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Nichtraucher-Info Nr. 68 - IV/07 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 4. Oktober 2007

Ein Bündel von Maßnahmen erforderlich

Seit 1. September 2007 gelten ein Rauchverbot für Jugendliche in der Öffentlichkeit und ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an Minderjährige. Doch beide Maßnahmen greifen nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Nehmen wir den Zugang zu Zigaretten. Bis zum Ende des Jahres 2008 können sich alle 16- und 17-Jährigen ganz legal die Giftstängel an Automaten holen. Jüngere können sich – das aber dann illegal – von Älteren Zigaretten besorgen oder besorgen lassen. Wie häufig Eltern bereit sind, ihren Kindern Zigaretten zu überlassen, ist schwer zu ermitteln, doch sicher nicht selten. Tests von Zeitungen zeigen, dass Minderjährige in den meisten Geschäften keine Schwierigkeiten hatten, Tabakwaren zu kaufen. Man muss nur nicht wie 12 oder 14 ausschauen. Schließlich brauchen die Kassenkräfte eine Entschuldigung: "Habe mich im Alter des Kunden getäuscht."

Das Rauchverbot in der Öffentlichkeit war schon in der Vergangenheit schwer zu überwachen. Mit der Heraufsetzung der Altersbegrenzung ist es noch schwerer geworden, weil die meisten Menschen sich scheuen, gegen ältere Jugendliche vorzugehen. Sie befürchten Gewalttätigkeiten. Wenn es schon früher nicht gelungen ist, wirksame Maßnahmen gegen Kinder zu ergreifen, die in der Öffentlichkeit rauchen, dann wird dies auch bei – älteren – Jugendlichen nicht gelingen.

Der entscheidende Ansatzpunkt ist deshalb die Zugangsbeschränkung. Es ist unbedingt erforderlich, die öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten abzuschaffen und drakonische Strafen für diejenigen zu verhängen, die Minderjährigen Giftstängel aushändigen. Erforderlich ist auch die Einrichtung einer spezifischen Anlaufstelle, die Beschwerden entgegennehmen kann und die die Mittel dazu erhält, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des § 10 Jugendschutzgesetz zu ergreifen.

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )