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Nichtraucher-Info Nr. 72 - IV/08 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 21. August 2008

Kein Total-Rauchverbot in psychiatrischer Klinik

Seit Oktober 2007 gilt in der Forensischen Klinik in Gießen ein Total-Rauchverbot. Nun soll es teilweise aufgehoben werden. Das Landgericht Marburg entschied, dass zumindest im Hof oder im Raucherzimmer das Qualmen gestattet sein muss für psychisch kranke Straftäter, die das Gelände nicht verlassen können. Die Entscheidung gilt formal nur für diejenigen, die – oder deren Vertreter – entsprechende Anträge gestellt hatten. Sie ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Klinik erwägt, in die nächste Instanz zu gehen, weil der Nikotin-Verzicht therapeutisch sinnvoll sei.

In der Klinik für psychisch kranke Straftäter in Haina und der Außenstelle Gießen ist das Rauchen nicht nur in sämtlichen Räumen, sondern auch in Hof und Garten verboten. Für die Patienten in Sicherungsverwahrung bedeutet das, dass sie überhaupt nicht mehr rauchen dürfen. Bei Bedarf erhalten sie jedoch Nikotinersatzprodukte. Von den 440 Betroffenen beschritten 20 – oder deren Vertreter – den Rechtsweg. Eilanträge gegen das Rauchverbot wurden vom Marburger Landgericht abgeschmettert. Nun aber fällte die 7. Strafvollzugskammer des Landgerichts in fünf von zwanzig Fällen Entscheidungen und lockerte das Verbot.

Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz biete keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein Rauchverbot in einem ehemals als Raucherzimmer genutzten Raum, so die Entscheidung mit Blick auf eine Station in Gießen. Der fragliche Raum werde für nichts anderes genutzt, liege weitestgehend am Flurende, die Tür könne man geschlossen halten, eine Lüftungsanlage sei genehmigt. Nichtraucher würden also nicht übermäßig belästigt. Das Rauchverbot auch noch auf den Hof auszudehnen, verletze all zu sehr die Patienten in ihrer "allgemeinen Handlungsfreiheit".

www.giesssener-allgemeine.de, 8.9.08

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )