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Seite 14 von 29 Winkelzüge Als Winkelzug wird ein nicht einwandfreies Manöver bezeichnet, um etwas zu erreichen. Ein Beispiel: Herr Winkler ärgerte sich über die steigenden Wasserpreise und griff zur Selbsthilfe. Er ließ sich einen Hausbrunnen graben und bezog sein Wasser fortan aus dem eigenen Grundstück. Umgehend hatte er Wasserwirtschaft und Hygiene am Hals: "Sie sind verpflichtet, Ihr Trinkwasser aus dem öffent¬lichen Netz zu beziehen, denn nur dieses ist hygienisch einwandfrei!" Unversehens stieß der mündige Bürger Winkler an Grenzen. "Auf meinem eigenen Grundstück darf ich tun und lassen was ich will!" half ihm nicht weiter. "Was ich esse, trinke oder sonst zu mir nehme, geht doch niemanden etwas an!" Vergebens. Herrn Winklers Gesundheit lag streng in behördlicher Hand. Schließlich darf nicht zugelassen werden, dass sich Herr Winkler durch seine Unvernunft selbst schädigt. Doch Herr Winkler erinnerte sich, von ebenso offizieller Seite ganz andere Töne gehört zu haben. Da war doch die Gesundheit des mündigen Bürgers ganz allein seine Privatsache und seine eigenen vier Wände geschützt vor jeder behördlichen Einflussnahme. Wo liegt denn hier der Unterschied? Nun, das Brunnenwasser fördert er selbst an jeder staatlichen Kontrolle und Einflussnahme vorbei. So etwas hat der Staat nun mal nicht gern. Ganz anders beim Tabak, durch den nun plötzlich die Gesundheit zur Privatsache wird. An dessen Produktion und Vertrieb darf der Staat teilhaben und dies durch Aufkleben einer Steuerbanderole besiegeln. Tabak ist also ebenso wie das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz ein kontrolliertes und geschütztes Produkt? "Wir appellieren an den Kunden, keine minderwertige Schmuggelware zu kaufen, sondern nur Qualitätszigaretten aus unseren Häusern", betonte Frau Marianne Tritz, die Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes in einer TV-Talkrunde. Wenn das so ist, dann kann mir eigentlich gar nichts passieren, beruhigt sich der besorgte Raucher wieder. "Nicht aus dunklen Quellen, sondern über staatlich sanktionierte Kanäle soll der Stoff kommen, dann ist er auch für alle verträglich" mutmaßt Herr Winkler, bemüht, die geheimnisvollen Grenzen staatlicher Sorge um seine Gesundheit zu erkennen. Doch wie kann das sein: Ein mit Giften durchsetztes Erzeugnis wird durch den Lebensmittelhandel vertrieben, als sei der Tabak ein ebenso unbedenkliches Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse? Die Tabakindustrie nutzt alle Winkelzüge, um ihre Produkte über alle Einwände und Proteste hinweg gesellschaftsfähig zu halten. Es ist ihr gelungen, einen juristischen Irrgarten zu bauen, in dem wir allerlei einflussreiche Leute orientierungslos und nach einem Ausweg suchend hin und her laufen sehen. Durch ihre föderalistischen Schlenker wird die Sache ganz und gar verworren. Was entscheidet der Bund und was die Länder? Gaststättenrecht ist Ländersache! Also bestimmen die Länder und nicht der Bund über die den Gaststätten aufzuerlegende Mehrwertsteuer? Hm – anscheinend passen doch nicht alle für Gaststätten bindende Festlegungen in das föderale Gaststättenrecht! So auch nicht die Hygienebestimmungen für den Umgang mit Lebensmitteln in Gaststätten. Hier muss es bundeseinheitliche Standards geben. Aber gehört die Sauberkeit der Luft, die ich beim Essen und Trinken einatme, nicht auch zur Gaststättenhygiene? Atemluft ist schließlich das wichtigste Lebensmittel! Atemluft draußen unterliegt nicht nur Bundes-, sondern sogar Europarecht. Denken wir an die verbindlichen EU-Grenzwerte für Feinstaub, deren regelmäßige Überschreitung Fahrverbote in Innenstädten nach sich ziehen kann. In den heiß umkämpften Eckkneipen dagegen steigen die Feinstaubwerte inzwischen wieder um ein Vielfaches über den EU-Grenzwert. Dieses hygienische Desaster wird nun von der Tabakfraktion als Sieg der Vernunft gefeiert. Ist der von Kraftfahrzeugen produzierte Feinstaub was anderes als der, der beim Rauchen entsteht? Aber ja, der vom Rauchen ist in höherem Maße lungengängig und damit viel gefährlicher! Wer kann nun erklären, warum der gefährliche Staub draußen begrenzt werden muss, während er sich drinnen zu einem undurchschaubaren Dunstschleier verdichten darf? Macht diese Ungereimtheit nicht auch alle übrigen gesundheitsrelevanten Festlegungen unglaubwürdig? Was ist nun wichtiger – der vom Grundgesetz garantierte Schutz der Gesundheit oder die Freiheit, gesundheitsgefährdende Risiken einzugehen und zugleich andere Personen an diesen Risiken zu beteiligen? Das Wichtigste ist die Gesundheit! Fast jeder Geburtstagsglückwunsch betont dies. Auch das Bundesverfassungsgericht billigte dem Schutz der Gesundheit oberste Priorität zu, hinderte aber die Länder nicht daran, die vom Grundgesetz gesetzten Prioritäten zugunsten der persönlichen Freiheit zu verschieben. Wenn schon Ungereimtheiten, dann aber für alle! Warum müssen die kleinen Eckkneipen hygienische Musterknaben sein, wenn die großen und feinen Restaurants persönliche Freiheit über hygienische Erfordernisse setzen dürfen? Aber Halt: Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", das verfassungsrechtlich Vorrang hat vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher. So die Einschätzung des Verfassungsgerichtes. Aber weshalb wird es nun den Ländern anheim gestellt, nach eigenem Gutdünken auch die Winkelzüge der Tabaklobby zu machen, die letzten Endes wieder in die Sackgasse führen? Will das Gericht den Ländern Zeit geben, aus Versuch und Irrtum zu lernen, bis am Ende doch der Groschen fällt? Es wird sich zeigen: Der einzig gangbare Weg aus dem Irrgarten ist eine rauchfreie Gastronomie ohne Ausnahmen – bundesweit. Dr. Wolfgang Schwarz Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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