|
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
|
|
Donnerstag, 9. November 2006 |
Tabakwerbeverbot auch für Kinos und Plakatwände
Für die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) ist das vom Bundestag beschlossene Verbot der Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften und Internetauftritten sowie das Sponsoring und die kostenlose Verteilung von Zigaretten völlig unzureichend. "Nicht nur die mobile, grenzüberschreitende, sondern auch jegliche stationäre Tabakwerbung muss untersagt werden", fordert NID-Präsident Prof. Dr. Ludger Schiffler.
Das betreffe vor allem die Werbung in Kinos sowie auf Plakatwänden und Litfasssäulen. "Allenfalls in reinen Tabakläden, nicht jedoch im Supermarkt kann ich mir noch Werbung für solche absolut gesundheitsschädlichen Produkte vorstellen",
Darüber hinaus müssten langfristig auch die öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten verschwinden, weil sie, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bereits am 3. Juni 1986 unter Aktenzeichen 11 A 1091/84 festgestellt hat, Werbeanlagen sind. "Es reicht schon, wenn Kinder und Jugendliche die Erwachsenen beim Rauchen erleben", beklagt Schiffler. Sie müssten nicht zusätzlich noch im öffentlichen Raum der ständigen Versuchung ausgesetzt sein.
Ernst-Günther Krause Pressesprecher |
|
Letzte Aktualisierung ( Samstag, 9. Dezember 2006 )
|