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Nichtraucher-Info Nr. 72 - IV/08 |
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 21. August 2008 |
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Seite 12 von 29 Keine Berufungsverhandlung, weil Raucher auszieht Die 29-seitige Berufsschrift gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt bleibt in der Schublade, weil der rauchende Nachbar unter der Wohnung von NID-Mitglied Brigitte Fellner ausgezogen ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Raucher mehr einziehen werden. Die Eigentümerin der "zur Unterbringung von Stuttgarter Bürgern in Wohnungsnot" genutzten Erdgeschosswohnung, die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch die Bürgermeisterin Gabriele Müller-Trim-busch, hat am 24. Juli 2008 schriftlich mitgeteilt, dass es ihr wichtig sei, den "Gegebenheiten in der Hausgemeinschaft Rechnung zu tragen" und die "besondere Problematik bei der aktuell anstehenden Nachbelegung der Wohnung zu berücksichtigen". Vielleicht kann die in der Berufungsschrift steckende geistige Arbeit des Stuttgarter Rechtsanwalts Roland Kraus anderen nichtrauchenden Bürgern, die mit rauchenden Nachbarn zu kämpfen haben, zugute kommen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )
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