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Seite 4 von 35 Wie entwickelte sich der Umsatz in den anderen Bundesländern? Während sich der Gesetzgeber in Bayern für die situationsbezogene Regelung (Rauchverbot in Abhängigkeit von der so genannten öffentlichen Zugänglichkeit) entschieden hat, gilt in allen anderen Bundesländern die raumbezogene Lösung: Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten, Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraums in Mehr-Raum-Gaststätten. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass ein Teil der Raucher zu den Mehr-Raum-Gast¬stätten mit Raucherraum gewechselt ist. Dieses Ausweichverhalten führte zu einem Umsatzrückgang in manchen Ein-Raum-Gaststätten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese raumbezogene Regelung des Nichtraucherschutzes als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angesehen und für verfassungswidrig erklärt.  Eigentlich müssten die Umsätze in den Mehr-Raum-Gaststätten mit Raucherraum stark gestiegen sein. Warum ist dies nicht der Fall? Entscheidend dürfte sein, dass die Nichtraucher durch eine halbherzige Lösung (Gestank aus dem Raucherraum) nicht in größerem Umfang hinzugewonnen werden konnten und die Raucherraum-Gäste weniger mit umsatzträchtigen Speisewünschen, sondern mit umsatzschwachen Getränkewünschen geglänzt haben. Die Ein-Raum-Gaststätten konnten einen Teil der durch abwandernde Raucher eingetretenen Umsatzrückgänge durch neue nichtrauchende Gäste auffangen; zu einer markanten Umsatzsteigerung reichte es allerdings nicht. Wie die Daten von Baden-Württemberg und die von Hessen (Nichtraucherschutz in Gaststätten seit 1. Oktober 2007) zeigen, wirkten sich die Nichtraucherschutz-Gesetze in den Bundesländern mit raumbezogener Regelung auf den Umsatz des Gaststättengewerbes auf keinen Fall negativ, allerdings auch nicht stärker positiv aus. Offensichtlich führt nur ein Nichtraucherschutz ohne Ausnahme zur Aktivierung des Umsatzpotenzials der Nichtraucher. Letztere verfügen der Marktforschung zufolge im Durchschnitt über mehr Einkommen, das sie zudem nicht "mit der Zigarette teilen" müssen. Die Daten des Statistischen Bundesamtes (Seite 7) belegen, dass die Nichtraucherschutzgesetze zu einer Verbesserung im Sinne einer Verringerung der jahrelangen Umsatzrückgänge beim Gaststättengewerbe geführt haben. Mit Ausnahme von 2006, dem Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft, nahmen die Umsätze in der getränkegeprägten Gastronomie seit Einführung des Euro 2002 jedes Jahr um über 5 Prozent ab. Eine beginnende Trendwende ist im Ansatz erst 2008 erkennbar. Ein richtiger Durchbruch kann aber erst gelingen, wenn Regelungen gelten, die einen Schutz vor der Gesundheitsschädigung durch Passivrauchen ohne Ausnahmen beinhalten. Wie in Bayern hatte auch in Hessen die Fußball-Weltmeisterschaft keinen größeren Einfluss auf den Umsatz des Gaststättengewerbes. Dagegen verringerten sich die Umsatzminderungen im ersten Halbjahr 2008 nach Einführung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten deutlich. Zu Umsatzsteigerungen wie in Bayern kam es jedoch nicht. Man muss keine prophetischen Gaben besitzen, um mit großer Sicherheit vorhersagen zu können, dass die in den Bundesländern geplante Verschlechterung der bestehenden Schutzregelungen einen erheblichen Teil der Nichtraucher verunsichern und davon abhalten wird, ihr Geld zur Befriedigung gastronomischer Bedürfnisse in mit Giftstoffen belasteter Luft auszugeben. Die angekündigte und in Teilen der Wirtschaft schon spürbare wirtschaftliche Rezession im Gefolge der Finanzkrise wird erst recht zur Existenzvernichtung vieler Gaststätten führen, wenn die Politiker auf das Geschrei eines kleinen Teils nicht lernfähiger, kurzsichtiger Gastwirte setzen statt auf Vernunft. Ernst-Günther Krause Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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