Popularklage für saubere Luft in Bayerns Gaststätten |
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 3. April 2008 |
Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, haben am 3. April 2008 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz eingereicht. Mit der Klage soll ereicht werden, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird. Wegen der zahlreichen Raucherclubs ist die Situation in Bayern für Gäste wie Beschäftigte inzwischen schlechter als in anderen Bundesländern, die Raucher-Räume in Mehr-Raum-Gaststätten zulassen Alle Bürger aller Bundesländer können sich der Popularklage kostenlos anschließen. Näheres unter www.popularklage.de.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 3. April 2008 )
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