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Seite 4 von 44 Bericht über die mündliche Verhandlung Die straff geführte mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, deren Ablauf zwischen 9:00 Uhr und 9:25 Uhr in einem Vorgespräch mit dem Präsidenten des Gerichts, Prof. Papier, festgelegt wurde, fand zwischen 10:00 Uhr und 13:05 Uhr statt. Jedem Redner wurden maximal zehn Minuten Redezeit zugestanden. Die Anwälte der Beschwerdeführer hoben hauptsächlich auf den Grundsatz des Übermaßverbotes bei gesetzlichen Regelungen, auf Umsatzverluste durch das Rauchverbot und auf das Grundrecht der Berufsfreiheit des Gastwirtes ab. Die Vertreter der Bundesländer (jeweils von Parlament und Regierung) begründeten die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Nichtraucherschutzes mit den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens. Prof. Otmar Wiestler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), skizzierte das Ergebnis einer Vielzahl von Studien über die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens. Martina Pötschke-Langer von der Stabsstelle Krebsprävention des DKFZ wies auf den positiven Einfluss von Rauchverboten ohne Ausnahmen auf den Umsatz und die Zahl der Beschäftigten in Irland und anderen Ländern hin und bat das Gericht um ein Votum für rauchfreie Gaststätten. Prof. Gerhard Scherer, wissenschaftlicher Vertreter der Beschwerdeführer und der Tabakindustrie, behauptete, dass es keine stichhaltigen Hinweise für die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens für Gäste in Gastronomiebetrieben gebe. Prof. Friedrich Wiebel vom AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN zerpflückte die Behauptungen des Vorredners. Ernst-Günther Krause schilderte als Vertreter der Nichtraucher-Initiative Deutschland kurz die Situation in Bayern mit der Wettbewerbsverzerrung durch Raucherclub-Gaststätten zu Lasten von rauchfreien Gaststätten und ging anschließend auf die Umsatzentwicklung im Gaststättengewerbe, insbesondere der getränkegeprägten Gastronomie ein. Er zeigte auf, dass die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Umsatzdaten die Behauptungen der Beschwerdeführer über starke Umsatzverluste von 20 bis 30 Prozent nicht stützten (vgl. NID-Pressemitteilung vom 11. Juni 2008 "Umsatzentwicklung im Gaststättengewerbe 2008 besser als in den letzten sechs Jahren"). Der Vertreter des Statistischen Bundesamtes bestätigte im Wesentlichen die Daten, wies aber auch darauf hin, dass bisher noch keine wirklich belastbaren Vergleichsdaten zur Bewertung der Auswirkungen des Rauchverbots auf die Umsatzentwicklung vorlägen. Als letzte Rednerin stellte Ingrid Hartges vom Dehoga Bundesverband die Ergebnisse der Dehoga-Studie vor, wonach der Umsatz in Ein-Raum-Kneipen um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen sei. Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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