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Nichtraucher-Info Nr. 68 - IV/07 |
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 4. Oktober 2007 |
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Seite 47 von 48 Rauchverbotsklausel spart Vermietern Geld Weil die von ihrem Mieter produzierten Rauchschwaden in eine andere Wohnung zogen und die Lebensqualität dieser Mieter erheblich beeinträchtigten, kündigten die Vermieter einem jungen Studenten das Ein-Zimmer-Appartement. Das kam ihnen jedoch teuer zu stehen. Laut einem vor dem Amtsgericht Coburg geschlossenen Vergleich müssen sie dem Studenten 500 Euro Umzugspauschale zahlen. Damit der rauchende Mieter schnell auszieht, waren die Vermieter auch zu einer Mietminderung bereit: Je eher der Student die Wohnung verlässt, desto weniger Miete muss er zahlen. Einen neuen Mietvertrag gibt es deshalb nur mit einer Rauchverbotsklausel, wie sie im Leitfaden der NID zum Nichtraucherschutz in der Wohnung zu finden ist. Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )
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