Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Veröffentlicht von Andre Hotzler   
Sonntag, 9. April 2006

Welche Behörde ist zuständig bei Verstößen gegen Nichtraucherschutzgesetze?

Bundesland 

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Zuständige Behörde 

Ortspolizeibehörden

Kreisverwaltungsbehörden

Bezirksämter

kreisfreie Städte, Ämter und amtfreie Gemeinden

Stadtamt Bremen, Magistrat Stadt Bremerhaven

Ordnungsbehörden

Ordnungsbehörden

Gemeinden

Gemeinden

Ordnungsbehörden

Ortsbehörden

Ortspolizeibehörden

Ortspolizeibehörden

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden

Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter

Landkreise, kreisfreie Städte


Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen vor der Verabschiedung der Gesetzes zum Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in den 16 Bundesländern formuliert worden sind. Eine Überarbeitung wird erst nach den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts, die für 2008 zu erwarten sind, erfolgen.

Nichtraucherschutz in der Gastronomie

Gaststätten sind öffentlichkeitsorientiert und von daher Einrichtungen, in denen sich ein Teil des sozialen Lebens abspielt. Schon allein aus diesem Grund müssen Gaststätten mit ihrem Angebot allen Gästen gerecht werden. Hinzu kommt, dass viele Menschen in Ausübung ihres Berufes Gaststätten aufsuchen müssen, weil es für sie sonst keine gleichwertige Möglichkeit gibt, Kunden zu treffen oder ihr Bedürfnis nach warmem Essen zu befriedigen.

Insofern ist die Gaststätte auch ein Arbeitsplatz - nicht nur für das Personal, sondern auch für einen großen Teil sowohl der abhängig Beschäftigten als auch der Selbstständigen. Dass sich im Deutschen Bundestag keine Mehrheit für einen gesetzlichen Nichtraucherschutz in der Gastronomie gefunden hat, ist sehr bedauerlich. Denn von den Gastwirten selbst ist nicht zu erwarten, dass sie den Bedürfnissen ihrer bisherigen und potenziellen nichtrauchenden Gäste in großem Umfang nachkommen.

So liegt der Anteil der Raucher unter den Gastwirten bei über 60 Prozent. Die Folge ist mangelndes Eigeninteresse an der freiwilligen Einrichtung von rauchfreien Räumlichkeiten. Bei den meisten Gaststätten, die bereits Nichtraucherschutz praktizieren, war nach einer Umfrage der NID die Gesundheit der Gastwirte die treibende Kraft. Die Mehrheit der Bundesbürger will rauchfrei speisen

Das zeigt eine Repräsentativbefragung der renommierten GfK Marktforschung, Nürnberg, vom September 2000 im Auftrag der Nichtraucher-Initiative Deutschland. Bei den 16- bis 69-Jährigen sind es 56,8 Prozent. Von den Nichtrauchern wünschen sich 77,4 Prozent eine qualmfreie Luft beim Essen und Trinken, von den Rauchern 23,2 Prozent. Wenn es zutrifft, dass - nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) - der Anteil der Raucher in den Gaststätten bei über 50 Prozent liegt, dann führt ein gesetzlicher Nichtraucherschutz aufgrund des großen Nichtraucheranteils (weit über 60 Prozent der erwachsenen Bundesbürger sind Nichtraucher) zu einer erheblichen Umsatzsteigerung; denn viele Nichtraucher verzichten derzeit wegen verqualmter Luft auf einen Gaststättenbesuch.

Eine gesetzliche Regelung würde alle Gaststätten betreffen und deshalb die derzeitige Wettbewerbssituation nicht verändern. Zudem würde ein vorgeschriebener Nichtraucherschutz die Personalprobleme der Gastwirte verringern, weil dann mehr Nichtraucher bereit wären, in den dann rauchfreien Räumen zu arbeiten.

Dieser Tischaufsteller in den Farben grün-orange auf helgelbem Karton im Format 10 x 5 cm und
17 x 7 cm ist bei der NID kostenlos erhältlich.

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Seit vielen Jahren gibt die NID einen Gastronomieführer für Nichtraucher heraus. In die Ausgabe 2001 (vergriffen!) wurden nichtraucherfreundliche Bewirtungsbetriebe, (Gaststätten, Restaurants, Cafés, Weinstuben und Teestuben) aufgenommen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind entweder ganz rauchfrei oder sie bieten rauchfreie Räume an. Darüber hinaus sind auch die Bewirtungsbetriebe aufgeführt, die rauchfreie Bereiche mit mehr als 50 Plätzen anbieten oder mindestens die Hälfte ihrer Sitzplätze für Nichtraucher reserviert haben. Außerdem enthält der Gastronomieführer Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Gästehäuser), die entweder ganz rauchfrei sind oder rauchfreie Zimmer zur Übernachtung in Kombination mit rauchfreier Bewirtung nach obigen Kriterien anbieten. Die einzelnen Gastronomiebetriebe sind nach Postleitzahlen geordnet.

Eine Gesamtübersicht der Postleitzonen für ganz Deutschland befindet sich am Beginn des Anschriftenteils. Innerhalb einer Postleitzahl bestimmen der genaue Ortsname und die Straße die Reihenfolge. Auf den Seiten 66 bis 68 befinden sich insgesamt 31 nichtraucherfreundliche Gastronomiebetriebe des deutschsprachigen Auslands: Österreich (24) Schweiz (6) und Italien (1). Bei fast allen Betrieben sind E-Mail- und Internetadresse angegeben.

Zur  Suche nach rauchfreien Gastronomiebetrieben.         http://www.nichtraucher.org/

Letzte Aktualisierung ( Montag, 24. März 2008 )