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Nichtraucher-Info Nr. 73 - I/09 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Sonntag, 21. Dezember 2008

Erfolg mit Beschwerde gegen Tabakqualm im Supermarkt

NID-Mitglied Heinz D. Trost zeigt vorbildhaft, dass man beklagenswerte Zustände nicht einfach hinnehmen darf, sondern sich dagegen wehren muss:

Kürzlich hatte ich mich sehr geärgert. Dreimal hatte ich eine bestimmte Lidl-Filiale besucht, und immer war Tabakqualm aus dem Lager in den Laden gedrungen – und dies, obwohl durch die offene Tür im Lager zum Beispiel eine ganze Palette Zucker zu sehen war. Zucker ist eines der Nahrungsmittel, die jeden Geruch, egal ob Fisch, Waschpulver oder eben Tabakqualm nahezu freudig aufnehmen. Deshalb schrieb ich eine Beschwerde an Lidl, wobei ich dazu das Kontaktformular der Lidl-Webseite nutzte.

Einige Werktage später rief mich jemand von der Lidl-Geschäftsleitung an und bestätigte, dass Lidl zwar dem Personal draußen beim Wareneingang das gelegentliche Rauchen erlaube, dass die Mitarbeiter aber angewiesen seien darauf zu achten, dass kein Rauch in Lager oder gar Verkaufsraum dringt. Er dankte mir für die Meldung und versprach, in der Filiale eigens für die künftige Einhaltung der Regelung zu sorgen.

Ein ähnliches Problem hatte ich mit zwei REWE-Filialen. Ich beschwerte mich bei der Zentrale, und prompt kam telefonisch die Zusicherung Abhilfe zu schaffen. Und seither ist kein Tabakqualm mehr in den Läden zu riechen.

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. März 2011 )