|
Nichtraucher-Info Nr. 73 - I/09 |
|
|
|
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
|
|
Sonntag, 21. Dezember 2008 |
|
Seite 3 von 35 Nordrhein-Westfalen und Bayern im Vergleich In Bayern begann der Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in Gaststätten bereits am 1. Januar 2008, in Nordrhein-Westfalen erst am 1. Juli 2008, also ein halbes Jahr später. Die beiden bevölkerungsreichsten Bundesländer bieten daher hervorragende Vergleichsmöglichkeiten. Statt den negativen Trend der letzten Jahre fortzusetzen, ja sogar zu verstärken, wie eine nicht kleine Zahl von Gastwirten befürchtete, kam es völlig anders. Der Umsatz in Bayern stieg so stark wie noch nie seit Ende der 90er Jahre (frühere Daten liegen nicht vor). Hätte die positive Entwicklung in Bayern konjunkturelle oder andere auf das gesamte Bundesgebiet ausstrahlende Ursachen, dann müsste dies auch Effekte auf den Umsatz des Gaststättengewerbes in Nordrhein-Westfalen haben. Doch der einzige erkennbare Unterschied für die ungleiche Entwicklung ist die rechtliche Situation beim Nichtraucherschutz. Dass der Umsatz in Nordrhein-Westfalen 2006 kurzzeitig im geringen Plusbereich lag, ist einzig auf die Fußball-Weltmeisterschaft zurückzuführen, die ebenso wie in den meisten anderen Bundesländern viele Menschen dazu bewegt hat, die Stadien aufzusuchen und ihr Einkommen für Getränke auszugeben. Dafür spricht auch, dass der Umsatz bei der speisengeprägten Gas¬tronomie in Nordrhein-Westfalen 2006 mit einem Minus von 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr erheblich unter dem Durchschnitt lag. Wer – auch angesichts des sommerlichen fußballfreundlichen Wetters – mehr Geld für Getränke ausgibt, hat weniger Zahlungsmittel für Speisen übrig.  Zurück zum Inhaltsverzeichnis
|
|
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )
|