Home arrow Zeitschrift Nichtraucher-Info arrow Nichtraucher-Info 2007 arrow Nichtraucher-Info Nr. 66 - II/07
Schriftgröße wählen
Nichtraucher-Info Nr. 66 - II/07 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Freitag, 13. April 2007

Auf Grund gesetzt

Es handelt sich hier nicht um einen schicksalhaften Schiffbruch auf stürmischer See, sondern eher um einen abgekarteten Piratenstreich. Ausgerechnet das Grundgesetz musste dazu herhalten, ein nach dem Grundgesetz dem Bund aufgetragenes Anliegen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar auf Grund zu setzen, nämlich den Schutz der Gesundheit vor einem krebserregenden, erbgutverändernden und fruchtschädigenden Einflussfaktor, dem Passivrauchen. Hier geht es um eines der wichtigsten Anliegen des Gesundheitsschutzes überhaupt.

Findige Rechtsgelehrte kamen auf die Idee, der Bund dürfe die Gesundheit nur auf den ihm eigenen Grundstücken schützen und dazu geeignete Regelungen treffen. Für alle anderen Orte sollen die Länder entscheiden, an welchen Lokalitäten sie die Gesundheit für schutzwürdig halten und wo nicht. Wozu haben wir schließlich den Föderalismus reformiert? Angesichts solchen Wirrwarrs um das Grundgesetz wäre es kaum verwunderlich, wenn selbige Rechtsexperten demnächst die Verfassungsmäßigkeit einer bundeseinheitlichen Straßenverkehrsordnung in Zweifel ziehen würden. Der Bund ist schließlich nur für Bundesautobahnen und Bundesstraßen zuständig. Für Landes-, Kreis- und Ortsstraßen müssten die Länder, Kreise und Gemeinden selbst entscheiden, ob sie überhaupt Verkehrsregelungen wollen oder ob sie es dem mündigen Bürger überlassen, nach welchen eigenen Regeln er sein Fahrzeug über deren Straßen bewegt. In einem Eckpunktepapier könnten sich die Länder zumindest auf ein einheitliches Rechtsfahrgebot auf allen deutschen Straßen einigen.Image

Es ist gewiss zulässig, eine solch absurde Vision zu bemühen, um die Absurdität der Querelen um ein bundeseinheitliches Schutzgesetz vor den Gefahren des Passivrauchens zu begreifen. Tabakrauch wurde als Schadstoffgemisch in die höchste Gefahren-klasse eingeordnet. Weltweit wird um einen absoluten und allgemeingültigen Schutz vor diesen Gefahren gerungen. Nicht von ungefähr hat die Weltgesundheitsorganisation den Welt-nichtrauchertag 2007 unter das Motto "Rauchfreie Umwelt" gestellt. Aber Deutschland bemüht sich trotz der ihm angetragenen Ratspräsidentschaft nicht etwa um einen europäischen Konsens in dieser Frage, sondern boykottiert einen sich anbahnenden Konsens im eigenen Land.

Verwirrung auf der ganzen Linie? Zumindest die Damen und Herren Tabaklobbyisten wissen sehr genau, worauf es ankommt. Sie sprechen in subjektiven Kategorien wie "sich gestört fühlen" oder allenfalls von "sich belästigt fühlen", wenn sie die Wirkung des Passivrauchens beschreiben. Den objektiven Sachverhalt "Gefährdung der Gesundheit" umgehen sie peinlichst, denn dann würde das Problem, das sie mit Hilfe willfähriger Politiker auf die Länder abgeschoben haben, wieder dorthin zurückfallen, wo es hingehört: in die Verantwortung des Bundes für Leben und Gesundheit aller Bürger. Bei "Störung" oder "Belästigung" geht es um Komfortfragen, die durchaus in der Kompetenz der Länder, wenn nicht gar in der der Betreiber liegen.

Der Streit um bundesweite oder länderspezifische Regelungen entzündete sich an der Gastronomie. Kein Wunder, denn an ihr hat die Tabaklobby besonderes Interesse. Durch einen gelungenen Schachzug wurde die schon sicher geglaubte bundeseinheitliche Lösung gekippt. Für den Umgang mit Gefahrstoffen, die Reinhaltung der Luft und für die Vermeidung gemeingefährlicher Krankheiten wie Krebs muss es einheitliche und kompromisslose Regelungen geben, die international, zumindest aber im nationalen Rahmen abgestimmt sind. Durch negative Folgen in gravierendem Umfang diktierte Schutzbestimmungen dulden keine Ausnahmeregelung. Über 3 300 Todesfälle jährlich durch Passivrauchen in Deutschland sind wahrhaftig gravierend!

Das hinderte einige tabaklobbytreue Politiker nicht daran, für die Gastronomie Ausnahmen vom Schutzgebot zu fordern. Das hätte auch eine Ungleichbehandlung der in der Gastronomie Beschäftigten bedeutet. Dadurch kam der nunmehr gerupfte Gruppenantrag der Parlamentarier mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes in Konflikt. Er war so von vornherein zum Scheitern verurteilt. War es Absicht, das ganze Anliegen auf diese Weise in eine Sackgasse zu fahren? Die Tabaklobby jedenfalls reibt sich die Hände und die Welt amüsiert sich wieder ein-mal über deutsche Politik.

Die deutsche Politik muss sich ent-scheiden, ob sie einen Einfluss mit Todesfolge wie das Passivrauchen weiterhin mit den Etiketten "Störung" oder "Belästigung" verkauft oder ob sie sich kompromisslos zu umfassenden, längst fälligen Schutzmaßnahmen be-kennt. Dann liegt es aber nicht mehr im Ermessen der Länder, von den als notwendig erachteten Schutzstandards abzuweichen.

Ein Lehrstück für eherne Konsequenz hätten beinahe die in Dresden tagen-den EU-Minister für Inneres und für Justiz erleben können. Am 16. Januar 2007 gab es Großalarm im Kongresszentrum, das die Minister kurz zuvor verlassen hatten. Polizisten riegelten sofort die Straße ab, fünf Feuerwehren erschienen am Ort. Der Grund? Ein Rauchmelder gab Signal, weil mit dem Ausräumen beauftragte Sicherheitsleute in der Garage geraucht hatten. Die Technik reagierte korrekt: Wo Rauch ist, besteht Gefahr für Leib und Leben. Diese Feststellung gilt immer und überall. Der Direktor des Zentrums zeigt sich böse: "Das wird für die Leute richtig teuer!" Ein "liberal" denkender Politiker könnte dem entgegnen: "Halt ein, die haben doch nur geraucht, den Schaden tragen wie immer in solchen Fällen die anderen!"

Sicherheitstechnik ist unbestechlich. Oder sollen wir ihr beibringen, Lobby-interessen Rechnung zu tragen?

Dr. Wolfgang Schwarz
30. Januar 2007

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )