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Mit Ausnahme von...
"Ausnahmen bestätigen die Regel!", sagte der im Prinzip treue Ehemann und stieg
mit seiner heimlichen Geliebten ins Bett. "Ausnahmen bestätigen die Regel!",
sagen unsere im Prinzip verfassungstreuen Politiker und vergessen mal schnell,
wem sie Treue geschworen haben. Was könnte wohl den Einen oder die Anderen
veranlasst haben, seine oder ihre Prinzipien über Bord zu werfen?
Die Gastronomie soll rauchfrei werden, lautet das Prinzip. "Mit Ausnahme
von...", tönt es in sehr verschiedenartigen Varianten aus allen Bundesländern.
"Wir respektieren den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit!", beteuern die
ausnahmesüchtigen Politiker und beklagen anschließend das Ergebnis ihres
Verhältnismäßigkeitswahns – den Flickenteppich auf Deutschlands Landkarte. Wo
blieb denn ihr prinzipielles Ringen um Verhältnismäßigkeit, als im
gesetzesfreien Raum drei Viertel der Bevölkerung die giftigen Ausscheidungen von
einem Viertel unter dem Vorwand des Toleranzgebotes zu ertragen hatten? Das
Recht der Mehrheit auf körperliche Unversehrtheit hatte sich dem „Recht“ der
Minderheit auf Befriedigung eines fragwürdigen Suchttriebes zu beugen.
Da die Täter den meisten Politikern offenbar näher liegen als die Opfer, will
man deren Tatendrang durch Einrichtung von Raucherräumen Genüge tun. Und schon
meldet sich der Fahrgastverband Pro Bahn und will das generelle Rauchverbot in
Fernzügen kippen. Was dem einen recht ist... Ausnahmen ziehen weitere Ausnahmen
nach sich. Wenn schon Raucherräume in Gaststätten, warum dann nicht auch
Rauchergaststätten? Einige Länderchefs folgen dieser Logik – und wir sind wieder
da, wo wir hergekommen sind.
Tabakrauch in Gebäuden ist weit gefährlicher als Asbeststaub. So weit gehen
Politiker im Allgemeinen mit. Aber keiner von ihnen käme auf die Idee, die
Notwendigkeit einer Asbestsanierung in der Schule nach dem Schulrecht, in einer
Gaststätte nach dem Gaststättenrecht oder im Theater nach dem Theaterrecht zu
bemessen und es den Ländern zu überlassen, jeweils eigene Regeln für eine
Sanierung zu beschließen. Gesundheit sollte uns überall gleich wichtig sein.
Deutschlandweit einheitliche Bewertungsprinzipien gelten für alle Schadstoffe.
Mit Ausnahme von...
Nun ja, könnte man sagen, Tabakrauch hat seinen Ursprung in der Befriedigung des
typisch menschlichen Bedürfnisses nach Genuss und müsse daher mit mehr Nachsicht
bedacht werden als andere gefährliche Dinge. Sexualität gehört auch zu den
typisch menschlichen Bedürfnissen. Dennoch darf der ihr innewohnende Trieb nicht
immer und überall und schon gar nicht gegen den Willen und zum Schaden anderer
Menschen befriedigt werden. Eigentlich alles, was gegen den Willen und zum
Schaden anderer Menschen getan wird, gilt juristisch als suspekt. Mit Ausnahme
von...
Drogenkonsum beim Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Mit
einer Ausnahme natürlich. Die Droge Tabak bleibt ein weiteres Mal außen vor.
„Wir wollen die Kirche im Dorf lassen“, kommentiert unser Verkehrsminister diese
Ausnahmeregelung. „Das Fahrzeug ist ein privater Ort und da darf der Staat keine
Vorschriften machen.“ Also auch keine Anschnallpflicht und Drogenkonsum nach
Belieben? Die Anschnallpflicht ist vernünftig und zeigt, wie unvernünftig die
Reden vom privaten Ort und vom Recht des Einzelnen sind, sich selbst zu
schädigen. Dem Raucher wird dies oft und gern zugute gehalten.
Wie ist das nun mit dem Drogenkonsum? „Rauchen beeinträchtigt nicht wie andere
Drogen die Fahrtüchtigkeit“, wird argumentiert. Oh doch! Raucher verursachen
deutlich mehr Verkehrsunfälle als Nichtraucher. Der Unterschied liegt etwa in
der gleichen Größenordnung wie beim Alkoholgenuss. Nur sind die Zusammenhänge
zwischen Ursache und Wirkung nicht so deutlich. Beim Rauchen überlagern sich
zahlreiche Ursachenfaktoren einer verminderten Fahrtüchtigkeit. Die Ablenkung
durch das Anzünden und Rauchen einer Zigarette ist nur einer davon.
 Mit dieser Ausnahme kann man leben: Im Einsatz darf die Polizei auch bei Rot über die Kreuzung fahren. Durch entgegen gerichtete Wirkungen von Nikotin und Kohlenmonoxid
kommt es beim Raucher zu periodischen Schwankungen seines Wachheitszustandes,
wodurch Aufmerksamkeit und Reaktionszeiten beeinflusst werden. Immer wieder
sieht er sich genötigt, seinen Zustand mit Hilfe einer Zigarette zu
stabilisieren. Letzten Endes spielt auch die Raucherpersönlichkeit eine Rolle.
Wer raucht, spielt mit seiner Gesundheit und seinem Leben. Diese Haltung
überträgt sich nach und nach auf andere Risikosituationen. Wer raucht, setzt
sich gewöhnlich über alles hinweg, was seiner Leidenschaft oder besser Sucht im
Wege steht: über Gebote, Forderungen oder berechtigte Interessen anderer Leute.
Auch diese Haltung kann sich generalisieren. Der Raucher lernt, sich
risikobereiter und rücksichtsloser zu verhalten.
Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, Tabakrauch milder zu werten als andere
Umweltgifte oder Tabak aus der Liste gefährlicher, persönlichkeitsverändernder
Drogen zu streichen. Wer oder was mag wohl unsere Politiker zu ihren ständigen
Weichspülversuchen animieren? Wer ihre derzeitigen Versuche erlebt, das arg
angeschlagene Ansehen der Tabaklobby per Gesetzeskosmetik aufzubessern, der wird
sich möglicherweise an einen Ausspruch von Karl Kraus (1874 – 1936) erinnern:
„Sozialpolitik ist der verzweifelte Entschluss, an einem Krebskranken eine
Hühneraugenoperation vornehmen zu lassen“.
Dr. Wolfgang Schwarz
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