Neues Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg tritt ab 2026 schrittweise in Kraft

Strengere Regeln für Raucher und Raucherinnen in Baden-Württemberg ab 2026. Das ist Ziel ist vorallem ein besserer Schutz von Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Gruppen. Das Gesetz gilt nicht nur für klassische Tabakzigaretten, sondern ausdrücklich auch für:
– E-Zigaretten und Vapes
– Tabakerhitzer
– Shihas

Mehr Schutz im Außenbereich:
– Spielplätze und Sportstätten
– Bus- und Straßenbahnhaltestellen
– Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude ( um rauchschleusen an den Türen zu vermeiden)
– in Freizeitparks und Freibädern darf oft nur noch in speziell ausgewiesenen Zonen geraucht werden

Gastronomie und Diskotheken:
– Raucherräume: In Gaststätten bleiben abgetrennte Nebenräume unter strengen Auflagen grundsätzlich erlaubt
– Festzelte: Das Rauchen bleibt in Festzelten weiterhin zulässig, sofern der Betreiber dies erlaubt

Höhere Bußgelder:
– Für Privatpersonen bei Verstößen: bis zu 200€
– Für Betreiber: bis zu 6.500€

Das neue Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) in Baden-Württemberg vom 10. Februar 2026 zum runterladen als PDF.