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Nichtraucher-Info Nr. 72 - IV/08 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 21. August 2008

Qualitätsstandards für die Behandlung von Nikotinabhängigen

Prof. Dr. med. Anil Batra, Leiter der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen, Dr. Christoph Kröger, Diplom-Psychologe, Leiter des Instituts für Therapieforschung in München, Peter Lindinger, Diplom-Psychologe und lange Zeit Berater am Rauchertelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums, Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg, setzen sich im "Forum für die Gesundheit" mit der Frage auseinander, wie die Qualität der "Raucherbehandlungen" zu sichern ist. Dies ist angesichts der Forderung der Bundesärztekammer, Tabakabhängigkeit als Krankheit anzuerkennen und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen für notwendige Behandlungen zu schaffen, von erheblicher Bedeutung. In der Einleitung beschreiben die Autoren den Umfang der Thematik.

Laut Weltgesundheitsorganisation gibt es weltweit über 1,3 Milliarden Raucher, von denen 650 Millionen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums sterben werden, sofern nicht umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Es werde nicht gelingen, die Zahl der tabakbedingten Todesfälle in den nächsten 30 bis 50 Jahren zu reduzieren, wenn nicht die erwachsenen Raucher zum Rauchstopp gebracht werden. Zwar hören jedes Jahr Millionen von Menschen mit dem Rauchen auf – weit mehr rauchen jedoch weiter und die Erfolgsquoten von Aufhörversuchen sind niedrig. Diese Entwicklung kann verhindert werden, wenn wirksame Maßnahmen zur Senkung der Raucherprävalenzen (Prävalenz = Zahl der Erkrankten im Verhältnis zur Zahl der Untersuchten) ergriffen und mit Nachdruck umgesetzt werden.

ImageDie WHO hat hierzu gemeinsam mit den UN-Mitgliedstaaten ein Maßnahmenkonzept entwickelt, das in der ersten Gesundheitskonvention der Geschichte, der Framework Convention on Tobacco Control, im Jahr 2003 von der Weltgesundheitskonferenz angenommen wurde. Diese Konvention wurde auch von Deutschland 2003 unterschrieben und 2004 ratifiziert. Artikel 14 der WHO-Konvention fordert die Länder auf, "wirksame Maßnahmen zur Förderung der Aufgabe des Tabakkonsums und einer angemessenen Behandlung der Tabakabhängigkeit" zu ergreifen. Angesichts der Unterschiede hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage, der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Gesundheitssysteme in den verschiedenen Ländern erfordert die Bemühung, die Tabakabhängigkeit zu behandeln, einen vielseitigen Einsatz. Ein Programm zur Tabakentwöhnung sollte nicht nur die Raucher zum Ausstieg ermuntern, sondern sie dabei auch unterstützend begleiten.

Da die Tabakabhängigkeit nach medizinischem Krankheitsverständnis als psychische Störung im Sinne des ICD- 10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten – 10. Revision) anzusehen ist, zielt die Förderung des Ausstiegs aus dem Tabakkonsum auf den Einsatz einer qualifizierten Motivationsbehandlung, die Überwindung der Abstinenzsymptome und der Rückfallgefahr.

Mit dieser Intention eingesetzte Verfahren zur Behandlung des abhängigen Rauchers sollten daher hohen qualitativen Anforderungen genügen und höchstmögliche Erfolgsaussichten bieten.

Der Raucher ist mit vielfältigen, kaum zu überblickenden Behandlungsangeboten konfrontiert. Das Spektrum der als Ausstiegshilfen angebotenen Verfahren schließt Techniken unterschiedlichster Genese, theoretischer Fundierung, Vorgehensweise, Effektivität und Evidenzbasierung ein. Behandlungsangebote werden von Medizinern und Psychologen mit suchttherapeutischer Ausbildung, Kenntnis, Erfahrung und Fertigkeit, aber auch von Personen außerhalb der zugelassenen Heilberufe angeboten.

Ziel dieses Positionspapiers ist die Bestimmung allgemeiner Qualitätsmerkmale in der Behandlung einer Tabakabhängigkeit unter Berücksichtigung der existierenden deutschen und US-amerikanischen evidenzbasierten Behandlungsleitlinien bei gleichzeitiger Beachtung allgemeiner Wirkfaktoren der psychotherapeutisch orientierten Intervention und der Problematik der Popularität der nicht evidenzbasierten Medizin.

Die Autoren kommen zu folgenden Ergebnissen: Ein Bedarf für die Qualitätssicherung ergibt sich für motivierende Kurzinterventionen, medikamentöse Unterstützungen und verhaltenstherapeutisch orientierte Behandlungen. Die Therapie der Tabakabhängigkeit erfordert wissenschaftlich fundierte, effektive, wirtschaftliche und durch qualifizierte Anbieter vermittelte Angebote.
Die Autoren ziehen daraus folgende Schlussfolgerungen: Die Qualitätsmerkmale sollten eine akzeptierte und verbindliche Grundlage für die Anerkennung von Entwöhnungsprogrammen durch Leistungsträger und Anbieter im Gesundheitswesen sein.

Der Artikel ist erschienen in Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Jahrgang 54(2008), Heft 2, Seite 95-100.

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