0M.

Am Anfang war es mehr eine Spielerei mit der Videokamera: Aaron Gray nahm bei einem Besuch im September 2006 ein paar Sequenzen mit seiner Mutter Charlotte auf. Da wusste die Familie noch nicht, dass die Lunge der Mutter kaputt war. Sie ging zu Tests – und kam mit der Diagnose Lungenkrebs im vierten Stadium nach Hause. Bei diesem Stadium sind bereits Metastasen im Körper verteilt.

Einen Monat später wollte Aaron Gray seine Mutter von Kanada nach Kalifornien holen – doch da war es schon zu spät: Seine Mutter erlitt einen Herzinfarkt – just an dem Tag, an dem sie vom Amt ihre Geburtsurkunde bekam, mit der sie endlich hätte reisen können. Der Herzinfarkt lähmte ihre linke Seite. Fortan war sie vom Krankenhaus, von Ärzten abhängig – und nicht länger die unabhängige Frau, die sie zuvor war. Die Ärzte baten die Kinder, sofort zur Mutter zu kommen, weil sie den Tod nahen sahen.

Charlotte R. sollte noch vier Monate leben. „Es war schwer für uns, Mutter im Krankenhausbett zu erleben“, schreibt Aaron Gray auf seiner Internetseite. „Sie konnte nie zu uns kommen, um zu sehen, wie wir in Kalifornien leben.“ So begann der Mann seine Mutter zu filmen, damit die ganze Familie sehen konnte, wie es ihr geht. Aus 90 Minuten Filmmaterial wurden schließlich 10 Minuten – auch, weil der Film auf der Internetseite auch nicht länger hätte sein dürfen. Er trägt den Titel "Thanks, Tobacco. You killed my mom."

„Zunächst veröffentlichten wir den Film, um Mutters letzten Willen zu erfüllen“, so Aaron Gray. Sie wollte alle Menschen vor dem Rauchen und seinen Folgen warnen. Natürlich ging es uns auch darum, Mutters Andenken zu bewahren. Uns wurde immer mehr bewusst, dass viele Anti-Raucher-Kampagnen nicht so hart sind wie das wirkliche Leben“. Sie zeigten nicht das Leid und die Schmerzen.

www.welt.de, 15.8.07

Die (Spät-)Folgen des Zigarettenkonsums kommen die Krankenkassen teuer zu stehen. Verschiedenen Studien zufolge liegen die Kosten hierzulande zwischen 25 und 60 Milliarden Euro jährlich. Nicht in Zahlen ausdrücken lässt sich das Leid, das Rauchen über viele Menschen bringt. Den Folgen von Vulkanausbrüchen und Erdbeben können wir nur begrenzt vorbeugen, die Folgen des Rauchens können wir völlig sogar vermeiden.
Charlotte R. schrieb in einer Nachricht an ihren Sohn: „Ich bin glücklich, dass Du nie den Wunsch hattest, zu rauchen.“

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Tabakverkauf im 2. Quartal 2007

Tabakerzeugnis Versteuerte Verkaufswerte Veränderung zum Vorjahr Versteuerte Mengen Veränderung zum Vorjahr
Zigaretten 5,0 Mrd. € – 0,3 % 23 Mrd. Stück – 3,8 %
Zigarren und Zigarillos 256,3 Mill. € + 27,4 % 2 309 Mill. Stück + 64,3 %
Feinschnitt 533,1 Mill. € + 28,5 % 5 546 Tonnen + 25,3 %
Pfeifentabak 26,1 Mill. € + 1,5 % 292 Tonnen + 19,6 %
Insgesamt 5,8 Mrd. € + 2,9 % - -

Die Raucher scheinen bei ihrem Kauf zunehmend auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu schauen. Die Zigarren und Zigarillos bringen ihnen offensichtlich so viel mehr Genuss als die Fa-brikzigaretten, dass sie gern bereit sind, den höheren Stückpreis hinzunehmen. Hierbei kommt ihnen zustatten, dass Zigarren und Zigarillos geringer besteuert werden als die Zigaretten und deshalb relativ gesehen billiger sind. Der Feinschnitt ist dagegen ausschließlich etwas für die Ärmsten unter den Rauchern. Sie müssen sich die Zigaretten selbst drehen.

Rechnet man Plus und Minus in Relation zur Menge zusammen, ergibt sich eine Stagnation beim Tabakkonsum. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Einführung der Chip-Karte zur Alterskontrolle an Zigarettenautomaten ab Januar 2007 keine Auswirkung hat. Rauchende Kinder und Jugendliche finden immer ältere Gleichgesinnte, die ihnen die Zigaretten besorgen. Fast tagtäglich erfährt die NID zudem von Fällen, in denen beim Verkauf von Zigaretten im Supermarkt, im Discounter, am Kiosk, an der Tankstelle usw. keine Alterskontrolle erfolgt. Die daraufhin verständigten Jugendschutzbehörden teilten mit, dass ihnen das Personal und die Zeit fehle, um den Verstößen in größerem

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2008 größere Absatzrückgänge zu erwarten

Die schon geltenden und die zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Gesetze mit Rauchverboten in Gaststätten werfen ihren Schatten voraus. "Der Verkauf von Zigaretten in Deutschland könnte insgesamt um zwei Prozent zurückgehen", prognostiziert der deutsche Marketingchef des Tabakkonzerns BAT, Andrew Schweiger, im Hamburger Abendblatt. Ob dies eine realistische oder geschönte Schätzung ist, wird sich zeigen. In Ländern mit Rauchverbot wie Italien und Irland brach der Absatz um bis zu zehn Prozent ein. Daran hatte allerdings auch der durch strikten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz erhöhte Druck auf die Raucher, die Nikotinzufuhr nicht nur für Stunden, sondern für immer einzustellen, großen Anteil.

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51,6 Prozent Ex-Raucher nach drei Jahren

Im Rahmen einer Langzeit-Studie der Medizinischen Universität Wien wurden in einer Stichprobe 483 zufällig ausgewählte Personen befragt. Diese hatten durchschnittlich drei Jahre zuvor an einem Nichtraucher-Seminar nach der Allen Carr-Methode ("Endlich Nichtraucher") im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge eines großen Industrieunternehmens teilgenommen. Zusätzlich wurden die Angaben bei einem Teil der Studienteilnehmer durch Labortests überprüft.

51,6 Prozent der Befragten gaben an, seit dem Seminar nicht mehr zu rauchen, 48,4 Prozent waren zwischenzeitlich rückfällig geworden. Ihren allgemeinen Gesundheitszustand stuften gut 41 Prozent der Teilnehmer nach dem Seminar als "viel besser" oder "etwas besser" im Vergleich zu früher ein. Lediglich 1,5 Prozent antworteten auf diese Frage mit der Einschätzung "etwas schlechter". Rückfällige Raucher berichteten allgemein im Vergleich zu den Ex-Rauchern über eine deutlich schlechtere Gesundheitsentwicklung und wiesen beispielsweise eine höhere Infektanfälligkeit auf.

"Langzeitstudien sind in diesem Segment etwas Neues und erhöhen die Aussagekraft bezüglich der dauerhaften Wirksamkeit einzelner Methoden deutlich", erläutert Manfred Neuberger. "Generell konnten wir feststellen, dass Maßnahmen in der Gruppe, wie etwa Nichtraucher-Seminare, effektiver sind als individuelle Bemühungen des einzelnen Rauchers. Dazu tragen neben der Qualität der Seminare auch gruppendynamische Prozesse bei."
Die sechsstündigen Seminare, die die Teilnehmer der Studie besucht hatten, finden in Deutschland an etwa 30 Standorten statt. Die jährlich mehr als 1 000 Seminare werden von vielen Krankenkassen bezuschusst und sind vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen offiziell anerkannt.

www.easywell, 12.7.07

Kommentar: 51,6 Prozent sind traumhaft, denn die Ein-Jahres-Erfolgsquo¬ten bei anderen Methoden liegen deutlich niedriger, nämlich bei 5 bis 15 Prozent. Allerdings sind die Teilnehmer nicht immer vergleichbar. An der Wiener Studie nahmen ausschließlich Beschäftigte eines großen Industrieunternehmens teil und damit ein ausgewählter Personenkreis: Kolleginnen und Kollegen, die sich gut kennen, die sich gegenseitig anstacheln und unterstützen, die sich nicht als schwach ansehen lassen wollen.

Trotzdem scheint an der Allen Carr-Methode mehr dran zu sein als an anderen Methoden, die zur Überwindung der Abhängigkeit vom Nikotin angeboten werden. Eine Erklärung dafür bietet das in zehn Millionen Exemplaren verkaufte Buch "Endlich Nichtraucher". Es ist – überspitzt ausgedrückt – eine einzige Motivationskur. Sämtliche Mythen, Illusionen und Klischees über das Rauchen, die irrationalen Motive, wann und warum eine Zigarette nötig ist (bei Stress, Kaffee, nach dem Essen, in geselliger Runde) werden erklärt mit dem Ziel, einen zufriedenen Nichtraucher zu schaffen. Und bei Misserfolg des Seminars gibt es Geld zurück – ohne Wenn und Aber.

egk

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Schoko- und Kaugummi-Zigaretten als Einstiegsdroge

ImageSie schauen wie Zigaretten aus, sind aber nicht zum Rauchen gedacht, sondern zum Essen, Schlecken und Kauen. Ihr Aussehen macht sie jedoch zur Einstiegsdroge. Der US-Mediziner Jonathan Klein von der University of Rochester erforscht schon seit Jahren die Wirkungen so genannter Candy-Zigaretten. Das Ergebnis: Nicht nur rauchende Eltern und Freunde, sondern auch die Schoko- und Kaugummi-Zigaretten fördern den späteren Griff zum "echten" Glimmstängel.

In seiner neuesten Studie, bei der er knapp 26 000 US-Bürger befragte, ermittelte Klein, dass 88 Prozent der aktiven und ehemaligen Raucher früher auch zu Kinderzigaretten gegriffen haben. Bei Nichtrauchern liege die Quote hingegen nur bei 78 Prozent. Sozialer Status, Bildung und Einkommen hatten dabei keinerlei signifikanten Einfluss.

Kritik übte Paul Pauli, Psychologe an der Universität Würzburg. Die Ergebnisse der Befragung seien für ihn nicht überraschend. Die Frage sei jedoch, ob es sich tatsächlich um einen kausalen, also ursächlichen, oder nur um einen scheinbaren Zusammenhang handelt. "Eltern, die rauchen, haben sicher weniger dagegen, wenn ihre Kinder Candy-Zigaretten essen oder damit spielen." Womöglich handele es sich bei den Ergebnissen deshalb um eine Scheinkorrelation.

Die Teilnehmer der Studie wurden in der Tat nicht zum Zigarettenkonsum ihrer Eltern befragt. Doch Klein verweist auf eine Studie aus dem Jahr 1992, in der er rauchende Eltern und Schoko-Zigaretten als Faktoren bei 195 Teilnehmern untersucht hatte. "Wenn die Eltern nicht rauchten, das Kind aber Candy-Zigaretten bekam, lag das Risiko, später Raucher zu werden, bei 23 Prozent." Nichtraucherkinder, die ohne Glimmstängel-Nachbildung groß geworden sind, hätten hingegen nur ein Risiko von sechs Prozent gehabt.

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Von echten Zigaretten und Zigarettenmarken kaum zu unterscheiden

www.spiegel.de, 19.6.07

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Gaststättengewerbe im Monat vor den Rauchverboten:
6,4 Prozent Umsatzrückgang gegenüber Vorjahr

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Der Umsatz des Gaststättengewerbes lag im Juli 2007 um real 6,4 Prozent (nominal 3,7 Prozent) unter dem des Vorjahresmonats. Der starke Umsatzrückgang ist zum großen Teil auf die die höheren Umsätze im Jahr der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland zurückzuführen. Doch entscheidend für die Beurteilung der Lage des Gaststättengewerbes ist der Vergleich mit den anderen Bereichen des Gastgewerbes. Dabei ergibt sich, dass der Umsatz im Gaststättengewerbe nicht nur kontinuierlich abnimmt, sondern dies immer in einem Abstand von mindestens zwei Prozent zum Beherbergungsgewerbe. Während letzteres aber schon seit mehreren Jahren wieder Umsatzzuwächse verzeichnet, schwächelt das Gaststättengewerbe seit einem Jahrzehnt anhaltend.

Angesichts dieses Negativtrends wirken die Versuche einiger Gastronomen, mit Unterschriftensammlungen und Verfassungsbeschwerden die schon verabschiedeten oder 2008 in Kraft tretenden Gesetze zum Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu kippen, sehr kopflos. Wer außer den Nichtrauchern verfügt über die Kaufkraft, die dem Gaststättengewerbe die Existenz sichern kann?

Seit 1997 erstmals ein chancenreicher Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in Gaststätten in den Bundestag eingebracht wurde, hat sich die Einstellung des nichtrauchenden Teils der Bevölkerung grundlegend geändert. Statt auf die Bedürfnisse der Nichtraucher einzugehen, bevorzugte das Gaststättengewerbe weiterhin die Raucher und erntete deshalb, was es verdiente: einen bis heute fortwährenden Umsatzrückgang.

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Stadt Duisburg:
Raucher müssen Arbeitsplatz zum Rauchen verlassen

ImageDie Zeiten von Mief & Co., in denen die Nichtraucher ausgegrenzt wurden, sind bei der Stadt Duisburg vorbei. Verursachergerecht sind es jetzt die Raucher, die den Arbeitsraum wegen Schadstofferzeugung verlassen müssen.

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83 Prozent der Raucher wollen sich an Rauchverbote halten

Während nur 33 Prozent der Nichtraucher meinen, dass sich die Raucher an die Rauchverbote halten, sind 83 Prozent der Raucher dazu bereit, ihre Zigarette nur dort zu rauchen, wo es nicht verboten ist. Diese Zahlen stammen aus einer Forsa-Umfrage vom Juli 2007 im Auftrag des Fernsehsenders RTL. Erstaunlich ist, dass mehr männliche (86 Prozent) als weibliche (80 Prozent) Raucher die gesetzlichen Be¬stimmungen einhalten wollen. 55 Prozent aller Befragten sind der Meinung, dass die Länder, Städte und Gemeinden das Rauchverbot von Anfang an konsequent durchsetzen sollten. Da¬nach sieht es leider nicht aus. Die zuständigen Behörden setzen darauf, dass es sich von allein einspielen wird. Hoffentlich täuschen sie sich darin nicht.

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Unterstützung vom dkfz

Das deutsche Krebsforschungszentrum unterstützt rauchfreie Arbeitsplätze und eine rauchfreie Gastronomie in Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Informationsmaterialien und Hinweisschildern. Letztere können als PDF-Dateien unter www.tabakkontrolle.de herunter geladen werden. Sie sind abgestimmt auf folgende Bereiche:

  • Gastronomie
  • öffentliche Einrichtungen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen
  • Schulen und Hochschulen
  • Tageseinrichtungen für Kinder
  • Jugendhäuser
  • Landtagsgebäude
  • Sportstätten
  • Flughäfen

Zwei Beispiele:

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Wer schützt Julia, Daniel und Francesco?

Die Bundes- und Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind sehr wichtig. Trotzdem werden noch lange nicht alle Nichtraucher geschützt sein. Besonders die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft – die Kinder – wachsen in noch zu vielen Familien in einer mit Schadstoffen belasteten Umgebung auf.

Julia, eine 9-jährige Schülerin aus Bonn, atmet täglich den Rauch ihrer kettenrauchenden Eltern in der engen Zwei-Zimmer-Wohnung ein. Auf dem Küchentisch liegen Zigarettenstangen und -kippen, gelüftet wird kaum. Auch im Auto qualmen beide Eltern ungeniert bei geschlossenem Fenster. Längst hat Julia es aufgegeben, ihre Eltern zu bitten, nicht oder woanders zu rauchen. Sie selbst riecht nach abgestandenem Zigarettenrauch, ihre Kleidung und ihre Haare haben den Gestank schon lange angenommen.

Als Grundschullehrerin lerne ich viele Kinder kennen, deren Kleidung und Schulhefte richtiggehend durchtränkt sind mit Tabakrauch. Auch beobachte ich viele Kinder, die morgens von rauchenden Eltern im Auto zur Schule gebracht werden.

In der Arbeitsgemeinschaft "Gesunde Schule" habe ich mit den Schülern über die Thematik gesprochen. Viele Kinder geben an, unter dem Zigarettenkonsum ihrer Eltern zu leiden. Sie wehren sich in der Regel erfolglos dagegen. Auch Gespräche mit stark rauchenden Eltern seitens der Schule hatten bis jetzt nur vereinzelt Erfolg.

Kinder benötigen ein verantwortungsvolles Umfeld, das eingreift, wenn Eltern versagen. Ein Umfeld, das hinschaut und sich dort einmischt, wo man Kinder ihrer Grundrechte beraubt. Jedes Kind hat das Recht, rauchfrei aufzuwachsen!

Lehrer, Kinderärzte, Nachbarn, Familienangehörige und Freunde sollten mehr Zivilcourage zeigen und mit Eltern, die in Gegenwart ihrer Kinder rauchen, darüber ins Gespräch kommen. Auch sollte sich niemand scheuen, das Jugendamt zu verständigen. Insgesamt aber muss einfach noch mehr Aufklärung stattfinden, um das Problembewusstsein der Eltern zu schärfen.

Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. hat eine sehr informative Broschüre mit dem Titel "Rauchfrei aufwachsen!" herausgegeben. Ich habe diese Broschüre im Internet gefunden. Wünschenswert wäre, dass alle Eltern diese oder eine ähnliche Broschüre direkt nach der Geburt ihres Kindes im Krankenhaus bekämen. Auch bei Eintritt in den Kindergarten und in die Schule könnte den Eltern diese Broschüre überreicht werden. Auch sollte sie an vielen Stellen wie z.B. in Arztpraxen und Apotheken ausliegen.

Wahrscheinlich wird es utopisch sein, alle Kinder langfristig zu schützen, aber vielleicht gelingt es doch einigen Eltern, ihre Rauchgewohnheiten zu überdenken und zum Wohle ihrer Kinder zu ändern.

Alexa Schmidt

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Zahnärzte

Der Zahnarzt ist ein armer Wicht;
er wählt sich die Patienten nicht.
Und öffnet mancher seinen Mund,
so wird ihm mit Entsetzen kund,
dass es ein starker Raucher ist.
Er denkt im Stillen: So ein Mist!
Wär' ich doch lieber Internist,
wo nicht im Mund zu stochern ist.
Zwar gibt's auch andre "Düfte" noch,
die manche von sich geben, doch
ich müsst da nicht so dicht dran sein
wie beim Gebiss zu meiner Pein!"

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Doch manchmal kann's auch anders enden:
Ein Zahnarzt tritt vor den Patienten
und dieser denkt: "O pfui, du Schwein,
und so was will ein Zahnarzt sein!"

So sieht man früher oder später,
wer Opfer ist und wer der Täter.

Gerhard Sensenschmidt (August 2004)

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Witze

Frage: Wieso drehen einige Raucher ihre Zigaretten selbst?

Antwort: Der Arzt hat ihnen etwas Bewegung verordnet.


Ein Fahrgast beobachtet sein Gegenüber in einem Zugabteil: "Sie haben sich wohl vor kurzem das Rauchen abgewöhnt, nicht wahr?"
"Wie kommen Sie denn darauf?"
"Weil sie Ihre Kekse immer im Aschenbecher ausdrücken!"


Passivrauchen tötet – oder hat schon mal jemand Frau Columbo gesehen?


"Der Chef schimpft, dass wir bei der Arbeit nicht rauchen sollen –dabei arbeiten wir beim Rauchen gar nicht"


"Du bist doch noch viel zu jung zum Rauchen", sagte der Ölscheich, als sich sein Sohn eine Zigarette mit einem Hundert-Dollar-Schein anzündete."


"Ein Umweltminister, der raucht, ist wie ein Staatsanwalt, der klaut."


"Hier ist Rauchen verboten - füttern Sie ihren Krebs bitte draußen."


"Wer einen Raucher küsst, kann genauso gut einen Aschenbecher auslecken."


Frage: Warum soll man nie im Bett rauchen?
Antwort: Die herunter fallende Asche könnte die eigene sein.

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Politisches Kabarett machen Urban Priol und Georg Schramm in der ZDF-Sendung Neues aus der Anstalt. In der fünften Sendung am 19. Juni 2007 hatten sie den Sänger und Kabarettisten Sebastian Krämer zu Gast. Der nahm kein Blatt vor den Mund und trug vor, was so mancher Zeitgenosse über das Rauchen und die Raucher denkt, angekündigt als "ein sehr einfühlsamer Versuch, das Leid der Menschen ernst zu nehmen und trotzdem sachlich zu bleiben".

Das Raucherlied

Raucher stinken
alles voll mit Rauch,
und selbst wenn sie mal nicht rauchen,
stinken Raucher auch.

Die Kleider von Rauchern stinken,
es stinkt, wo ein Raucher stand,
Und wenn ein Raucher in einem Land wohnt,
stinkt es in dem Land.

Raucher brauchen jährlich hunderte von Euros,
um sie zu verrauchen,
und dann wundern sie sich, dass das ... Geld nicht reicht,
wenn ihre Kinder Klamotten brauchen.

Raucher sind willensschwach,
und kommen aus der Nummer nicht raus,
aber körperlich sind sie auch nicht so leistungsfähig,
da gleicht sich's ja wieder aus.

Nicht immer, wenn ein Raucher hustet,
muss das ein Raucherhusten sein.
Und nicht immer, wenn ein Raucher noch ein Bein besitzt,
ist es zwangsläufig ein Raucherbein.
Aber immer, wenn einem ein Raucher einen Kuss gibt,
ist das ein Raucherkuss.
Es gibt darüber wenig Literatur,
weil man's einfach erlebt haben muss.
Raucher fragen immer, ob man Feuer hat,
du kannst 5 Jahre alt sein, warst splitternackt, das ist einerlei,
drum hab ich jetzt immer, wenn ich das Haus verlasse,
'n Flammenwerfer dabei.

Raucher sterben früher,
doch wer sich jetzt davon verspricht,
dass hier heute Abend die Luft noch mal besser wird,
so schnell sterben die auch wieder nicht.

Raucher woll'n nicht diskriminiert werden,
sie sagen, das würde sie stör'n,
doch ich sage: "Hey, wenn man solange diskriminiert wie ich,
ist es echt schwer, damit aufzuhör'n."

Ich finde, wir sollten uns einfach
alle, so wie wir sind akzeptier'n:
Ihr dürft rauchen und alles voll stinken und mit euren Kippen das
Grundwasser verpesten und die Tabakindustrie unterstützen und und und ...
und ich darf euch diskriminier'n.

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Armina Bielefeld: Familienblock rauchfrei

ImageDer Bundesliga-Fußballverein Arminia Bielefeld hat beschlossen, den Familienblock der im Bau befindlichen SchücoArena künftig als rauchfreie Zone auszuweisen. "So sollen besonders Kinder vor Passivrauchen geschützt und die Vorbildfunktion eines Bundesliga-Clubs wahrgenommen werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

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www.inar.de, 13.9.07

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Ex-Schalke-Manager nun Botschafter für Gestank-Genießer

Der Zigarren-Hersteller Davidoff hat den damals unter mysteriösen Umständen zurückgetretenen Manager des Fußballvereins Schalke 04, Rudi Assauer (Spitzname: Stumpen-Rudi), zum "Botschafter des kultivierten Rauchgenusses" ernannt. Doch was für die Minderheit ein Genuss ist, ist für die Mehrheit einfach nur Gestank.

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Kinder lehnen rauchende Eltern ab

Die Hälfte der Kinder in Deutschland zwischen sechs und zwölf Jahren lehnt rauchende und trinkende Eltern ab. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts iconkids & youth im Auftrag des Apotheken-Postermagazins "medizini". 49,7 Prozent der 721 befragten Kinder gaben an, dass sie sich total darüber ärgerten, wenn ihre Eltern nicht vom Glimmstängel lassen können oder Alkohol konsumieren. Von den Jungen sagten 52,7 Prozent, rauchende und trinkende Eltern störten, bei den Mädchen waren es 46,4 Prozent. Überhaupt nicht gestört vom Alkohol- und Zigarettenkonsum der Eltern fühlen sich nur 5,5 Prozent der befragten Kinder.

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Terminkalender

15. bis 17. Oktober 2007
4. Europäische Konferenz Rauchen oder Gesundheit in Basel
http://www.ectoh07.org

20. Oktober 2007
Jahreshauptversammlung  rztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit
in Heidelberg
Telefon: 089 3162525

5./6. Dezember 2007
5. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle in Heidelberg
http://www.tabakkontrolle.de

26. April 2008
Mitgliederversammlung der
Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V.

in Berlin
Telefon 089 3171212

27. April 2008
Informations- und Erfahrungsaustausch der
Nichtraucher-Initiativen

in Berlin
Telefon 089 3171212

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Frankfurter Buchmesse: Rauchen unerwünscht

In den Hallen der Frankfurter Buchmesse ist in diesem Jahr das Rauchen erstmals unerwünscht, nachdem bei einer Umfrage unter den Newsletter-Lesern eine eindeutige Mehrheit für ein Rauchverbot gestimmt hatte. Insgesamt wurden 3.017 Stimmen abgegeben. 63,8 Prozent (1.925 Stimmen) sprachen sich für ein Rauchverbot aus, 34,2 Prozent (1.032 Stimmen) waren dagegen und nur zwei Prozent antworteten mit "egal". Deshalb werden die Raucher nun gebeten, ihre Zigarettenpausen während der Frankfurter Buchmesse vom 10. bis 14. Oktober in die Foyers und ins Freie zu verlegen.

www.buchmesse.de, 13.9.07

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Rauchverbotsklausel spart Vermietern Geld

Weil die von ihrem Mieter produzierten Rauchschwaden in eine andere Wohnung zogen und die Lebensqualität dieser Mieter erheblich beeinträchtigten, kündigten die Vermieter einem jungen Studenten das Ein-Zimmer-Appartement. Das kam ihnen jedoch teuer zu stehen. Laut einem vor dem Amtsgericht Coburg geschlossenen Vergleich müssen sie dem Studenten 500 Euro Umzugspauschale zahlen. Damit der rauchende Mieter schnell auszieht, waren die Vermieter auch zu einer Mietminderung bereit: Je eher der Student die Wohnung verlässt, desto weniger Miete muss er zahlen. Einen neuen Mietvertrag gibt es deshalb nur mit einer Rauchverbotsklausel, wie sie im Leitfaden der NID zum Nichtraucherschutz in der Wohnung zu finden ist.

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Impressum

Das Nichtraucher-Info ist ein Mitteilungsorgan der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) e.V. für Mitglieder von Nichtraucher-Initiativen und die Öffentlichkeit.
Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Erscheinungsweise vierteljährlich

Herausgeber:

NID-Vorstand
Prof. Dr. phil. Ludger Schiffler
Ernst-Günther Krause
Dr. paed. Wolfgang Schwarz

Redaktion:

Ernst-Günther Krause (verantwortlich)

Anschrift:

Carl-von-Linde-Str. 11
85716 Unterschleißheim

Telefon: 089 317 12 12
Fax: 089 317 40 47

E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: http://www.nichtraucherschutz.de

Konto:

Postbank München – BLZ 700 100 80
Konto-Nr. 192 445 803

Herstellung:

Lang Offsetdruck GmbH

Ein Teil des Nichtraucher-Infos erscheint mit Beihefter

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )