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Nichtraucher-Info Nr. 68 - IV/07 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 4. Oktober 2007

Das Recht Nichtraucher zu sein oder wie ich zur alleinigen Hauseigentümerin wurde

Ich bewohne seit vielen Jahren zwei Eigentumswohnungen in einem Drei-Familienhaus in einer landschaftlich reizvollen Lage. Die dritte Eigentumswohnung war auch seit vielen Jahren vermietet und wir lebten friedlich unter einem Dach – bis ein Mieterwechsel stattfand.

Die neuen Mieter waren Kettenraucher. Zu allem Übel schlichen sie sich mit falschen Angaben in den Mietvertrag mit meinem Miteigentümer. Beide waren arbeitslos und hatten 24 Stunden täglich Zeit zu rauchen. Damit es ihnen in ihrer Wohnung nicht zu sehr nach Rauch stank, hatten sie seit ihrem Einzug im heißen Jahrhundertsommer 2003 Tag und Nacht die Fenster geöffnet.

Für mich als Asthmatikerin hieß das, dass ich meine Fenster in beiden Wohnungen in dem besagten heißen Sommer geschlossen halten musste. Nachts zwischen 1 und 3 Uhr lüftete ich – tagsüber hätte gar nicht so viel Kortison inhalieren können, wie nötig gewesen wäre, um nicht zu ersticken.

Jede Bitte an die Mieter war zwecklos. Die stereotype Antwort war: Wir haben eine Etage gemietet und rauchen soviel wir wollen und lüften wann und wie lange es uns passt. Sie können ja Ihre beiden Etagen verkaufen und wegziehen.

Die Mieter aus dem Mietvertrag zu bekommen war nach geltendem Mietrecht unmöglich.

Der Rauch kam aus allen Fenstern des freistehenden Hauses, durch alle Ritzen, Steckdosen, Telefondosen, durch alle Schlüssellöcher.

Weil ich mich wegen des gesundheitlichen Defizits des Asthmas schämte, verkroch ich mich immer mehr. Ich wurde sehr krank und konnte nicht mehr arbeiten. Weil ich selbständig freiberuflich tätig bin, fehlten mir auch die Einnahmen.

Nach an die siebzig Telefonaten mit allen möglichen Institutionen stieß ich auf die NID München und erhielt menschlichen Zuspruch und einen Packen Nichtraucher-Info-Hefte. Und ich stellte fest, dass es gar keinen Grund gab, mich wegen meines Asthmas zu schämen. Ich wurde selbstsicherer und vertrat meine Rechte zunehmend konsequenter.

Prügel vom rauchenden Mieter

Das hatte zur Folge, dass der Mieter handgreiflich gegen mich wurde. Ich trug Prellungen und ein Schädeltrauma davon. Eine noch schlimmere Zeit als bisher begann für mich. Aber ich sagte mir, ich muss jetzt weitermachen.

Mit meinem neuen Selbstbewusstsein und den Informationen aus den NID-Broschüren beschloss ich, jetzt nicht mehr umzukehren, sondern nach vorne zu kämpfen. Ich brachte die Körperverletzung zur Anzeige. Das Gericht verhängte gegen meinen schädigenden Raucher eine Strafe von 150 Tagessätzen. Bei Nichtzahlung sollte die Strafe im Gefängnis abgesessen werden. Die Geldstrafe ist für einen Arbeitslosen – mittlerweile Hartz-IV-Empfänger – eine große finanzielle Belastung. Er bekam es mit der Angst zu tun und verschwand praktisch über Nacht vor Weihnachten 2004 mit Sack und Pack. Ich kaufte die dritte Wohnung von meinem Miteigentümer und besitze seit September 2005 das ganze Haus.

In dem Haus wird jetzt nicht mehr geraucht. Die neuen Mieter haben das Rauchverbot im Mietvertrag

Was habe ich aus dem Ganzen gelernt?

Es kommt nicht auf Frechheit oder Egoismus der Raucher an. Nichtraucher haben auch Rechte und müssen entweder leiden oder ihre Rechte (auch bei vorübergehenden Schwierigkeiten in der Umsetzung ihrer Rechte) verteidigen.

Ich bin froh über den Tag, an dem ich mit der NID erstmalig telefonierte. Herzlichen Dank für den Mut, den Sie mir machten!

Sie können meinen Brief gerne veröffentlichen, um anderen Menschen Mut zu machen.

Dorothee Etges, Taunusstein

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