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Verein zeigt Uni-Rektor an! Verein zeigt den Rektor der Universität Tübingen wegen fahrlässiger Körperverletzung an Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) hat den Rektor der Universität Tübingen, Prof. Dr. Eberhard Schaich, wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Tübingen angezeigt. Der Verein begründet die Anzeige mit der beharrlichen und böswilligen Weigerung des Rektors, die nichtrauchenden Mitarbeiter und Studierenden vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Zum Schutz der Beschäftigten sei er durch Paragraf 5 Arbeitsstättenverordnung verpflichtet. Die Pflicht zum Schutz der Studierenden ergebe sich aus der Tatsache, dass das gesamte Schulwesen laut Grundgesetz unter Aufsicht des Staates stehe und die Hochschule deshalb Studierende gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit zu schützen habe, als die Natur der Bildungsleistung es gestattet. Wer wie Rektor Schaich das Vergiften von nichtrauchenden Beschäftigten und Studierenden durch Tabakrauch zulasse, obwohl er die Möglichkeit habe, dem durch geeignete Maßnahmen abzuhelfen, müsse als Rechtsbrecher eingestuft werden. Schließlich sei die Anwendung der Gesetze weder dem einzelnen Bürger noch einem Uni-Rektor nach Gutdünken freigestellt. Beim Tabakrauch handle es sich um ein hochgiftiges Schadstoffgemisch, das mittel- und langfristig auch bei Nichtrauchern in Abhängigkeit von Dauer und Konzentration des eingeatmeten Tabakrauchs irreversible gesundheitliche Schäden verursache. Während es an anderen Universitäten bereits wirksame Nichtraucherschutz-Regelungen gibt, z.B. Ulm, München und Köln, oder Vereinbarungen in Kürze in Kraft treten, z.B. Frankfurt am Main, ist die Universität Tübingen inzwischen fast die einzige Universität, an der es wegen der Borniertheit des Rektors einen Stillstand bei der Umsetzung von Schutzbestimmungen kommt. Wahrscheinlich will Eberhard Schaich als Rektor einer Gift-Uni in die Geschichte eingehen. Ernst-Günther Krause geschäftsführender Vizepräsident der NID
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