E-Zigaretten keine Arzneimittel |
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Donnerstag, 20. November 2014 |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.
Pressemitteilung des BVG vom 20.11.2014
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