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Nichtraucher-Info Nr. 65 - I/07 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Dienstag, 12. Dezember 2006

NID greift erfolgreich am Arbeitsplatz ein

Beschäftigte der Eurotops GVV Versand GmbH in Langenfeld (Rheinland) wandten sich an die NID mit der Bitte, sie bei der Durchsetzung des § 5 ArbStättV zu unterstützen. Die Situation am Arbeitsplatz stellte sich zu diesem Zeitpunkt folgendermaßen dar: Im großen Arbeitsraum des Callcenters gibt es ein Rauchverbot, im Pausenraum darf uneingeschränkt geraucht werden. Aus dem Pausenraum dringt das hochgiftige Schadstoffgemisch Tabakrauch in den Arbeitsraum, so dass die Atemluft in beiden Räumen stark mit Schadstoffen belastet ist – in dem einen Raum mehr, in dem anderen weniger. Beschäftigte, die die Toilette aufsuchen, müssen sich durch den verqualmten Pausenraum quälen. Die NID forderte die Geschäftsleitung von Eurotops auf, rechtskonforme Verhältnisse herzustellen. Das Ergebnis ist in einem Schreiben eines der Beschäftigten festgehalten:

"Ganz kurz möchte ich mich bei Ihnen bedanken für Ihre schnelle Hilfe in dieser Angelegenheit und Ihnen mitteilen, dass es sofort geklappt hat. Seit ca. einer Woche darf im Pausenraum nicht mehr geraucht werden. Die Mitarbeiter, die rauchen möchten, müssen es jetzt draußen tun. Ich bin erstaunt, dass das, worum die Nichtraucher so oft gebeten hatten, doch auf einmal so schnell möglich war. Nochmals herzlichen Dank für Ihren Einsatz."

Etwas länger dauerte es mit der Um- und Durchsetzung des Nichtraucherschutz-Paragrafen bei der MTU Maintenance Hannover GmbH. Anfang 2006 sind in der Kantine Raucher- und Nichtraucherbereich nur mit einem Schild gekennzeichnet, nicht jedoch wirksam getrennt. In der gesamten Halle gibt es nicht einmal ausgewiesene Nichtraucherbereiche für die Pausen. In etlichen Büroräumen wird geraucht, obwohl diese regelmäßig von nichtrauchenden Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgesucht werden müssen. Alle Computer-Arbeitsplätze werden von rauchenden und nichtrauchenden Beschäftigten bedient, so dass die Tabakverbrennungsstoffe die nichtrauchenden Beschäftigten aus nächster Nähe umhüllen. Selbst in den Umkleideräumen gibt es kein Rauchverbot, was von den Rauchern als Aufforderung zum Rauchen verstanden wird.

Die NID wandte sich im März 2006 an die Geschäftsleitung von MTU Maintenance und Anfang September an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Letzteres wäre jedoch nicht nötig gewesen, denn einer der Beschäftigten schrieb der NID kurz danach:

"Wir haben es geschafft: Mit diesem Brief übersende ich Ihnen die Betriebsvereinbarung Nr. 76 der MTU Maintenance Hannover. "Nichtraucherschutz" lautet der Titel der Vereinbarung. Die Betriebsvereinbarung wurde jetzt bei uns veröffentlicht und wird am Dienstag, dem 26.09.06, offiziell der Belegschaft vorgestellt. ... Für die Durchsetzung des Rauchverbotes möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Ohne die NID wäre es wahrscheinlich nicht so schnell zu einem Rauchverbot gekommen. Vielen Dank!"


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