|
Nichtraucher-Info Nr. 69 - I/08 |
|
|
|
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
|
|
Donnerstag, 13. Dezember 2007 |
|
Seite 5 von 44 Bayern verabreicht Rauchern frische Luft In der Stunde, in der diese und die folgenden Worte geschrieben werden, ist das bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG) zwar noch nicht verabschiedet – das soll erst am 13. Dezember 2007 geschehen. Es ist jedoch zu erwarten, dass das Gesetz die Zustimmung von fast allen Abgeordneten finden wird: die der Regierungspartei CSU und die der Oppositionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Letztere hatten schon Monate vorher einen Schutz vor dem Passivrauchen ohne Ausnahmen gefordert.  Doch es ist ohne Zweifel eine große Leistung des neuen CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid, die meisten Abgeordneten seiner Partei hinter die einzig sinnvolle Lösung zu bringen: keine Raucher-Räume in Gaststätten, keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Bierzelte. Geholfen hat ihm dabei sicher auch, dass der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) mehrheitlich hinter diesem Konzept steht. Ausnahmen vom Rauchverbot führen zur Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Ein-Raum-Gaststätten, haben BHG-Präsident Siegfried Gallus und seine Vorstandskollegen frühzeitig erkannt und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dass dies einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Gast- und Wiesnwirten mangels Durch- und Weitblick nicht gefällt, liegt auf der Hand. Doch der Zug ist abgefahren, und zwar in die richtige Richtung. Nur eindeutige Lösungen können den seit einem Jahrzehnt anhaltenden Umsatzrückgang im Gaststättengewerbe ins Gegenteil verkehren. Aber auch das bayerische Gesundheitsschutzgesetz kennt Ausnahmen. Bei "geschlossenen Gesellschaften" hat der Wirt das Hausrecht – und kann rauchen lassen. Damit weicht das Gesetz vom raumbezogenen auf das situationsbezogene Rauchverbot ab. Diese Ausnahmeregelung lässt befürchten, dass die Wirte alle Energie darauf verwenden, geschlossene Raucher-Gesellschaften anzuregen – zum Nachteil des Personals – und der Gäste, die Stunden oder einen Tag später in diesem Raum speisen und trinken wollen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis
|
|
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )
|